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Wie funktioniert der Unterhaltsvorschuss bei studierenden Vätern?

 
(@thukkydidesiii)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Community,

meine Lebensgefährtin hat sich von mir getrennt. Ich bin ausgezogen, unser leibliches Kind wohnt weiter bei ihr (mit zwei weiteren Geschwistern, die einen anderen Vater haben). Meine Frage zielt auf die Unterhaltszahlungen ab. Da ich gegenwärtig nur Bafög beziehe, wird es denkbar schwierig, die in der Düsseldorfer Tabelle geforderte UH-Zahlung zu entrichten.

Bei Geringverdienern, sofern sie unter dem Selbstbehalt verdienen, streckt bekanntlich die Unterhaltsvorschusskasse den UH vor. Ich habe nun widersprüchliche Aussagen darüber gelesen, wie bei studentischen Vätern hierbei verfahren wird. Die einen schreiben, Studenten werden von der Unterhaltsvorschusskasse nicht aufgefordert, die angehäuften UH-Vorschüsse später zuzurückzahlen. Hierbei könnte offenbar relevant sein, ob das Studium die Erstausbildung ist (bei mir ist es die zweite) und ob das Studium in der Regelstudienzeit abgeschlossen wird (doppeltes Pech.  :knockout: Ich studiere 3 statt nur 2 Lehramtsfächer und brauche deshalb etwas länger). Andere User meinen hingegen sehr wohl, dass auch bei Studenten das übliche Verfahren angewandt wird und sie später ebenso zur Kasse gebeten werden. Das würde für mich natürlich bedeuten, zwei mal Schulden machen - Bafög und Unterhalt Weiß jemand Konkreteres?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2012 00:05
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi thukki_irgendwas, willkommen bei vatersein.de!

ob ein Unterhaltsvorschuss zurückgezahlt werden muss, ist davon abhängig, ob Du leistungsfähig bist oder ob ob Dir eine Leistungsunfähigkeit bescheinigt wird. Im ersten Fall muss zurückgezahlt werden, im zweiten nicht.

Es ist also in Deinem Interesse, Dir in diesem Punkt Klarheit zu verschaffen.

Stellt das Studium die Erstausbildung dar, sind keine Vermögenswerte vorhanden und wäre durch Nebenjobs eine reguläre Durchführung des Studiums gefährdet, wird in der Regel Leistungsunfähigkeit vorliegen. Die Bewertung ist aber einzelfallabhängig und kann deshalb pauschal nicht beantwortet werden.

Da Du angibst, dass es sich in Deinem Fall um ein Zweitstudium handelt und dies auch nicht in der Regelstudienzeit, kannst Du davon ausgehen, dass Dir eine Leistungsfähigkeit unterstellt wird (Du könnstest ja arbeiten gehen) und der Unterhaltsvorschuss zurückgezahlt werden muss.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2012 15:45
(@thukkydidesiii)
Schon was gesagt Registriert

Vielen dank für deine Antwort und Begrüssung. Damit habe ich zumindest einen Ansatzpunkt. Es handelt sich allerdings nicht um ein Zweitstudium, sondern um die zweite Ausbildung (nachdem ich bereits einen Beruf erlernt habe).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2012 17:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Laut Profil bist Du 27J. Etwas alt, wenn Du nach dem Gymnasium bisher lediglich eine Berufsausbildung (i.d.R. 3 Jahre) absolviert hast. Vielleicht kannst Du dazu was sagen. Interessant jedenfalls ist, ob das Studium fachlich auf der Berufsausbildung aufbaut als quasie Weiterbildung. Wenn dem so ist, gilt es als Erstausbildung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2012 18:19
(@thukkydidesiii)
Schon was gesagt Registriert

Klar. Mittlere Reife, danach Berufsausbildung, danach Zivildienst, danach Geld verdienen , danach Abi auf dem zweiten Bildungsweg, seither Studium. Studium baut fachlich nicht auf der Berufsaus :)bildung auf.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.10.2012 19:38
(@mahjoko)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo t,

ich kann nur sagen, dass man zumindest nicht in jedem Fall gezwungen wird in deiner Konstellation, das Studium aufzugeben.
Der Vater der Kinder hier studiert auch, ähnlicher Werdegang wie bei dir, aber erstens viel älter und zweitens direkt aus nem sicheren Job ins Studium.
Mangels Kommunikation weiß ich nicht, unter welchen Bedingungen er studiert, ob der UH als Schulden aufläuft etc. Doch seit Jahren und ebenfalls nicht in der Regelstudienzeit kann er in Ruhe seinem Studium nachgehen und wird nicht besonders "ermuntert", den Unterhalt für die Kinder in irgendeiner Art beizubringen.
Das ist, was ich als Mutter mit den Kindern bei mir lebend sehe. 

Liebe Grüße und viel Erfolg beim Studium
wünscht mahjoko

LG - Life´s good, meistens!  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2012 12:27