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Werden Einnahmen aus Liebhaberei in die Unterhaltsberechnung miteinbezogen?

 
(@tropfnase)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

Zunächst: Ich bin hier im Forum noch ein totales Greenhorn und entschuldige mich schon im Voraus, falls ich irgendwas versabbel.

Also, ich bin seit 12 Jahren geschieden (Rosenkrieg) und habe natürlich immer akkurat für meine einzige Tochter Unterhalt bezahlt. Meine Tochter, die bei der Mutter lebt, hat im September eine Ausbildung begonnen und wird demnächst volljährig. Die Ausbildung läuft dann 3 Jahre, in denen ihr natürlich weiterhin Unterhalt zusteht.
Ich habe vor ein paar Jahren rein aus Jux begonnen, in meiner Freizeit Theaterstücke zu schreiben (Theater ist mein Hobby) und habe die Stücke auch an einen Verlag gegeben. Zunächst wurden die Stücke nur ganz selten gespielt, sodass die Tantieme (sprich die Kohle, die ich vom Verlag bekomme) kaum der Rede wert waren. Aber seit zwei Jahren sind das jährlich immerhin ein paar tausend Euro. (im Jahr 2014 waren es 6.800,--€).
Mein Steuerberater sagt, diese Selbstständige Tätigkeit zählt als "Liebhaberei", weil es ein Hobby ist, die Tantiemen völlig unregelmäßig und unterschiedlich hoch sind und den Einnahmen auch einige Ausgaben entgegenstehen, sodass ich hier noch nichts versteuern muss.

Muss ich diese Einnahmen auch in die Unterhaltsberechnung miteinbeziehen? Oder ist das so ähnlich, wie wenn man öfter mal auf dem Flohmarkt, oder im Ebay was verkauft?
Wäre toll, wenn ihr mir da Auskunft geben könntet. Danke schon mal!


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2014 21:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vor Allem musst du solche Einkünfte nicht melden.
Du musst sie nur angeben, wenn du gefragt wirst.
Und dann zählen sie beim Unterhalt auch mit.

Das ist anders als beim Berechtigten.
Der hat Einkünfte von sich aus zu melden.
Wurde das Einkommen deiner Tochter beim KU schon berücksichtigt?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2014 21:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na dein Steuerberater hat ja eine sportliche Einstellung...

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2014 23:13
(@tropfnase)
Schon was gesagt Registriert

Noch nicht. Da der Ausbildungsbeginn im September war und sie im Dezember 18 wird und das JA extrem langsam ist.
Weil aber meine Ex ab der Volljährigkeit meiner Tochter auch zum Barunterhalt verpflichtet ist, wird jetzt eh alles neu berechnet. Ich bin mir nur nicht sicher,
ob ich da eben meine Tantiemen auch mitangeben muss, - weil es eben nur "Hobby" ist.

Meine Ex weiss von der Theaterschreiberei und hat das dem JA mitgeteilt. Die haben darauf den Verlag kontaktiert und um eine freiwillige Auskunft gebeten. (Was immer das auch bedeutet?) Der Verlag hat denen dann nur mitgeteilt, dass ich dort als selbstständiger Autor einige Stücke verlegen lassen habe und unregelmäßige Zahlungen erhalte. Aber nicht wie oft und wieviel.
Ich schätze, da wird das JA demnächst bei mir noch mal nachhaken.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.11.2014 23:24
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mir persönlich ist jemand bekannt, der neben seiner normalen Arbeit noch in einer Band spielt und für Auftritte Geld bekommt. Da dies der Gegenseite bekannt war, sollte dies mit in die Unterhaltsberechnung (Kindesunterhalt) einfließen, aber der Richter fand, dass diese Gelder eben "Liebhaberei" sind und somit nicht unterhaltsrelevant. Allerdings standen in diesem Fall auch Ausgaben gegenüber.

Ich denke mal, dass eine gute Argumentation hilfreich ist.

LG eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2014 23:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn sie im Dezember 18 wird solltest du das ganze noch bis zu ihrem Geburtstag verzögern und hin halten.
Dann ist das JA draußen und es muss dann sowieso neu gerechnet werden.
Allerdings wirst du das dann angeben müssen und damit wird es auch in die Berechnung einfließen.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.11.2014 23:56
(@Inselreif)

Allerdings wird aufgrund der schwankenden Einkünfte ein Durchschnitt der letzten drei bis fünf Jahre anzusetzen sein.
Ausserdem kannst Du natürlich zuvor Deine Kosten abziehen. Diese Aufstellungen kannst Du schon mal angehen.

Es wäre dann natürlich alles deutlich einfacher, wenn der Betrag schon in der Steuererklärung auftaucht. Dann gäbe es keine grossen Diskussionen um die abzugsfähigen Kosten mehr. Und wahrscheinlich wären 2.400,- über die Übungsleiterpauschale sowieso steuerfrei gewesen.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2014 10:16
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Na dein Steuerberater hat ja eine sportliche Einstellung...

Allerdings. Ich spiele auch in einer Band (als GbR organisiert), wir haben eine Steuernummer und machen eine ordentliche Steuererklärung. MwSt-pflichtig sind wir zum Glück (noch) nicht und es gibt ja immer jede Menge Sonderbetriebsausgaben, die sich gegen die Einkünfte rechnen lassen. Da bleibt leider immer eine schwarze Null 😉


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Geschrieben : 18.11.2014 10:53
(@tropfnase)
Schon was gesagt Registriert

Wenn sie im Dezember 18 wird solltest du das ganze noch bis zu ihrem Geburtstag verzögern und hin halten.
Dann ist das JA draußen und es muss dann sowieso neu gerechnet werden.
Allerdings wirst du das dann angeben müssen und damit wird es auch in die Berechnung einfließen.

Die Mutter hat beim JA Beistandschaft beantragt und die dauert, glaub ich, bis zum Ende der Ausbildung.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2014 16:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein,

dauert sie nicht. Sie endet mit 18. Richtig ist aber, dass ein volljähriges Kind bis 21 sich kostenfrei vom JA beraten lassen kann. Das JA darf die Eltern auch anschreiben und eine KU-Berechnung durchführen. Das JA darf aber keinen Titel fordern oder klagen. Das muss dann das Kind selbst.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2014 17:04




(@tropfnase)
Schon was gesagt Registriert

Nein,

dauert sie nicht. Sie endet mit 18. Richtig ist aber, dass ein volljähriges Kind bis 21 sich kostenfrei vom JA beraten lassen kann. Das JA darf die Eltern auch anschreiben und eine KU-Berechnung durchführen. Das JA darf aber keinen Titel fordern oder klagen. Das muss dann das Kind selbst.

Tina

Das ist ja interessant! Das hatte mir meine Ex anders erklärt. Danke, gut zu wissen.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2014 17:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Allerdings dürftest du einen Titel unterschrieben haben, der über das 18 Lebenjahr hinausgeht.

Von daher muss dieser dann aus der Welt geschafft werden.

Wichtig wäre eben Kind anschreiben. Es muss dir darlegen, was es selbst an Einkommen hat, was Mama an Einkommen hat und du musst dem Kind dann deine Unterlagen zukommen lassen und dann kann gerechnet werden.

Wenn möglich sollte man sich an einen Tisch setzen und sich einvernehmlich einigen


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2014 17:57