Hallo zusammen,
meine Ex zahlt für den bei mir lebenden Sohn seit Jahren keinen Unterhalt. Da sie eine Tochter hat, die inzischen vier ist und in den Kindergarten geht, geht sie nicht arbeiten. Sie muß das Kind betreuen.
Sie bezieht Hartz IV. Offensichtlich macht sie immer wieder auf krank um nicht arbeiten zu müssen.
Das Jobcenter gibt mir keine Auskünfte, ob sie nun vermittelt wurde oder überhaupt der Vermittlung zur Verfügung steht.
Ihr Anwalt hat mir vor ca. 1 Jahr den aktuellen Bescheid übermittelt, damit mir auch klar ist, dass seine Mandantin nicht leistungsfähig ist. Ich wollte, dass sie einen Titel erstellen lässt.
Aber wie kann ich denn erfahren, ob das immer noch so ist??
Herzlichen Dank für Anregungen!!
Liebe Grüße
flyaway
Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)
Moin flyaway,
Wenn du vor einem Jahr Auskunft bekommen hast, kannst du IMHO erst nach einem weiteren Jahr erneut Belege verlangen. ( 2 Jahre Frist) Ausser natürlich, wenn dir Tatsachen bekannt wurden, die darauf schliessen lassen, dass sich die Situation geändert hat. Z.B. wenn du irgendwie erfahren würdest, dass sie wieder arbeitet, dann kannst du sofort neue Auskunft verlangen.
Ansonsten noch der Tip mit dem Unterhaltsvorschuss. Hast du den beantragt?
Und: Kommt die KM ihrer gesteigerten Erwerbsobliegengheit nach? Wenn die Tochter 4 ist und die Betreuung in der Kita gesichert ist, wäre ihr Arbeit zuzumuten..... Bewirbt sie sich fleissig? Wenn nicht, könnte man über fiktives Einkommen nachdenken. Dann bekämst du zumindest einen Titel. Wenn auch kein Geld. Allerdings braucht es dafür wohl einen wirklich SEHR guten Anwalt, denn Einkommensfiktion machen die Gerichte wohl hauptsächlich bei Männern...
Ist eigentlich die 4jährige Tochter auch von dir oder gibt es da einen anderen Vater?
Gruß und viel Erfolg
Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo !
Das ist inkorrekt. Die 2 Jahresfrist gilt nur dann, wenn der UH-Pflichtige den Mindestunterhalt bezahlt.
Ansonsten ist besteht jederzeit ein Auskunftsanspruch.
Moin habakuk,
Uuuuups, das ist mir völlig neu! Aber man lernt ja gerne dazu.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Moin
Das ist inkorrekt. Die 2 Jahresfrist gilt nur dann, wenn der UH-Pflichtige den Mindestunterhalt bezahlt.
Mir auch - jedenfalls so absolut ausgedrückt. Das BGB kennt m.E. nur die 2-Jahresfrist und wesentliche Einkommensänderungen, und die Rechtssprechung hat ebenfalls hier keine tendenzielle Aussage gemacht.
Lediglich im Sozialrecht sieht es gesetzlich anders aus, da gibt es keinen Zeitrahmen. Und auch die UVK kann lediglich Rückstände fordern, aber nicht ständig Auskunft über das Einkommen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Also mir ist nur bekannt, dass die 2 Jahres Frist besteht, wenn es auch einen Titel gibt. Hier klingt es aber so, dass es keinen Titel gibt. Und dann könnte man immer und immer wieder nachfragen. Machen die KM´s doch auch aller halbe Jahre.
Kennst du denn nicht jemand aus dem Bekanntenkreis, der noch Kontakt zu ihr hat und mitbekommen hat, dass sie arbeiten geht?
Wie sieht es denn aus mit einem Beistand übers JA? Die verlangen ja dann auch Auskunft über Einkünfte.
Das wären jetzt so meine Ideen.
LG Burzel
Danke!!
Leider habe ich keine Möglichkeit an nähere Infos ranzukommen.
Natürlich bekommt sie von Ihrer Familie Geld zugesteckt, aber das läuft natürlich nicht über das Konto.
Dann werde ich halt mal wieder über ihren RA einen aktuellen Bescheid versuchen zu bekommen.
Warum macht denn das Jobcenter nicht mehr Druck? Das verstehe ich nicht. Das Kind wird bald fünf und die Mutter arbeitet nicht.
Schöne Grüße
flyaway
Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)