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wesentliche Gehaltserhöhung - freiwillig melden und Unterhalt erhöhen?

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(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...führen sie doch automatisch zur Degradierung des UET zum Zahlesel der dem Willen des BET ausgeliefert ist...

Ziemlich genau!

Solange die Kinder in einer Beziehung erzogen wurden/werden, gab/ gibt es nie ernsthafte Probleme beim Umgang und Erziehung der Kinder.
Kaum steht eine Trennung im Raum oder wurde vollzogen scheint plötzlich alles ganz anders zu sein...

Plötzlich wird zu ziemlich alles in Frage gestellt ... Frauen fallen Arme und Beine ab, so dass sie nicht mehr Arbeiten können und Vätern, die vorher alles alleine mit den Kindern gemacht haben, wird plötzlich alles können abgesprochen. Für Windeln wechseln müssen sie einen Lehrgang machen und erkennen das es Kindern (warum auch immer) schlecht geht, wird auch abgesprochen. Dabei sind die größten Misshandeln (nicht nur nach meiner Erfahrung) vermehrt die Mütter.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2019 18:50
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was ich meinte ist, dass wenn die KM nicht mehr will, dass der etwas umfangreichere Umgang gelebt wird, dann wird es erst recht nicht einfach ein WM zu installieren, wenn es nicht schon gelebt wurde.
Das Ganze hängt auch davon ab wie sich die Schule mit beiden Eltern vereinbaren lässt. War es beim Kiga relativ egal, wann das Kind kommt und geht, Hausaufgaben und Materialen spielten auch kaum eine Rolle, nimmt hier der Stress für die Eltern mit Schuleintritt erheblich zu. Das kann natürlich auch eine Chance sein, außerdem gibt es wesentlich weniger Urlaub als Ferientage! Allerdings ist dann auch mehr Kooperation der Eltern erforderlich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2019 19:10
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo,
[...]nimmt hier der Stress für die Eltern mit Schuleintritt erheblich zu. Das kann natürlich auch eine Chance sein, außerdem gibt es wesentlich weniger Urlaub als Ferientage! Allerdings ist dann auch mehr Kooperation der Eltern erforderlich.

VG Susi

Aus eigenem Erleben mit der KM der Jüngsten:
um deren große Tochter und deren Sohn (beides nicht "meine" Kinder) durfte ich mich  -solange wie wir zusammen gewohnt und gelebt haben- in Naturwissenschaftlichen (Unterrichts-)Feldern kümmern (ich habe es noch sinngemäß im Ohr: KM: "da habe ich keine Ahnung, frag doch mal den XY (mich) der kann das (besser)"
Warum sollte eine solche Aufteilung nicht auch später möglich sein.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2019 19:47
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Warum sollte eine solche Aufteilung nicht auch später möglich sein.

Weil Du dann getrennt bist und keine Ahnung mehr von Kindern hast ... so ähnlich wie die Arme und Beine 😉
*nicht hauen, ich weiß hier sind auch ein paar echte Frauen anwesend!"

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2019 22:19
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Weil Du dann getrennt bist und keine Ahnung mehr von Kindern hast ... so ähnlich wie die Arme und Beine 😉
*nicht hauen, ich weiß hier sind auch ein paar echte Frauen anwesend!"
Gruß
Kasper

:thumbup: :thumbup:

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2019 22:32
(@fireman)
Schon was gesagt Registriert

Das Argument, dass die KM das Geld nicht braucht ist, mag populär sein, es bringt aber außer Ärger nichts. Mit 28 Stunden pro Woche und einem Netto von ca. 2000 Euro kann man aber auch nicht von Faulheit sprechen.
Selbst 2 Stufen mehr beim KU bringen Dich nicht um, macht ca. 40 Euro pro Monat und ist bei Deiner Gehaltserhöhung nun auch nicht so furchtbar viel.

VG Susi

Guten Morgen,

das Argument, dass die KM das Geld nicht braucht ist hier schon zu beachten, weil es impliziert dass das Wechselmodell bzw. die beiden zusätzlichen Übernachtungen nicht zwangsläufig aus materiellen Gründen abgelehnt werden. Der TO hat ja anfangs angemerkt, dass er das Gefühl hat das der Unterhalt nicht dem Kind zu Gute kommt, sondern dem Freizeitvergnügen der KM dient und er ihr deswegen das höhere Einkommen nur ungern mitteilen will. Hier ist es aber so, dass die KM ihre Freizeitvergnügungen aus eigenem Einkommen bestreiten könnte und nicht auf den Unterhalt angewiesen ist um sich ein schönes oder schöneres Leben zu machen. Ohne den Unterhalt + Kindergeld und ohne Kind wäre das Einkommen frei verfügbar um alles für das Freizeitvergnügen auszugeben. Wer behauptet der Unterhalt und Kindergeld würde Vollständig für Lebensunterhalt des Kindes und Freizeitvergnügen des BET reichen weiß nicht was man für Kinder wirklich (unbewusst) ausgibt und hat auch noch keine Ahnung was das funktionierende Wechselmodell wirklich für ihn und seinen Geldbeutel, von den sonstigen Einschränkungen in der Lebensführung mal ganz abgesehen, bedeutet.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 11:20
(@wasserfee)
Registriert

Guten Morgen,

Hier ist es aber so, dass die KM ihre Freizeitvergnügungen aus eigenem Einkommen bestreiten könnte und nicht auf den Unterhalt angewiesen ist um sich ein schönes oder schöneres Leben zu machen. Ohne den Unterhalt + Kindergeld und ohne Kind wäre das Einkommen frei verfügbar um alles für das Freizeitvergnügen auszugeben.

Es ist aber rechtlich komplett unerheblich, wofür die KM das Geld ausgibt. Auch hier werden laufende Kosten damit bedient, Miete, Strom, Benzin...

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 11:23
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich habe das ganze jetzt mal in eine Excel-Tabelle gebracht: Unter der Annahme, dass Übergaben immer um 18.00 Uhr stattfinden und Kindergarten zwischen 8 und 13.00 Uhr, haben die beiden eine Betreuungsaufteilung von 43% zu 57%. Holt er sein Kind immer mittwochs um 18.00 Uhr ab, so geht das ganze auf 50% zu 50%. Erweiterter Umgang sieht für mich anders aus.

Meine Vermutung ist dass die WS höher ist, dass sie einem WM zustimmt als dass sie ihm den Umgang zusammenstreicht. Sie wird seine Betreuung auch brauchen, wenn sie 28 Stunden arbeitet, um sich zu erholen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 11:41
(@fireman)
Schon was gesagt Registriert

Es ist aber rechtlich komplett unerheblich, wofür die KM das Geld ausgibt. Auch hier werden laufende Kosten damit bedient, Miete, Strom, Benzin...

WF

Rechtlich stimme ich voll und ganz zu. Was ich eigentlich sagen wollte ist, dass die Diskussion wegen 40€ Mehrunterhalt bei einem Einkommen von auf der einen Seite 2000€ und auf der anderen Seite über 3000€ plus guter Einmalzahlung auf persönlicher Ebene wirklich ziemlich ****** ist. Auf beiden Seiten wird mit Sicherheit und Freude mehr fürs Kind ausgegeben als KU und Kindergeld hergeben sollten.

Vielleicht wäre es einfach vernünftig die 40€ monatlich unkommentiert mehr zu überweisen und gut ist, vielleicht ist die Ebene auf der sich KM und TO in einem Jahr wenn Aukunftssanspruch wieder besteht auf einer so guten Basis, dass davon kein Gebrauch gemacht wird und man sich so einigen kann. Bis jetzt war eine Einigung auch möglich ohne Gerichtsverfahren warum die Hunde scheu machen und einen Kriegsschauplatz in Form von Verfahren eröffnen. Auf diesem Schauplatz kommen nämlich mit Sicherheit auch die Sonderkosten (z. b. Kitagebühren die eigentlich zu quoteln sind, statt zu teilen zur Sprache)

Diese Gebühren erhöhen sich übrigens in vielen Gemeinden nochmal im WM weil, dann plötzlich beide Einkommen Bemessungsgrundlage sind und es macht zuweilen schon einen Unterschied ob man Gebühren nach einem Einkommen von 2000 € oder plötzlich von 5300 € zu bezahlen hat.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 11:42
(@fireman)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe das ganze jetzt mal in eine Excel-Tabelle gebracht: Unter der Annahme, dass Übergaben immer um 18.00 Uhr stattfinden und Kindergarten zwischen 8 und 13.00 Uhr, haben die beiden eine Betreuungsaufteilung von 43% zu 57%. Holt er sein Kind immer mittwochs um 18.00 Uhr ab, so geht das ganze auf 50% zu 50%. Erweiterter Umgang sieht für mich anders aus.

Meine Vermutung ist dass die WS höher ist, dass sie einem WM zustimmt als dass sie ihm den Umgang zusammenstreicht. Sie wird seine Betreuung auch brauchen, wenn sie 28 Stunden arbeitet, um sich zu erholen.

Kita von 8.00 - 13.00 Uhr? 5h Fremdbetreuung am Tag? Nicht sehr realitätsnah oder? Wegezeit?

Km arbeitet bereits 28h und TO sicherlich auch mindestens diese Zeit. Und niemand zählt vor Gericht die Stunden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 11:45




Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Guten Morgen,
[...]
Wer behauptet der Unterhalt und Kindergeld würde Vollständig für Lebensunterhalt des Kindes und Freizeitvergnügen des BET reichen weiß nicht was man für Kinder wirklich (unbewusst) ausgibt und hat auch noch keine Ahnung was das funktionierende Wechselmodell wirklich für ihn und seinen Geldbeutel, von den sonstigen Einschränkungen in der Lebensführung mal ganz abgesehen, bedeutet.

Naja, ist wohl immer eine Form der Betrachtung...
Deine Zeilen lesen sich gerade so als würde das Geld  (Unterhalt und KG) nicht reichen, um die Bedürfnisse des Kindes zu decken.....
Je nach Sichtweise (und Position) des Staates weiß dieser das ganz genau...
In eigener Sache habe ich zum Schluß (minderj./privelig.) 530,- € gezahlt, dazu hat die gutsituierte KM noch 200,. € KG erhalten...macht in Summe 730,- €.
Trotzdem durfte ich erfahren, dass das Geld nicht gereicht habe...
Hätte die KM in einer H4-Situation gelebt, wäre mein Unterhalt mehr oder weniger komplett mit dem H4 Satz verrechnet worden (wegen der Bedarfsgemeinschaft, die Kind und KM gebildet hätten)...
ieser "finanzielle Aspekt ist aber nur die eine Seite...
Die "seltsam anmutende" moralische Seite ist der Standpunkt des Gesetzgebers, dass der finanzielle Anteil des UET dem Betreuungsanteil an "Wertigkeit" gleichzusetzen wäre...
Bedeutet (für mich) - je höher der Unterhalt umso mehr wert ist der Betreuungsanteil (und umgekehrt...

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 11:48
(@wasserfee)
Registriert

@Kakadu

ein klein wenig muss ich dich korrigieren:

natürlich ist der H4-Satz für ein Kind geringer als der monatl. Unterhalt, den so mancher UH-Pflichtiger zahlen muss.

Aber unter H4 werden ALLE Kosten für
-Klassenfahren
-Nachhilfe
-Ausflüge
-Schulbücher (70€ zum Schuljahresbeginn, 30€ zum HJ)
-Schul/Hortverpflegung

komplett übernommen.

Eines meiner Kinder benötigt z.B. Mathe-Nachhilfe. Da kostet 1 Monat schon mal 120.-, das sind 4 Termine. Klasenfahrt 300€....

Das musst du fairerweise noch zum H4-Satz des Kindes dazurechnen.

Aber vom Prinzip her geb ich dir recht.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 12:03
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Rechtlich stimme ich voll und ganz zu. Was ich eigentlich sagen wollte ist, dass die Diskussion wegen 40€ Mehrunterhalt bei einem Einkommen von auf der einen Seite 2000€ und auf der anderen Seite über 3000€ plus guter Einmalzahlung auf persönlicher Ebene wirklich ziemlich ****** ist. Auf beiden Seiten wird mit Sicherheit und Freude mehr fürs Kind ausgegeben als KU und Kindergeld hergeben sollten.

Vielleicht wäre es einfach vernünftig die 40€ monatlich unkommentiert mehr zu überweisen und gut ist, [...]

Im Eingangsthread ging es zunächst um die Frage, ob eine (erhebliche) Unterhaltserhöhung der KM proaktiv anzuzeigen wäre.
Dazu gab es eindeutige Antworten, dass er dies eben nicht machen muß!

Ob dem TO ein höherer Unterhalt weh tut oder nicht, sollte da erstmal unerheblich sein.
Er könnte ja das (Mehr-)Geld auch bei seinen Umgängen verwenden...
Am Ende muß der TO tatsächlich selbst entscheiden, wie er mit dem Mehrverdienst umgeht, reichlich Input hat er ja erhalten.
Auch die Riskikoabwägung, ob eine proaktive "Anzeige" seines Mehrverdienstes bei der KM dem angestrebten WM förderlich ist (sein könnte), kann wohl nur der TO beantworten. Er kennt ja die KM (hoffentlich) gut genug, um das einigermaßen sicher abschätzen zu können.

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 12:11
(@fireman)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe das ganze jetzt mal in eine Excel-Tabelle gebracht: Unter der Annahme, dass Übergaben immer um 18.00 Uhr stattfinden und Kindergarten zwischen 8 und 13.00 Uhr, haben die beiden eine Betreuungsaufteilung von 43% zu 57%. Holt er sein Kind immer mittwochs um 18.00 Uhr ab, so geht das ganze auf 50% zu 50%. Erweiterter Umgang sieht für mich anders aus.

Habe das ganze kurz nachgerechnet auch wenn ich nicht formell glaube das der Wechsel am Samstag erst 18.00 Uhr stattfindet, da die KM somit kein WE mit Kind verbringen könnte.

Abzug von Fremdbetreuung (auch wenn das nicht immer so gehandhabt wird, da derjenige der an diesem Tag Kind hat auch Arbeit niederlegen/unterbrechen, Krankenschein auf Kind erhalten muss falls kind mal krank wird und vorallem in der Woche der Tagesablauf zu strukturieren ist) Deswegen die eigentliche Praxis nach Tagen zu unterteilen bzw. zu halbieren. Nun die Stundenweise Rechnung unter Massgabe, dass 5h Fremdbetreuung täglich und Abholung Do 13.00 Uhr Übergabe Sa bzw. So 18.00 Uhr:
Woche 1 betreut TO 48 von 143 und in
Woche 2 betreut TO 72 von 143 h macht 120 von 286 und eine Verteilung von 58% zu 42% und auch auf die Gefahr hin das ich mich wiederhole selbst 45% sind kein echtes WM.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 12:14
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

@Kakadu

ein klein wenig muss ich dich korrigieren:
[...]
WF

Danke fürs korrigieren.
Tatsächlich kenne ich mich da nicht wirklich gut aus...(vielleicht sollte ich als alter Atheist an dieser Stelle "Gott sei Dank" sagen...)
Schräg finde ich diese Situation allemal, dass der Unterhalt im letzteren Beispiel eben nicht beim Kind ankommt und die Beiden aus der H4-Nummer nicht wirklich rauskommen....
Ein - aus meiner Sicht - vom Gesetzgeber selbst verursachter Teufelskreis, den er in jeder Legislaturperiode der regierenden Partei(en) zu Politikum macht (Stichwort: Beseitigung der steigenden Kinderarmut)

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 12:21
(@fireman)
Schon was gesagt Registriert

In eigener Sache habe ich zum Schluß (minderj./privelig.) 530,- € gezahlt, dazu hat die gutsituierte KM noch 200,. € KG erhalten...macht in Summe 730,- €.
Trotzdem durfte ich erfahren, dass das Geld nicht gereicht habe...
Hätte die KM in einer H4-Situation gelebt, wäre mein Unterhalt mehr oder weniger komplett mit dem H4 Satz verrechnet worden (wegen der Bedarfsgemeinschaft, die Kind und KM gebildet hätten)...

Ist so nicht ganz richtig lediglich dass Kindergeld darf dem in der Bedarfsgemeinschaft lebenden BET als eigenes Einkommen angerechnet werden. Hätte KM ALG II bezogen, dann wäre der Regelbedarf des Kindes und die Hälftige angemessene Miete als Gesamtbedarf berechnet worden.
Bin etwas raus aus dem Thema aber zur Veranschaulichung hypothetisch für Berlin Alterstufe 3
Normale Wohnung für 2 Personen (Warmmiete)= ca. 592,60 €
ALG 2 Rechnung:
Regelbedarf Kind 322€
Wohnkosten für Kind ergo 296,30
Macht einen Gesamtbedarf von 618,30 € aus.
Einkommen Kind Unterhalt = 530€ + 200€ Kindergeld = 730 €
Die Hälfte des Kindergeldes soll ja sowieso zur Bedarfsdeckung dienen wird ja auch vom eigentlichen Tabellenunterhalt abgezogen: 630 €.
Aufjedenfall werden der ALG II Bezieherin 102€ abzgl. 30€ VS Pauschale des Kindergeldes (was ja hälftig sowieso nicht für Unterhaltszwecke dient lt. Bestimmung) als eigenes Einkommen angerechnet.

Was sagt uns das(!) : selbst bei einem subjektiv hoch erscheinenden Unterhalt bei einem Zahlbetrag von 530 € wird mal eben so das Existenzminimum (bzw. der Bedarf) des Kindes erreicht. Also ich persönlich glaube ja nicht mehr, dass das was ich mittlerweile zahlen (muss) für alles was Kind braucht reicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 12:42
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Problem bei diesen Betreuungszeiten ist, wie die Zeiten im Kindergarten gerechnet werde bzw. wem diese zugeordnet werden. Wenn der TO diese bezahlt, könnte man ketzerisch auch sagen, dass dies seine Betreuungszeiten sind. Ich weiß, die Alle der Empörung schwillt schon an ...

Zur Ergänzung:
Ich habe dazu hier:

https://books.google.de/books?id=uD4hBAAAQBAJ&pg=PA517&lpg=PA517&dq=zurechnung+tage+wechselmodell&source=bl&ots=qjAaQ465Mw&sig=ACfU3U2-BDMftsBdYfVB9j_12Ld2dZeOIg&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwiy3KGn9ublAhUKGewKHTvWBrAQ6AEwDnoECAoQAQ

von Sünderhauff gefunden, dass die Kita- und Schulzeiten dem zugerechnet werden, der im Hintergrund verantwortlich ist und sozusagen "in Rufbereitschaft" steht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 13:07
(@maxmustermann1234)
Registriert

Und wer ist das? Mit dieser Argumentation kann man auch sagen, dass ich gar kein WM habe. Bei mir bringe ich die Kinder jeden Tag in die Einrichtung, meine Ex holt sie ab.

- Erkrankt das Kind am Morgen, bleibe ich zu Hause.
- Erkrankt das Kind in der Einrichtung, so muss meine Ex vorher abholen.

Wem ist dann die Fremdbetreuung zuzurechnen (der hat dann nämlich auch das Residenzmodell).

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 13:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also ich persönlich glaube ja nicht mehr, dass das was ich mittlerweile zahlen (muss) für alles was Kind braucht reicht.

Weswegen es aus Deiner Sicht völlig gerechtfertigt ist, dass ein Elternteil alleine die komplette finanzielle Last zu tragen hat, und durch entsprechend finanzierte Prozesse noch weiter in seinem Leben runter gedrückt wird. Früher nannte man das Versklaven .... aber vielleicht bist Du ja einer, die an diesem System ihr Einkommen finden?

Weiterhin zum Betreuungsaufwand, auch wenn für Dich 45% kein WM sind, dann ist der Weg dorthin nicht sehr weit. Deine Argumentation dorthin verstehe ich nur zur Unterhaltsgenerierung, und da frag ich mich ernsthaft ob Du noch Kindsorientiert denkst.
Auch die kompletten Wochenstunden heruntergebrachten, fehlen von den 45% zu den gleichwertigen 50% gerade einmal 15 Stunden, dass ist eine (schlafende) Nacht eines Kindes. Es geht also nur darum, dass der Ort des Schlafes darüber Bestimmt, ob ein WM vorliegt, oder nicht.
Wie krank ist diese Sichtweise? Das kann sich tatsächlich nur jemand ausdenken, der nicht an die Kinder denkt, sondern mit KU einen Elternteil subventionieren will.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 13:15
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Danke!

von Sünderhauff gefunden, dass die Kita- und Schulzeiten dem zugerechnet werden, der im Hintergrund verantwortlich ist und sozusagen "in Rufbereitschaft" steht.

Dann fängt das hauen um die Rufbereitschaft an.
Was wenn beide sich Rufbereit halten? Das wird doch dann auch wieder durch "Hand-Auflegen" entschieden ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2019 13:17




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