Hallo,
meine Tochter ist gerade 16 Jahre alt geworden. Sie hat einen sehr guten Schulabschluss gemacht und macht nun ein freiwilliges soziales Jahr um die Zeit bis zum Ausbildungsbeginn zu überbrücken. Hier bekommt sie ein "Taschengeld" in Höhe von knapp 200 Euro.
Ihre Mutter war seit Scheidung 3 Jahre lang vom Unterhalt freigestellt. Diese Frist läuft jetzt im Oktober ab. (gibt es sowas bei Männern auch oder nur bei Frauen????)
Ich habe neulich mal in den Raum geworfen dass ich keinen Unterhalt für meine Tochter möchte. Doch meine Tochter hat da ein bissi protestiert. Sie meint,ihre Mutter kümmere sich überhaupt nicht um sie und musste bislang nichts zahlen, dann kann sie wenigstens jetzt etwas dazu beitragen.
Ich hab mit meiner Tochter besprochen dass, sollte es was geben, ich es für sie anlegen werde. Denn ich will von Ex echt nichts haben.
Wer von euch kann mal grob ausrechnen ob da überhaupt was zu holen ist?
Ex verdient ca. 1200 Euro netto. Tochter bekommt ein Taschengeld für ihre Leistungen von ca. 200 Euro (wird das überhaupt angerechnet?)
Wäre nett wenn jemand was dazu sagen könnte bevor ich unnötig Staub aufwirbel....
Bye
Hallo Dreamteam,
verstehe ich das richtig, dass deine Tochter bei dir lebt und du sie betreust? (sonst häte die Mutter ja kein Unterhalt zu zahlen gehabt) Aus welchen Gründen ist sie überhaupt freigestellt worden? Sind die 1.200 Netto bereits das bereinigte Netto?
Grüße
taddy
Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)
Hallo Dreamteam,
ich versuch's mal - d.h. wie Taddy gehe ich davon aus, dass es um die Barunterhaltspflicht der Mutter geht.
Da die Tochter noch minderjährig ist, ist sie auch im FSJ unterhaltsberechtigt, und es müsste m.E. so gerechnet werden, als ob sie in einer Ausbildung wäre. Das heißt, von ihren 200 Euro darf sie 90 Euro pauschal behalten, die restlichen 110 Euro wirken sich unterhaltsmindernd aus, und zwar je zur Hälfte beim Betreuungselternteil und beim Zahlelternteil.
Bei einem Einkommen von 1200 Euro kommt so oder so nur der Mindestunterhalt in Frage, das wären 334 Euro, und davon ist dann die Hälfte von diesen 110 Euro, d.h. 55 Euro abzuziehen. Bleiben 279 Euro. Aber, Kontrollrechnung: 1200 Euro minus 279 Euro sind 921 Euro, d.h. der Selbstbehalt der Mutter von 950 Euro ist bereits verletzt, somit reduziert sich ihre Unterhaltspflicht auf 250 Euro (d.h. die Differenz zwischen ihrem Einkommen und dem Selbstbehalt von 950 Euro). Wenn das Einkommen von 1.200 Euro noch nicht bereinigt war, ist's weniger als 250 Euro, weil dann die Differenz zwischen dem (niedrigeren) bereinigten Netto und dem Selbstbehalt gilt.
Was allerdings ein deutscher Familienrichter aus dieser Situation macht, kann niemand vorhersagen. Wenn es um die Unterhaltspflicht eines Mannes ginge, dann würde der Richter voraussichtlich irgendwelche Tricks anwenden, um dessen anrechenbares Netto-Einkommen künstlich zu erhöhen und/oder seinen Selbstbehalt abzusenken, damit das Richterlein auch ja den Mindestunterhalt ausurteilen kann. Aber bei einer Frau? Ich sag's mal so:
Ihre Mutter war seit Scheidung 3 Jahre lang vom Unterhalt freigestellt. Diese Frist läuft jetzt im Oktober ab. (gibt es sowas bei Männern auch oder nur bei Frauen????)
Von einer vergleichbaren Regelung für Männer habe ich noch nie gehört; jedenfalls nicht bei einem Mann, der in der Lage ist, durch eigener Hände Arbeit 1.200 Euro zu verdienen. Wie bereits gesagt: Unseren Richtern fällt eigentlich immer irgendeine Art der Rechtsbeugung ein, damit sie einen Mann zum Mindestunterhalt verdonnern können. Was war denn die Begründung für diese dreijährige (!) Schonfrist für Madame? Und: War das ein Urteil, oder war das ein Vergleich?
Unser Rechtssystem ist verrottet und verlottert, denn es ist frauenfreundlich, männerverachtend, und somit geschlechtsrassistisch.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Ihre Mutter war seit Scheidung 3 Jahre lang vom Unterhalt freigestellt.
Hallo,
durch wen, und aufgrund welcher Rechtslage? Kannst du mal das Urteil bzw. den Vergleich hier einstellen, anonymisiert? Zum Unterhaltsanspruch deiner Tochter hat Malachit schonalles Nötige geschrieben.
/elwu
Hallo,
also damals bei der Scheidung war es so dass ich unsere Tochter bekam und das Haus. Im Gegenzug war ich verpflichtet
an Ex 36 Monate lang 180 Euro zu zahlen, quasi als Ausgleich für das Haus..... Damit diese 180 Euro nun nicht gleich
durch KU-Zahlung aufgefressen werden musste ich Ex im Innen-und Aussenverhältnis vom Unterhalt freistellen.
Wie gesagt,war alles begrenzt auf 36 Monate. Ex hat kurz nach der Scheidung die Kurve gekratzt und ist zu ihrem neuen gezogen.
Sie kümmert sie einen ............. um unsere Tochter. Muss ich wegen Unterhaltsansprüchen zum Jugendamt, zum RA oder kriege ich das
selbst irgendwie hin? Ist für mich eine völlig neue Situation.....
Bye
Hey,
ich würd ne beistandschaft beim JA einrichten, diese ist kostenlos, sollte die nichts taugen kannst du immer noch zum RA.
Setze am besten die KM noch diesen Monat in verzug, weiterhin könnte man ihr nach 3 Jahren durchaus auch eine Haushaltsersparnis anrechnen und entsprechend den SB senken.
Gruß Zahltag
Moin
Wenn es sich bei dem FSJ um das hier beschriebene handelt, würde ich eine UH-Pflicht seitens der Eltern in dieser Zeit verneinen. Der letzte Absatz ist eindeutig:
Während ihres Einsatzes erhalten die Freiwilligen ein Taschengeld. Unterkunft und Verpflegung werden in der Regel gestellt, können aber auch durch Geldersatzleistungen erstattet werden.
Die Unterhaltskosten für ein Kind werden demnach vom Bund übernommen. Zudem widerspricht ein FSJ der Pflicht des Kindes, seine Ausbildung zügig durchzuführen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
also damals bei der Scheidung war es so dass ich unsere Tochter bekam und das Haus. Im Gegenzug war ich verpflichtet
an Ex 36 Monate lang 180 Euro zu zahlen, quasi als Ausgleich für das Haus..... Damit diese 180 Euro nun nicht gleich
durch KU-Zahlung aufgefressen werden musste ich Ex im Innen-und Aussenverhältnis vom Unterhalt freistellen.
Ok, das klingt aber schon etwas anders.
Danach ist ja der KU nicht mit 0,- festgelegt worden, sondern quasi mit Naturalunterhalt verrechnet worden.
Ist zwar unüblich aber noch kein Verbrechen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
also das FSJ muss sie machen da sie ihre Ausbildung erst mit frühestens 17 Jahren beginnen kann. Daher das FSJ. Sie bekommt ein Taschengeld,jedoch keine Unterkunft/Verpflegung da sie das FSJ hier an unserem Wohnort macht......
Bye
Hi
also das FSJ muss sie machen da sie ihre Ausbildung erst mit frühestens 17 Jahren beginnen kann.
Wenn das FSJ nicht notwendige Voraussetzung für die Ausbildung ist, kann sie z.B. als Aushulfskraft arbeiten gehen. Das ist jedenfalls kein Grund, UH zu beanspruchen. Laut BGB ist nur bedürftig, wer ausserstande ist, sich selbst zu unterhalten. Da Tochter weder zur Schule geht noch eine Ausbildung absolviert, ist sie nicht daran gehindert, selber für ihren UH zu sorgen. Und mit 16 Jahren ist man nach dt. Recht durchaus in der Lage, unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes für sich selber zu sorgen.
Sie bekommt ein Taschengeld, jedoch keine Unterkunft/Verpflegung da sie das FSJ hier an unserem Wohnort macht......
Wurde denn die Möglichkeit geprüft, Geldersatzleistungen zu erhalten? Wurden diese etwa abgelehnt? Mit welcher Begründung?
Sämtliche Einkünfte der Tochter werden bereinigt und dann mindestens hälftig angerechnet. Verzichtet sie freiwillig (oder ihr gesetzl. Vertreter) auf Einkünfte, kann fiktives Einkommen unterstellt werden. Über ihr Einkommen kann die KM Auskunft und Belege fordern. Das vernünftigste wird sein, wenn ihr euch alle zusammen setzt und das mal besprecht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo zusammen,
Wenn es sich bei dem FSJ um das hier beschriebene handelt, würde ich eine UH-Pflicht seitens der Eltern in dieser Zeit verneinen.
Für Volljährige ist das so - aber auch für Minderjährige? Wir hatten die Diskussion vor einiger Zeit bereits: http://www.vatersein.de/Forum-topic-18557-prev_next-prev.html
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
das FSJ wird von vielen Krankenhäusern vorrausgesetzt da eine Ausbildung zur Krankenschwester frühestens mit 17, manchmal sogar erst mit 18 Jahren möglich ist....
Sie macht dieses FSJ auch in dem Krankenhaus in dem sie später ihre Ausbildung machen wird.
Gruß
Moin,
das FSJ wird von vielen Krankenhäusern vorrausgesetzt da eine Ausbildung zur Krankenschwester frühestens mit 17, manchmal sogar erst mit 18 Jahren möglich ist....
Sie macht dieses FSJ auch in dem Krankenhaus in dem sie später ihre Ausbildung machen wird.
unter diesen Voraussetzungen besteht ein Sinn- und Sachzusammenhang zwischen dem FSJ und der angestrebten Ausbildung, der in der Regel auch eine UH-Pflicht begründet. Das ist hier ja was anderes als "Zeit totschlagen."
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin
@Malachit
Der Beitrag des BMFSFJ bezieht sich auch auf Jugendliche, welche per Definition zw. 14-18 Jahre alt sind. Man lernt eben dazu (und hoffentlich das richtige) 😉
@Dreamteam
Ich dachte, die Alterseinschränkung wäre mit dem geänderten Krankenpflegegesetz 2004 weggefallen? Und was ist nun mit einer Geldersatzleistung für Verpflegung und Wohnen während des FSJ? Verstehe mich richtig: Ich bezweifle lediglich die Unterhaltspflicht bei einem FSJ.
Steht irgendwo geschrieben, dass ein FSJ Vorraussetzung für die Erlernung des Berufes Krankenschwester/Krankenpfleger ist? Ich zumindest weiss nur, dass ein Realschulabschluss bzw. eine gleichwertige Schulausbildung notwendig ist. Aber gilt nicht viel eher, was wikipedia hier schreibt:
Das Mindestalter für die Auszubildenden ist nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben.[1] Aufgrund der hohen psychischen Anforderungen werden unter-17jährige jedoch oft im Bewerbungsverfahren zurückgestellt, um zum Beispiel erst ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren zu können.
Die Rede ist also nicht von einem Muss oder einer Voraussetzung, sondern von einem Vorschlag, wie diese Zeit sinnvoll überbrückt werden kann. Dass das durchaus nützlich ist, möchte ich garnicht bezweifeln. Lediglich die erfolgte Schlussfolgerung auf eine UH-Pflicht halte ich für falsch.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Naja,
Fakt ist dass meine Tochter seit letztem Jahr ca. 30 Bewerbungen geschrieben hat. Mit Realschulabschluss und einem Notendurchschnitt von 1,7
Trotzdem nur Absagen aufgrund des jungen Alters. Nun hat sie eine Zusage bekommen,jedoch erst für nächstes Jahr, wenn sie 17 ist. Bis dahin wird gewünscht dass sie das FSJ macht um dann später in der Ausbildung schon mit der Materie vertraut zu sein. Besser sie macht das FSJ als dass sie jetzt ein Jahr zu Hause sitzt und sich irgendetwas schaukelt. Sie bekommt 200 Euro Taschengeld. Da sie am selben Ort wohnt wo sie auch das FSJ absolviert wird kein Zimmerchen zur Verfügung gestellt....
Bye
Moin Dreamteam,
Fakt ist dass meine Tochter seit letztem Jahr ca. 30 Bewerbungen geschrieben hat. Mit Realschulabschluss und einem Notendurchschnitt von 1,7
Trotzdem nur Absagen aufgrund des jungen Alters. Nun hat sie eine Zusage bekommen,jedoch erst für nächstes Jahr, wenn sie 17 ist. Bis dahin wird gewünscht dass sie das FSJ macht um dann später in der Ausbildung schon mit der Materie vertraut zu sein. Besser sie macht das FSJ als dass sie jetzt ein Jahr zu Hause sitzt und sich irgendetwas schaukelt. Sie bekommt 200 Euro Taschengeld. Da sie am selben Ort wohnt wo sie auch das FSJ absolviert wird kein Zimmerchen zur Verfügung gestellt....
Du musst ja nicht dieses Forum von der Richtigkeit Deines Denkens überzeugen; die Frage ist vielmehr: Wie würde ein Gericht entscheiden, wenn Du gegen Deine Ex eine Unterhaltsklage anstrengen würdest? Und da - das versuchen wir Dir hier zu sagen - könnte durchaus das Argument eine Rolle spielen, dass das FSJ keine zwingende Voraussetzung für die nachfolgende Ausbildung ist und die Tochter dieses Jahr deshalb auch durch einen Teilzeit-Job überbrücken und ihren Unterhalt damit weitgehend selbst erwirtschaften könnte, um ihre Eltern finanziell zu entlasten. In diesem Fall würde sie ja auch nicht untätig zuhause sitzen und "irgendwas schaukeln".
Wenn meine Tochter nach ihrem Abitur nächstes Jahr auf die Idee kommt, sich vor einer Ausbildung oder einem Studium erst einmal die Welt anzuschauen, fände ich das auch "richtig". Wenn sie jedoch der Ansicht wäre, das nur mit Papa's Geld zu können, würde ich freundlich mit dem Kopf schütteln. Man muss da wirklich zwischen dem eigenen Empfinden in Sachen "richtig" und "Gerechtigkeit" und der Rechtsprechung unterscheiden; beides muss nicht allzu viel miteinander zu tun haben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wenn die junge Dame selbst Unterhalt von ihrer Mutter fordern möchte, würde ich sie an deiner Stelle selbst zum Jugendamt schicken, lieber Dreamteam. Wie auch zahltag es empfohlen hat.
Diese Auseinandersetzung scheint deiner Tochter ein Bedürfnis zu sein.
Ob und in welchem Umfang das soziale Jahr formal Voraussetzung für die künftige Berufsausbildung hat, spielt in diesem Kontext mpMn gar keine Rolle.
Wäre es meine Tochter, würde ich sie diese Erfahrung machen lassen.
Zuerst ein freundlicher Brief der Tochter an die Mama:
Mit dem Hinweis auf das Ende der Frist, die im Rahmen des Zugewinnausgleichs vereinbart war.
Sowie mit der Bitte, ihr aktuelles Einkommen offenzulegen und bis zum Nachweis eines ggf. höheren Einkommens erstmal den Mindestunterhalt auf das Konto des Vaters zu überweisen.
Im Falle der Ablehnung ein Besuch beim Jugendamt mit dem kompletten Briefwechsel. Im Rahmen der Beistandschaft darf die werte Frau Mama dort ihre Einnahmen offenlegen und nachweisen, in welchem Umfang sie Unterhalt zahlen kann. Dass deine Ex als Teil einer Haushaltsgemeinschaft mit ihrem Next gegenüber ihrer minderjährigen Tochter einen geringeren Selbstbehalt hat, als sie als Single mit eigener Wohnung hätte, sehe ich ebenso. Also wird es wohl auf einen Titel beim Jugendamt hinauslaufen, für den du selbst gar nichts und deine Tochter nur wenig tun muss.
Ob du im Falle eines (für mich persönlich kaum vorstellbaren) Scheiterns dieses Vorgehens deiner Tochter die Mittel für eine Auseinandersetzung vor dem Familiengericht zur Verfügung stellst, kannst du ja später noch entscheiden.
Viel Erfolg wünscht euch
🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hi
Warum glauben so viele, dass Minderjährigkeit ausreicht, um Anspruche auf Unterhalt zu haben? Das Gesetz ist eindeutig, nicht mehrdeutig in diesem Punkt.
§ 1602 Bedürftigkeit
(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.
(2) Ein minderjähriges unverheiratetes Kind kann von seinen Eltern, auch wenn es Vermögen hat, die Gewährung des Unterhalts insoweit verlangen, als die Einkünfte seines Vermögens und der Ertrag seiner Arbeit zum Unterhalt nicht ausreichen.
Wenn das Kind also nicht daran gehindert ist, einer Arbeit nachzugehen - z.B. wegen Schulbesuch, Ausbildung, Studium oder Krankheit - hat es auch keinen generellen UH-Anspruch. Wäre das Kind unter 15 (14 mit Zustimmung der Sorgeberechtigten) Jahre - ok. Aber die Tochter ist 16J.
Zuerst ein freundlicher Brief der Tochter an die Mama:
Mit dem Hinweis auf das Ende der Frist, die im Rahmen des Zugewinnausgleichs vereinbart war.
Wie bitte? Was geht die Tochter die Vereinbarung zw. den Eltern an, wo sie doch noch nicht mündig ist? Willst Du ein Kind eine Jugendliche in die Auseinandersetzung der Eltern hinein ziehen? Was hast Du vor? Die KM vorzuführen?
Dass deine Ex als Teil einer Haushaltsgemeinschaft mit ihrem Next gegenüber ihrer minderjährigen Tochter einen geringeren Selbstbehalt hat, als sie als Single mit eigener Wohnung hätte, sehe ich ebenso.
Verallgemeinert stimmt das nicht. Dies gilt nur im Rahmen eines Mangelfalls. Andernfalls gelten die angemessenen SB - siehe letzte Spalte DT -> Bedarfskontrollbetrag.
Die Eintreibung des KU's für die Tochter ist Aufgabe des betreuenden Elternteils.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
Ausgangsfrage war von mir ja auch, wie hoch denn ein möglicher Unterhalt wäre. Danach mag ich abschätzen ob sich ein eventueller Nervenkrieg überhaupt lohnt.
Sollten da nur fuffzich Euro oder so rumkommen dann würde ich lieber selbst etwas aufs Sparkonto meiner Tochter einzahlen anstatt mich nochmal mit Ex auseinandersetzen zu müssen...
Bye
Ihre Mutter war seit Scheidung 3 Jahre lang vom Unterhalt freigestellt. Diese Frist läuft jetzt im Oktober ab. (gibt es sowas bei Männern auch oder nur bei Frauen????)
Hi Dreamteam, in Deutschland gilt Vertragsfreiheit.
Wenn ihr den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung mit Eigenheim und gemeinsamem Nachwuchs so geregelt habt und deine Tochter seit drei Jahren bei dir lebt, hast du einen vergleichsweise sehr guten Deal gemacht. Hier im Forum schreiben unzählige Väter, die für einen Bruchteil deiner Privilegien jahrelang und häufig erfolglos prozessiert haben.
Mein Ex und ich hatten vor Jahren einen Deal, der einerseits für mich sehr vorteilhaft war und ihn andererseits von allen Unterhaltsleistungen frei gestellt hat. Er hat mich in den ersten Jahren nach der Geburt bei der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit insoweit tatkräftig unterstützt, dass Töchterlein und ich von meinem Anteil der gemeinsam erzielten Einnahmen gut leben konnten. Wenn ich statt dieser Hilfe zur Selbsthilfe von ihm "nur" den Kindesunterhalt gehabt hätte, wäre das für mich gleichbedeutend mit dem Gang zum Sozialamt gewesen. BU für Ledige gab es seinerzeit nur vom Sozialamt.
Wenn hier ein Dritter versucht hätte, mich zur Klage gegen den KV zu bewegen, hätte er bei mir auf Granit gebissen.
@Biggi
Wie bitte? Was geht die Tochter die Vereinbarung zw. den Eltern an, wo sie doch noch nicht mündig ist? Willst Duein Kindeine Jugendliche in die Auseinandersetzung der Eltern hinein ziehen?...
Die Eintreibung des KU's für die Tochter ist Aufgabe des betreuenden Elternteils.
Grundsätzlich sehe ich es so wie du, Oldie.
Tatsächlich hat hier jedoch der Vater - so wie ich seine bisherigen Beiträge verstanden habe - gar keine eigene Neigung, seine Ex an den Unterhaltskosten für das gemeinsame Töchterlein zu beteiligen. Es scheint eher ein Wunsch der Tochter zu sein.
Ich habe neulich mal in den Raum geworfen dass ich keinen Unterhalt für meine Tochter möchte. Doch meine Tochter hat da ein bissi protestiert. Sie meint,ihre Mutter kümmere sich überhaupt nicht um sie und musste bislang nichts zahlen, dann kann sie wenigstens jetzt etwas dazu beitragen.
Wenn die Tochter selbst (im Gegensatz zum Vater) von ihrer Mutter mehr will, als diese dem Kind bislang gegeben hat, würde ich Mutter und Tochter diese Dinge auch selbst klären lassen. Dem Kind scheint es ja nur in zweiter Linie um Geld zu gehen.
Insofern halte ich einen Brief der Tochter an die umgangs- und zahlungsunwillige Mutter für einen guten Anfang. Die junge Dame ist 16. Nicht 6. Wenn sie wollte und die Erziehungsberechtigten ihr OK gäben, könnte sie bereits heiraten. Sie ist kein Kind mehr.
Wenn der TO erwägt, die ggf. erzielbaren Barunterhaltszahlungen für die Tochter anzulegen, da Geld von der KM für den Lebensunterhalt der Tochter offenbar entbehrlich ist, stellt sich eh die Frage nach dem Bedarf bzw. der Bedürftigkeit der Tochter und der Verhältnismäßigkeit einer Forderung. Diese Zweifel scheinen den Vater offenbar auch zu bewegen.
Aus diesem Grund würde ich als erstes Mutter und Tochter ihre Angelegenheiten klären lassen. Wenn die Tochter nur auf diesem Weg die Aufmerksamkeit ihrer Mutter erregen kann - dann muss die Mutter eben mit der Reaktion der Tochter leben. Finde ich.
🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)