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wesentliche Gehaltserhöhung - freiwillig melden und Unterhalt erhöhen?

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(@fireman)
Schon was gesagt Registriert

Weswegen es aus Deiner Sicht völlig gerechtfertigt ist, dass ein Elternteil alleine die komplette finanzielle Last zu tragen hat, und durch entsprechend finanzierte Prozesse noch weiter in seinem Leben runter gedrückt wird.

Verstehe nicht was du mir damit sagen willst? Mir kommts vor als würdest du meine Posts nicht richtig lesen.

Weiterhin zum Betreuungsaufwand, auch wenn für Dich 45% kein WM sind, dann ist der Weg dorthin nicht sehr weit. Deine Argumentation dorthin verstehe ich nur zur Unterhaltsgenerierung, und da frag ich mich ernsthaft ob Du noch Kindsorientiert denkst.

Auch die kompletten Wochenstunden heruntergebrachten, fehlen von den 45% zu den gleichwertigen 50% gerade einmal 15 Stunden, dass ist eine (schlafende) Nacht eines Kindes. Es geht also nur darum, dass der Ort des Schlafes darüber Bestimmt, ob ein WM vorliegt, oder nicht.
Wie krank ist diese Sichtweise? Das kann sich tatsächlich nur jemand ausdenken, der nicht an die Kinder denkt, sondern mit KU einen Elternteil subventionieren will.

Gruß
Kasper

Nicht für mich sind 45 % kein WM sondern in meinem für mich zuständigen OLG Bereich sind 45 % immer noch kein WM. Den Link zum Beschluss aus 2019 hatte ich bereits eingefügt.

Eine Nacht des Schlafens mehr mit den zugehörigen drumherum heißt für mich z. b. dass ich jede Woche zwei bzw. 3 tage je nachdem ob es mein Wochenende ist oder nicht weder um 5 Uhr losfahren kann zur Arbeit und  6.00 Uhr anfange zu arbeiten noch bis 18.00 Uhr im Büro bleibe um dann 19.00 Uhr zuhause zu sein. Mal ist mehr zu tun mal weniger mal muss ich was taggenau fertig machen mal kann es liegen bleiben. Liegt aber nie in meinem Einflussbereich was nun an welchen Tagen reinkommt. In den 3 Monaten meines Probe WM ohne Unterhalt, KG blieb bei ihr wegen Kitaessen, Zusatzgebühr für den Bastelkram in der Kita und Schwimmkurs und Beitrag für Sportverein, habe ich weniger finanzielle Mittel gehabt am Ende des Monats war nur am rudern wie ich meine Arbeitszeit organisiert bekomme, 3 Tage Kind krank und musste morgens und nachmittags nochmal zusätzlich ne Stunde einplanen wegen der Wegezeit zur Kita die nicht mit den Öffentlichen erreichbar ist. 

Grüße
Fire

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 14:29
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

(...) mich z. b. dass ich jede Woche zwei bzw. 3 tage je nachdem ob es mein Wochenende ist oder nicht weder um 5 Uhr losfahren kann zur Arbeit und  6.00 Uhr anfange zu arbeiten noch bis 18.00 Uhr im Büro bleibe um dann 19.00 Uhr zuhause zu sein. Mal ist mehr zu tun mal weniger mal muss ich was taggenau fertig machen mal kann es liegen bleiben. Liegt aber nie in meinem Einflussbereich was nun an welchen Tagen reinkommt. In den 3 Monaten meines Probe WM ohne Unterhalt, KG blieb bei ihr wegen Kitaessen, Zusatzgebühr für den Bastelkram in der Kita und Schwimmkurs und Beitrag für Sportverein, habe ich weniger finanzielle Mittel gehabt am Ende des Monats war nur am rudern wie ich meine Arbeitszeit organisiert bekomme, 3 Tage Kind krank und musste morgens und nachmittags nochmal zusätzlich ne Stunde einplanen wegen der Wegezeit zur Kita die nicht mit den Öffentlichen erreichbar ist. 

Da haben wir es doch ... "für Dich!".
Also heißt das das Du weniger belastbar bist, wie viele Alleinerziehende bzw. diejenigen die im Wechselmodell leben (wollen). Vielleicht kannst Du ja auch aufgrund Deiner beruflichen Situation garkein Kinder betreuen. Alles schön, aber anderen raten sie sollen sich damit abfinden ... Auch eine Art mit Problemen umzugehen.

Mal was anderes.
Da wir hier über über ein "beinahe" Wechselmodell schreiben, es bei dem neuen Einkommen um die Höherstufung geht, würde ich vielleicht nicht das Urteil des BHG vom 12.03.2014 in dem Verfahren XII ZB 234/13 ans Herz legen.
In diesem wird explizit bei einem Umgang über das übliche Maß hinaus eine Herabstufung in den Stufen der DT ausgeteilt.
Wenn sich also jetzt gegen des höheren Einkommens eine, zwei Stufen nach oben geht, dann kann man in einer evtl. Auseinandersetzung argumentieren, dass diese Stufen nicht gewertet werden, da der Betreuungsanteil bei 42% liegt. 

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 17:45
(@fireman)
Schon was gesagt Registriert

Also ich meine nicht mich zu erinnern irgendjemanden geraten zu haben sich damit abzufinden. ich habe lediglich mehrfach angemerkt dass es manchmal weniger hilfreich ist mit Kanonen auf Spatzen zu schießen nur um ein paar Euro zu sparen, Anwalts und Gerichtskosten zu provozieren (Anwaltspflicht!!!!), das Verhältnis der Eltern derart zu vergiften, dass ein echtes WM in Richtung Himalaya rückt  und dann monatlich vll. 20 € spart. Und das Risiko was den Sonderbedarf betrifft ist immer noch gegeben, war ja auch jetzt eine Einigung mit halbe/halbe möglich ohne Erbsenzählerei. Sobald es vor Gericht geht, gibt es sicherlich kaum mehr Spielraum auf beiden Seiten dann wird eiskalt gequotelt. Habe keine genauen Zahlen aber es ist dann ungefähr 70 zu 30. Müsste man rechnen ob nciht derzeit schon von einer "gütlichen" Einigung profitiert wird.

Das Urteil kenne ich.
Wie hoch sind die Unterschiede von Stufe 3 zu 4 zu 5? 20 bzw. 21 €..... Bei mehr als 3000 € Netto, regelmäigem Umgang und einem einigermaßen friedvollen Verhältnis soviel Geld zu verbrennen und alles aufs Spiel zu setzen ist einfach lächerlich.

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Geschrieben : 13.11.2019 18:29
(@chriswind)
Schon was gesagt Registriert

Puh, kaum ist man mal einen Tag nicht da… 😉

Hier ist ja richtig viel passiert und ich freue mich über all eure Gedanken, möchte aber auch nicht mit meinem „Fall“ hier für Streitigkeiten sorgen.

[…]Das ist eben nicht der Fall auch in der Woche wo er 4 Tage hat (Do-So) hat die Mutter eine höhere Betreuung, da die Mutter Kind (Mo-Do und So) an 5 Tagen in dieser Woche hat und betreut. Das dies nur halbe Tage sind also am Do Betreuung M bis Kitabeginn / Betreuung V ab Kitaende und SO Betreuung V bis abends. Betreuung M ab Abends....
[…]

Wie gesagt, wenn das so übersimplifiziert vom Gericht berechnet würde, hätte ich eh keine Chance. Faktisch (also vom realen Betreuungsaufwand) sieht es aber ganz anders aus. Man kann doch einen Tag, an dem ich mein Kind aktiv 10h betreue und die Mutter nach Übergabe noch 2h nicht wirklich Hälfte/Hälfte ansetzen.

Grundlegend ging es mir ja eigentlich um die Frage, ob die Gehaltserhöhung mitgeteilt werden muss. Dazu interpretiere ich den Tenor hier weitestgehend als "Nein".
Allerdings frage ich mich nun folgendes: wenn ich es nicht von selbst mitteile, die KM dann nächsten November stinkig ist und das Ganze vor Gericht bringt und ich schlechtestenfalls das Jahr nachzahlen muss, dann habe ich zusätzlich zu dem erhöhten Unterhalt noch Anwalts- und Gerichtskosten, verliere also unterm Strich sogar noch Geld im Vergleich dazu, als wenn ich es ihr jetzt direkt mitteilen würde, ist das korrekt?

Im anderen Fall müsste ich jetzt (aufgrund der Sonderzahlung) einen erhöhten Unterhalt zahlen (den meine Ex definitiv als Titel fordern wird), und muss dann nächstes Jahr (weil ab dann die Sonderzahlung wegfällt) wahrscheinlich eine Abänderungsklage finanzieren und zahle dafür dann wieder viel Geld. Zudem wird auch da die Ex sauer sein. Gefühlt ist das ja Pest oder Cholera...

Die Frage wäre nur, wie wahrscheinlich es ist, dass ich vor Gericht tatsächlich zur Nachzahlung verurteilt würde.

Zum Thema Wechselmodell möchte und kann ich ich jetzt gar nicht mehr viel sagen. Es ist anhand eurer emotionalen Diskussion für mich sehr deutlich geworden, dass es offensichtlich ein total strittiges und scheinbar wenig klar vorab bewertbares Unterfangen ist. Eventuell hätte ich sogar das Risiko, mein Kind zukünftig weniger zu sehen als jetzt, falls ein Gericht das so entscheiden sollte - und das möchte ich auf jeden Fall. Auch wenn es vom tatsächlichen Betreeungsaufwand und den zusätzlichen Kosten, die ich permanent für mein Kind habe, gefühlt sehr ungerecht ist - lieber zahle ich den höheren Unterhalt im Vergleich zum WM und gefährde nicht den Umgang.

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Themenstarter Geschrieben : 13.11.2019 19:47
(@madmatl)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Chris,
wieso solltest du Nachzahlen müssen?
Sollte im November neu angefragt werden und hier rauskommt, dass du in den letzten 12 Monaten mehr verdient hast, dann wird im November der neue Unterhalt festgelegt (ab November).
Man muss nur mit Nachzahlungen rechnen, wenn du erfolgreich zur Auskunft aufgefordert wurdest (in Verzug gesetzt wurdest) und dann aber weiter weniger zahlst. Dann wird zurückverlangt bis zur Inverzugssetzung (doofes Wort, gibts das überhaupt)
Ich würde die Beine still halten und bis zur nächsten Aufforderung den Betrag gleich lassen.
Und wenn keine neue Aufforderung kommt ist es doch gut.

Klar reden wir bei 1-2 Stufen in der DDT (je nach dem was am Ende dabei rumkommt) auch nur über etwa 20-50€ pro Monat.

Gruß MaD

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 20:04
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