Wie Geldvermögen am...
 
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Wie Geldvermögen am besten verstecken?

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 elwu
(@elwu)

Wie würdet ihr das machen?

Hallo,

mindestens ebenso wichtig wie das in Sicherheit bringen des Vermögens ist es auch, Spuren zu beseitigen, so lange zurückreichend wie möglich. Was allerdings nicht zwingend hilft, die Gegenseite von absurden Zugewinnforderungen abzuhalten. Das gilt vor allem wenn ein Richter, so ist es üblich, auch für völlig aus der Luft gegriffene Traumsummen die VKH gewährt. Also erst mal alle Anlagen auflösen, das Geld in ein Schließfach etc. verbringen. Alle Unterlagen verschwinden lassen. Klar kann es dir passieren, dass die Gegenseite dich über das Gericht auffordert, Unterlagen der Finanzinistitute beizubringen, aber vielleicht nur für die letzten drei Jahre oder so, was ggf. günstiger für dich ist.

/elwu,

bei mir damals wurde mit völlig absurden, frei erfundenen Behauptungen (z.B. eine Sparquote von 100% über mehrere Ehejahre, wie bescheuert ist das denn?) ein Vermögen von 250.000 DM konstruiert und daraus eine Zugewinnforderung von 60.000€. Und der senile Richter hat VKH gewährt. Es kam natürlich nichts raus, aber meine Verfahrenskosten dafür waren einige tausend Euro...

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2010 13:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die kriminelle Energie des Richters i.d.R., wie schon gesagt, stark von deinen Erwerbseinkünften.

Wenn du durch deiner Hände Arbeit den vollen U.-Anspruch von Mutter und Kind decken kannst, lassen sie dich vermutlich in Ruhe.

Wenn du nicht mal den Mindest-KU decken kannst, werden die Daumenschrauben vermutlich etwas enger gedreht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2010 13:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin elwu,

nachdem der TO mit der Mutter seines Kindes nicht verheiratet war, werden Zugewinnberechnungen oder -forderungen auch keine Rolle spielen; es geht nur um Kindes- und Betreuungs-Unterhalt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2010 13:36
 elwu
(@elwu)

nachdem der TO mit der Mutter seines Kindes nicht verheiratet war, werden Zugewinnberechnungen oder -forderungen auch keine Rolle spielen; es geht nur um Kindes- und Betreuungs-Unterhalt.

Hallo,

stimmt, habe ich übersehen. Das spielt erst sehr viel später beim Erbe eine Rolle. Für den Unterhalt an KM und Kind zählen nur laufende Einkünfte, auch aus Vermögen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2010 13:40
(@lullaby)
Schon was gesagt Registriert

Danke, jetzt habe ich es verstanden. Solange ich keine Einkünfte aus Kapitalvermögen habe, erhöht sich auch nicht das unterhaltsrelevante Einkommen. Ich werde genau so vorgehen wie beschrieben und schrittweise Buchgeld in Edelmetalle und Bargeld umwandeln, die in einem Bankschließfach lagern.

Mir geht es nicht darum, keinen Unterhalt zu zahlen, sondern mein Einkommen zu minimieren und vor allem möglichst wenig (am besten gar keinen) Betreuungsunterhalt zu zahlen, wenn das Wechselmodell nicht klappt.  Je weniger Einkommen ich habe, desto geringer ist auch das bereinigte Einkommen aus dem der BU bezahlt wird. Wenn nichts mehr übrig ist, kann auch nichts mehr bezahlt werden.

Super, danke!

Gruß,

Lullaby

PS: Off-Topic: Letzte Woche kam es mal wieder zu einem heftigen Streit, der mit den Worten endete: "Echt sch... dass wir nicht verheiratet sind, sonst wär ich schon längst beim RA gewesen und hätte die Scheidung beantragt."

Eine Heirat ist also ein Anreiz eine Beziehung eher zu beenden als wenn man nicht verheiratet ist. Ist das wirklich die Absicht des Familienrechtes?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2010 14:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lullaby,

Eine Heirat ist also ein Anreiz eine Beziehung eher zu beenden als wenn man nicht verheiratet ist. Ist das wirklich die Absicht des Familienrechtes?

eine Ehe kann bei der Trennung zumindest lukrativer sein, wenn es tatsächlich etwas zu verteilen gibt (siehe unsere Zugewinndiskussion) und einer der Partner (meist die Ehefrau) sich auf das mütterkreuzlastige "ich-kann-nicht-für-mich-selbst-sorgen-denn-ich-habe-ein-Kind" zurückziehen kann. Was im Extremfall jahrelange Unterhaltslasten zugunsten einer Ex-Frau bedeuten kann.

Ist ähnlich wie im Arbeitsrecht: Einen Zeitarbeiter wird man leicht wieder los; bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag muss der Arbeitgeber dagegen möglicherweise eine fette Abfindung dazustecken.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2010 14:16
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke, jetzt habe ich es verstanden. Solange ich keine Einkünfte aus Kapitalvermögen habe, erhöht sich auch nicht das unterhaltsrelevante Einkommen. Ich werde genau so vorgehen wie beschrieben und schrittweise Buchgeld in Edelmetalle und Bargeld umwandeln, die in einem Bankschließfach lagern.

Das hast Du die Rechnung aber ohne die "Fiktion" im Unterhaltsrecht gemacht. Was Du vorhast macht wirklich keine Sinn. Was genau meinst Du ist der Unterschied zwischen dem Schliessfach und dem Wertpapier-Depot? Der beste Schutz gegen fiktive Erträge sind doch vernünftige reale Erträge.

PS: Off-Topic: Letzte Woche kam es mal wieder zu einem heftigen Streit, der mit den Worten endete: "Echt sch... dass wir nicht verheiratet sind, sonst wär ich schon längst beim RA gewesen und hätte die Scheidung beantragt."

Ist ja auch so Unsinn, weil Scheidung beantragen ginge ja erst nach dem Trennungsjahr, zeigt aber die Sehnsucht nach dem symbolischen Akt. Schlimm halt, dass dafür dann der ASR-Antrag herhalten muss, 99% solcher Anträge werden für's Ego gestellt und 1% wegen der Kinder.

Suchst Du also besser nach einer Alternative für den symbolischen Akt. Bei der Bank feierlich gemeinsame EC-Karten vernichten, oder eine Trennungsparty schmeissen, oder das islamische Ritual (irgendwas mit 3 mal "ich verstosse Dich"..), mach ihr halt paar Vorschläge.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2010 15:21
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

"Echt sch... dass wir nicht verheiratet sind, sonst wär ich schon längst beim RA gewesen und hätte die Scheidung beantragt."

Der ist ja echt super!
Der hat Klassiker-Potenzial!  :rofl2:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2010 15:36
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Echt sch... dass wir nicht verheiratet sind, sonst wär ich schon längst beim RA gewesen und hätte die Scheidung beantragt."

das ist wirklich ein grosser Lacher - vor allem, weil es voraussetzt, dass man(n) sich durch eine anstehende Scheidung zwingend verletzt, erniedrigt und als kompletter Versager fühlen muss. Jahrelang unglücklich verheiratet Gewesene wissen jedoch: Eine Scheidung kann auch eine echte Befreiung und ein toller neuer Anfang sein...

Grüssles
Martin
(der seiner Ex-Ehe keine Sekunde lang nachgetrauert hat)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 21.07.2010 16:02
(@lullaby)
Schon was gesagt Registriert

Das hast Du die Rechnung aber ohne die "Fiktion" im Unterhaltsrecht gemacht. Was Du vorhast macht wirklich keine Sinn. Was genau meinst Du ist der Unterschied zwischen dem Schliessfach und dem Wertpapier-Depot? Der beste Schutz gegen fiktive Erträge sind doch vernünftige reale Erträge.

Kann mir das jemand erklären? Das verstehe ich nicht. Ich habe doch reales Einkommen aus meinem Vollzeit-Job. Es geht mir darum kein Einkommen mehr aus Kapitalvermögen zu haben.

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Themenstarter Geschrieben : 21.07.2010 16:58




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gib uns doch mal ne Größenordnung:
Einkommen du.
Kapitaleinkünfte du.
Einkommen sie.
Einkommen vor der Geburt sie.

Sonst ist das alles zu spekulativ.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 21.07.2010 17:02
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kann mir das jemand erklären?

Ich denke, dass Dir pappasorglos folgendes sagen will:

Wenn Aufgrund Deines glaubhaften realen Einkommens eine vernünftige und akzeptable Unterhaltsberechnung stattgefunden hat, dann kommt keiner mehr auf die Idee über möglicherweise verstecktes Geld nachzudenken.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2010 17:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Es geht mir darum kein Einkommen mehr aus Kapitalvermögen zu haben.

Da hilft verschenken - garantiert. Ansonsten finde ich Dein beharrliches Verlangen noch effektiven Ratschlägen, Vermögen verschwinden zu lassen,schon etwas abartig.

Das Verhältnis, mit welchem Du anstehende Probleme angehst, soll hoffentlich keine Rückschlüsse auf Deine Interessen abbilden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2010 17:14
(@lullaby)
Schon was gesagt Registriert

Einkommen ich: 2,000
Kapitaleinkünfte ich 200
Einkommen sie vor Geburt 1,500
Einkommen sie nach Geburt 1,000

@ beppo: Respekt vor deiner Analyse über die Heirat in dem verlinktwen Thread. Besonders die Tisch-Metapher ist ausgesprochen gut gelungen. Genau hier liegt das Problem unserer Gesellschaft.

@ oldie: Wenn du das anders siehst als die User in diesem Thread ist das deine Sache. Das Forum hier ist auch dazu da sich auszutauschen und offene Fragen zu klären. Ich bin den Usern hier sehr dankbar für die zahlreichen Anregungen. Was abartig daran sein soll, sein Erspartes in Sicherheit zu bringen, erschließt sich mir nicht. Wenn es deiner Meinung nach abartig ist, dass ich kein Zahlesel und Wochenenonkel sein möchte, sondern für mein Kind da bin wenn es mich braucht, dann ist es halt so.

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Themenstarter Geschrieben : 21.07.2010 17:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke für die Blumen.

Das was zu du zu tun gedenkst ist nun mal illegal.

Egal was man von solchen Gesetzen hält.
Insofern ist oldies Einwand und auch der von Sternchen nicht ganz von der Hand zu weisen.
Gerade weil deine Ex ja schon einen Job ausübt, obwohl sie das garnicht müsste.

Den Apfel lieber wegzuschmeißen, als ihn mit der Mutter zu teilen ist grenzwertig.

Gruss beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 21.07.2010 17:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn du das anders siehst als die User in diesem Thread ist das deine Sache.

Da ich in der "Ich-Form" geschrieben habe ist Dein Kommentar überflüssig. Ansonsten bin auch ich user hier und lasse mir nicht den Mund verbieten.

Das Forum hier ist auch dazu da sich auszutauschen und offene Fragen zu klären.

Jetzt bin ich baff. Dann sind wirklich wichtige Neuigkeiten für mich. Und ganz genau: sich auszutauschen. Ich tue nichts anderes als meine Auffassung Dir mitzuteilen.

Was abartig daran sein soll, sein Erspartes in Sicherheit zu bringen, erschließt sich mir nicht.

Weil Deine Absicht gegen §1605 Abs.1 BGB gerichtet ist.

Wenn es deiner Meinung nach abartig ist, dass ich kein Zahlesel und Wochenenonkel sein möchte, sondern für mein Kind da bin wenn es mich braucht, dann ist es halt so.

Das habe ich weder gesagt noch unterstellt. Was denkst Du eigentlich von mir? :puzz:

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 21.07.2010 17:51
(@mausketier)
Schon was gesagt Registriert

Hooo, ruhig Leute. nicht an den Hals gehen  🙂

@Lullbaby: Zugegeben, ich habe zuerst auch gedacht, was du vorhast hört sich grenzwertig an, aber ich kann es natürlich auch verstehen: Du bringst in eine Beziehung ein kleines Vermögen mit ein, welches du selbst erwirtschaftet hast und bekommt jetzt die Angst das deine Freundin nach der Trennung was von diesem Kuchehn abhaben will. Das dir das widerstrebt ist wohl den meisten klar und auch verständlich.
Ein Anrecht auf ein Teil des Kuchens hätte sie, wenn du mit ihrer Hilfe an das Vermögen gekommen bist, weil sie evtl den Paierkram erledigt hat und selber nicht gearbeitet hat, eben um dich zu unterstützen.
Nun, generell bin ich der Meinung das du dein Geld, bzw, dein Vermögen nicht gefährdet ist, sondern nur das was du damit verdienst. Stell dir dein Vermögen als Haus vor das du vermietet hast und daher eine Mieteinnahme bekommst. Diese Einnahme wird zu deinem normalem Einkommen hinzugerechnet. Quasi wie bei Wohnungsgesellschaften: Deren Einnahmen und Verdienste sind ja auch die Mieten.
Insgesamt hört es sich aber mehr so an bei dir, das du das ganze Vermögen "verschwinden" lassen willst, damit keiner weiß wieviel du eigentlich genau besitzt und anfängt seine Fühler auszustrecken (wie von dir im erstem Beitrag erwähnt).

Generell kannst du die meisten Meinungen hier für bare Münze nehmen, die Tipps sind schon gut 🙂
Ich denke aber mal das du evtl auch überstürzt handeln könntest, denn wie es sich anhört ist ja noch nichts entschieden. Die Tatsache das deine Freundin arbeitet, trotz Kleinkind wäre mal interessant: Tut sie das weil ihr auf die Einnahmen angewiesen seit oder weil sie einfach arbeiten will und ihr zuhause die Decke aufn Kopf fällt? Warum dann in Teilzeit? Betreuungsprobleme für die Lütte oder nur nichts anderes bekommen?
Worauf ich hinaus will ist, das ich jetzt nicht sehe warum in deinem Fall die Mutter das Umgangsrecht bekommen soll? Wenn es zu klappen scheint dass das Kind betreut wird während man arbeitet, könntest ja genauso gut du das Umgangsrecht bekommen. MIt einer Teilzeitstelle deinerseits (also mal angenommen), deinen Zinsen aus dem Vermögen, Kindergeld und UNterhalt von ihr (jaja, das gibbet auch), sehe ich zumindest keine Probleme. 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 04:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mausketier,

Worauf ich hinaus will ist, das ich jetzt nicht sehe warum in deinem Fall die Mutter das Umgangsrecht bekommen soll? Wenn es zu klappen scheint dass das Kind betreut wird während man arbeitet, könntest ja genauso gut du das Umgangsrecht bekommen.

bei den hier verwendeten Begrifflichkeiten ist die Unterscheidung zwischen Sorge- und Umgangsrecht von herausragender Bedeutung. Als nichtehelicher Vater hat User "Lullaby" ein Umgangsrecht mit seinem Kind; die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Bedeutet: Die Mutter trifft alle kindesrelevanten Entscheidungen allein (bis hin zu der, mit dem Kind nach Timbuktu umzuziehen); der Vater schaut tatenlos zu (und muss sein Umgangsrecht dann notfalls eben in Timbuktu wahrnehmen).

Eine Teilhabe am Sorgerecht bekommt man als unverheirateter Vater nicht, wenn die Mutter das nicht möchte; auch nicht, wenn es objektiv gute Gründe dafür zu geben scheint. Begründen muss sie ihre Ablehnung nicht. Einer "erweiterten Betreuung" durch den Vater muss sie ebenfalls nicht zustimmen. Es ist daher unsinnig, entsprechende Erwartungen zu wecken - aber sinnvoll, sich mit dieser Rechtsrealität zu befassen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 13:18
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Das was zu du zu tun gedenkst ist nun mal illegal.

Das sehe ich anders. Der Eigentümer von-was-auch-immer kann mit seinem Eigentum anstellen, was er will. Und wenn jemand Fonds auflöst und in Edelmetalle investiert, ist das ganz alleine seine Sache - und sein Risiko. Illegal und damit strafbewehrt im Sinne des StGB ist es jedenfalls nicht.

Das dahinterstehende Motiv mag als verwerflich empfunden werden - aber auch als verständlich.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 13:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin da durchaus unsicher.

Ich glaube, er darf sein Vermögen zwar verprassen, aber eine Zinsbringende Anlage aufzulösen und un in eine Nichtzinsbringende umzuwandeln, ist aus meiner Sicht schon kritisch.
Schließlich hat er alles zu unterlassen, um seine Leistungsfähigkeit zu mindern. Ich denke damit wäre das, zumindest theoretisch, anfechtbar.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2010 14:15




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