Hallo erstmal hab mal eine frage.
sorry wenn das hier vielleicht nicht rein passt hab aber leider nichts anderes gefunden wo ich es hätte rein schreiben können. also seit bitte nicht so hart zu mir
ich lebe mit meinem freund zusammen. ich habe schon eine tochter aus einer beziehung vorher und wir haben eine tochter (7 monate alt). mein freund hat auch eine tochter aus einer voherigen beziehung sie ist wie meine große tochter 7 jahre alt. unterhalt wurde durch die geburt unserer tochter neu berechnet u es wurde festgelegt das er für seine große tochter 136 euro zahlen muss. jetzt kahm ein brief vom jugendamt das der es eine veränderung gab seit 2009 für die kinder 0 bis 5 jahre. und das ja das kindergeld jetzt 164 euro beträgt u er ab januar jetzt anstatt 136 euro soll er jetzt 158 euro bezahlen. kann mir bitte mal einer erklären wie das zustande kommt. denn eigentlich gelten doch die 2 euro mehr mindestunterhalt für unsere kleine tochter u nicht für seine große tochter oder und seine ex bekommt doch auch die 10 euro mehr kindergeld. muss dazu sagen das er seine tochter nicht sieht da seine ex das nicht möchte und wir wissen nicht wieso. aber das iszt ja auch nicht das thema mich würde nur mal interessieren ob das alles so ok ist denn ich zweifel dfa leicht dran da seine ex im landratsamt arbeitet u ich will nur nicht das unsere kleine tochter hier verarscht wird und hinten ran gestellt wird. würde mich über antworten freuen danke
Anm.: Betreff angepasst, da allgemein gültiges Thema.
Hi,
wir wär's mit ein paar mehr Details?
136 € liegen weit unter dem Mindestunterhalt für ein 7 jähriges Kind.
Wie aber die seltsame Berechnung zustande kommt? Wurde er evtl. aufgefordert Gehaltsnachweise zu einer Neuberechnung einzureichen?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
also er hat ungefähr 1000 euro netto und noch ca 400 euro auslöse jeden monat. ich bin im mom im elternjahr u bekomm also im mom leider auch ni all zuviel.
mich würde nur ma interessieren was es jetzt für ne änderung gab das er auf einmal 22 euro mehr zahlen muss. finanziell hat sich bei uns ja nix geändert die letzte zeit.
Hi veta
So einfach geht das nicht. Da es sich um eine Mangelfallrechnung handelt sind die dafür notwendigen Daten erforderlich.
Eine Mitteilung des JA, den KU wegen der neuen Maßnahmen einfach mal so um 22€ zu erhöhen, hat meines Wissens keine Grundlage.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
danke wir wollen jetzt mal dort anrufen denn das problem ist das das jugendamt ist über 100 km entfernt und mein freund is fernfahrer also leider auch nur das we zuhause. auf alle fälle wollen wir jetzt dort mal anrufen das die uns mal ne aufschlüsselung der berechnung zuschicken, denn das müssten se ja eigentlich tun und die war hier diesmal nicht mit dabei
Moin,
ich pin das Topic mal fest...
Die JAs jagen aktuell tonnenweise Serienbriefe an die Unterhaltsverpflichteten raus. Netterweise wird noch die Inverzugsetzung drunter gefaselt, so dass der obrigkeitsgläubige Deutsche gleich 'nen Herzkasper bekommt und willig zahlt.
Ist ja auch wirklich nicht einfach für die Flitzpiepen dort, haben sie doch schließlich irgendwann mal in der Beschaffungsstelle, im Archiv oder im Umweltamt gewerkelt.
Also:
Unterhaltsvorschuss ist im Rahmen der Leistungsfähigkeit zurückzuzahlen. Eine ehemals festgestellte Leistungsfähigkeit kann der Höhe nach nur dann neu angenommen werden, wenn das Einkommen offen gelegt wurde. Dies wiederum ist nur alle zwei Jahre statthaft. Wurde die Einkommensauskunft also letztmalig nach Januar 2007 erteilt, so ist die Neufestsetzung unrechtmäßig. Liegt die letzte Auskunftserteilung vor Januar 2007 so ist die Leistungsfähigkeit neu festzustellen und der Rückzahlungsbetrag neu festzulegen. Die Inverzugsetzung ist statthaft.
Die Trullas vom JA sehen alles naturgemäß völlig anders. Müssen sie ja auch und können auch gar nicht anders. Es gibt zu viele, die auf diese Bauernfängerei hereinfallen werden und der Erfolg bestätigt ihr Handeln.
Es gibt zwei denkbare Reaktionen:
1. Auskunftserteilung nach Januar 2007
Werte JA-Fluffis
Ihr Schreiben vom <datum> habe ich erhalten.
Die Neufestsetzung des von mir zurückzuzahlenden Unterhaltsvorschusses zu Gunsten des Kindes <name> ist nicht statthaft. Letztmalig wurde erschöpfend Auskunft über mein Einkommen per <datum> erteilt. In diesem Rahmen bin ich leistungsfähig und leistungswillig. Die Erhöhung des Kindergeldes als auch die Erhöhung des Kinderfreibetrages als Grundlagen für die Festsetzung des Kindesunterhaltes sind mitnichten höherrangig als § 1605 BGB, wonach Auskunft alle zwei Jahre verlangt werden kann.
Ihr Schreiben betrachte ich daher als rechtsirrig und somit nichtig. Gleiches gilt für die von Ihnen ausgesprochene Inverzusetzung.
Hab' euch lieb, Ihr
<name>
2. Auskunftserteilung vor Januar 2007
Werte JA-Fluffis
Ihr Schreiben vom <datum> habe ich erhalten.
Die Neufestsetzung des von mir zurückzuzahlenden Unterhaltsvorschusses zu Gunsten des Kindes <name> ist nicht statthaft. Letztmalig wurde erschöpfend Auskunft über mein Einkommen per <datum> erteilt. In diesem Rahmen bin ich leistungsfähig und leistungswillig. Die Erhöhung des Kindergeldes als auch die Erhöhung des Kinderfreibetrages als Grundlagen für die Festsetzung des Kindesunterhaltes hat nicht den Automatismus zur Folge, wonach der Rückzahlungsbetrag "on the fly" neu festgesetzt werden kann.
Hierzu bedarf es der konkreten Berechnung.
Sollten Sie hieran Interesse bekunden, so werde ich Ihnen gerne meine aktuellen Einkommensnachweise zur Verfügung stellen und bitte um Ihren geschätzten Hinweis.
Hab' euch lieb, Ihr
<name>
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Nicht schlecht 😉
ich habe es so geschrieben:
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Landkreis Börse
Kinderklaubehörde
Postfach 100153
39331 Haldensleben
Einspruch gegen die Mitteilung
Bezug: Ihr Schreiben vom 04.03.2009, Zeichen 5111.6.1735
Guten Tag Frau Wellmann,
ihr Schreiben habe ich nur erhalten, weil ich mich auf Grund der aktuellen Krise in Russland derzeit hier in Deutschland bei meinem Sohn Martin aufhalte.
Künftige unnötige Post wollen Sie bitte wieder an meine Anschrift nach Russland senden. Weitere Postannahme in Deutschland wird verweigert.
Sie begehen wiederholt den Fehler, dass Sie von „meinem Kind“ schreiben. Offenbar ist Theresa nicht mein Kind, ansonsten würde ja Theresas Austrägerin nicht so hartnäckig jede Art von Kontakten mit der Hilfe Ihres Herrn Pfeiffe r verweigern.
Die Vaterschaft wurde inzwischen auch angefochten. Wahrscheinlich ist Theresa, wie ca. jedes 10. Kind in Deutschland, ein Kuckuckskind, also ein untergeschobenes Kind. Untergeschoben, um mit Hilfe der Kinderklaubehörden als Unterhaltsgeisel zu dienen. Zum Wohle der gottgleichen alleinerziehenden Deutschen Mutter – alleinerziehend, weil sie die Väter – mit tatkräftiger Unterstützung der Kinderklaubehörden nicht mit erziehen lassen. Alleinerziehen – bis in den Tod ( http://www.zeugungsstreik.de/babyleichen2009/)
Das gesamte Unterhaltsverfahren inklusive meiner Anfechtung ist derzeit unter dem Az 8 F 204/06 ALT vor dem AG Haldensleben anhängig.
Auch mit Zwangsvollstreckung können Sie mir nicht drohen. Im November 2008 habe ich die eidesstattliche Versicherung abgegeben. 🙂 kein Kontakt – kein Geld!
Was also Zahlungen anbetrifft, so können Sie mich ... gern haben!
Mit freundlichen Grüßen
>Unterschrift<
Mitzeichner der EU-Initiative zur Schließung der Großdeutschen Kinderklaubehörden
6 ¾ Jahre ohne Besuche, 4 Jahre ohne Kontakt zur Unterhaltsgeisel
Schluss mit dem Femifaschismus in Deutschland!
www.Papa-Ralf.de
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Soll meiner Tochter (12 J.) kein erlebbarer Vater sein. Mutter boykottiert total - Staat schaut zu.
> 10 Jahre Streit, 6 3/4 Jahre ohne Besuche, seit 26.02.2005 ohne Kontakt!
Für ein besseres Familienrecht laufe ich den www.Papa-Lauf.de
