Wie hoch ist das ex...
 
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Wie hoch ist das exsistensminimum??

 
(@hasenrw)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,bin mal wieder nach langen hier.
Mich bedrügt eine frage,und zwar mein Mann hat mit seiner Ex einen Sohn,wir haben geheiratet und haben jetzt auch 2 gemeinsame kinder.
Errechnet wurde der KU als er noch single war und allein gelebt hat.
Jetzt zu meiner frage,wie hoch ist das exsistenm. bei einer Familie wie wir es sind???


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2007 00:07
(@PhoeniX)

Moin

Gib mal genauere Zahlen an. Verdienst, Altersfürsorge, Alter der Kinder. Geht es um KU oder EU?

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 00:24
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hir  HaseNrw,

nu mal bidde langsam zum mitscheiben.

Also. LG bzw. neuer Ehegatte hat mit seiner Ex einen Sohn.
In neuer Ehe (?) habt Ihr zwei gemeinsame Kinder.

Bevor jetzt der ganze Quatsch hochkommt mit Existrenzminimum bzw SB stelle bitte mal ein parr Zahlen ein.

Darum die Frage: Welche Familie seid Ihr??

LG oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 00:27
(@PhoeniX)

Moin

Hab noch was vergessen.

Lebt die Ex in einer neuen Beziehung. Wenn ja wie lange besteht und gestalltet sich diese?

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 00:32
(@hasenrw)
Schon was gesagt Registriert

OK mal langsam,Mein Mann hat einen fast 5jährigen sohn mit seiner EX Freundin.
Wir sind seit fast 2 jahren verheiratet und haben auch eine 3,5jahre und 3mon alte Töchter.
Seine EX ist jetzt auch verheiratet und hat noch ein Kind von 1jahr.
Zahlen im mom. 210Euro KU und das ist alles teilweise ziemlich knapp jetzt mit dem Baby.
Mein Mann verdient so zwischen 2700 und 3200 euro im mon.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2007 00:36
(@hasenrw)
Schon was gesagt Registriert

OK mal langsam,Mein Mann hat einen fast 5jährigen sohn mit seiner EX Freundin.
Wir sind seit fast 2 jahren verheiratet und haben auch eine 3,5jahre und 3mon alte Töchter.
Seine EX ist jetzt auch verheiratet und hat noch ein Kind von 1jahr.
Zahlen im mom. 210Euro KU und das ist alles teilweise ziemlich knapp jetzt mit dem Baby.
Mein Mann verdient so zwischen 2700 und 3200 euro im mon.

Achso,und zu sehen bekommt er den kleinen auch nur Mittwochs weil er am we regelmäßig bei oma und tante untergebracht ist


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2007 00:37
(@PhoeniX)

Moin

Ich möchte dir ja nicht zu nahe treten, aber bei dem Einkommen beträgt der KU pro Kind 247 Euro und ab dem 6ten Lebensjahr  315 Euro.

Wie kommt diese Zahl zustande?

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 00:52
(@PhoeniX)

Moin

Und vor allem, wieso bekommt er das Kind nur Mittwochs zu sehen. Wollt ihr das ändern??

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 00:52
(@hasenrw)
Schon was gesagt Registriert

Wei unser JA den unterhalt nur nach der geburt berechnet hat und danach nicht mehr.
Ja klar würden wir ihn gerne mehr zu uns holen,aber sie möchte es nicht weil sie angst vor mama hat weil sie da ziemlich gut unterstützt wird in allen dingen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2007 00:55
(@PhoeniX)

Moin

Wieso macht ihr euch zum Spielball der EX? Der Umgang ist nach §1684 BGB ein Recht des Kindes. Im alter von 5 sollten mindestens alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag drinsitzen.

Milan hat >hier< in Antwort 4 Recht gut beschrieben wie das geht.

Sollten dazu Fragen auftauchen einfach in diesem Tread nach mal nachfragen.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 01:01




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also, soweit ich das sehe sind 4 gleichrangig Berechtigte zu berücksichtigen.Drei Kinder  unter 6 Jahre und eine Ehefrau.

Unterhalt und Umgangsrecht haben gar nichts miteinander zu tun.

Beim Nachweis des Einkommens (Du sagst 2700-3200)  ist das durchschnittliche Jahreseinkommen(mit Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Lohnsteuererstattung, Sonderzahlungengen etc also alle Einnahmen zu berücksichtigen)  nach dessen Bereinigung(arbeitsbedingte Aufwendigungenen, priv. Altersvosorge) entsprechend der anzuwendenden URL (siehe OLG) heranzuziehen.

Da er Ex keinen UH mehr schuldet kommen ausschliesslich die jetzigen vier Unterhaltsberechtigten in Frage:

Darum versuche bitte das Einkommen etwas stärker einzugrenzen bzw zu spezifizieren.

LG oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 01:02
(@hasenrw)
Schon was gesagt Registriert

Und wie sieht es mit dem selbsterhalt bei uns aus???
Wenn er nächstes jahr 6 wird bekommt er ja sowieso mehr,aber wir haben teilweise selber unsere probleme alles hin zu bekommen weil wegen miete und alles was ja mit 2 kindern gestiegen ist.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2007 01:03
(@hasenrw)
Schon was gesagt Registriert

Also, soweit ich das sehe sind 4 gleichrangig Berechtigte zu berücksichtigen.Drei Kinder  unter 6 Jahre und eine Ehefrau.

Unterhalt und Umgangsrecht haben gar nichts miteinander zu tun.

Beim Nachweis des Einkommens (Du sagst 2700-3200)  ist das durchschnittliche Jahreseinkommen(mit Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Lohnsteuererstattung, Sonderzahlungengen etc also alle Einnahmen zu berücksichtigen)  nach dessen Bereinigung(arbeitsbedingte Aufwendigungenen, priv. Altersvosorge) entsprechend der anzuwendenden URL (siehe OLG) heranzuziehen.

Da er Ex keinen UH mehr schuldet kommen ausschliesslich die jetzigen vier Unterhaltsberechtigten in Frage:

Darum versuche bitte das Einkommen etwas stärker einzugrenzen bzw zu spezifizieren.

LG oldie

Das kann man immer schlecht sagen,wenn er nur frühschicht hat haben wir nur 2500 netto und wenn mal nachtschicht und urlaub in einen monat drinnen sind dann sind das auch mal 3100 euro,kommt immer drauf an wie er arbeitet.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2007 01:05
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

nehme das Einkommen (und zwar alle Geldeinnahmen der letzten 12 Monate und teile sie durch 12) und das ist dann das durchschnittliche Monatseinkommen.

Der SB hängt vom zuständigen OLG ab, liegt damit zw. 820-900 bei UH für Kinder.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2007 01:15
(@PhoeniX)

Moin

Der SB ist hier eher irrelevant. Einen SB für eine "neue" Familie gibt es nicht. Ihr könnt aber davon ausgehen das euch mindestens das SGB II Niveau bleibt. das sind ca 1800 Euro.

Aber ich denke mir das bei einem durchschnittlichem Verdienst von 2600 Euro ihr nicht einmal in die Nähe davon kommt.

Wenn du mal ein paar vernünftige Zahlen hier einstellen würdest, könnte man genauer werden.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2007 02:13