Hallo,
stelle doch einfach mal Deine Rechnung hier ein. U.U. sieht es für Dich nicht so schlecht aus, insbesondere, wenn Du es schaffst Dich weiter an 50/50 heran zu schleichen. Wird aber sicher nicht unbemerkt bleiben.
Eine Befragung eines Kindes, wenn sie überhaupt erforderlich ist, erfolgt in aller Regel im Zimmer des Richters und nicht in der Öffentlichkeit. Es würde hier auch höchstens danach gefragt, wie denn die Woche so abläuft, um herauszufinden ob ein Wechselmodell plausibel ist. Davor solltest Du keine Angst haben. Allerdings dürfte Deine DEF (Demnächstexfrau) an Rad drehen, aber das solltest Du nicht überbewerten.
VG Susi
Also aus meiner persönlichen Erfahrung heraus mit der ich baden gegangen bin....
Kindergartenkind 3 Jahre:
Jede Woche 3 Tage nach der Kita 14.00 Uhr bis ca 20.00 Uhr / 21.00 Uhr (Mo, Di, Do) Kind wurde abends von Mutter abgeholt und alle 2 Wochen Fr nach Kita bis So 18.00 Uhr.
Weigerung meinerseits Unterhalt zuzahlen weil ich es einfach nicht eingesehen habe und meine Zeit mit Kind Qualitytime ist während bei ihr nur Schlafenszeit ist. (Sie wollte keine Einkommensauskunft sondern hat Mindestunterhalt gefordert).
Ergebnis: Richter meinte Kinder unter einem gewissen Alter müssen nachts ebenso betreut werden und können nicht allein gelassen werden um z.b. Freizeit zu haben oder zu arbeiten. Kindergartenzeit wird niemanden zugerechnet, da keiner von beiden betreut. Mein Richter in Berlin hat sich null für die Stundenweise aufzählung interessiert. Alles ab 6 Stunden Betreuung hat er als halben Tag gelten lassen.
Ergebnis für mich Anfang 2019: musste beide Anwälte bezahlen, gesamte Gerichtskosten an der Backe, Unterhalt für ein Jahr nachzahlen und Beschluss für die Zukunft mit 100% Unterhalt.
Ich weiß beim besten Willen nicht wie du mit dieser Betreuung annähernd an die 50% rankommen willst. Welche Berechnungsmethode würde das den hergeben?
Einzige Option sind eigentlich 2 Übernachtungen mehr. Also jede Woche Mittwoch statt Donnerstag beginnen.
Moin,
das Problem bei diesen Betreuungszeiten ist, wie die Zeiten im Kindergarten gerechnet werde bzw. wem diese zugeordnet werden. Wenn der TO diese bezahlt, könnte man ketzerisch auch sagen, dass dies seine Betreuungszeiten sind. Ich weiß, die Alle der Empörung schwillt schon an ...
Was die Kitazeiten betrifft, war es doch so das der TO diese hälftig zahlt oder?
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**edit: Zitat gekürzt aufs Wesentliche**
Was die Kitazeiten betrifft, war es doch so das der TO diese hälftig zahlt oder?
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**edit: Zitat gekürzt aufs Wesentliche**
Ja das stimmt; monatlicher Unterhalt + Kita hälftig.
Ich weiß beim besten Willen nicht wie du mit dieser Betreuung annähernd an die 50% rankommen willst. Welche Berechnungsmethode würde das den hergeben?
Einzige Option sind eigentlich 2 Übernachtungen mehr. Also jede Woche Mittwoch statt Donnerstag beginnen.
Er holt seinen Sohn schon Mittwochs abends bei der Mutter ab. Dann haben die beiden genau 50:50, wenn die Abholzeiten Mittwochs und Sonntags identisch sind. Er muss dann halt auch morgens in den Kindergarten bringen. Aber das sollte doch nur ein geringes Problem sein.
Nebenbei: bei diesem Betreuungsumfang kann man auch darauf hoffen in der DDT zwei Stufen runtergestuft zu werden.
Er holt seinen Sohn schon Mittwochs abends bei der Mutter ab. Dann haben die beiden genau 50:50, wenn die Abholzeiten Mittwochs und Sonntags identisch sind. Er muss dann halt auch morgens in den Kindergarten bringen. Aber das sollte doch nur ein geringes Problem sein.
Naja da sich die Mutter bereits gegen eine weitere Übernachtung wehrt, weiß ich beim besten Willen nicht wie er zwei weitere Durchbringen könnte....
Wie gesagt, lässt sich die Mutter definitiv nicht freiwillig auf eine weitere Nacht ein, weil sie weiß, dass das dann faktiv definitiv ein WM wäre = weniger Kohle für sie.
Ich habe schon mehrfach nach dem Mittwochabend gefragt, das wurde glatt abgelehnt.
Ich verstehe das mit den zwei Übernachtungen nun wirklich nicht. Er holt sein Kind Donnerstag aus dem Kindergarten. Holt er es Mittwoch Abend bei der Mutter ab, es übernachtet bei ihm und geht anschließend in den Kindergarten, so hat er sein WM. Wo kommt die zweite Übernachtung her?
Und hier den Weg über einen Umgangsbeschluss versuchen? Offenbar braucht deine Ex ja auch deine Betreuung, wenn sie arbeiten will.
Und selbst wenn nicht, kannst du versuchen den Unterhalt nach WM berechnen zu lassen. Dir fehlt ein Abend und ein Morgen die Woche. In den Wochen in denen du 4 Tage hast, betreust du doch sogar mehr als sie.
Auf das die 2 Übernachtungen komme ich, weil bei der Entscheidung WM ja oder nein meistens auf einen Zeitraum von 2 Wochen abgestellt wird. Und er hat wie ich vorhin vorgerechnet habe einen Anteil von 5 zu 9.... Um ein WM zu haben sollte er 7 zu 7 betreuen... Nur ein Tag weniger kann einem rechtlich das WM kosten.
Deswegen ging ich von 2 zusätzlichen Nächten aus.
Ein eindeutiges WM hätte er wenn er ihn Mittwochs von der Kita abholt und die restlichen Tage eben so bleiben.
Und hier den Weg über einen Umgangsbeschluss versuchen? Offenbar braucht deine Ex ja auch deine Betreuung, wenn sie arbeiten will.
Habe ich auch versucht.... Kannst du selbst im liberalen Berlin vergessen. Wechselmodell wird hier nur gegen den Willen der Mutter angeordent wenn dieses bereits gelebt wurde und es noch keinen Beschluss über den Umgang gibt.
Und selbst wenn nicht, kannst du versuchen den Unterhalt nach WM berechnen zu lassen. Dir fehlt ein Abend und ein Morgen die Woche. In den Wochen in denen du 4 Tage hast, betreust du doch sogar mehr als sie.
Das ist eben nicht der Fall auch in der Woche wo er 4 Tage hat (Do-So) hat die Mutter eine höhere Betreuung, da die Mutter Kind (Mo-Do und So) an 5 Tagen in dieser Woche hat und betreut. Das dies nur halbe Tage sind also am Do Betreuung M bis Kitabeginn / Betreuung V ab Kitaende und SO Betreuung V bis abends. Betreuung M ab Abends....
Man muss das im Zusammenhang sehen, sonst verennt man sich und fällt böse auf die Schnauze. Glaubt mir ich bin da ein gebranntes Kind.
Ich möchte einmal zitieren:
BGH am 1. Februar 2017 (AZ: XII ZB 601/15):
Kindeswohl für Umgangsregelung entscheidend
Für den BGH war klar, dass ein Gericht die Regelung treffen muss, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Die Richter führten ausdrücklich aus, dass es keine gesetzliche Festlegung der Kinderbetreuung auf das Residenzmodell gibt. Ob das Wechselmodell dem Kindeswohl am besten entspricht, wird anhand von folgenden Kriterien beurteilt:
- Erziehungseignung der Eltern
- Bindungen des Kinds
- Prinzipien der Förderung
- Kontinuität und Kindeswillen
Nicht notwendig ist, dass beide Eltern dem zustimmen. Es genügt, wenn die Eltern über eine ausreichende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit verfügen. Das Wechselmodell darf allerdings nicht angeordnet werden, um diese Fähigkeiten zu erreichen. Bestehen diese aber, kann es auch gegen den Willen eines Elternteils festgelegt werden.
So, und wir reden hier über einen Tag, vielleicht zwei, je nachdem wie man die Geschichte rechnet. Nun geht das scheinbar auch schon einige Zeit und die Betreuung läuft. Es gibt also eine Kommunikation, die es ermöglicht diesen Umgang (Wechselmodell ähnlich) zu gestalten, Absprachen sind möglich, wie auch immer diese geartet sind.
Daher kann das WM festgelegt werden, und klar wird die KM einen riesigen Aufwand betreiben, aber ich hoffe, dass ihr im klaren ist, dass sie die Prozesskosten selber tragen darf.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo zusammen,
Moin,@ Kakadu,
schaust du bei Antwort #27 im Thread, da wirst du fündig. 🙂
...danke für den Hinweis, habe ich irgendwie überlesen/ übersehen...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Ich möchte einmal zitieren:
BGH am 1. Februar 2017 (AZ: XII ZB 601/15):
Kindeswohl für Umgangsregelung entscheidend
Für den BGH war klar, dass ein Gericht die Regelung treffen muss, die dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Die Richter führten ausdrücklich aus, dass es keine gesetzliche Festlegung der Kinderbetreuung auf das Residenzmodell gibt. Ob das Wechselmodell dem Kindeswohl am besten entspricht, wird anhand von folgenden Kriterien beurteilt:- Erziehungseignung der Eltern
- Bindungen des Kinds
- Prinzipien der Förderung
- Kontinuität und KindeswillenNicht notwendig ist, dass beide Eltern dem zustimmen. Es genügt, wenn die Eltern über eine ausreichende Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit verfügen. Das Wechselmodell darf allerdings nicht angeordnet werden, um diese Fähigkeiten zu erreichen. Bestehen diese aber, kann es auch gegen den Willen eines Elternteils festgelegt werden.
So, und wir reden hier über einen Tag, vielleicht zwei, je nachdem wie man die Geschichte rechnet. Nun geht das scheinbar auch schon einige Zeit und die Betreuung läuft. Es gibt also eine Kommunikation, die es ermöglicht diesen Umgang (Wechselmodell ähnlich) zu gestalten, Absprachen sind möglich, wie auch immer diese geartet sind.
Daher kann das WM festgelegt werden, und klar wird die KM einen riesigen Aufwand betreiben, aber ich hoffe, dass ihr im klaren ist, dass sie die Prozesskosten selber tragen darf.Gruß
Kasper
Diese Urteil zeigt lediglich, dass ein Wechselmodell nicht nur abgelehnt werden darf, weil ein Elternteil dagegen ist sondern, dass es wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht angeordent werden KANN und welche Vorrausetzungen MINDESTENS nötig sind. Außerdem revidiert es die in den vorinstanzlichen Entscheidungen getroffen Annahme, dass ein Begehren der paritätische Betreuung NUR anhand von Sorgerechtsverfahren geklärt werden kann. Dieses Urteil haben wir im Seminar lang und breit durchgekaut. Und der Tenor wurde und wird immer noch in der Presse völlig überzogen und falsch wiegergegeben. Die Mehrzahl der Umgangsbeschlüsse mit dem Ergebnis Wechselmodell sind "Vergleiche" oder Bestätigungen eines bereits gelebten Wechselmodells ohne eine vorherige gerichtliche Umgangsregelung. Die Änderung eines bestehenden Beschlusses ist nochmals schwieriger....
Dieses Urteil haben wir im Seminar lang und breit durchgekaut. Und der Tenor wurde und wird immer noch in der Presse völlig überzogen und falsch wiegergegeben. Die Mehrzahl der Umgangsbeschlüsse mit dem Ergebnis Wechselmodell sind "Vergleiche" oder Bestätigungen eines bereits gelebten Wechselmodells ohne eine vorherige gerichtliche Umgangsregelung. Die Änderung eines bestehenden Beschlusses ist nochmals schwieriger....
Man kann natürlich alles schwarz sehen udn es sich biegen, wie man das gerade haben will. Juristen können das besonders gut.
Hier wird über eine minimale Angleichung gesprochen, der von einer Seite aus reinen finanziellen Gründen blockiert wird. Dann behaupte ich mal, dass solche Leute wie bei Euch in den Seminaren darf verantwortlich sind, dass es in den Familien soviel Streit gibt, weil eine Seite unbewaffnet stehen gelassen wird (überwiegend Väter) und die andere Seite mit allem Ausgestattet wird, was man benötigt, um einen Menschen umzubringen.
Eine stolze Lebensleistung.
Es gab ja mal eine Zeit, in der das Töten und Ermorden von Menschen legal war, was wir heute als das Verurteilen als das was es war: Mord. Ich hoffe inzwischen, dass dies beim Familienrecht genauso kommt ...
In diesem Sinne
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Man kann natürlich alles schwarz sehen udn es sich biegen, wie man das gerade haben will. Juristen können das besonders gut.
Hier wird über eine minimale Angleichung gesprochen, der von einer Seite aus reinen finanziellen Gründen blockiert wird. [...]In diesem Sinne
Kasper
Ok eine minimale Angleichung ist eine Erweiterung um z.b. Stunden....Ein Wechsel vom quantitativ eindeutigem Residenzmodell zum Wechselmodell ist mitnichten minimal. Normaler Spasspapa Umgang ist ein paar Jahren in der Rechtssprechung alle 2 Wochen Fr- So und eine Übernachtung in der Wochenendumgang freien Woche bei vorherigem Zusammenleben mit Kind (!). Chris hat derzeit einen erweiterten Umgang, wobei mir nicht klar ist ob dieser bereits gerichtlich gebilligt ist und ich halte es für sehr gefährlich ihm solche Flausen ins Ohr zu setzen von wegen Wechselmodell erstreiten, Gerichtsverfahren provozieren und alle Geschütze auffahren....
Die irrellevanten Ausschweifungen über solche Leute wie bei uns im Seminar werde ich nicht weiter kommentieren. Im übrigen ist das Töten und Ermorden von Menschen niemals legal gewesen. Lediglich die Definition von dem was Menschen sind und welche Handlung genau als Mord betrachtet wird hat sich im Laufe der Zeit geändert. Einem anderen Individium dass Leben nehmen ist auch heute in bestimmten Grenzen und Situationen nicht zwangsläufig illegal und Verurteilungswürdig.
Um zum eigentlichen Thema zurück zu kommen:
Die Trennung ist jetzt ein Jahr her. KU wird seit einem Jahr regelmäßig gezahlt. (ohne Mehrbedarf 365€).
Titel wurde bereits erstellt. Auskunftsrecht besteht erst wieder im Nov. 2020.
Seine Ex verdient ebenfalls ist somit grundsätzlich nicht auf den KU angewiesen, warum einen Streit vom Zaun brechen und ein Gerichtsverfahren anzetteln?
Ein Unterhaltsabänderungsverfahren würde er zum jetzigen Zeitpunkt mit aktuellem Umgang zu 99% spätestens in der 2. Instanz verlieren (in jedem deutschen OLG Bezirk).
Und ob ein Umgangsverfahren um ein Wechselmodell anordnen zu lassen erfolgreich sein wird wage ich zu bezweifeln. Kind wird wohl nächstes Jahr eingeschult.
Sein derzeitig gefühlter 50% Anteil an der Betreuung ist objektiv weit entfernt vom Wechselmodell.
Von 20 alltagsrelevanten tagesablaufstrukturierenden Vor- und Nachmittagen (in 2 Wochen) hat er derzeit 6. Ansonsten beschränkt sich die Betreuung auf Freizeit- und Spassorientierte Zeiten. Diesen Aspekt darf man vorallem in Anbetracht der Einschulung nicht vergessen.
Mein Tipp an Chris zur eigentlichen Frage:
Für ein Auskunftsrecht gibt es keine gesetzliche Grundlage und keine gängige Rechtsprechung.
Aufkeinenfall einen neuen (freiwilligen) Titel auf Basis des neuen Einkommens errichten.
Im übrigen muss auch kein neuer Titel errichtet werden, wenn von Auskunftsrecht kein Gebrauch gemacht wird.
Meine Vermutung was deine Anwältin bezweckt ist wahrscheinlich eine gütliche Eingung ohne großen Gerichtstrara und gütliche Stimmung der Gegenseite durch Eigeninitiative. (gibt es noch mehr Dinge die bei euch geklärt werden müssen wofür eine positive Einstellung der Gegenseite hilfreich ist?)
Eine rechtliche Grundlage diesbezüglich gibt es aber nicht.
Um ein Wechselmodell zu bekommen, falls dies irgendwann das Ziel sein sollte ist es oft hilfreich wenn nicht im Vorfeld vermeidbarer sinnloser gerichtlicher Streit über ein Thema entbrannt ist, den man mit ein wenig Fingerspitzengefühl auch so bekommen kann.
...eine Übernachtung in der Wochenendumgang freien Woche bei vorherigem Zusammenleben mit Kind (!). Chris hat derzeit einen erweiterten Umgang, wobei mir nicht klar ist ob dieser bereits gerichtlich gebilligt ist und ich halte es für sehr gefährlich ihm solche Flausen ins Ohr zu setzen von wegen Wechselmodell erstreiten, Gerichtsverfahren provozieren und alle Geschütze auffahren....
Wer hat denn den Umgang mit der KM "Gebilligt" ... mich wundert immer wieder dieser Faden, wenn die KM nicht will dann muss man mit Fingerspitzengefühl an die Sache rangehen. Aber eine KM benimmt sich wie die Axt im Walde und neben jeglicher Normalität, da ... tja was macht man da? Nichts meistens, selbst wenn Kinder dabei zugrunde gehen und massiv gefährdet werden.
Wie könnte man das nennen? Justiziabel Kindesmisshandlung? Oder Schuldverdrängung.
Meiner Meinung nach, es geht hier um eine Tag und wenn ich richtig gesehen habe auch nur um eine Übernachtung, dann ist dieses Urteil genau der Aufhänger um eine Parität durchzuführen. Der Vorteil ist, dass die selbstbestimmte Frau endlich mal für ihr Einkommen tatsächlich arbeiten muss 😉 Ach ja, geht ja auch nicht, sie hat sich ja fürs Kind aufgeopfert und muss entschädigt werden. Kam auch im Seminar vor ...
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
es geht darum, was sinnvoll ist. Im Moment ist es kein Wechselmodell, allerdings ist es auch eine Frage, was passiert, wenn das Kind in die Schule kommt. Kann dann wie bisher gelebt werden oder ist ein Wechselmodell möglich oder will die KM dann, dass es nur noch Standardumgang gibt?
Hinsichtlich KU, wenn die KM erfährt, dass er es verschwiegen hat, dann dreht sie am Rad. Die Frage ist, was das konkret bedeutet. Bisher sah es so aus, dass man dann das Wechselmodell einfordern könnte. Wenn es jetzt aber keins ist und der momentane Zustand mit der Einschulung vielleicht auch fällt, dann ist das keine Option mehr.
Wenn man hier raten will, dann ist die Antwort zum einen eine rechtliche, nein, er muss es nicht mitteilen, muss dann aber auch damit leben, dass sich das Verhältnis zur KM nicht günstig gestaltet.
Eine perspektifische Antwort könnte ein Wechselmodell sein, dabei wäre aber zu schauen, ob es mit dem Schuleintritt vereinbar ist.
Das Argument, dass die KM das Geld nicht braucht ist, mag populär sein, es bringt aber außer Ärger nichts. Mit 28 Stunden pro Woche und einem Netto von ca. 2000 Euro kann man aber auch nicht von Faulheit sprechen.
Selbst 2 Stufen mehr beim KU bringen Dich nicht um, macht ca. 40 Euro pro Monat und ist bei Deiner Gehaltserhöhung nun auch nicht so furchtbar viel.
Es bleibt unterm Strich dabei, dass entweder mehr betreut wird und sich das Wechselmodell verstetigt auch über den Schulbeginn hinaus oder es bei einem Nichtwechselmodell bleibt mit entsprechenden Unterhaltszahlungen.
VG Susi
Hallo,
[...] oder will die KM dann, dass es nur noch Standardumgang gibt?
[...]
VG Susi
genau solche Formulierungen (quasi abseits vom Kindeswohl/ Kindeswillen(?)) finde ich höchst problematisch, führen sie doch automatisch zur Degradierung des UET zum Zahlesel der dem Willen des BET ausgeliefert ist...
Solange die Kinder in einer Beziehung erzogen wurden/werden, gab/ gibt es nie ernsthafte Probleme beim Umgang und Erziehung der Kinder.
Kaum steht eine Trennung im Raum oder wurde vollzogen scheint plötzlich alles ganz anders zu sein...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)