Hallo,
ich habe 3 Schriftsätze mit diversen Beschlüssen zu VKH vom Amtsgericht Familiengericht vorliegen.
Darin steht:
Das Gericht schlägt vor ... wird vorgeschlagen ... hinsichtlich XY folgt das Gericht in dem vorgenannten Schriftsatz (hatte ich als Einigung vor Monden vorgeschlagen, weil BaldEx/Nebst Anwalt vor Gericht immer nur stur NEIN zu Allem sagte)
Dann noch:
...wird VKH bewilligt für A, B, C , D soweit sie X geltend macht.
Drunter steht:
Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin auf VKH zurückgewiesen.
Was denn nun? Bewilligt oder abgewiesen?
Irritierend ist für mich auch, dass mir VKH rückwirkend bewilligt wird, wenn ich nachehelichen EU geltend mache, aber unten steht drunter:
Hinsichtlich des weiteren EU wird der VKH zurückgewiesen.
Was meint das Gericht mit "des weiteren EU"? Dazu habe ich gar nichts beantragt.
Dann folgen die Gründe. Wo aber auch einige Fehler enthalten sind.
Und:
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Vorschlag binnen 4 Wochen.
Dazu will ich unbedingt Stellung nehmen, weil die Zahlen überhaupt nicht stimmen.
Und was passiert dann?
Wird dann weiter wie auf dem türkischen Basar geschachert?
Ich komme immer entgegen und BaldEx sagt immer Nö?
Wie läuft das jetzt weiter? Denn nirgendwo steht, ab wann was fällig ist bzw. zu zahlen/nachzuzahlen ist.
Dann frage ich mich, was das heisst:
Das Gericht beabsichtigt, vor einer förmlichen Zustellung der Anträge an die Gegenseite zunächst die VKH-Beschwerdefrist , es sei denn die Ehefrau erklärt vorher, dass sie die Anträge nur im Umfang der VKH-Bewilligung stellt oder die EF zahlt einen ergänzenden Kostenvorschuss ein.
Wozu? Mir ist doch in allen Punkten VKH bewilligt worden. Oder missverstehe ich da was?
Danke und LG Anisu
Moin,
VKH ist auch an die Erfolgsaussichten gekoppelt. Sieht das gericht diese als schlecht an, gibt es keine VKH.
...wird VKH bewilligt für A, B, C , D soweit sie X geltend macht.
Drunter steht:
Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin auf VKH zurückgewiesen.
Bedeutet, dass VKH gewährt wird, so weit es die Forderung auf Zahlung von x € betrifft. Für jeden darüber liegenden Betrag wird es keine VKH geben. Sollte an der höheren Forderung festgehalten werden, wird die Ex ggf. die Differenz der Verfahrnesskosten zwischen höherer Forderung und x selbst tragen müssen. Die Quotelung nimmt das Gericht vor.
Irritierend ist für mich auch, dass mir VKH rückwirkend bewilligt wird, wenn ich nachehelichen EU geltend mache, aber unten steht drunter:
Hinsichtlich des weiteren EU wird der VKH zurückgewiesen.
Was meint das Gericht mit "des weiteren EU"? Dazu habe ich gar nichts beantragt.
Die Frage kann Dein RA sicher besser beantworten.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Vorschlag binnen 4 Wochen.
Dazu will ich unbedingt Stellung nehmen, weil die Zahlen überhaupt nicht stimmen.
Dann lass Deinen RA was dazu schreiben. Das Gericht hat ja extra eine Frist eingeräumt.
Und was passiert dann?
Wird dann weiter wie auf dem türkischen Basar geschachert?
Jep.
Wie läuft das jetzt weiter? Denn nirgendwo steht, ab wann was fällig ist bzw. zu zahlen/nachzuzahlen ist.
Es wird irgendwann ein Ergebnis geben (Beschluss oder Vergleich) und dann wird danach verfahren.
Wozu? Mir ist doch in allen Punkten VKH bewilligt worden. Oder missverstehe ich da was?
Ja, aber Deine Ex will mehr als das Gericht für rechtens erachtet. Dir wird für Deine Rechtsverteidigung in vollem Umfange als Antragsgegner VKH gewährt. Das ist fair, denn Du kannst für die Ideen der gegn. Seite ja nix.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke DeepThought 🙂