Hallo zusammen,
ich habe gestern meine Steuerrückerstattung vom Finanzamt bekommen für 2009. Ich habe in 2009 (und auch jetzt in 2010) sehr hohe berufsbedingte Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht, die das Finanzamt auch zum größtenteil akzeptiert hat. Für die Ausgaben habe ich Belege. Meine Werbungskosten waren so hoch hauptsächlich wegen den Fahrtkosten zu meiner Arbeitsstelle (60 km einfach) und meiner nebenberuflichen Fortbildung (Fahrtkosten, Gebühr, Bücher usw.). Diese Fortbildung läuft noch 2-3 Jahre.
Werden bei einer etwaigten Unterhaltsberechnung diese Werbungskosten, die das Finanzamt ja anerkannt hat, auch abgezogen?
Meine Berechnung sieht so aus:
mtl. durchschnittliches Netto-Einkommen der letzten 12 Monate (inkl. aller Gehaltszahlungen, Weihnachtsgeld, Zinsen und Steuuerrückerstattung):
2.500 Euro
abzüglich berufsbedingte Ausgaben (entsprechen den Werbungskosten, die das Finanzamt anerkannt hat)
1.200 Euro
ergibt ein verbleibendes Rest-Einkommen von
1.300 Euro (für Kindesunterhalt, BU relevant)
Riester-Rente oder andere Altersvorsorge habe ich nicht.
Wisst ihr wie die berufsbedingten Aufwendungen bei einer Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden?
Danke und Gruß,
Lullaby
Servus Lullaby!
Berufsbedingte Auwendungen werden pauschal mit 5% des Nettoeinkommens oder wenns mehr ist, mit Belegen evtl. berücksichtigt.
Du musst mal in den URL´s des OLG Deines Vetrauens (sprich füt Dich zuständig) mal reinschauen, was da steht.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
....und die Steuerrückerstattung wird natürlich wieder drauf gerechnet.... :exclam:
Hallo Lullo,
nein, so ist es dann auch nicht.
Die bekommen nicht die Milch von der Kuh, die geschlachtete Kuh und nen Freif*** mit der Bäu'rin.
Viele Dinge werden steuerrechtlich anerkannt, familienrechtlich aber nicht. Wenn sie dann aber familienrechtlich nicht anerkannt sind, ist die Rückerstattung daraus tabu (nicht die Ganze, sondern nur der Anteil daraus; daher musst du eine (vom Steuerberater) fiktiv rechnen lassen).
Leider werde ich scheinbar senil und habe kein Urteil o.ä. griffbereit. Bitte eigene Recherche.
Übrigens finde ich die Riesterrente ... suboptimal. Trotzdem habe ich just im Jahr meiner Trennung deren Wichtigkeit erkannt und 5% meines Bruttos darin investiert. Auch für dich ist es nicht zu spät. Fakten schaffen!
Gruß,
Michael
Hallo zusammen,
Übrigens finde ich die Riesterrente ... suboptimal. Trotzdem habe ich just im Jahr meiner Trennung deren Wichtigkeit erkannt und 5% meines Bruttos darin investiert. Auch für dich ist es nicht zu spät. Fakten schaffen!
Unterhaltstechnisch optimal sind allerdings 4% vom Brutto, mehr wird eh' nicht anerkannt. Im Zweifelsfall aber nochmal in die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichtes reinschauen. Und vor Abschluss einer Riesterrente natürlich überprüfen, ob man nicht schon irgendeine andere zusätzliche Altersvorsorge hat, mit der man diese 4%-Grenze ganz oder teilweise ausschöpfen kann. Kapitalbildende Lebensversicherung, private Rentenversicherung, oder auch Tilgungsanteil für eigenes Haus oder Wohnung sind da die Klassiker.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ergänzend zu Malachit:
Auch Berufsunfähigkeitsversicherungen (meist an LV´s gekoppelt) können dazu zählen, wenn nach Ablauf der Versicherugsdauer eine Auszahlung als Rente vereinbart wurde.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Danke euch allen für die gewohnt schnellen und kompetenten Antworten.
Da sieht man ja mal wieder wie sinnlos bürokratisch unser Land ist. Steuerrechtlich habe ich berufsbedingte Ausgaben, familienrechtlich jedoch nicht. Da gelten andere Maßstäbe. Ich brauche dafür einen Experten (Steuerberater) der mir hilft, die Unterschiede herauszufiltern... Beim Elterngeld zählen als Berechnungsgrundlage nur die regulären Gehaltszahlungen (kein Weihnachtsgeld, keine Steuererstattungen usw.), im Unterhaltsrecht wird alles drauf geschlagen...
Irgendwie kann man das ganze nicht mehr ernst nehmen.
Gruß,
Lullaby
Hi Lullaby
Ich versuche mal Licht ins Dunkel der Steuererstattungen zu bringen. Angenommen, Deine 60km Arbeitsweg werden beim UH nicht anerkannt. Dennoch erhältst Du darauf eine Steuererstattung vom Finanzamt. Dann darf diese Steuererstattung (nur die für die Fahrkosten) nicht als Erstattung und somit als Einkommen bei der UH-Berechnung gezählt werden. Dies kann auf alle Steuererstattungen ausgedehnt werden, welch auf private (zusätzliche) Ausgaben erfolgen, welche nicht bei der Bereinigung des Einkommens berücksichtigt werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo oldie,
danke für die Erläuterung. Mir ist das schon klar. Ich finde es halt unlogisch, dass bestimmte Kosten steuerechtlich anerkant werden, familienrechtlich jedoch nicht. Im Finanzamt sitzen doch die Steuerexperten, die die Kosten genau prüfen und dafür bezahlt werden. Und wenn die sagen, dass sind alles berufsbedingte Ausgaben, wäre es doch am logischsten wenn diese Ausgaben auch im Familienrecht als solche anerkennt werden. Das Finanzamt bzw. die geprüfte Steuererlärung müsste doch eigentlich hier der "single point of truth" sein.
Je mehr ich mich in die ganze Familienrecht einlese, desto verrückter wird das ganze! :knockout:
Je mehr ich mich in die ganze Familienrecht einlese, desto verrückter wird das ganze! :knockout:
Jetzt hast du es verstanden!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.