Wer weiss was?
 
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Wer weiss was?

 
(@nitram33)
Schon was gesagt Registriert

Wer kann mir Rat geben wo und wie oder ob überhaupt  ich Fahrtgeld zur Unterstützung für den Umgang zu meiner Tochter beantragen kann?

Sie lebt im Landkreis Leer und ich im Emsland und das Geld reicht vorne und hinten nicht mehr......

Das Jugendamt lehnt Fahrtgeld Mündlich ab und argumentiert damit es besteht kein Rechtsanpruch

Habe ich einen Rechtsanspruch darauf?

Ich zahle von 881,20 E Einkommen  im Monat 111,70 E an das Jugendamt für Unterhaltsvorschuss Leistungen zurück.

Muss aber auch Finanziell in der Lage bleiben  die Umgangskosten alleine aufzubringen wie  Kind abholen und zurückbringen,Kind versorgen in der Zeit des Umgangs unsw.

Da ich meine Tochter an einem WE Tagsüber zum Umgang abhole und am nächsten WE für zwei Nächte bei mir halte und Sie in den Ferien eine hälfte auch bei mir habe reicht das Geld vorne und Hinten nicht mehr.

Ein Besuch im Tierpark oder Ähnliches sizt Finanziell überhaupt nicht drin.

Ich muss mir mein Einkommen derzeit so einteilen das ich den Umgang durch führen kann.Im Gegenzug muss ich allerdings an anderen Enden sparen und wie Versicherungen,Kleidung unsw.Ich lebe absolut sparsam aber es reicht nicht mehr aus.

WER WEISS WAS ICH MACHEN KÖNNTE ODER OB ICH WAS MACHEN KANN UND WIE ICH ES MACHEN MÜSSTE

Danke im voraus

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2009 15:46
(@papi74)
Registriert

Hallo,

so traurig es klingt...leider bist du mit diesem Problem nicht alleine. Die einzigste Möglichkeit für Dich sehe ich nur in der Steigerung Deines Einkommens.
Wie du das schaffen kannst...hängt von Deinen persönlichen Umständen ab....

Versuche Dir langfristige und nachhaltige Lösungen einfallen zu lassen...(Zweitjob etc.)

Viel Glück

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2009 17:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

für dich ist >dieses< Urteil des BGH absolöut zutreffend.

Der dem Beklagten zu belassende Selbstbehalt wird deshalb so zu bemessen sein, daß er in die Lage versetzt wird, hiervon neben seinem eigenen notwendigen Bedarf auch die Kosten des Umgangs mit seinen Kindern zu bestreiten. Die dazu erforderlichen Feststellungen wird das Oberlandesgericht in dem weiteren Verfahren nachzuholen haben.

Für Situationen wie deine kann ich vollstes verständnis dafür aufbringen, wenn sich Menschen auf ALG-2 einlassen, die Umgangskosten sich vom Sozialamt holen und im Rahmen der "Nachbarschaftshilfe" sich ablenken.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2009 17:46
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo kennen dieses Problem nur zu gut mein LG hat nach Abzug UH Regelsatz für 2 Kinder noch 720€ Netto seine Kinder sind 400KM weit weg und er weis nicht mehr wie er sich den Umgang leisten kann.Anfrage beim JA wurde gesagt mit KM einigen  :rofl2: AW prüft nun Umgangsvereitelung durch KM wenn da nichts rumkommt wissen wir auch nicht mehr wie das alles gehen soll.
LG

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2009 22:23