Wie am besten Vorge...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wie am besten Vorgehen?

 
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo an alle,

ich hatte gerade ein Gespräch mit meinem Nachbarn. Dieser ist geschieden mit 2 Kindern.
Seit Februar lebt seine 14 Jährige Tochter bei ihm, der 10 Jährige Sohn ist bei der Mutter.
Kindergeld für die Große läuft mitlerwiele auf ihn. Er zahlt weiterhin 100 % Unterhalt für den Kleinen.
Für die Große erhält er nichts. Er war beim AW da er UH für den Kleinen einstellen möchte (ein Kind bei ihr eins bei ihm) das geht ja leider nicht so einfach da Titel bestehen.

KM weigert sich den Titel der Großen herauszugeben, diesen möcht er nun herausklagen, des weitern möcht er wie gesagt UH für die Große.
Ich bin mir nicht sicher ob sein AW das richtige tut. Bin ja nun schon lange genug im Forum unterwegs und habe so einiges gelesen.

Er hat den AW gefragt ob er strittigen UH nicht hinterlegen kann, dieser sagte ihm das UH für den Kleinen ja nicht strittig ist , da tituliert.
Das es ja um UH für die Große geht aber KM nicht leistungsfähig ist und angibt das sie für den Kleinen erhöhten Betreuungsbedarf hat und nicht mehr arbeiten kann.

Diese Aussage machte mich stutzig.

Wäre es nicht besser nicht nur UH für die Große zu vordern, sondern Abänderungsantrag für den UH des Kleinen zu stellen?

Er will Freitag mal vorbeikommen so dass wir mal konkret darüber reden und gegebenenfalles seinen AW anschreiben.

Er hatte mal etwas von 1800€ Netto gesagt. Arbeitsweg einfach 22 KM, OLG Nürnberg

Kann er nicht, so lange seine Ex keinen UH bezahlt, einen erhöten SB geltent machen z.B. um den UH Betrag der Großen?

Wäre es dann nicht sinnvoll UH Abänderungsantrag über den Titel des Kleinen zu stellen ?

Was ist eure Meinung, Wissen und Erfahrung?

Ich möchte ihm nichts falsches erzählen.

Schon mal Danke im Voraus.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2014 00:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie du schon ganz richtig erkannt hast, kann man nicht einfach aufrechnen.
Die Tatsache alleine, dass sie nichts zahlt erlaubt ihm nicht, die Zahlung selbst einzustellen.
Richtig ist, dass er so (weiterhin) den Unterhalt für beide Kinder berücksichtigen kann.
Also grob gerechnet ca. 1.800 minus 291,- minus 356,- (DT2) ist ca. 1.150,- und damit gut oberhalb seines SB.
Somit muss er weiter zahlen, auch wenn er nichts bekommt.

Hat die Mutter einen Grund genannt, warum sie den Titel nicht raus geben will?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2014 01:05
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo und Danke,

die Begründung warum sie ihn nicht herausgibt weiß ich nicht außer dass sie relativ boshaft ist.

Wenn die Zahlen stimmen komme ich auch auf diesse ca. 1150€. Für den Kleinen zahlt er aber im Moment 272€ also mehr als eigentlich verfügbar ist. Deshalb mein Gedanke  nicht UH von KM zu vordern, da kommt eh nichts rum. Sondern Abänderungsklage für den UH vom Kleinen.
Oder sehe ich das falsch? Oder ist das rechtlich inkorrekt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2014 01:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

272 ist der Mindestunterhalt. Die von Beppo genannten 291 wären bei Stufe 2 korrekt.

Würde mich auf Titelherausgabe beschränken.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2014 01:56
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich ging/gehe davon aus dass die 1800€ noch nicht bereinigt sind. Das muss ich ihn aber erst noch fragen. Sollten sie es nicht sein, wäre meine Überlegung nicht falsch. Sein Bedarf ist ja durch den Umzug der Tochter gestiegen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2014 02:05
(@psoidonuem)
Registriert

Das er "mehr Bedarf" hat ist doch vollkommen irrelevant.

Außerdem bekommt er ja Kindergeld. Und muss für die Große keinen UH mehr zahlen. das sind doch auch 500€ mehr.

Und wieso sind 272 mehr als verfügbar ist?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2014 15:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du darfst "Bedarf" nicht mit "Unterhaltsanspruch" durcheinander mixen. Das eine ist SGB das andere BGB. Den Unterhaltsanspruch beider Kinder deckt er ggf. allein mit 1800 Euro. Selbst wenn man das bereinigt (ca. 180 Euro über den Daumen gepeilt) liegt er bei 1620 Euro. Damit ist er immer noch in Stufe 2 und mit 334+272 Euro = 606 Euro knapp leistungsfähig.

Ob der BEDARF noch anderweitig aufgestockt werden kann, zB durch ergänzendes ALG II oder Wohngeld, ist eine andere Frage.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2014 17:09
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank,

dann bin ich auf dem Holzweg. Ich meine mal gelesen zu haben, dass man wenn man ein Kind bei sich hat und keinen UH erhält Betreuungs und Barunterhalt leistet diesen vom UH Netto abzieht oder eben den SB erhöht.

Mein Gedanke war

1800€ Netto abzüglich Fahrtkosten ca 242€
1558€ abzüglich Altersvorsorge 4%
1495,68 abzüglich UH Große 334€
1161,70€ abzüglich SB 1000€.
Bleiben 162€ für den Kleinen.

Ich kenne die zu grundeliegende UH berechnung nicht auch die genauen Zahlen sind mir unbekannt.  Er will morgen mal vorbeikommen so das wir konkreter darüber reden.Ich wollte nur wissen ob mein Grundgedanke und Rechnung stimmen bevor ich ihm einen Floh ins Ohr setze.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2014 19:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Bei Deinem Ansatz vergisst Du, daß in einem Mangelfall oftmals anders gerechnet wird. Zudem würde einem Kind hier der Mindestbedarf zur Verfügung stehen, das andere Kind müsste sich beschränken.
Ich denke mal, 100% gemäß DT (272€) für den Jungen sind hier das untere Ende.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2014 19:46
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deine Rechnung ist insofern falsch, dass der Teil oberhalb des SB unter den beiden Kindern aufgeteilt wird und nicht die Große 100% erhält und der Kleine den Rest.

Wobei nicht jeder die Hälfte bekommt sondern der Anteil sich nach dem Mindestunterhalt berechnet.

In deinem Beispiel wäre der volle Mindestunterhalt für beide 334,- puls 272,- = 606,-
Ihm bleiben aber nur 495,68 oberhalb des SB.

Das heißt es können nur rund 82% des Mindestunterhalt bezahlt werden.
Also erhält Junior 82% von 272,- = 223,-
Und Madame 82% von 334,- = 274,-

Da Richter aber ungerne weniger als den Mindest-KU ausurteilen, kann es auch gut sein, dass die Rechnung solange verbogen wird, bis es für den Mindest-KU bei Junior reicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.07.2014 19:47




(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Vor dem Kopf klatsch,

klar die Quotelung hab ich total übersehen. Gut dass ich euch hab :wink:.
Möchte ihm nix falsches erzählen. Wie gesagt weigert sich KM UH zu zahlen, soviel ich weiß ist UH Antrag gestellt im Moment geht es halt anwaltlich hin und her.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.07.2014 22:09