wer kann uns den Un...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

wer kann uns den Unterhalt berechnen?

Seite 2 / 2
 
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DT,

Ausgangsfrage war von mir ja auch, wie hoch denn ein möglicher Unterhalt wäre.

und eben diese Frage kann man in Deinem Fall nicht mit einer Zahl beantworten; "möglich" ist alles zwischen "Null" und "voller Unterhalts nach Altersstufe und Einkommen des Pflichtigen".

Ein "Anspruch" ist so lange graue Theorie, wie man ihn nicht juristisch durchsetzt. Jeder hat auch "Anspruch" darauf, Lottomillionär zu werden. Ob das jemals Realität wird, weiss niemand; sicher ist nur: Wer kein Los kauft, wird es sicher nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2011 18:49
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hi,

damit meine Tochter hier nicht womöglich als "Geldgeier" dargestellt ist möchte ich noch etwas hinzufügen:

Bei Geburt unserer Tochter damals wurde ein Sparbuch angelegt. Hier wurde immer hübsch eingezahlt. Zuletzt waren ca. 5000 Euro drauf.
Nach der Scheidung wollte ich dieses Sparbuch haben,es gehört ja meiner Tochter. Ex lehnte ab... Bin dann zur kontoführenden Bank und da
bekamen wir dann schwarz auf weiss, was ich schon vorher vermutete: Leergeräumt. Sie hat tatsächlich die Kohle unserer Tochter durchgebracht.
Deshalb ist meine Tochter auch so sauer. Sie brauchte nun Mopedführerschein und einen Roller um flexibel zu sein und hätte das gernb selbst von ihrem Sparbuch bezahlt...

Bye

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2011 19:08
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

damit meine Tochter hier nicht womöglich als "Geldgeier" dargestellt ist

Nein, dass ist sie nicht. Zwischen den Zeilen gelesen ist klar, dass es da noch andere Vorfälle gab. Oder hier:

Sie meint,ihre Mutter kümmere sich überhaupt nicht um sie und musste bislang nichts zahlen, dann kann sie wenigstens jetzt etwas dazu beitragen.

Es ist ersichtlich, dass es nicht um KU geht, sondern um Ausgleich für erfahrenes Unrecht. Nur denke ich, dass ist der falsche Weg. Was soll denn heraus kommen ausser Genugtuung? Und ich bin mir überhaupt nicht sicher, ob sich die Tochter darüber im klaren ist, was sie will und was sie eventuell anrichtet. Roller + Fahrerlaubnis sind da etwas zu kurzsichtige, wenn auch überaus plausible Begründungen.

Nur - mein Hinweis auf Geldersatzleistungen für Unterkunft + Verpflegung im FSJ kommt nicht von ungefähr. Das hier einfach diese Vorenthaltung von Leistungen durch den Träger von euch akzeptiert wird, anstatt z.B. dieses Geld für die Ziele der Tochter einzusetzen, verstehe ich nicht. In diesem Forum wurde auch mal darüber diskutiert. Vielleicht einfach mal anschauen oder auch den Gockel bemühen. Wenn Tochter dann in einem Jahr die Ausbildung beginnt, kommt sie noch früh genug in den "Genuss" einer Unterhaltsauseinandersetzung. Und ein weiteres Jahr später darf sie sogar selbst voll aktiv werden. Hmm - immer diese stürmische Jugend, sie können nicht abwarten.

Darum nochmal gefragt. Geht es einfach nur um Rache und Genugtuung?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2011 19:38
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Rache ? Genugtuung ?
Wofür? Also von meiner Seite her mit Sicherheit nicht. Ex hat mir die Trennungund Scheidung damals verdammt schwer gemacht. Sie forderte so vieles.
Durch meinen guten Anwalt und durch viele nützliche Tips hier aus dem Forum lief es dann ganz anders. Wenn überhaupt wäre das dann damals für mich Genugtuung gewesen. Und noch nicht einmal da. Ich hab halt nur um mein Kind gekämpft, hab hier im Forum von viel Leid der anderen gelesen... Das wollte ich so nicht.
Mein Kind bedeutete mir alles....

Ich hab auch gar keinen Bock mich mit Ex auseinanderzusetzen. Ich mache es, wenn überhaupt,für meine Tochter. Ich selbst brauche kein Geld von Ex, ich verdiene recht gut und wir haben ein prima Auskommen. Aber auch mich ärgert es dass das Sparbuch meiner Tochter geplündert wurde. Das ist sehr verwerflich,und um hier etwas wieder gutzumachen würde ich auf Unterhalt klagen wenn es denn einen Sinn machen würde....

Bye

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2011 20:08
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dreamteam,

Ich selbst brauche kein Geld von Ex, ich verdiene recht gut und wir haben ein prima Auskommen.

Dann lauert hier gleich die nächste Falltür, wenn du versuchst, Unterhalt von ihr zu einzuklagen: Wenn du "wesentlich mehr" verdienst als sie, dann kann es sein, dass sie aus genau diesem Grund nicht unterhaltspflichtig für eure Tochter ist. Und "wesentlich mehr" im Sinne der deutschen Familienjustiz beginnt ungefähr dann, wenn du ca. dreimal so viel verdienst wie sie.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2011 20:38
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hm,

na dann begraben wir den Gedanken wohl besser. Ich hab ungefähr 2,5 mal soviel, wenn sie noch das verdient wasc sie die letzten Jahre so hatte....

bye

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2011 20:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin DT,

Ich hab ungefähr 2,5 mal soviel, wenn sie noch das verdient wasc sie die letzten Jahre so hatte....

das ist als Gesamtpaket das genaue Gegenteil dessen, was hunderte von Usern in diesem Forum haben: Ein Leben am Selbstbehalt (950 EUR im Monat, ggf. auch weniger) und sporadischen Kontakt zu den Kindern nach Gusto von Muddi.

Insofern sollte es Dir WIRKLICH leicht fallen, auf die paar Kröten von Madame zu verzichten: Du bist auch ohne ihre Kohle auf der Sonnenseite des (Vater-)Lebens.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2011 21:09
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

@Martin: Du hast Recht!!!! Ich sehe das ganz genauso...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.08.2011 21:42
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

würde ich lieber [ganz gleich was tun - Änderung von Biggi] anstatt mich nochmal mit Ex auseinandersetzen zu müssen...

Ich hab auch gar keinen Bock mich mit Ex auseinanderzusetzen.Bye

Hallo Dreamteam,

im Grunde sind wir uns hier doch einig, dass jedes Kind seine beiden Eltern braucht, nicht wahr? Auch wenn die vormals große Liebe zwischen Papa und Mama vorbei ist und der Spagat zwischen den beiden Verfeindeten für den gemeinsamen Nachwuchs womöglich anstrengend ist.

Was mich interessiert ist: Welche anderen Möglichkeiten - außer der formalen Forderung nach Barunterhalt - hat deine Tochter, um in den Genuss dieses Menschenrechts zu kommen? 

Dass die damals 13-Jährige lieber bei dir als bei der Mutter leben wollte, war das eine.

Wenn die heute 16-Jährige

meint,ihre Mutter kümmere sich überhaupt nicht um sie

erscheint es mir vor dem Hintergrund deiner Berührungs-Ängste mit deiner Ex sehr loyal und nachvollziehbar, dass eure Tochter ihre Sehnsucht nach dem abwesenden Elternteil nur so ausdrücken kann. Weil sie dich nicht kränken oder enttäuschen will. Weil sie gerne mit dir gemeinsam ein Dreamteam  bleiben will. Und glaubt, dass der Preis für die Zugehörigkeit zu dir die Ablehnung der Mutter sei. Weil du zwar ihren Ärger über die verlorenen Ersparnisse teilst. Vielleicht auch ihre Kränkung, dass ihre Mutter sich einem anderen zugewandt und die Familie verlassen hat.

Da du als Ex-Ehemann weit davon entfernt bist, Sehnsucht nach deiner Ex-Ehefrau zu empfinden, hat eure Tochter dieselbe Frau in ihrem Herzen vielleicht zur "Ex-Mutter" gemacht.  Was - wie alle entsorgten Väter oder verlassenen Kinder hier nachempfinden können - eigentlich ein Unding ist. Vater oder Mutter, Sohn oder Tochter bleiben wir alle ein Leben lang.

Die Entwertung des gleichgeschlechtlichen Elternteils richtet in der Seele eines Kindes, im Bereich Selbstwert und Selbstachtung häufig Schäden an, die bis ins Erwachsenenleben fortwirken. Sowie die Entwertung des gegengeschlechtlichen Elternteils noch im Erwachsenenleben schlimme Auswirkungen auf die Bindungs- und Beziehungsfähigkeit hat.

Gerade die älteren entsorgten Väter hier können ein Lied davon singen, wie grausam ihre Abwesenheit, ihre Entwertung und Verleugnung sich nicht nur während der Kindheit auf die Kinder ausgewirkt hat, sondern auch im späteren Leben ihrer Söhne und Töchter.   

Kannst du dir vorstellen, deiner über Alles geliebten Tochter etwas Wichtigeres als genug Geld und ein Dach über dem Kopf zu geben? Etwas ebenso Wichtiges wie deine Fürsorge und Zärtlichkeit, deine Anteilnahme und dein Interesse?
Kannst du dir vorstellen, eurer gemeinsamen Tochter regelmäßige Besuche bei ihrer Mutter wie einen notwendigen Arztbesuch oder die Schulpflicht aufzudrängen?
Weil du weißt, wie existenziell wichtig es ist, dass jedes Kind zu beiden Eltern Kontakt hat?

Kannst und willst du eurer Tochter die Gewissheit geben,
dass sie ihre Mutter lieben darf
und sich der Liebe ihres Vaters sicher sein kann?

Interessierte Grüße
:question: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2011 22:43
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Holla,

du scheinst ein völlig falsches Bild von der Situation zu haben.... Kannst du dir vorstellen dass es Mütter gibt die keinerlei Interesse mehr an ihren Kindern haben?
Kannst du dir vorstellen,dass es Mütter gibt,die, als das Kind in der Trennungsphase noch bei ihnen lebte, es dermaßen vernachlässigten dass Papa es per Gerichtsbeschluss (einstweiliger Verfügung) sofort zugesprochen bekam? Meine Tochter war nachts ängstlich weil sie ganz allein im Haus war und die Mutter die ganze Nacht auf Tournee sein musste. Morgens musste das Kind,damals neun Jahre alt, allein aufstehen und frühstücken und sich versorgen. Auf diese Vernachlässigungen reagieren manche Kinder putzig.
Es gab diverse Kriminalitäten, Schulleistungen waren im Keller.... Nach einem Hausbesuch der Verfahrenspflegerin im Hause der Mutter ging es dann ganz schnell und per Gerichtsbeschluss sollte dann unsere Tochter bis zum Scheidungstermin erstmal bei Papa wohnen.

Aber: Ich hab nie schlecht über Ex geredet, hab sie der Tochter gegenüber nie in ein schlechtes Licht gerückt. Ja,sowas gibt es auch....
Ex hat den Kontakt zur Tochter abgebrochen. Es gab 2 oder 3 Treffen/Besuche, danach blieb der Kontakt aus. Ich würde niemals dagegen sprechen wenn meine Tochter das Bedürfnis hätte ihre Mutter zu sehen. Ich hab hier schon genug gelesen von Vätern die ihre Kinder nicht sehen dürfen. So eine Situation wollte ich nie herbeiführen,denn ich bin Mensch geblieben. Aber ich kann Ex nicht zwingen den Kontakt zu ihrer Tochter zu pflegen. Ich war auch schon beim Jugendamt vorstellig wegen UmgangsPFLICHT der Mutter.Pustekuchen, verlief im Sand...

Bye

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2011 16:10




(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Dreamteam,

ich glaube, du hast schon die richtigen Schlüsse gezogen und brauchst dich auch nicht rechtfertigen. Ich wünsche euch, dass es euch weiterhin gut geht, dass ist ja wohl das Wichtigste!

Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2011 18:39
Seite 2 / 2