Hallo zusammen,
bitte per PN, da ich hier nicht mein genaues Einkommen und meine Ausgaben (Schulden, Miete ...) preisgeben möchte.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüß
DU
Hallo,
nur über PN sich auszutauschen ist nicht der Sinn eines Forums.
Du bist mit deinem Namen ja relativ anonym und musst ja nicht
genaue Werte nehmen.
in diesem Sinne :thumbup:
Erich
Hallo,
ok, das stimmt natürlich.
Meine Daten (monatliche Einnahmen und Ausgaben):
Nettoeinkommen: 1801
Warmmiete: 600
KfZ-Kredit: 150
Kreditkartenrate: 50 - 100 (je nach finanzieller Lage)
Hausbankkredit I: 250
Hausbankkreidt II: 100
Mobilfunkvertrag: 45
Dispozinsen dreimonatlich: 60
Hausrat: jährlich 110 (eine Fälligkeit)
Rechtsschutz: dreimonatlich 70
Privathaftpflicht: jährlich 70 (eine Fälligkeit)
Rundfunkgebühren: dreimonatlich 55
Strom: 40
Kfz-Versicherung: 40
Schön und gut,
aber die meisten Sachen interessieren bei der Unterhaltsberechnung nicht.
Viel wichtiger ist die Frage aus welcher Situation du kommst.
Wieviele Kinder ?
Was für Fahrtkosten zur Arbeit ?
Kosten für Rentenzusatzversicherung oder Vergleichbare Rentenvorsorge.
mfg erich
Hmmm ... ok ...
ein Kind (acht Jahre)
120
für bAV 50
Was sind das für Fahrtkosten?
Wir brauchen zur Berechnung die Kilometer zur Arbeitsstelle hin und zurück, da es meistens nur Kilometergeld gibt womit dann alles von Benzin,Steuer,Versicherung,Kreditkosten vom Kfz usw. abgegolten ist.
Was heisst "für bAV 50"
Für die Mutter auch noch Unterhalt fällig ? Verheiratet o.gewesen
mfg erich
Einfache Entfernung 18 km.
betriebliche Altersvorsorge
Nein, nicht vh.
Gruß
Also, alles ohne Gewähr !
Die Anwälte rechnen vom Jahresbrutto /12 die Lohnsteuer, Soli, Kranken, Arbeitslosen u. Rentenversicherung ab.
Vereinfacht also das Jahresnetto(o. die letzten 12 Monate) /12, falls nicht irgendwelche anderen außergewöhnlichen Sachen mit durch die Abrechnung laufen.
Als nächstes kann man die Fahrtkosten berechnen. Ich rechne jetzt mal mit 30Cent/km. Dieses ist glaube ich der meist benutzte Faktor, was aber vom Oberlandesgericht abhännig ist in dem du wohnst. Also ca.200 €.
Das ergibt also bei unterstellten 13 Gehältern 13*1800= 23400/12=1950€ minus 200€ Fahrtkosten = 1750€. Jetzt können noch bis zu 4%vom Jahresbrutto / 12 als Altersvorsorge abgezogen werden. Wenn die Betriebliche Altersvorsorge aber beim benutzten Nettogehalt schon abgezogen ist kann man sie hier nicht abziehen.
Jetzt schaut man in die Düsseldorfer Tabelle, die meistens als anhalt genommen wird, in welche Stufe man mit dem zuletzt berechneten Wert eingestuft wird. Bei dir also theoretisch in die 105 % Stufe. Da du nur für eine Person Unterhalt zahlen musst ? wirst du je nach ermessen des Jugendamtes o. Richters o. nach eigenem Ermessen eine Stufe höher eingestuft, da die Tabelle standartmäßig von 2 zu versorgenden Personen ausgeht.
Also wäre es in deinem Fall wahrscheinlich die 110% Stufe. Im Alter deiner Tochter also 309 €, wenn die Mutter schon das volle Kindergeld bekommt.
Wie gesagt es ist nur eine Beispielberechnung.
Alle zusätzlichen Kosten von Zahnspange bis teure Klassenfahrten oder ähnliches kommen noch anteilig oben drauf. Was genau zusätzliche Kosten sind wird immer wieder im einzelfall erstritten.
Ich habe bei mir mit den Leitlinien des Oberlandesgericht Celle zu tun. ( http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13594&article_id=57561&_psmand=54 )
Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen ! :exclam:
mfg erich