Ich bins!!!!
herzlichen glückwunsch! :prost: horst
herzlichen glückwunsch! :prost: horst
Danke :prost: anstoss* :amen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
blubb blubb blubb :genauso:
Also, wie ich gerade von einem RA erfahren habe, wird sich das JA auf die Aussage der KM stützen! Vater unbekannt! Aus dieser Grundlage heraus, werden die Einkommensnachweise der letzten
24 Monate vom KV verlangt!
Ich habe bis letzten Monat nur ein Aufforderungsschreiben erhalten! Durch dieses Schreiben kam der Vaterschaftstest zustande!
Es kann ohne Einschränkung auch für die Vergangenheit Unterhalt verlangt werden, wenn die Geltendmachung des Unterhalts aus rechtlichen Gründen nicht möglich war. ( § 1613 BGB)
Mangels Feststellung der Vaterschaft lag ein rechtliches Hindernis vor, so dass seit Geburt des Kindes Unterhalt verlangt werden kann. ----> Lag bei mir nicht vor :thumbup:
Diesen Nachweis wird das JA aber nicht von mir erhalten!!!
Warum?
Weil ich Fakten gesammelt habe, ( natürlich habe ich auch Zeugen ) woraus hervor geht, daß die KM sich nicht auf § 1613 BGB berufen kann, da ihr durchaus bewusst war, wer der KV wärend der Schwangerschaft und auch nach der Geburt war/ist.
und ich habe unbewusst einen Treffer gelandet:
Beim Test unter aufsicht des JA, hatte die KM nach meiner Frage " Warum erst jetzt nach 2 Jahren das ganze?" geantwortet:
DU wolltest ja nicht zum Treffen kommen nach der Geburt und ausserdem wollte ich es mit dir so regeln ohne das JA :rofl2: :3affen: :ausgezeichnet:
Ich werde nun befor ich mein EInkommen offenlege zu Anwalt gehen :thumbup:
:applauskopf:
Ich fürchte, da irrst Du Dich. Die "rechtlichen Gründe" sind die ausstehende Vaterschaftsfeststellung. Nicht die Tatsache, dass das ewig gedauert hat. Sonst könnte ja auch jeder verweigernde Vater die Abgabe der Probe herauszögern und so um den Unterhalt drum herum kommen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Mütter werden aufgeklärt vom JA bei beantragung des vorschusses!
und väter die verweigern und zögern kann man so nicht sagen, denn auch die Männer haben eine Frist vom JA einen test machen zu lassen, wenn nicht dann übers Familiengericht!
wie gesagt § 1613 BGB wird nicht ziehen....
ich werde beweisen, das es möglich war und ich werde erst unterhalt ab Mai/Juni 2012 bezahlen sprich ab Aufforderungsschreiben 😉
Denn für das Begehren des Antragstellers auf Unterhalt für den Zeitraum ab Februar 2007 (Inverzugsetzung des Antragsgegners) bis Juni 2008 (Zahlung nach der Urkunde des Jugendamtes St. vom 05.09.2008) streitet § 1613 II Nr. 2 a BGB, weil der Antragsteller aus Rechtsgründen an der Geltendmachung des Unterhalts gehindert war. Dass die Vaterschaft - aus welchen Gründen auch immer - erst Jahre nach der Geburt festgestellt worden ist (hier: Anerkennung durch den Antragsgegner), ändert nichts am Unterhaltsanspruch, der bereits mit der Geburt des Antragstellers entstanden ist.
Quelle: HIER
oder auch:
Grundsätzlich kann der Berechtigte gem. § 1613 II Nr. 2a BGB für die Zeit der Vergangenheit Unterhalt verlangen, in dem er aus rechtlichen Gründen an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war. Dies ist so lange der Fall, solange die Vaterschaft noch nicht festgestellt wurde. Der Anspruch und die Fälligkeit des Unterhalts entsteht gleichwohl mit der Geburt des Kindes, auch wenn die Abstammung - wie hier - erst Jahre nach der Geburt festgestellt wird.
Quelle: HIER
Es fordert hier nicht die KM für die Vergangenheit, sondern die UHV-Kasse, die für Dich in Vorleistung gegangen ist. Ob die KM vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht hat, obliegt der UHV-Kasse zu prüfen und ggf. die richtigen Schritte einzuleiten.
Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das klappt, wovon Du da so überzeugt bist. Vielleicht hast Du ja Glück, dass Deine "Fakten" reichen.
Ergänzung: Was sollte Eltern davon abhalten: Sie stellt sich doof und sagt, ich kann mich nicht erinnern, mit dem *piep* zu haben, ich hatte so ne Discophase... und er sagt: nö, die hat mich ja nicht angegeben/aufgefordert/den Test verweigert, deshalb zahle ich nicht. Dann käme ja jeder da raus. Und worum wetten wir, dass das JA versucht, sich an Dich (=zahlungsfähigere Person) zu wenden?
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
in Ergänzung zu LBM nochmal ganz fett...
ich werde beweisen, das es möglich war
wie willst Du das beweisen? Willst Du das Gesetz ändern, dass Unterhalt von nicht festgestellten Vätern verlangt werden kann?
Es geht nur um die Frage, ob es "aus rechtlichen Gründen" nicht möglich war. tatsächliche Gründe, die zur Verzögerung der Vaterschaftsfeststellung führen, interessieren den 1613 nicht.
Gruss von der Insel
Guten Abend!
Angesichts deiner begrenzten finanziellen Möglichkeiten kannst du versuchen, für die Nachzahlung der vergangenen 2 Jahre Ratenzahlung auszumachen. Und dem vorschießenden JA sobald wie möglich einen Titel über den Mindest-KU vorlegen.
Damit ist deren "Jagdeifer" i.d.R. befriedigt und die KM müsste weitere Forderungen gegen dich einklagen.
Anspruch auf BU könnte für sie schlecht aussehen, da du bereits eine Ehefrau versorgen musst.
Wärst du von deiner Ehefrau geschieden, wären beiden Damen im selben Rang. Da beide je ein fast gleichaltriges Kind betreuen. Da einerseits eure Ehe intakt ist, und du mit der KM andererseits nie verheiratet gewesen bist, hat deine Angetraute meines Wissens die Nase leicht vorn.
Deine kleinliche Rechthaberei nach dem Motto: "Ich wäre gern schon früher zum Vaterschaftstest erschienen, die KM hat mich ja nicht gelassen. Und weil die KM bockig war, soll die Staatskasse für mein Kind aufkommen." kostet nur Zeit, Geld und Nerven und erschwert dir den Zugang zu deiner Tochter.
Wenn du Umgangskontakte etc. anstrebst, tust du gut daran, dich nicht mit solchen Sperenzchen zu verzetteln. Nicht deine Ex, eure Tochter hat Anspruch auf den Unterhalt. Das Kind war tatsächlich daran gehindert seine Rechte selbst geltend zu machen. Weil es noch ein Baby war. Das ungehobelte Verhalten seiner Mutter mindert den Anspruch eures Kindes gegen dich in keinster Weise.
Bezogen auf BU würde ich allerdings ganz genau so argumentieren, wie du es oben skizziert hast. Den hat sie sich tatsächlich solange selbst verscherzt, bis sie ihn konkret von dir fordert.
Ich wünsche euch drei Eltern viel Erfolg bei der Begleitung eurer Kinder ins Leben. Solange alle beteiligten Erwachsenen sich um Kooperation bemühen, kann das gelingen.
Gute Nacht 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Das Kind war tatsächlich daran gehindert seine Rechte selbst geltend zu machen. Weil es noch ein Baby war. Das ungehobelte Verhalten seiner Mutter mindert den Anspruch eures Kindes gegen dich in keinster Weise.
Das ist falsch.
Da das Baby eben nicht aus rechtlichen Gründen gehindert war, zählt das nicht.
Die Mutter hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, dem Baby beim Ausfüllen der Fragebögen zu helfen.
Wenn die Mutter freiwillig auf die Inverzugsetzung verzichtet, obwohl sie nicht aus rechtlichen Gründen daran gehindert war, so kann auch das Baby sich nicht auf seine Unfähigkeit berufen.
Auch KU kann, im Normalfall erst ab Inverzugesetzung gefordert werden.
Ein 8 Monate altes Baby kann ja schlecht in den Antrag schreiben:
"Hiermit beantrage ich KU, rückwirkend bis zur Geburt für mich!"
"Und warum hast du das nicht schon früher getan?"
"Da konnte ich noch nicht lesen und schreiben und war deswegen aus tatsächlichen Gründen an der Antragstellung gehindert!"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ergänzung: Was sollte Eltern davon abhalten: Sie stellt sich doof und sagt, ich kann mich nicht erinnern, mit dem *piep* zu haben, ich hatte so ne Discophase... und er sagt: nö, die hat mich ja nicht angegeben/aufgefordert/den Test verweigert, deshalb zahle ich nicht. Dann käme ja jeder da raus. Und worum wetten wir, dass das JA versucht, sich an Dich (=zahlungsfähigere Person) zu wenden.
du bringst es auf den punkt lbm.
ich war nicht mit der ex von hugo in der kiste.
warum soll ich als steuerzahler für die tochter von hugoboss alimente zahlen?
was 'der staat' dafür ausgibt das ist auch mein geld.
mir reicht schon das einer mit so wenig einkommen sich zwei frauen ohne einkommen gönnt.
so das wir alle auf jahre für seine ex oder für ihn als aufstocker die sozialhilfe oder das alg2(?) zahlen.
weil er sich tatsächlich nicht leisten kann zwei vollzeit-muttis mit kindern unter drei durchzufüttern.
dazu noch den ku in form von uhv auf uns abwälzen?
weil da zwei irgendwas getrickst haben um 'den staat' für ihre verhütungspanne bluten zu lassen?
das seh ich einfach nicht ein.
ein kind in die welt zu setzen ist kein spaß den ich mir nach lust und laune zurechtbiegen kann.
für unsere kinder sind wir verantwortlich.
gruss horst
Es fordert hier nicht die KM für die Vergangenheit, sondern die UHV-Kasse, die für Dich in Vorleistung gegangen ist. Ob die KM vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht hat, obliegt der UHV-Kasse zu prüfen und ggf. die richtigen Schritte einzuleiten.
Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass das klappt, wovon Du da so überzeugt bist. Vielleicht hast Du ja Glück, dass Deine "Fakten" reichen.
Ergänzung: Was sollte Eltern davon abhalten: Sie stellt sich doof und sagt, ich kann mich nicht erinnern, mit dem *piep* zu haben, ich hatte so ne Discophase... und er sagt: nö, die hat mich ja nicht angegeben/aufgefordert/den Test verweigert, deshalb zahle ich nicht. Dann käme ja jeder da raus. Und worum wetten wir, dass das JA versucht, sich an Dich (=zahlungsfähigere Person) zu wenden?
Gruß, LBM
1. Dieser Vorschuss wäre nie entstanden, wenn die KM keine Falschaussage gemacht hätte!
2. Es kann nicht sein, das durch LÜGEN und Falsche Aussagen , Männer zur Kasse gebeten werden und das Jahre später.
3. Ich gebe mich damit zufrieden, wenn die KM am zu unrecht bezogenen Unterhalt des jugendamtes bei der Rückzahlung beteiligt wird.
4. ich behaupte, gäbs das Elterngeld nach 2 Jahren immer noch, wäre ich immer noch nicht als KV angegeben worden
5. Zu deiner Ergänzung: Sie hat doch vor dem JA mitarbeiter schon alles zugegeben. ich werde den JA Mitarbeiter somit als zeugen benennen können
" DU wolltest ja nicht zum Treffen kommen und ausserdem wollte ich es mit dir so regeln ohne das JA "
6. Ich finde es super das Jämter als Beistand für ein Kind auftreten, denn bei einigen Müttern scheint der unendlich weite Horizont des Hirns nicht so ausgeprägt zu sein.
und wenn die meinem nach bestem wissen zu handeln, na dann gute nacht! Ein hoch auf den Beistand, der die ach so schlauen mütter die von nix und wieder nix keine ahnung haben unterstützen!
Fakt ist, bei 133x24 Monate vorschuss = Rückzahlung 3192€ und wenn das JA jetzt noch mit der Differenz ankommt: Eigentlicher Unterhalt minus vorschuss ? Nope!!!! :abgelehnt:
1. Dieser Vorschuss wäre nie entstanden, wenn die KM keine Falschaussage gemacht hätte!
Richtig.
Aber wo ist denn nun der Unterschied ob du von Anfang an den KU gezahlt hättest oder jetzt nachträglich zurückzahlen mußt?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
2. Es kann nicht sein, das durch LÜGEN und Falsche Aussagen , Männer zur Kasse gebeten werden und das Jahre später.
Falsch.
Es werden die Männer zur Kasse gebeten, die mit einer Frau rumgeschnackelt haben, ohne auf die Folgen geachtet zu haben und sich nicht an den heutigen Stand der Verhütung gehalten haben.
Und dass sie das über ca 20-25 Jahre dürfen, liegt irgendwie in der Natur der Sache. Ist aber auch nicht unvorhersehbar und heute allgemeines Wissen.
Wer das nicht weiß, darf sich nicht damit rausreden. Unwissenheit schützt nicht vor "Strafe" (Kinder sind keine Strafe, ich meine damit das Geldzahlen).
Im Übrigen ist es schon erstaunlich, dass es bei Dir einen Unterschied gibt zwischen
"Mama hat nicht gelogen und ich habe von Anfang an gezahlt" und
"Mama hat gelogen und ich habe den aufgelaufenden Anspruch eben nachzahlen dürfen".
Bei mir kommt da in etwa das gleiche raus.
Gruß!
RV
Hast du das Geld ? Rückwirkend + die kommende aktuelle berechnung des unterhalts? Ich nicht!
und dann eventuell noch die kita gebühren! Irre!!!
Nu ja, wenn ich deine alten Beiträge lese wußtest du schon seit 2 jahren, dass du potentieller Vater bist. Dir wurde sicher damals schon geraten vorsichtshalber das Geld in Höhe des Mindestunterhalts zurückzulegen, um genau die Situation in der du nun bist zu verhindern.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Im Übrigen ist es schon erstaunlich, dass es bei Dir einen Unterschied gibt zwischen
"Mama hat nicht gelogen und ich habe von Anfang an gezahlt" und
"Mama hat gelogen und ich habe den aufgelaufenden Anspruch eben nachzahlen dürfen".Bei mir kommt da in etwa das gleiche raus.
Gruß!
RV
quatsch! Wenn Mama nicht gelogen und papa hat von anfang an gezahlt ist das wohl was anderes wie gelogen und ich musste nachzahlen wegen der KM!
Wenn Mama nicht gelogen, stand sie zum Ex und **tsts - ID 28** ihres Kindes! Was ist das für eine charakterlosikeit und gewissenlosigkeit einfach wissentlich den KV nicht anzugeben?
So nicht meine Damen!
Anm.:Quoting korrigiert
Natürlich habe ich das Geld, wenn ich etwas mache.
Denn ich kann es mir aus moralischen Gründen einfach nicht leisten, etwas "anzuschaffen" und hinterher zu jammern "ich habe das Geld zum Zahlen nicht".
Solche Kunden von mir bekommen ganz schnell den Gerichtsvollzieher nach Hause geschickt.
Und wenn sie wissentlich (ihrer Zahlungsunfähigkeit) etwas geordert haben (nur weil das Ordern eben Spaß macht) und nicht zahlen, auch die Staatsanwaltschaft. Das nennt sich dann "Eingehungsbetrug".
Ist beim KU und BU nicht anders.
Warum sollen andere für Deine Unfähigkeit finanziell zu planen gerade stehen?
GRuß!
RV
quatsch! Wenn Mama nicht gelogen und papa hat von anfang an gezahlt ist das wohl was anderes wie gelogen und ich musste nachzahlen wegen der KM!
Wenn Mama nicht gelogen, stand sie zum Ex und **tsts - ID 28** ihres Kindes! Was ist das für eine charakterlosikeit und gewissenlosigkeit einfach wissentlich den KV nicht anzugeben?So nicht meine Damen!
Anm.:Quoting korrigiert
HÄ?
Das rechne nochmnal bitte in Ruhe nach, ob das ein finanzieller Unterschied ist.
Im Übrigen:
In Bio einen Fensterplatz gehabt?
Wieso sind immer die anderen schuld?
War es nun Dein Schniddelputz oder meiner?
Ferner bin ich keine Dame...
GRuß!
RV
So das Thema ist hier durch! Am ende sind die Männer immer die blöden!
Das ganze nochmal in kurzform:
ich zahle nicht ab geburt, denn die KM war nicht daran gehindert mich als KV anzugeben! Das werde ich belegen können oder ja auch müssen und dann mal schauen ab wann ich zu zahlen habe!
ich zahle gerne auch seit geburt wenn sie mich angegeben hätte! Da sie dies aber nicht getan hat wissentlich , ist es mir schnuppe!!!!
Und auch wenn ich gedacht habe ich käme als potenzieller Erzeuger in frage nur weil eine Frau behauptet ich wäre der vater, aber nichts unternimmt das die Vaterschaft eingetragen wird ist das nicht mein problem! Nur weil eine Frau etwas behauptet, muss ein mann nicht gleich zum anwalt rennen bezüglich vaterschaftsfestellung. Soweit kommts noch.
Die Damen behaupten etwas, machen aber nix und ein Mann muss reagieren? nope! Gäbs keinen Unterhaltvorschuss würde die quote der angegeben väter ganz anders aussehen :exclam:
Evtl. könnte noch ein anderer Aspekt zum tragen kommn.
Mit Gewährung des Vorschußes ist dieser Teil des Unterhaltsanpsruchs auf die auszahlende Stelle übergegangen. Diese war rechtlich daran gehindert den KU bei dir geltend zu machen.
Von daher könntst du damit durchkommen die Differenz nicht an die KM zahlen zu müssen. Was den Vorschuß angeht sehe ich es so, dass du den auf jeden Fall zahln muß.
Du kannst bei sportlicher Betrachtung natürlich versuchen diesen Betrag von der KM wiederzubekommen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen