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(@nachtfalke76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo DeepThought...

so wie ich aus manchen einträgen schon gelesen habe, hast du ne menge wissen betreff unterhalt ... :thumbup:

eventuell kannst du mir auch etwas licht ins dunkle bringen ... 😀

also, habe mal wieder wunderschöne post vom anwalt der KD bekommen ...
wie immer dreht es sich um die kohle...

juni 2004 musste ich auskunft ans JA geben betreff unterhaltsberechnung ...
das JA legte eine höhe von 203 euro monatlich fest...
madam war natürlich nicht damit einverstanden und schaltete nen anwalt ein der mich doch höflichst bittete auch ihm auskunft zu geben ...

dieses jahr das selbe spiel, allerdings nur vom anwalt...
dieses mal wollte er den letzten *gelöscht* haben betreff meiner einkünfte... sogar trinkgelder was ich ja nun voll und ganz lächerlich finde .. 😀
aber nun zu meiner frage ...
der anwalt hat zu meinen nettoeinkünft auch die steuerrückerstattung mit dazugerechnet...
wie schaut es da eigentlich aus (weil davon will er kommischerweise nix wissen) mit gegenrechnung von den werbungskosten!?
oder wird es da so argumentiert, man bekäme ja das geld und kann es dann nicht gelten machen nochmals!?

mfg falke

----------------
Anm. Admin: Ein Wort gelöscht. Bitte etwas Zurückhaltung.

[Editiert am 31/7/2005 von DeepThought]

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2005 19:56
(@nachtfalke76)
Schon was gesagt Registriert

.... huch, dachte beitrag kommt woanders rein ...
komme hier noch nicht ganz klar ...

grüsse natürlich auch all die anderen die hier vorbeischauen und eventuell antworten haben ...

sorry

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2005 20:01
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo nachtfalke,
der Lohnsteuerjahresausgleich (bzw. die Rückerstattung bei der Einkommenssteuer) ist ein Teil Deines Einkommens. D.h., die Rückerstattung wird durch 12 geteilt und dieser Betrag erhöht Dein monatliches Einkommen.
Gruß
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2005 20:15
(@nachtfalke76)
Schon was gesagt Registriert

hichen ...

erstmal danke ...
aber bedeutet es nun das ich werbungskosten noch geltend machen darf oder eher nicht!?
also ich sehe es so, wenn ich ne rückvergütung angerechnet bekomme, muss ich es ja auch geltend machen können als ausgabe!?

mfg falke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2005 20:22
 elwu
(@elwu)

Hi,

wenn der Rückerstattungen berücksichtigt haben will muß er auch die denen zugrunde liegenden Ausgaben berücksichtigen. Eines ohne das andere ist nicht. Auf was für eine Unterhaltshöhe kommt er denn?

cya,

elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2005 20:48
(@nachtfalke76)
Schon was gesagt Registriert

hi ...

er kommt natürlich auf den vollen betrag 231 euro ...
wobei nix von ihm natürlich nix berücksichtigt wurde ...
bei der berechnung vom JA (natürlich auch erst auf nachfragen hin warum ich soviel ausfüllen muss wenn sie eh nur nach tabelle gehen) wurde betriebliche kosten und anteilmässig miete gegengerechnet...
vorallem will der *gelöscht* (sorry) das ich nen neuen tittel unterschreibe, diesmal aber keinen festgesetzten sondern einen dynamischen, damit er mich nicht alle 2 jahre neu auffordern muss bzw belästigen muss um meiner auskunftspflicht nachzukommen!!!

mfg falke

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Anm. Admin: Ein Wort gelöscht. Wenn du die Betitelung bedauerst, warum schreibst du sie dann erst?

[Editiert am 31/7/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2005 21:35
 elwu
(@elwu)

er kommt natürlich auf den vollen betrag 231 euro ...
wobei nix von ihm natürlich nix berücksichtigt wurde ...
bei der berechnung vom JA (natürlich auch erst auf nachfragen hin warum ich soviel ausfüllen muss wenn sie eh nur nach tabelle gehen) wurde betriebliche kosten und anteilmässig miete gegengerechnet...
vorallem will der *gelöscht* (sorry) das ich nen neuen tittel unterschreibe, diesmal aber keinen festgesetzten sondern einen dynamischen, damit er mich nicht alle 2 jahre neu auffordern muss bzw belästigen muss um meiner auskunftspflicht nachzukommen!!!

Hi,

1) Schreibe dem Typ:

Sehr geehrter Herr Soundso,

Ihre Unterhaltsberechnung berücksichtigt nicht die der Steuerrückerstattung zugrundeliegenden Aufwendungen. Dies entspricht nicht der Gesetzeslage und ständigen Rechtsprechung. Daher erkenne ich ihre Forderung nicht an.

Unterschrift

(Keine Silbe mehr! Und ja, ohne Gruß)

2) Wenn er da noch mal antwortet, sag uns hier, bitte detailliert, was er vorbringt.

3) Er kann natürlich klagen. Bei einem Streitwert von 12 * 28 Euro wird er sich das sehr überlegen. Und selbst wenn du verlieren solltest, was zweifelhaft ist, halten sich die Kosten für dich in sehr übersichtlichen Grenzen, aber der Typ hat jede Menge Arbeit für sein karges Salär.

4) Einen dynamischen Titel kann er zwar durchdrücken, aber nur vor Gericht. Und dazu siehe oben. Du unterschreibst jedenfalls ohne Not, und die sehe ich hier nicht, nichts dergleichen.

Also nur die Ruhe.

cya,

elwu,

*gelöscht*
-----------------
Anm. Admin: Wort aus quoting gelöscht. Ferner bitte keine Verunglimpfungen allgemeiner Art in dieser Güte.

[Editiert am 31/7/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2005 02:12
(@nachtfalke76)
Schon was gesagt Registriert

hi elwu

ich danke dir erstmal für den rat...
melde mich sobald ich wieder was von ihm höre ...

erstmal 1000 danke

mfg falke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2005 02:21
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Nachtfalke76,

zu den Werbungskosten wurde ja bereits alles gesagt.

Trinkgeld ist unterhaltsrechtliches Einkommen. In einigen Leitlinien (Süddeutsche, Berlin, Celle, Frankfurt, Köln) steht das auch explizit drin. Einfach mal >HIER< gucken.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2005 17:39
(@nachtfalke76)
Schon was gesagt Registriert

hi sky ...

mag ja sein ... aber bitte wie will man das verallgemeinern!?
was kommt denn als nächstes!? man muss einen zahnarztbefund vorlegen ob man nicht eventuell goldzähne hat die man versetzen kann!?
oder ne auflistung falls man mal beim kunden nen kaffee angeboten bekommt ... macht dann pro tasse 1,30 € ersparnis und gleichzeitig gewinn!? 😀
irgendwo müssen ja grenzen sein...

mfg falke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2005 18:20