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Wer kann mir wegen KU-Berechnung bitte helfen?

 
(@der-unbeugsame)
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Hallo zusammen,

bitte per PN, da ich hier nicht mein genaues Einkommen und meine Ausgaben (Schulden, Miete ...) preisgeben möchte.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüß

DU

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2013 20:48
(@erich_)
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Hallo,
nur über PN sich auszutauschen ist nicht der Sinn eines Forums.
Du bist mit deinem Namen ja relativ anonym und musst ja nicht
genaue Werte nehmen.

in diesem Sinne  :thumbup:

Erich

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2013 22:34
(@der-unbeugsame)
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Hallo,

ok, das stimmt natürlich.

Meine Daten (monatliche Einnahmen und Ausgaben):

Nettoeinkommen: 1801

Warmmiete: 600

KfZ-Kredit: 150

Kreditkartenrate: 50 - 100 (je nach finanzieller Lage)

Hausbankkredit I: 250

Hausbankkreidt II: 100

Mobilfunkvertrag: 45

Dispozinsen dreimonatlich: 60

Hausrat: jährlich 110 (eine Fälligkeit)

Rechtsschutz: dreimonatlich 70

Privathaftpflicht: jährlich 70 (eine Fälligkeit)

Rundfunkgebühren: dreimonatlich 55

Strom: 40

Kfz-Versicherung: 40

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2013 23:54
(@erich_)
Schon was gesagt Registriert

Schön und gut,
aber die meisten Sachen interessieren bei der Unterhaltsberechnung nicht.

Viel wichtiger ist die Frage aus welcher Situation du kommst.

Wieviele Kinder ?
Was für Fahrtkosten zur Arbeit ?
Kosten für Rentenzusatzversicherung oder Vergleichbare Rentenvorsorge.

mfg erich

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2013 00:05
(@der-unbeugsame)
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Hmmm ... ok ...

ein Kind (acht Jahre)

120

für bAV 50

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2013 00:15
(@erich_)
Schon was gesagt Registriert

Was sind das für Fahrtkosten?
Wir brauchen zur Berechnung die Kilometer zur Arbeitsstelle hin und zurück, da es meistens nur Kilometergeld gibt womit dann alles von Benzin,Steuer,Versicherung,Kreditkosten vom Kfz usw. abgegolten ist.

Was heisst "für bAV 50"

Für die Mutter auch noch Unterhalt fällig ? Verheiratet o.gewesen

mfg erich

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2013 00:37
(@der-unbeugsame)
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Einfache Entfernung 18 km.

betriebliche Altersvorsorge

Nein, nicht vh.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2013 01:01
(@erich_)
Schon was gesagt Registriert

Also, alles ohne Gewähr !
Die Anwälte rechnen vom Jahresbrutto /12 die Lohnsteuer, Soli, Kranken, Arbeitslosen u. Rentenversicherung ab.
Vereinfacht also das Jahresnetto(o. die letzten 12 Monate) /12, falls nicht irgendwelche anderen außergewöhnlichen Sachen mit durch die Abrechnung laufen.
Als nächstes kann man die Fahrtkosten berechnen. Ich rechne jetzt mal mit 30Cent/km. Dieses ist glaube ich der meist benutzte Faktor, was aber vom Oberlandesgericht abhännig ist in dem du wohnst. Also ca.200 €.
Das ergibt also bei unterstellten 13 Gehältern 13*1800= 23400/12=1950€ minus 200€ Fahrtkosten = 1750€. Jetzt können noch bis zu 4%vom Jahresbrutto / 12 als Altersvorsorge abgezogen werden.  Wenn die Betriebliche Altersvorsorge aber beim benutzten Nettogehalt schon abgezogen ist kann man sie hier nicht abziehen.
Jetzt schaut man in die Düsseldorfer Tabelle, die meistens als anhalt genommen wird, in welche Stufe man mit dem zuletzt berechneten Wert eingestuft wird. Bei dir also theoretisch in die 105 % Stufe. Da du nur für eine Person Unterhalt zahlen musst ? wirst du je nach ermessen des Jugendamtes o. Richters o. nach eigenem Ermessen eine Stufe höher eingestuft, da die Tabelle standartmäßig von 2 zu versorgenden Personen ausgeht.
Also wäre es in deinem Fall wahrscheinlich die 110% Stufe. Im Alter deiner Tochter also 309 €, wenn die Mutter schon das volle Kindergeld bekommt.
Wie gesagt es ist nur eine Beispielberechnung.
Alle zusätzlichen Kosten von Zahnspange bis teure Klassenfahrten oder ähnliches kommen noch anteilig oben drauf. Was genau zusätzliche Kosten sind wird immer wieder im einzelfall erstritten.
Ich habe bei mir mit den Leitlinien des Oberlandesgericht Celle zu tun. ( http://www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13594&article_id=57561&_psmand=54 )

Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen ! :exclam:

mfg erich

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2013 01:59