Im schlimmsten Fall muss ich damit rechnen, dass die KM bei der Schule nachfragt ... und die Schule freut sich...
Yepp. genau diese Hunde hab ich gemeint.
Gruss Horst
Moin karlson,
Ich will übrigens keine schlafenden Hunde wecken.
naja, das ist - objektiv betrachtet - moralisch auch kein höher stehendes Verhalten als das, was Du Deiner Ex ankreidest: Du könntest/müsstest inzwischen auch mehr als die 300 EUR pro Monat bezahlen, da der EU an Deine Ex mittlerweile entfallen ist, aber die Schule auf diese Verbesserung Deiner Einkommensverhältnisse aufmerksam zu machen, "vergisst" Du mal eben, solange keiner nachfragt.
Für mich gilt es nun eine Strategie zu finden, die KM zu motivieren, einen Teil der Schulkosten zu übernehmen.
die erfolgversprechendste Strategie wäre ein freundliches "Bitte". Die Annahme, dass der Umgangselternteil für diese Mehrkosten zuständig sei, trifft schliesslich nicht zu (auch wenn das bei Euch in der Vergangenheit so war).
Es würde mich in diesem Zusammenhang interessieren, ob ich nicht auch das Kontinuitätsprinzip als Begründung anführen kann; schließlich hat sie so argumentiert, als die Jungs bei ihr wohnten und sie dafür die Hand aufhielt. Sie kann ja kaum für eine Fortführung des Schulverhältnisses plädieren, wenn es für sie kostenfrei war und jetzt, wo sie sich an den Kosten beteiligen müsste, plötzlich dagegen sein.
Warum sollte sie das nicht können? Sie kann ihre Meinung jederzeit ändern. Wenn ihr heute einfällt, dass eine Waldorfschule Kinder nicht wirklich auf's Leben vorbereitet, endet der Vertrag eben zum Ende dieses Schuljahres und Sohnemann muss auf eine "gewöhnliche" Schule. Oder Du zahlst eben alleine weiter und sie "toleriert" den Schulbesuch.
Ein "Kontinuitätsprinzip" liesse sich sowieso nur einwenden, wenn Du das Ganze gerichtlich anhängig machst; ansonsten ist der Himmel blau und Deine Ex frei in der Entscheidung, ob und in welchem Umfang sie sich an den Schulkosten beteiligen möchte. Und auch ein Gericht könnte entscheiden "Tut es oder lasst es". Schliesslich ist jede einmal getroffene Entscheidung revidierbar und jeder Vertrag kündbar.
Im schlimmsten Fall muss ich damit rechnen, dass die KM bei der Schule nachfragt, wie denn nun gerechnet wird. Das würde dann wohl bedeuten, dass beide Gehälter berücksichtigt werden und der dabei herauskommende irrsinnig hohe Beitrag gequotelt wird. Damit wäre ich dann wieder bei meinen 300.- Euro, die KM zahlt auch noch ein paar Goodies und die Schule freut sich...
siehe oben. Aber wäre es nicht die wirkliche Erfüllung der ursprünglichen Waldorf-Idee mit Leben und Geist, wenn nicht jeder nur schaut, dass er selbst am billigsten wegkommt? Da schenken Du und Deine Ex Euch aktuell offenbar nicht viel.
Tu Dir selbst den Gefallen, an andere keine moralischen Massstäbe anzulegen, die für Dich selbst nicht gelten sollen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@brille:
die 300.- € resultierten aus einem Finanzgespräch, in dem ich meine aktuellen Einkuenfte offen gelegt hatte.
Vorher hatte ich 160.-€ bezahlt.
karlson
Als unsere Kinder eingeschult wurden, waren wir noch zusammen, insofern stellte sich die Frage nach der Zustimmung nicht. Ich war halt nur diejenige, die die Zettel unterschrieben hat. Heute ist das mit dem Geld eh alles meins, er zahlt nix, fertig.
Wobei ich brille schon zustimmen muss: so eine Schule lebt davon, dass über den normalen Beitrag hinaus jeder gibt, was er kann, aus genau diesem Grund entscheidet ja auch nicht der Wirtschaftskreis, wer genommen wird und wer nicht.
Frag sie einfach, es ist ja auch ihr Sohn, dem sie keinen Universums-Wechsel zur staatlichen hin zumuten möchte. (Was ich, btw, meinem Sohn ebensowenig zumuten würde, weil er schneller auf einer staatlichen Förderschule wäre, als ich "Huch!" sagen kann.) Vielleicht kann sie ja auch zum Ausgleich Kosten an anderer Stelle übernehmen, irgend sowas.
brille, nur mal off topic: was viele nicht wissen ist, dass man bei Waldis kein Geld in Bücher, Hefte etc. investieren muss, Schulmaterial ist inbegriffen. Und wenn ich sehe, was diverse Freunde und Kollegen im Umfeld so alles für ihr Kind auf der staatlichen ständig käuflich erwerben müssen, kommt (zumindest hier) die Waldorfschule trotz Privat nicht wirklich rasend teurer.
Moin karlson,
die 300.- € resultierten aus einem Finanzgespräch, in dem ich meine aktuellen Einkuenfte offen gelegt hatte.
Vorher hatte ich 160.-€ bezahlt.
das kann ja sein. Die Frage ist, was Du zu tun gedenkst, wenn Deine Ex ihre Einkünfte NICHT offenlegen und sich an den Schulkosten NICHT beteiligen will. Denn wie ziemlich übereinstimmend festgestellt wurde, wirst Du selbst beim Ziehen sämtlicher Register bestenfalls noch wenige Monate Kostenbeteiligung Deiner Ex erreichen, aber nicht, vorübergehend oder dauerhaft Deine eigenen Zahlungsverpflichtungen zu reduzieren.
Was jemand früher mal wollte oder vor Jahren mal gesagt gesagt hat, ist eh Schnee von gestern.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ Alanai:
War bei uns ja auch so. Ehe war noch intakt, als wir uns für die FWS entschieden haben. Dieser Zustand war eheprägend, so wie bei Euch.
Mich wundert es daher, dass Dein Ex nach der Trennung keinen Beitragsanteil übernimmt; das müsstest Du doch einklagen können (wenn man so weit gehen möchte). Meine Ex hat es so über ihre RA verlauten lassen und mein RA meinte, dass sie damit durchkommen würde.
Um noch einmal klarzustellen:
Ich prelle keine Schule um ihren Schulbeitrag. Die aktuellen Kosten beruhen auf einem Finanzgespräch, in dem ich die Karten auf den Tisch gelegt habe.
Und bzgl. der "schlafenden Hunde":
Der Vertrag ist zwischen der Schule und mir geschlossen. Es macht ja wohl wirklich wenig Sinn, die Schule darauf hinzuweisen, dass meine Ex bitte noch in den Vertrag aufgenommen wird, damit auch noch ihr Einkommen geltend gemacht werden kann.
Ich würde jetzt folgendermaßen vorgehen:
- Privatschule wurde von beiden ET während und nach der Ehe befürwortet
- Privatschule fällt in den Mehrbedarf; da beide ET sie befürworten, wird der Beitrag gequotelt
- der Vertrag wurde zwischen der Schule und mir geschlossen, daher gelten meine Einkommensverhältnisse
- sollte die KM plötzlich gegen die Privatschule sein, würde ich anführen, dass sie eheprägend war und sie genau mit diesem Argument meine Zahlungen bis Ende 2012 einfordern konnte
(unwägbar wird es wohl, wenn die KM versucht, pädagogische Einwände ins Feld zu führen)
Gruß, karlson
Tu Dir selbst den Gefallen, an andere keine moralischen Massstäbe anzulegen, die für Dich selbst nicht gelten sollen.
Wenn ich etwas in den letzten Jahren gelernt habe, dann, dass die Anwendung moralischer Massstäbe im Regelfall zu finanziellen oder anderen Nachteilen führt.
Auch Gerichte urteilen nicht nach diesen, sondern nach deutschem Recht.
Ich bin daher sehr gut beraten, diese traurige Tatsache zur Kenntnis zu nehmen, und dementsprechend handle ich auch.
Fairness und Moral können von mir nur noch die Personen erwarten, die es auch verdienen.
´nen bunten Gruß, karlson
- Privatschule wurde von beiden ET während und nach der Ehe befürwortet -> im Gegensatz zu einigen anderen hier, würde ich dies auch zukünftig noch erwarten. Sollte sie, da Du versuchst sie auch anteilig an den Kosten zu beteiligen, die gemeinsam als gut befundenen Gründe nun negieren und - noch viel schlimmer - eine Umschulung fordern, die das Kind aus seinem sozialen Umfeld herausreißt, so kannst Du - im Sinne des Kindes - ja immer noch verständlichlos den Kopf schütteln und Dir Deinen Teil denken
- Privatschule fällt in den Mehrbedarf; da beide ET sie befürworten, wird der Beitrag gequotelt -> das ist wohl der Ansatz, den Du versuchen kannst
- der Vertrag wurde zwischen der Schule und mir geschlossen, daher gelten meine Einkommensverhältnisse -> hier unterliegst Du mE einem Irrtum! Da aufgrund der Quotelung letztlich zwei Einkommen zugrundeliegen, steht eigentlich auch die Summe an Einkommen für die Ermittlung des Schulgeldes zur Verfügung. Warum sollten dem nicht so sein?? Vielleicht hilft ein Blick in die Schulsatzung, ein Gespräch mit der Schulleitung, aber nur Dein Einkommen zugrunde legen, die KM aber an den Kosten zu beteiligen, ist in meinen Augen Besch... . Dein Argument der alleinigen Vertragsunterschrift durch Dich könnte man ja auch auf die Spitze treiben: dann sollte stets nur die nicht verdienende Hausfrau-Muddi [Hausmann-Papa] solche Verträge unterschreiben, damit bloß nicht das Vorstandsgehalt des Alleinverdieners [der Alleinverdienerin] zugrunde gelegt wird :puzz:
- sollte die KM plötzlich gegen die Privatschule sein, würde ich anführen, dass sie eheprägend war und sie genau mit diesem Argument meine Zahlungen bis Ende 2012 einfordern konnte
(unwägbar wird es wohl, wenn die KM versucht, pädagogische Einwände ins Feld zu führen) -> ob die Vokabel eheprägend sich auch sie Privatschule des gemeinsames Kindes anwenden lässt? nunja, ich glaube nicht, dass sich herüber ein Gerichtsstreit lohnt, insbesondere wenn dann zukünftig beide Einkommen der Schulgeldberechnung zugrunde gelegt werden...
Lass also stecken - vielleicht gibt es ja andere Gelegenheiten, an denen sich die nun verdienende KM beteiligen will. Und vorallem freue Dich, dass Du Vatersein darfst!
Gruss. Toto
Und vorallem freue Dich, dass Du Vatersein darfst!
Dessen kannst Du Dir sicher sein!!!
karlson
Ich werde die o.a. Strategie mit meinem RA besprechen und mich dann wieder ins Forum zurückmelden.
Bis dahin!
Gruß, karlson
- sollte die KM plötzlich gegen die Privatschule sein, würde ich anführen, dass sie eheprägend war und sie genau mit diesem Argument meine Zahlungen bis Ende 2012 einfordern konnte
(unwägbar wird es wohl, wenn die KM versucht, pädagogische Einwände ins Feld zu führen) -> ob die Vokabel eheprägend sich auch sie Privatschule des gemeinsames Kindes anwenden lässt?
DAS wäre in der Tat mal eine interessante Frage. Ich neige dazu dies - analog zu dem Anspruch auf private KV der Kinder - zu bejahen.
Mal nur im Sinne des Sohnes gesprochen: der hätte (zu Recht) einen ganz, ganz dicken Hals, wenn er die Schule (und damit Freunde, bekannte und vertraute Abläufe, Lehrer etc.) wechseln müsste, nur weil seine Eltern das Schulgeld nicht gemeinsam geklärt bekommen. Karlson, mal völlig egal, wie die Rechtslage aussieht, lass ihn dort und sch... im Zweifelsfalle auf das Geld, wenn Du das finanziell leisten kannst. Auch egal, wie KM das sieht (von der ich als Mutter schon auch erwarten würde, im Sinne des Kindes zu handeln), es geht um Euer Kind und zumindest einer von Euch sollte da auch den Weitblick haben, dessen Bedürfnisse als oberste Priorität zu sehen. Du sagst ja selbst, dass er schon genug gelitten hat. Und Du weißt sicher auch, dass Waldi vs. staatliche Schule ein Kulturschock für ihn sondersgleichen wäre.
Hallo,
auch wenn es etwas abseits des eigentlichen Themas ist.
Ich habe im Internet die Schulgeldberechnung einer Waldorf-Schule in Kreuzberg gefunden. Daraus geht folgendes hervor. Man bemüht sich den verschiedenen Familiensituationen gerecht zu werden.
In dieser Waldorf-Schule würde des Einkommen von Karleson und seiner Ex zugrunde gelegt, da beide sorgeberechtigt, es würde aber auch das Nicht-Waldorf-Kind (mindernd) berücksichtigt werden, da es beim Vertragpartner Karleson lebt. Außerdem steigt das Schulgeld nicht linear, d.h. wer 80 000 Euro Einkommen hat, muss nicht das 4-fache des Betrags zahlen, der bei 20 000 Euro fällig wird, sondern weniger.
Deshalb wäre es sinnvoll, wenn sich Karleson noch einmal genau informiert, wie das Schulgeld berechnet wird.
U.U. kann dabei nämlich durch Quotelung bei ihm durchaus ein etwas geringerer Anteil herauskommen.
VG Susi
Mein Sohn wird auf der Waldorfschule bleiben.
Ich sehe es auch so, dass sein soziales Umfeld erhalten bleiben sollte, unabhängig davon, ob sich die Eltern bzgl. der Schulbeiträge einigen können oder nicht.
2008 habe ich das anders gesehen.
Da stellte sich nämlich heraus, dass meine EX seit einiger Zeit ein Verhältnis mit einem Lehrer dieser Schule hatte (vielmehr war es der Klassenlehrer meines älteren Sohnes).
Zu diesem Zeitpunkt stellte ich die Schule tatsächlich in Frage; einerseits, weil mit jedem Schultag mein Jüngster an diese Katastrophe erinnert wurde, andererseits, weil ich die Zahlung des Schulbeitrags nur noch mit einem Kredit finanzieren konnte. Sohni verweigerte dann 2009 für 6 Monate den Schulbesuch. EX fand dann eine Psychotherapeutin, die Sohni wieder hinbog. Die hälftigen Kosten der Therapie versucht EX gerade gegen mich einzuklagen.
Mittlerweile fühlt sich Sohni wieder wohl an der Schule.
Es gibt aber noch andere Gründe gegen die FWS:
Ich habe Sohni mal einen Mathe-Test aus der staatlichen Schule gegeben, Niveau: eine Klasse unter ihm. Er durfte den Test mit Hilfe seines Freundes (auch FWS) bearbeiten. Ergebnis: 1 von 5 Aufgaben gelöst.
D.h., zur Zeit zahle ich 300.- Euro monatlich dafür, dass ich ein stark Nachhilfe-bedürftiges Kind habe.
Aber wie gesagt: Ich halte an der Schule fest, weil ich Sohnemann´s Umfeld erhalten möchte (und das ist wirklich klasse!) - das überwiegt alle Gegenargumente.
@Susi64
Ich habe ja bereits ein Finanzgespräch hinter mir. Ich hatte ja die familiäre und finanzielle Situation genauestens beschrieben. Ein weiteres Gespräch einzuberaumen und dort in Aussicht zu stellen, dass es noch einen weiteren Fleischtopf gibt, halte ich für riskant. Ich glaube nicht, dass ich dann weniger zahlen müsste - eher meine Ex noch zusätzlich...
Gruß, karlson
Karlson, Du hast Deinen Sohn zu einer Waldorfschule gebracht. Fast alle von denen machen Abitur bzw. den Realschulabschluss, mehr als auf den staatlichen. Dass er HEUTE die Mathetests einer staatlichen Schule nicht besteht, hat nur damit zu tun, dass die Schüler bei Waldis nach anderen Tempi und in Blocks unterrichtet werden. Ihn in Eigenregie solchen Tests zu unterziehen, halte ich ihm gegenüber für gefährlich. Schau Dir PISA und Waldorfs an und hab ein wenig Vertrauen in Dein Kind!
Die Nummer mit dem Lehrer finde ich heftig, aber hier ist es auch so ein Bäumchen-Wechsel-Dich-Spiel. Und bei Montis auch. Vermutlich so ein große, glückliche Schulfamilie-Phänomen. Gut find ich das nicht, aber bekannt ist es allemal.