Wer hat lust zu rec...
 
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Wer hat lust zu rechnen ?

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Hugo,

4. versuchen rechtliches kind mit in die berechnung einfliessen zu lassen, da rechtliches kind kein unterhalt als einkommen nachweisen kann

Du willst mir doch nun nicht wirklich erzählen ,dass du das Kind deiner Ehefrau anerkannt hast und nun vom leiblichen Vater trotzdem KU fordern willst?

Also entweder oder. Entweder du hast das Kind anerkannt, bist rechtlicher Vater, dann kannst du es auch bei der Berechnung miteinbeziehen. Dann kannst du bzw. deine Frau aber keinen KU mehr vom biologischen Vater fordern. Denn der würde nur fällit, wenn er rechtlicher Vater ist, dann kannst du aber keinen Unterhalt mehr mindernd bei deiner Berechnung ansetzen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 16.07.2012 21:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

die gleichen Infos hast du hier gratis bekommen. Und die Sache mit GSR und Kita zweifle ich stark an. Dazu gibts nämlich auch tonnenweise RA-unabhängige Rechtsprechung.

Aber wir werden ja erleben, ob Dein RA seine Erfahrungen bei Dir erfolgreich anwendet.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 16.07.2012 21:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sag mal.... wenn die Vaterschaft Deines Stiefkindes geklärt ist, bekommt der dann eigentlich das GSR von Deiner Frau freiwillig? Und sofort eine vernünftige Umgangsregelung?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 16.07.2012 21:57
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

@ midnightwish : nein bin nur der rechtliche und habe nichts anerkannt! ok dann hab ich das falsch verstanden! hast recht! wie schauts eigentlich aus, wenn der KV die vaterschaft anerkannt hat? bin ich dann immer noch der rechtliche oder nur noch der erzieher?

@ Lausebackesmama: abwarten mit kita und GSR, bei GSR lasse ich mir zeit bis anfang winter und werde das thema mit der KM besprechen! Sollte sie es ablehnen gehe ich es beantragen bei gericht.

Wenn sich papa kümmern möchte bekommt er dies ohne mit den schultern zu zucken aber KV muss sich auch erstmal beweisen! interesse zeigen am junior etc.

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Themenstarter Geschrieben : 17.07.2012 00:25
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

rechtlicher Vater wärest Du wenn:

- das Kind während Deiner Ehe geboren wäre und Du es als Deins anerkannt hättest, obwohl Du nicht der biologische Vater bist  oder
- wenn Du das Kind Deiner Frau adoptiert hättest.

Ansonsten bist Du es nicht.

Und ich glaube, LBM wollte auf was anderes hinaus...

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

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Geschrieben : 17.07.2012 00:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

wenn Du keine Vaterschaft anerkannt hast, bist Du kein rechtlicher Vater. Rechtlicher Vater ist immer der, der die Vaterschaft anerkannt hat. Es sei denn, das Kind ist erst nach der Eheschließung geboren worden. Du bist juristisch "nichts" bzw. höchstens ein sozialer Vater, aber ohne (nennenswerte) Rechte.

Hm. Wieso muss er sich beweisen? Und wer entscheidet, dass er sich genug bewiesen hat?

Und ich glaube, LBM wollte auf was anderes hinaus...

😉

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 17.07.2012 00:31
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

Na die Mama natürlich wer sonst? und warum? Was bringt einem KV das tollste umgangrecht der welt wenn er sich nicht kümmern möchte? nüx! und das GSR dann auch nix.

Also, erstmal kümmern wollen, heisst auch gleich interesse zeigen, er darf ruhig positiven druck aufbauen , das würde mir imponieren und dann möge alles seinen weg gehen!
Ich möchte unserem kleinen auch seine oma und opa und tanten und onkels nicht vorenthalten! die freuen sich alle, nur der KV will eben nicht... bzw immer noch nicht! er hat kein interesse am junior das ist fakt bis dato!

1. Schreiben JA spätestens da hätte er schalten müssen aber nein,
2. Schreiben Nr. 2 vom JA aber nein,
3. gerichtliches

wir sehen, es juckt ihn nicht! wenn ihn jemand anspricht, agressiv, abweisend, Null bock!

Achja und wenn KM kontakt sucht zu oma und opa oder geschwister von KV , wird er richtig agressiv

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Themenstarter Geschrieben : 17.07.2012 00:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hb,

ich denke, angesichts einer eigenen Einstellung namens

ich zahle nicht ab geburt, denn die KM war nicht daran gehindert mich als KV anzugeben! Das werde ich belegen können oder ja auch müssen und dann mal schauen ab wann ich zu zahlen habe!

bist Du nicht in der moralischen Position, das Engagement anderer Väter zu kritisieren.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 17.07.2012 02:54
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

5. gemeinsames Sorgerecht würde ich schon jetzt ohne Probleme bekommen!!!!!!!! aktuelle Fälle von meinem Anwalt bestätigen dies

6.Wenn KM nichts dagegen hat übernachtungen Kind bei KV kein Thema, die regel sagt aber, erst ab ca. 1. Schulklasse, da dann das Kind sprechen kann wenn etwas nicht stimmt! z.B papa schlagt mich, könnte ja ein 2j Kind nicht aussprechen! Logisch!!!!! Gegen mittags abholen und früher Abend wieder bringen sollte kein Problem darstellen laut anwalt wärend eingewöhngsphase!

7. Auch wenn die KM nicht arbeitet, habe ich die Kita Kosten nicht zu tragen! KM muss nachweisen das sie zu dieser zeit arbeitet! Anwalt sagt, Kita gebühren kein Thema, auch dies belegen aktuelle fälle von ihm.

8. Mutterunterhalt rückwirkend keine chance. aktuell bei einkommen minus unterhalt ebenfalls nichts zu holen bei mir! Richter wird sagen: gehen sie arbeiten KM  :thumbup:

Ich bewunder deinen Anwalt. Entweder ist er ein sehr guter Verkäufer oder Du hast unheimlich Glück gehabt, wenn er mit dieser Erfahrung und diesem Erfolg  Zeit für Dich hatte und nicht von tausenden Vätern, die eine gänzlich andere Erfahrung gemacht haben, überrannt wird. Eigennutz? NAAAAAAtürlich nicht. Sondern ein ganz gewiefter!

Probiere es aus. Darfst hinterher hier wieder auflaufen zum Ausweinen!

Gruß!

RV

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Geschrieben : 17.07.2012 09:23
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

abwarten und tee trinken! ich berichte ....  :thumbup:

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Themenstarter Geschrieben : 17.07.2012 09:50




(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

Erstes Treffen vorbei! Es war wunderschön  :redhead:

Info: KM hat erst seit 4 monaten UV in anspruch genommen! Trotzdem bis zur Geburt alles zurück zahlen? ich gehe mal davon aus, sonst würde ja das JA nicht die letzten 24 Monate an gehälter verlangen?! Ausserdem hat die KM das glück sich über eine rückzahlung auf das eigene konto zu freuen. Bei 26 Monaten minus vorschuss von 4 monaten = 22 Monate cash  :erstaunt078: Es sei ihr gegönnt!

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Themenstarter Geschrieben : 18.07.2012 22:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin hb,

Info: KM hat erst seit 4 monaten UV in anspruch genommen! Trotzdem bis zur Geburt alles zurück zahlen?
[...]
Ausserdem hat die KM das glück sich über eine rückzahlung auf das eigene konto zu freuen. Bei 26 Monaten minus vorschuss von 4 monaten = 22 Monate cash  :erstaunt078:

naja, was dachtest Du, wovon Dein Kind in den vergangenen zwei Jahren ernährt und gekleidet wurde? Betrachte den rückständigen Unterhalt einfach als (vermutlich sogar zinsloses) Darlehen, das die Mutter Deines Kindes, ihre Familie oder ihre Freunde Dir gewährt haben, um diese Ausgaben zu begleichen und das sie jetzt wiederhaben wollen.

Die eventuelle Erwartung, Deine Ex könne in dieser Frage ja auch so grosszügig sein, auf diesen rechtmässigen KU-Anspruch zu verzichten bzw. Dir diesen zu schenken, wäre angesichts Eures angespannten Verhältnisses sicher nicht realistisch.

By the way: Du sparst auch keine Steuern, wenn Du nur lange genug die Abgabe Deiner Steuererklärung herauszögerst. Nur bezahlst Du dort unter Garantie zusätzlich auch noch fette Zinsen plus Strafgebühren wie Säumniszuschläge.

Es sei ihr gegönnt!

Wird Dir auch mit einem solchen Spruch lässig Deine Lohntüte überreicht? Abgesehen davon: Das Geld war/ist nicht für die Mutter, sondern für's Kind.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 19.07.2012 02:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mag ja nun alles sein, aber andererseits ...

Abgesehen davon: Das Geld war/ist nicht für die Mutter, sondern für's Kind.

... würde ich für solche Sprüche deutlich mehr Verständnis aufbringen, wenn unser feines Familienrecht neben "Unterhalt abliefern und ansonsten die Klappe halten" auch das Modell "gelebte Vaterschaft mit hälftiger Betreuung des Kindes" als eine mindestens gleichwertige Alternative ansehen würde, wie ein Mann seine Verpflichtungen gegenüber dem Kind erfüllen kann.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 19.07.2012 10:29
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

Thema Finanzamt, welche erfahrung habt ihr?

Ich finde es komisch, Unterhalt zurückzahlen wird verlangt aber Kinderfreibetrag rückwirkend berechnen lassen bei der nächsten Steuer wird abgelehnt!

Wieso das?

und wie läuft das ab mit der Kilometer berechnung? Muss ich monatlich beim JA meine Treffen samt kilometer abgeben damit dies angerechnet wird ????

lg

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Themenstarter Geschrieben : 19.07.2012 11:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Muss ich monatlich beim JA meine Treffen samt kilometer abgeben damit dies angerechnet wird ????

was soll da bei wem wofür "angerechnet" werden?

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Geschrieben : 19.07.2012 12:22
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

KV besucht sein leibliches bei der KM und ich habe gelesen, kilometer werden angrechnet beim unterhalt zahlen oder nicht?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2012 12:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn die Umgangskosten außergewöhnlich hoch sind können sie evtl. bei der Berechnung des KU berücksichtigt werden. Allerdings nur dann ,wenn mindestens Stufe 2 der DDT gezahlt wird. Weniger als Mindestunterhalt wird es durch Fahrtkosten nicht geben.

Die Anrechnung kann auch nur b dem Monat erfolgen, ab dem sie anfallen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2012 12:35
(@hugoboss)
Rege dabei Registriert

dankeschön für die auskunft  :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2012 14:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zum Thema Finanzamt:

Steuerrecht funktioniert nach dem Zuflussprinzip. In dem Jahr, das veranlagt wurde, hast Du nicht gezahlt, also ist der KM nix zugeflossen. Ergo: keine Freibeträge für dich.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2012 14:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tina,

Wenn die Umgangskosten außergewöhnlich hoch sind können sie evtl. bei der Berechnung des KU berücksichtigt werden. Allerdings nur dann ,wenn mindestens Stufe 2 der DDT gezahlt wird. Weniger als Mindestunterhalt wird es durch Fahrtkosten nicht geben.

ich glaube, der Opener geht davon aus, dass Umgangskosten ganz grundsätzlich vom Unterhalt abgezogen werden könnten. Das ist nicht der Fall; sie sind seine Sache als Umgangsberechtigter und laut Gesetzgeber aus dem hälftigen Kindergeld zu bestreiten. Eine Beteiligung des Betreuungselternteils an diesen Kosten ist nur in besonderen Einzelfällen möglich; zum Beispiel, wenn dieser die Entfernung geschaffen hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2012 16:03




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