Moin CW,
So, ich hoffe, ich habe alle offenen Fragen beantwortet und bin jetzt wieder gespannt auf eure Einschätzungen.
Vor allem ist mir nach wie vor nicht klar, ob ich momentan auf rückwirkend Belege bringen müsste, sollte ich freiwillig die Erhöhung melden. Wie gesagt, regulär dürfte die KM erst Ende 2020 wieder anfragen.
An deiner Stelle würde ich mir als 1. überlegen ob du wirklich gut anwaltlich vertreten bist. Da gibt es viel potenzial zum nachbessern.
Was passieren wird wenn du aktiv eine Einkommensverbesserung angibst ist das du diese mit Einkommensnachweisen belegen musst. Es könnte ja auch mehr sein als du freiwillig angibst. 🙂
Nimm dir nochmal meinen Tip mit dem Buchführen über Umgangszeiten und Ausgaben zu Herzen, hilft beim klären einer Streitfrage zum WM.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hi @ChrisWind,
damit die Sache mit der Auskunft nicht (dummerweise) aus dem Ruder läuft:
gibt es außer der Unterhaltsverpflichtung dem Kind gegenüber noch Weitere?
ZB. Trennungsunterhalt gegeüber Deiner zukünftigen EX?
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
"... oder durch eine einvernehmliche Regelung - also einen Vergleich."
Und noch einmal: ein Vergleich liegt hier nicht vor. Du hast akzeptiert, was gefordert war. Ein Vergleich erfordert gegenseitiges Nachgeben.
Gruss von der Insel
*So argumentiert meine RA für die proaktive Meldung:
"Eine ungefragte Auskunftspflicht desjenigen, dessen wirtschaftliche Situation sich wesentlich verbessert hat, sieht das Gesetz zwar nicht vor; die Rechtsprechung hat sie aber durchaus für die Praxis entwickelt. Dabei unterscheidet sie, ob die bestehende Unterhaltsverpflichtung durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgt ist oder durch eine einvernehmliche Regelung - also einen Vergleich. Bei Regelung des Unterhalts durch einen Richterspruch soll demnach keine ungefragte Auskunftspflicht bestehen. Haben sich die Ehegatten bzw. Eltern und Kinder auf den zu zahlenden Unterhalt verständigt, sieht es dagegen anders aus. Dann ist der andere bei einer wesentlichen Steigerung des eigenen Einkommens oder Vermögens unaufgefordert über die Veränderung zu informieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vereinbarung (der Vergleich) außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens geschlossen wurde oder im Rahmen eines solchen zur Vermeidung einer gerichtlichen Entscheidung."
Ich vermisse eine Ansatzweise verständliche Rechtsgrundlage. Es wird von einer entwickelten Praxis geschrieben, dann sollte diese Anwältin zumindest eine Quelle benennen können. Allerdings der Vogel, der zum Abschuss freigegeben wurde, ist in diesem Zusammenhang dies:
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vereinbarung (der Vergleich) außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens geschlossen wurde oder im Rahmen eines solchen zur Vermeidung einer gerichtlichen Entscheidung."
Dies gilt für etwa 80% aller Titel, in denke mit Druck und Drohungen diese Titel erzwungen werden, wobei sich bei vielen dann irgendwann herausstelle, dass diese falsch berechnet wurden. Aber wenn dann noch eine Gehaltssteigerung anfällt, dann soll diese gleich gemeldet werden... quasi im vorauseilenden Gehorsam. Wenn dann aber eine Einkommensreduzierung erfolgt, dann ist dies "ein vorübergehender Zustand" und man muss weiter zahlen.
Ich möchte dies für mich kurz abschließen, die Entscheidung liegt ja eh bei Dir und das Risiko - wenn es eines gibt - kann Dir keiner Abnehmen.
Ich würde keine Auskunft erteilen und warten. selbst wenn die Ex was meint, dann muss sie den Nachweis bringen... also bis Nov 2020 abwarten und wenn dann die KM kommt, auch nur die letzten 12 Monate einreichen.
Aber, auf lange Sicht würde ich auf eine Parität beim KU hinarbeiten und auch auf den Papier das WM durchsetzen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Chris,
Herzlichen Dank vorab für eure Meinungen.
Meine Meinung? Nun, bitteschön: Ich verstehe beim besten Willen nicht, was in deinem Kopf vorgeht.
Ich fasse mal die wesentlichen Fakten aus deinem Eingangsbeitrag zusammen:
ich bin ein in Trennung lebender Vater und betreue mein Kind (einziges Kind, 6 Jahre) nahezu 50% der Zeit (jeweils halbwöchentlich). (...)
Dennoch zahle ich aufgrund einer freiwilligen Einigung (zur Vermeidung von Gerichtsstreit) derzeit 120% Tabellenunterhalt, festgehalten durch einen (mehr oder weniger) freiwillig erstellten dynamischen Titel. (...)
Nun habe ich nach vielen Jahren erstmals eine Gehaltserhöhung bekommen, die netto daher recht hoch ausfällt - ca. 600€ im Monat, von 2740€ auf 3370€. (...)
Ich finde, das alles ist ein Wahnsinn in vier Stufen.
Stufe Nr. 1: Du hattest bis vor kurzem ein Nettoeinkommen von 2.740 Euro; bereits eine Bereinigung um die berufsbedingten Kosten wird dich unter die Grenze von 2.700 Euro gebracht haben, und somit in Zeile 3 der Düsseldorfer Tabelle (das entspricht 110%). Etwas anderes wäre nur dann denkbar, wenn du z.B. noch nennenswerte Kapitaleinkünfte und/oder weitgehend abbezahltes Wohneigentum hättest, oder wenn schon damals irgendwelche richtig fetten Jahressonderzahlungen dazugekommen wären. Jedenfalls, wenn deine Ex von dir keinen Trennungsunterhalt bekommen hat, und wenn du auch sonst keine weiteren Unterhaltspflichten hast, dann geht es von Zeile 3 noch nach Zeile 4 hoch (das entspricht 115%). Andersherum gesagt, normalerweise hätte damals bei 115% Schluss sein müssen, und im Falle von Trennungsunterhalt sogar schon bei 110% - du aber hattest in dieser Situation freiwillig einen Titel über 120% unterschrieben? Und deine Anwältin hielt das auch noch für richtig?
Stufe Nr. 2: Diese 110% oder 115% gelten für den Fall, dass hauptsächlich die Mama das Kind betreut, und dass du der Wochenend-Papa bist. Allerdings, du hast ziemlich offensichtlich ein Wechselmodell, und um dir den finanziellen Unterschied mal unter die Nase zu reiben - deine 120% sind bei einem sechsjährigen Kind 386 Euro; bei einem Wechselmodell, und zwar im für dich ziemlich ungünstigen Fall einer Mutter, die nur knapp über dem Selbstbehalt verdient, wärest du stattdessen mit ca. 175 Euro dabei gewesen (jeweils unter der naheliegenden Annahme, dass das volle Kindergeld bei Madame landet, und nicht bei dir).
Stufe Nr. 3: Natürlich würde sich dein erhöhtes Einkommen auch bei der Wechselmodell-Unterhaltsberechnung bemerkbar machen, aber bei 3.370 Euro reden wir statt von ca. 175 Euro über ca. 205 Euro. Also immer noch deutlich weniger als das, was du tatsächlich tituliert hast und zahlst!
Stufe Nr. 4: Obwohl du dich also längst zu einer wesentlich höheren Unterhaltszahlung verpflichtet hast als es eigentlich nötig war und ist, lässt du dich von einer anwaltlichen Dunkelbirne kirre machen, dass du unbedingt die Gegenseite über dein höheres Einkommen informieren sollst, damit diese ggf. auf die hanebüchene Idee kommt, bei dir sei jetzt noch mehr zu holen als sowieso schon?!?
Tu dir bitte selbst einen Gefallen und such' dir einen Anwalt, der für dich arbeitet statt für die Gegenseite - und erzähle bitte jedem Mann in deinem näheren und weiteren Umfeld, dass er sich im Falle eines Falles bloß nicht diese Anwältin aussuchen soll.
Ich sag's einfach mal so: Du hast dir in der Vergangenheit das Wechselmodell mit einem ziemlich teuren Ticket gekauft. Das ist okay, es ist deine Entscheidung gewesen (und ich will es allein schon deshalb nicht kritisieren, weil ich selbst die gleiche Art von Geschäft getätigt habe, allerdings zu etwas besseren Konditionen und vor allem, ohne Titulierung). Nur, lass du dich jetzt bitte nicht verrückt machen - es besteht keinerlei Anlass, auf diesen ohnehin schon überteuerten Preis nochmal 'ne Schippe draufzulegen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Nachtrag: Ja, ich weiß, Unterhaltsberechnungen beim Wechselmodell sind mangels gefestigter Rechtssprechung mit einer deutlichen Unsicherheit behaftet, insofern bitte die oben genannten Zahlen von 175 Euro und 205 Euro nicht auf die Goldwaage legen; wenn's dumm läuft, sind's jeweils doch noch ein paar Euro mehr.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ich käme ja eher auf die Idee die KM aufzufordern, endlich Kindesunterhalt zu zahlen und das mit einem unbefristeten Titel zu titulieren.
Diese Anwältin würde ich aber sowas von zum Mond schießen. Dass die sich nicht schämt. Die sollte froh sein, wenn du sie wegen ihrer schlechten und dich schädigenden Leistungen nicht in Regress nimmst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
Ich käme ja eher auf die Idee die KM aufzufordern, endlich Kindesunterhalt zu zahlen und das mit einem unbefristeten Titel zu titulieren.
da die KM das WM ja ablehnt würde ich , wie schon vorgeschlagen, Daten darüber sammeln das ein WM gelebt wird und gefestigt ist.
Die Blase würde ich dann zum Scheidungstermin platzen lassen und das WM fordern mit allen Konsequenzen.
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Hallo Chris,
Meine Meinung? Nun, bitteschön: Ich verstehe beim besten Willen nicht, was in deinem Kopf vorgeht.
[...]
Hi Malachit. Vielen Dank für deinen umfangreichen Beitrag. Zunächst einmal geht in meinem Kopf schlicht jede Menge Unsicherheit (und Angst) vor sich - es ist meine erste Scheidung und generell mein Erstkontakt mit der Anwaltszunft, somit habe ich keinen Vergleich und musste irgendwie darauf vertrauen, von meiner RA gut beraten zu sein.
Im Rahmen deiner Antworten ist mir eben aufgefallen, dass mir leider ein Fehler unterlaufen ist. Ich zahle nicht 120%, sondern 115% der DT. Sorry, dass ich das durcheinander geworfen habe. Momentan entrichte ich also 365€ pro Monat plus die hälftigen Kindergartenkosten.
Hinsichtlich der Anpassung der Unterhaltsbeträge an das gelebte (aber von der Mutter verneinte) Wechselmodell eine Frage: dafür müsste doch zuerst das Wechselmodell gerichtlich anerkannt werden, oder? Und dafür müsste wiederum mein Kind gerichtlich befragt werden, was ich diesem unbedingt ersparen möchte.
Wäre das anders, also ohne Einbezug des Kindes, möglich, könnte es durchaus sehr hilfreich für mich sein, den Unterhalt orientiert am Wechselmodell zu berechnen, denn die KM verdient nicht völlig schlecht.
Hi @ChrisWind,
damit die Sache mit der Auskunft nicht (dummerweise) aus dem Ruder läuft:
gibt es außer der Unterhaltsverpflichtung dem Kind gegenüber noch Weitere?
ZB. Trennungsunterhalt gegeüber Deiner zukünftigen EX?
Hi Kakadu59,
es gibt (bislang) keine weiteren Forderungen von meiner zukünftigen Ex hinsichtlich Trennungsunterhalt o.ä.. Letztes Jahr schrieb ihr Anwalt anfänglich noch davon, aber dann kam später nichts mehr dazu. Vielleicht deshalb, weil die KM ja selbst auch Einkommen hat.
Moin CW,
An deiner Stelle würde ich mir als 1. überlegen ob du wirklich gut anwaltlich vertreten bist. Da gibt es viel potenzial zum nachbessern.
Was passieren wird wenn du aktiv eine Einkommensverbesserung angibst ist das du diese mit Einkommensnachweisen belegen musst. Es könnte ja auch mehr sein als du freiwillig angibst. 🙂
Nimm dir nochmal meinen Tip mit dem Buchführen über Umgangszeiten und Ausgaben zu Herzen, hilft beim klären einer Streitfrage zum WM.
Hallo Sturkopp,
ja, die Frage mit der guten anwaltlichen Vertretung stelle ich mir tatsächlich auch. Da ich mich aber mitten im Scheidungsverfahren befinde und auch 0 Erfahrungen mit Anwälten bislang habe, besitze ich nicht wirklich den Mut (und die Kenntnis) jetzt mittendrin eine neue Vertretung zu suchen. Zumal es im Großraum Frankfurt fast unmöglich scheint, (gute) Familienrechts-Anwälte zu finden, die nicht auf Stundenbasis abrechnen.
Das Buchführen mit den Umganzszeiten mache ich übrigens von Anfang an; ich schreibe jede Woche eine Doku, inkl. Zeiten, Gesundheitszustand des Kindes bei der Übergabe und sonstige Besonderheiten.
Vielleicht noch ergänzend als Info zu den Umgangszeiten: Ich betreue mein Kind im wöchentlichen Wechsel jeweils Do., Fr., Sa. bzw. Do.,Fr.,Sa.,So. Dazu jeweils hälftig alle Ferien. In meinen Augen müsste das ein Wechselmodell sein. Vielleicht beurteilt ihr das ja anders?
Was passiert, wenn das Kind krank ist, zur U-Untersuchung muss, Elternabend usw? Hast du auch 3 bzw. 4 Übernachtungen? Teilt ihr euch das auch alles. Falls ja, habt ihr ein Wechselmodell. Dann solltest du den Unterhalt auch so festlegen lassen. Gespräch das mit seiner Anwältin.
Andere werden dazu mehr sagen können, aber ich glaube nicht, dass in einer Verhandlung wegen Unterhalt das Kind befragt wird, es geht ja nicht um Umgang oder das Sorgerecht. Ihr habt ein gelebtes Wechselmodell. Wenn sie nun plötzlich, nachdem du ihr eröffnest, dass du den Unterhalt anpassen möchtest, davon abweichen will, kannst du das im Umgangsverfahren feststellen lassen (Kontinuitätsprinzip).
Was passiert, wenn das Kind krank ist, zur U-Untersuchung muss, Elternabend usw? Hast du auch 3 bzw. 4 Übernachtungen? Teilt ihr euch das auch alles. Falls ja, habt ihr ein Wechselmodell. Dann solltest du den Unterhalt auch so festlegen lassen. Gespräch das mit seiner Anwältin.
Andere werden dazu mehr sagen können, aber ich glaube nicht, dass in einer Verhandlung wegen Unterhalt das Kind befragt wird, es geht ja nicht um Umgang oder das Sorgerecht. Ihr habt ein gelebtes Wechselmodell. Wenn sie nun plötzlich, nachdem du ihr eröffnest, dass du den Unterhalt anpassen möchtest, davon abweichen will, kannst du das im Umgangsverfahren feststellen lassen (Kontinuitätsprinzip).
Hi MaxMustermann1234,
wenn das Kind krank bei mir ist, dann betreue ich es und lasse mich ggf. mit ihm krankschreiben, Elternabend, Arzttermine usw. nehme ich auch wahr in meinen Zeiten. Nächte habe ich jeweils nur 2 oder 3; je nach Woche; auf mehr wollte sich die KM damals nicht einlassen.
Hallo Chris,
Nächte habe ich jeweils nur 2 oder 3; je nach Woche; auf mehr wollte sich die KM damals nicht einlassen.
Herzlichen Glückwunsch, du bist/warst mit einem Schweinchen Schlau verheiratet ;-(
Sie hat damit eine Situation geschaffen, in der du zwar de facto die Hälfte der Betreuungsleistung erbringst; sie aber je nach Tageslaune des Familienrichters darauf spekulieren kann, dass es ggf. trotzdem nicht als Wechselmodell gilt. Ich wage keine Prognose, ob der zuständige Richter die von dir beschriebene Situation als Wechselmodell einschätzen wird oder nicht.
Andererseits, wenn und solange Madame keinen Unterhalt für sich selbst verlangt - womöglich ist der derzeitige Schaden für dich zumindest überschaubar. Um die Sache besser einschätzen zu können: Weißt du, wie viel sie in etwa verdient?
Um auf deine ursprüngliche Frage zurückzukommen, d.h. ob du die Gehaltserhöhung melden sollst:
Wie den meisten Vorschreibern hier ist auch mir kein Gesetz bekannt, dass dich dazu zwingen würde, unaufgefordert eine Auskunft zu erteilen. Im Mangelfall läge die Sache vielleicht anders, aber du zahlst ja nun deutlich mehr als den Mindestunterhalt laut Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle.
Oder enthält eure mehr oder weniger freiwillige Einigung etwa irgendwelche Klauseln, dass bestimmte Ereignisse der Gegenseite unaufgefordert zu melden sind?
Und da du es, wie gesagt, m.E. mit einem Schweinchen Schlau zu tun hast, würde ich an deiner Stelle erst recht einen Teufel tun hinsichtlich einer unaufgeforderten Auskunft, sondern fein säuberlich warten, bis Madame eine berechtigte Anfrage stellt (d.h. nach Ablauf der Zwei-Jahres-Frist).
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi Malachit,
Hallo Chris,
[...]
Andererseits, wenn und solange Madame keinen Unterhalt für sich selbst verlangt - womöglich ist der derzeitige Schaden für dich zumindest überschaubar. Um die Sache besser einschätzen zu können: Weißt du, wie viel sie in etwa verdient?
Im Oktober 2018 (mein letzter Infostand) erhielt sie 2300€ Netto für 28h Wochenarbeitszeit, davon gingen noch 300€ für ihren dicken Dienstwagen ab; Auszahlbetrag somit 2000€. Das dürfte sich inzwischen erhöht haben.
Oder enthält eure mehr oder weniger freiwillige Einigung etwa irgendwelche Klauseln, dass bestimmte Ereignisse der Gegenseite unaufgefordert zu melden sind?
Nein, im Gegenteil - bei der Titulierung im JA sagte mir die Urkundsperson sogar, dass ich Gehaltserhöhungen nicht proaktiv melden müsse; damals war es aber für mich noch kein konkretes Thema, weswegen ich auch nicht auf die Idee kam, näher nachzufragen, ob sich dies nur auf "unerhebliche" Beträge bezieht oder sonst irgendwelchen Konditionen unterliegt.
Und nun war ich durch die Einlassungen meiner RA eben sehr irritiert.
Hallo Chris,
Herzlichen Glückwunsch, du bist/warst mit einem Schweinchen Schlau verheiratet ;-(
Sie hat damit eine Situation geschaffen, in der du zwar de facto die Hälfte der Betreuungsleistung erbringst; sie aber je nach Tageslaune des Familienrichters darauf spekulieren kann, dass es ggf. trotzdem nicht als Wechselmodell gilt. Ich wage keine Prognose, ob der zuständige Richter die von dir beschriebene Situation als Wechselmodell einschätzen wird oder nicht.
Das hatte ich befürchtet. Und darf ich nochmals nachfragen (denn das ist mir noch nicht klar): um eine Unterhaltsregelung á la Wechselmodell bekommen zu können, muss vorher gerichtlich ein Wechselmodell anerkannt sein; ist das korrekt? Ergo müsste mein Kind zur Befragung?
Hallo,
das hier:
Hallo zusammen,
ich bin ein in Trennung lebender Vater [...]
Viele Grüße
Chris
hat mich dazu bewogen folgendes:
Hi @ChrisWind,
damit die Sache mit der Auskunft nicht (dummerweise) aus dem Ruder läuft:
gibt es außer der Unterhaltsverpflichtung dem Kind gegenüber noch Weitere?
ZB. Trennungsunterhalt gegeüber Deiner zukünftigen EX?
zu hinterfragen...
Leider hast Du @ChrisWind nicht darauf geantwortet...
Deshalb nochmal: Gibt es bei Euch Aktivitäten, bei denen Trennungsunterhalt zur Disposition steht (gefordert wurde)?
Oder wurde gar Trennungsunterhalt (im weiteren Verlauf nachehelicher Unterhalt) ausgeurteilt?
Falls ja, könnte hier durchaus die von @Celine angedeutete Auskunftspflicht bestehen...
... mit dem unangenehmen Nebeneffekt, dass hier ggf. auch mehr Kindesunterhalt gezahlt werden müßte
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Verstehe ich es dann richtig, dass du ihn dann bspw. Donnerstag Morgen bis Samstag Abend bekommst? Falls das so ist, dann ist deine Ex schon ziemlich perfide, denn dir fehlt genau eine Übernachtung bis zum Wechselmodell in welchem du wesentlich weniger Unterhalt zahlen müsstest.
Ist es nicht möglich noch eine weitere Übernachtung zu bekommen? Falls nicht, kannst du natürlich trotzdem versuchen ein WM gerichtlich feststellen zu lassen. Aber das wird, wie von Malachit bereits erwähnt, ein Lottoschein werden.
Moin,
Hallo,
das hier:hat mich dazu bewogen folgendes: zu hinterfragen...Leider hast Du @ChrisWind nicht darauf geantwortet...
@ Kakadu,
schaust du bei Antwort #27 im Thread, da wirst du fündig. 🙂
„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp
Verstehe ich es dann richtig, dass du ihn dann bspw. Donnerstag Morgen bis Samstag Abend bekommst? Falls das so ist, dann ist deine Ex schon ziemlich perfide, denn dir fehlt genau eine Übernachtung bis zum Wechselmodell in welchem du wesentlich weniger Unterhalt zahlen müsstest.
Ist es nicht möglich noch eine weitere Übernachtung zu bekommen? Falls nicht, kannst du natürlich trotzdem versuchen ein WM gerichtlich feststellen zu lassen. Aber das wird, wie von Malachit bereits erwähnt, ein Lottoschein werden.
So ungefähr, Donnerstag ab Mittag (Kindergarten-Abholung) und dann jeweils bis Samstag oder Sonntag (wechselweise jede Woche). Die Nächte sind ungleich, die Summe der aktiven Tagesbetreuungszeiten pro Woche aber nahezu gleich; das finde ich eben auch das Ungerechte. Eine weitere Nacht ist nicht freiwillig drin, da wehrt sie die KM mit Händen und Füßen - sie weiß sicherlich schon, warum.
Naja eigentlich fehlt da noch mehr bis zum Wechselmodell.....
Derzeit liegt der Fall so:
Woche 1=
Chriswind hat Do 1/2, Fr 1 Sa 1/2 macht 2 von 7
Ex= Mo 1 Di 1 Mi 1 Do 1/2 Fr. 0 Sa 1/2 So 1 macht 5 von 7
Woche 2=
Chriswind hat Do= 1/2 Fr. 1 Sa 1 So 1/2 macht 3 von 7
Ex= Mo 1 Di 1 Mi 1 Do 1/2 So 1/2 macht 4 von 7
Eindeutiger Überhang zu deinen Ungunsten. 5 zu 9 bzw. 64 % zu 36 %.
Dies wird gerichtlich höchsten als erweiterter Umgang gesehen.
Bei Gericht werden Wechseltage meisten hälftig betrachtet wegen Fremdbetreuung usw....Richter sind zu faul zum rechnen und schauen da nicht auf die Minute.
Bei einer Unterhaltsklage werden Kinder meist nicht befragt.
Aber mit dem derzeitigen Umgang gehst du baden, du bist da noch meilenweit entfernt vom Wechselmodell...
Moin,
das Problem bei diesen Betreuungszeiten ist, wie die Zeiten im Kindergarten gerechnet werde bzw. wem diese zugeordnet werden. Wenn der TO diese bezahlt, könnte man ketzerisch auch sagen, dass dies seine Betreuungszeiten sind. Ich weiß, die Alle der Empörung schwillt schon an ...
Ich würde nicht so einen Schiss vor einer möglichen Befragung des Kindes haben. Meist geht das recht locker ab, aber es kann auch passieren, dass er nicht befragt wird. Im Grunde geht es doch darum, dass eine faire 50/50% Regelung geschaffen wird und da könnte Dir das BGH Urteil hilfreich zur Seite stehen ... denn ihr könnt kommunizieren, es gibt einen umfangreichen Umgang, der je nach Rechenart schon 50% beträgt und auch finanziell hat keiner das Nachsehen, da ihr fast gleichviel verdient ... Beste Voraussetzungen.
Das die KM da natürlich gegen stänkert, weil sie um die 400 Euro verliert, ist klar ... aber ich würde diesem Konflikt nicht aus dem Weg gehen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Naja eigentlich fehlt da noch mehr bis zum Wechselmodell.....
Derzeit liegt der Fall so:Woche 1=
Chriswind hat Do 1/2, Fr 1 Sa 1/2 macht 2 von 7
Ex= Mo 1 Di 1 Mi 1 Do 1/2 Fr. 0 Sa 1/2 So 1 macht 5 von 7Woche 2=
Chriswind hat Do= 1/2 Fr. 1 Sa 1 So 1/2 macht 3 von 7
Ex= Mo 1 Di 1 Mi 1 Do 1/2 So 1/2 macht 4 von 7Eindeutiger Überhang zu deinen Ungunsten. 5 zu 9 bzw. 64 % zu 36 %.
Dies wird gerichtlich höchsten als erweiterter Umgang gesehen.Bei Gericht werden Wechseltage meisten hälftig betrachtet wegen Fremdbetreuung usw....Richter sind zu faul zum rechnen und schauen da nicht auf die Minute.
Bei einer Unterhaltsklage werden Kinder meist nicht befragt.
Aber mit dem derzeitigen Umgang gehst du baden, du bist da noch meilenweit entfernt vom Wechselmodell...
Wenn das tatsächlich so berechnet würde, dann hast du natürlich Recht. Tatsächlich liegt der Fall vom Betreeungsaufwand aber deutlich anders, da z.B. am Wechseltag hin zu mir die KM ungefähr 1,5h aktiv betreut, ich hingegen ca. 8h. Auch an den Übergabetagen retour habe ich im Schnitt deutlich mehr Stunden an Betreuung als sie. Mein Kenntnisstand bzw. Hoffnung war, dass eher nach diesen tatsächlichen, "aktiven" Betreuungszeiten geguckt würde, und dann fielen die Prozente nämlich wesentlich höher für mich aus.
Moin,
das Problem bei diesen Betreuungszeiten ist, wie die Zeiten im Kindergarten gerechnet werde bzw. wem diese zugeordnet werden. Wenn der TO diese bezahlt, könnte man ketzerisch auch sagen, dass dies seine Betreuungszeiten sind. Ich weiß, die Alle der Empörung schwillt schon an ...
Ich würde nicht so einen Schiss vor einer möglichen Befragung des Kindes haben. Meist geht das recht locker ab, aber es kann auch passieren, dass er nicht befragt wird. Im Grunde geht es doch darum, dass eine faire 50/50% Regelung geschaffen wird und da könnte Dir das BGH Urteil hilfreich zur Seite stehen ... denn ihr könnt kommunizieren, es gibt einen umfangreichen Umgang, der je nach Rechenart schon 50% beträgt und auch finanziell hat keiner das Nachsehen, da ihr fast gleichviel verdient ... Beste Voraussetzungen.
Das die KM da natürlich gegen stänkert, weil sie um die 400 Euro verliert, ist klar ... aber ich würde diesem Konflikt nicht aus dem Weg gehen.Gruß
Kasper
Guter Punkt, die Kindergarten-Zeiten habe ich gar nicht eingerechnet, da Fremdbetreuung. Schlüge man diese der KM zu, dann stünde ich ganz dumm da.
Das mit dem "Miteinander-Reden-Können" ist so ein Punkt; ich würde eher sagen "Nein", da sie jede sachliche, wertungsfreie Kommunikation tendenziell ablehnt.