Hallo,
ich habe zwei Söhne, von denen einer auf eine Privatschule geht. Die Schulkosten werden bis dato über mein Einkommen errechnet und betragen ca. 300.- Euro monatlich.
Unterhaltspflichtig ist ja die weggezogene KM, aber aufgrund ihres geringen Einkommens ist sie nicht leistungsfähig.
Ab Sommer sollte sie einen Vertrag in der Tasche haben und verbeamtet werden - womit dann auch die Leistungsfähigkeit wieder gegeben wäre.
Als die Kinder noch bei der KM wohnten, durfte ich die Schulkosten übernehmen mit der Begründung, dass gesetzlich geregelt ist, dass der Unterhaltspflichtige die Schulkosten zu übernehmen hat, bzw. der Untherhaltsberechtigte zahlt den Beitrag, erhält deswegen aber auch einen höheren Unterhalt.
Die Berechnung der Kosten war einfach: Mein bereinigtes Brutto >> Tabelle >> Beitrag (KM hatte ja kein Einkommen).
Jetzt sieht die Sache anders aus:
KM ist Schulkostenpflichtig, aber es liegen zwei Gehälter vor.
Weiß jemand von Euch, wie da verfahren wird?
Ich möchte natürlich die Schule nicht sofort darauf hinweisen, dass es ab Sommer zwei Töpfe geben wird, auf die man evtl. zugreifen könnte - deswegen stelle ich die Frage erst diesem Forum.
Gruß, karlson
Hallo,
die Kosten der Privatschule sind Mehrbedarf und deshalb gequotelt zu bezahlen (siehe z.B. http://www.lexikon-familienrecht.de/kindesunterhalt-mehrbedarf-des-kindes/ ).
VG Susi
Moin karlson,
eine Standard-Antwort gibt es nicht; zu fragen ist ggf., wie ein Gericht entscheiden würde. Denn Deine E wird kaum ihr Portemonnaie öffnen wegen der Begründung "die von vatersein.de haben geschrieben, dass Du zahlen musst".
Juristisch ist die Frage zunächst, warum Junior überhaupt auf eine Privatschule geht. Ist er behindert, hochbegabt oder aus einem anderen Grund besonders förderungsbedürftig? Wer hat entschieden, dass er auf diese kostenpflichtige Schule gehen soll? Du? Die Ex? Ihr beide? Und wann wurde das entschieden - vor oder nach der Trennung?
Du wirst kaum ein Gericht finden, das einen Elternteil zur Übernahme dieser Kosten verurteilt, weil der andere das so haben will, denn das wäre gleichbedeutend mit einem juristischen Statement, dass das staatliche Schulsystem Deutschlands nicht ausreichend sei - und Gerichte werden sich hüten, ein "Recht auf Privatschule" in ein Urteil zu giessen. Überdies könnte ein Gericht sich auf den Standpunkt stellen "Wo ist das Problem? Sie haben diese Kosten bisher bezahlt und bezahlen sie eben auch in Zukunft - oder melden das Kind auf einer staatlichen Schule an."
Dafür, dass der Umgangs-Elternteil die zusätzlichen Kosten einer Privatschule übernehmen müsste, gibt es keinen sachlichen Grund; an der Betreuungssituation ändert sich dadurch ja nichts. Es gibt sachliche Gründe, solche Kosten nach dem Einkommen der Eltern zu quoteln, wenn beide Eltern das wollen - aber wenn Deine Ex erklärt, dass ihr die Privatschule nicht (mehr) wichtig ist, hast Du auch ein Argumentationsproblem. "Schulkostenpflichtig" ist der, der einen entsprechenden Vertrag unterschreibt; nicht der, bei dem das Kind nicht lebt. Und Verträge kann man auch (wieder) kündigen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Servus karlson,
wurde die Entscheidung, Sohni in Privatschule zu stecken, gemeinsam getroffen?
Hat KM im Fall von gemeinsamer Entscheidung eine partielle Kostenübernahme signalisiert?
Wenn ja, würde ich das evtl. mit KM im Innenverhältnis regeln, sprich: Du zahlst weiterhin den vollen Betrag an Schule und KM überweist Dir ihren Anteil...
Als die Kinder noch bei der KM wohnten, durfte ich die Schulkosten übernehmen mit der Begründung, dass gesetzlich geregelt ist, dass der Unterhaltspflichtige die Schulkosten zu übernehmen hat, bzw. der Untherhaltsberechtigte zahlt den Beitrag, erhält deswegen aber auch einen höheren Unterhalt.
Wer hat das so begründet? Schul- und Hortkosten sind m.W. im KU enthalten, es sei denn, diese Kosten lassen sich zweifelsfrei als Sonderbedarf deklarieren...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
was ist das für eine Privatschule? Eine allgemeinbildende oder führt diese zu einem Berufsabschluss?
Wer hat den Schulvertrag unterschrieben?
Sophie
Moin,
was ist das für eine Privatschule? Eine allgemeinbildende oder führt diese zu einem Berufsabschluss?
Wer hat den Schulvertrag unterschrieben?
Auch ein Schulvertrag reicht nicht weiter als bis zum Ende des Schuljahres. Abgesehen davon ist die Frage ja nicht, wer was unter welchen Umständen getan hätte oder wozu moralisch verpflichtet wäre, sondern wie man den anderen mit juristischen Mitteln dazu zwingen kann, etwas Bestimmtes zu tun.
Ich persönlich sehe eigentlich nur zwei sinnvolle Möglichkeiten:
a. weiterzahlen wie bisher und alles lassen wie es ist.
b. Sohn zum Schuljahresende abmelden und für das nächste Schuljahr auf eine staatliche Schule schicken.
Alles andere steckt tief in der schwarzen Masse juristischer Eventualitäten, dürfte mit viel Zeitaufwand, viel Ärger und erheblichen Kosten verbunden sein - und endet trotzdem zum Ende dieses Schuljahres, wenn die (mitsorgeberechtigte) Ex die Privatschule nicht mehr will.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
ich bin echt überrascht über die vielen, schnellen Antworten.
Also:
Die Entscheidung, Sohnemann auf die Privatschule (Waldorfschule) zu schicken, wurde von beiden ET gemeinsam vor ca. 10 Jahren getroffen. Damals herrschte noch Friede, Freude, Eierkuchen. Gezahlt habe ich, weil KM kein Einkommen hatte.
2008 kam dann der große Knall und damit für mich eine finanzielle Durststrecke. Ich versuchte einen Schulwechsel anzuregen, der aber erfolgreich von der KM abgeschmettert wurde.
Begründung: Kontinuitätsprinzip; Sohnemann ging während der Ehe auf Privatschule, ergo geht Sohnemann nach der Ehe auch auf die Privatschule.
Den Schulbeitrag durfte dann entweder ich bezahlen (dann war die Absetzung über Steuer noch möglich), oder KM hätte bezahlt, dann wäre der EU aber entsprechend angehoben worden.
Im Laufe des sich anschließenden Trennungskrieges nahm unser Sohn Schaden, sodass ich nun weit davon entfernt bin, überhaupt über einen Schulwechsel nachzudenken. Ich möchte ihm das soziale Umfeld erhalten. Die KM ist übrigens derselben Meinung.
2012 entschwand die KM, um ihr Studium abzuschließen, die Söhne zogen (endlich) zu mir. Folglich, so dachte ich, würde der KU-pflichtige auch den Schulbeitrag übernehmen, aber KM war nicht leistungsfähig.
D.h., seit Friede, Freude, Eierkuchen bin ich für die Schulkosten zuständig.
Da meine Ex-Madamchen ab Sommer in den Beamtendienst eintreten wird, stellt sich die Frage der Schulkostenübernahme natürlich neu.
Ach ja: Wer den Schulvertrag unterschrieben hat, weiß ich momentan nicht. Es gab aber ein Finanzierungsgespräch und die daraus hervorgehende Kostenvereinbarung trägt meinen Namen.
Wer hat das so begründet? Schul- und Hortkosten sind m.W. im KU enthalten, es sei denn, diese Kosten lassen sich zweifelsfrei als Sonderbedarf deklarieren...
Begründet hatte das die RA meiner EXE und wurde auch so von meinem RA abgenickt.
Gruß, karlson
Moin karlson69,
Die Entscheidung, Sohnemann auf die Privatschule (Waldorfschule) zu schicken, wurde von beiden ET gemeinsam vor ca. 10 Jahren getroffen.
Damit ist der größte Problematik des Mehrbedarfs erledigt. Denn die Krux der ganzen Geschichte, um die sich vor Gericht i.d.R. gestritten wird, geht um die
Notwendigkeit des Maßnahme. Wenn aber hier Einvernehmen herrscht, müssen beide Elternteile sich natürlich auch unterhaltsrechtlich an den Kosten
beteiligen.
Für Deine Ex würde das bedeuten, dass sie sich nach Abzug des Tabellenunterhaltes im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit und gequotelt nach Einkommen an den
Kosten zu beteiligen hat.
Wer hat das so begründet? Schul- und Hortkosten sind m.W. im KU enthalten, es sei denn, diese Kosten lassen sich zweifelsfrei als Sonderbedarf deklarieren...
Begründet hatte das die RA meiner EXE und wurde auch so von meinem RA abgenickt.
Es handelt sich hier laut Definition nicht um Sonder- sondern um Mehrbedarf. Ich halte die Begründung für falsch, da zwischen Euch Einvernehmen bzgl. des Schulbesuchs
herrscht und demzufolge die Kosten gemeinsam zu tragen sind.
LG,
Mux
...was im Umkehrschluss bedeuten würde, dass der zweite Gehaltstopf dazukäme.
Damit würde ich nach Quotelung genausoviel bezahlen wie vorher, nur dass noch der EX-Beitrag dazukäme; die Schule wäre also lachender Dritter...
Mann, Mann, Mann...
Gruß, karlson
Das Schulgeld bei der Waldorfschule geht nach Einkommen?
Das Schulgeld bei der Waldorfschule geht nach Einkommen?
Richtig. Ist z.B. auch bei Montessorischulen der Fall.
Gruss,
gardo
Gardo, das wäre mir neu, dass bei Waldis nach Einkommen geregelt wird- oder jede Schule handhabt das anders. Hier gibt es nur eine Staffelung nach Kinderanzahl, d.h. ab dem 4. Kind muss man für selbiges nix mehr zahlen, nur für die ersten 3. Weiterhin hat jede Freie Schule ein bestimmtes Kontigent an Sozialplätzen bereitzustellen für Familien mit niedrigem Einkommen. Erkundige Dich da bitte nochmal genau, karlson, vielleicht liegt eine Verwechslung mit Spendenerklärungen vor?
Gardo, das wäre mir neu, dass bei Waldis nach Einkommen geregelt wird- oder jede Schule handhabt das anders.
Hallo Alanai,
mein Wissensstand bzgl. Schulgeld bei Waldorf - im vorliegenden Fall besucht ja nur ein Kind diese, fuer Geschwister gibt es auch Ermaessigungen (vgl. unten bei Montessori)- , u.a. hier: http://www.waldorfschule.de/eltern/schulgeld/
- Fester Elternbeitrag, der auf Antrag ermäßigt werden kann
- Einkommensabhängiger Beitrag, der in jedem Einzelfall individuell vereinbart wird.
Aehnlich verhaelt es sich auch bei Montessori, z.B. in Dachau: http://www.montessori-schule-dachau.de/_docs/Schulgeldordnung2013.pdf
"Die Höhe des Schulgeldes richtet sich nach dem Haushaltsbedarf der Schule und ist aus sozialen Gründen einkommensabhängig gestaffelt."
"Bei weiteren Kindern, die im Haushalt der Zahlungspflichtigen wohnen und die Montessori-Schule besuchen oder besuchen werden, verringert sich das monatlich festgesetzte Schulgeld um 17,00 € für das zweite und weitere 34,00 € für das dritte Kind."
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Gruss,
gardo
Ich bin überrascht, warum das Schulgeld nicht Einkommens-abhängig sein sollte.
An dieser Schule werden regelmäßig Finanzgespräche geführt, Grundlage dazu ist eine Tabelle, die in Abhängigkeit vom Einkommen die Schulbeiträge staffelt.
Ist das an anderen Waldorfschulen denn anders???
karlson
Laut Art. 7 GG muss das Schulgeld an Privatschulen sogar einkommensabhängig sein, um der Gleichbehandlung der Schüler - sprich: Unabhängigkeit vom sozialen Hintergrund des Elternhauses - gerecht zu werden.
Das heißt auch, dass Privatschulen in der Regel Stipendien oder Freiplätze für sozial Schwache anbieten.
Gruss,
gardo
An der Privatschule meiner T15 ist es nicht so, und da ist zumindest der KiTa und Grundschulbereich Montessori. Ich sehe bei gleichem Schulgeld auch keine Verletzung zu Art7GG. Ganz im Gegenteil, eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern wird genau dann gefördert, wenn die einen mehr und die anderen weniger bezahlen. Dann wäre die Schule doch geneigt, eher reichere Schüler anzunehmen.
jede Schule handhabt das anders.
So ist das meines Wissens.
Frage an den TO: Warum wollt Ihr schlafende Hunde wecken?
Gruss Horst
Moin,
ob und in wieweit die Kosten der Schule einkommensabhängig sind, spielt nicht die entscheidende Rolle; das würde vorliegend vermutlich vor allem die Gesamtkosten erhöhen, aber den TO finanziell nicht oder kaum entlasten.
Die Frage ist "Wie kriegt man die Mutter dazu, sich finanziell zu beteiligen?" Und da sehe ich keinen langfristig gangbaren Weg, denn im Rahmen ihres Sorgerechts kann sie jederzeit entscheiden, dass sie mit dem Besuch der Waldorf-Schule heute gar nicht mehr einverstanden ist. Den "wahren" (finanziellen) Grund braucht sie dafür gar nicht zu nennen, und was man vor Jahren einmal gut fand, kann man heute auch schlecht finden.
Gilt aber auch für vieles andere: Wer seine Kinder einen teuren Sport ausüben oder Chinesisch lernen lassen will, muss im Zweifelsfall allein in die Tasche greifen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also, hier in Leipzig ist es so (das 4. Kind kostenfrei betraf Hort und Kindergarten, bitte um Verzeihung):
Im Rahmen der Regelungen des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft und der VO des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung von Zuschüssen für Schulen in freier Trägerschaft vom 16.05.2007 erhebt die Schule ein Schulgeld in Höhe von 125 € für das erste Kind, 82 € für das zweite Kind, 48 € für das dritte Kind, 28 € für das vierte Kind und 15 € für jedes weitere Kind pro Monat (Stand: 1.8.2011). Familien mit entsprechendem Einkommen bitten wir nach Selbsteinschätzung ein höheres Schulgeld zu bezahlen. Die Möglichkeit der Befreiung von der Schulgeldzahlung aus sozialen Gründen entfällt für SchülerInnen, die nach dem 1.08.2011 eingeschult werden oder von der 4. in die 5. Klasse wechseln. Die Schule hat sich aber zum Ziel gesetzt, nach Möglichkeit kein Kind aus finanziellen Gründen vom Schulbetrieb auszuschließen und bittet bei Bedarf um Kontaktaufnahme mit der Geschäftsführung.
Der Mitgliedsbeitrag des Schulvereins wird für ideelle Aufgaben des Vereins verwendet und wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er beträgt laut Beschluss vom 26.06.2003 monatlich 12 € pro Mitgliedselternhaus.
Darüber hinaus bittet der Bauförderverein der Freien Waldorfschule Leipzig e.V. um Spenden für die laufenden Bauvorhaben. Der Richtwert liegt bei 55 € pro Monat und Familie. (Bauförderverein der FWS Leipzig, Kto. 35 374 00, BLZ 860 205 00, BfS Leipzig)
Forderungen für weitere Leistungen (z.B. Mittagessen, Hortbetreuung, Musikinstrumentenausleihe) werden separat erhoben.
Das einkommensabhängige Schulgeld ist demnach ein Kann, aber kein Muss. Finanzgespräche werden hier auch geführt, aber im Rahmen der Bauspendenerklärung, die wir jedes Jahr neu ausfüllen müssen. Und wenn ein Elternhaus halt nur 10,00€ spenden kann, ist das auch okay. Nur muss man halt auch die andere Seite sehen: meist sind das die Elternhäuser, die mit Arbeits- und Lebensmitteleinsatz die Veranstaltungen stemmen, so ein paar besser betuchte Elternhäuser "kaufen" sich davon frei. Was ja durchaus ebenso in Ordnung ist.
Welche Schüler aufgenommen werden, entscheidet allerdings NICHT der Wirtschaftskreis (sehr zu deren Leidwesen... :))
Generell gehe ich schon davon aus, die Schulen da auch unterschiedliche Verfahrensweisen haben, es gibt ja auch deutlich teurere Waldorfschulen als die hier in Leipzig.
Aber mal ganz abgesehen davon, wie die einzelnen Schulen an ihre Betriebskosten kommen, kannst Du, glaube ich, nur freundlich an Deine Ex appellieren. Als ich an unserer Schule hier mal vorbrachte, dass es doch überaus hübsch wäre, wenn sie auch mal den KV wegen Geld anhauen würden und nicht immer nur mich, wurde mir rundheraus gesagt: "Sie haben den Vertrag unterschrieben, also können wir auch nur mit IHNEN über Geld sprechen." GSR hin oder her.
Traumhafte Schulbeiträge!
Bei mir sind es für ein Kind 300.- Schekel; eigentlich noch mehr, aber ich konnte aufgrund meiner Schuldenlast (entstanden durch die EU-Zahlungen an Madame i.H.v. 50.000.- (EU, nicht Schulden)) glaubhaft machen, dass ich z.Zt. einfach nicht mehr zahlen kann.
Ich will übrigens keine schlafenden Hunde wecken.
Für mich gilt es nun eine Strategie zu finden, die KM zu motivieren, einen Teil der Schulkosten zu übernehmen.
Schulbeiträge gelten offensichtlich als Mehrbedarf (und werden gequotelt). Da die KM der Waldorfschule zustimmt, dürfte sie kaum Argumente an der Hand haben, sich einer Beteiligung zu entziehen.
Es würde mich in diesem Zusammenhang interessieren, ob ich nicht auch das Kontinuitätsprinzip als Begründung anführen kann; schließlich hat sie so argumentiert, als die Jungs bei ihr wohnten und sie dafür die Hand aufhielt. Sie kann ja kaum für eine Fortführung des Schulverhältnisses plädieren, wenn es für sie kostenfrei war und jetzt, wo sie sich an den Kosten beteiligen müsste, plötzlich dagegen sein.
Im schlimmsten Fall muss ich damit rechnen, dass die KM bei der Schule nachfragt, wie denn nun gerechnet wird. Das würde dann wohl bedeuten, dass beide Gehälter berücksichtigt werden und der dabei herauskommende irrsinnig hohe Beitrag gequotelt wird. Damit wäre ich dann wieder bei meinen 300.- Euro, die KM zahlt auch noch ein paar Goodies und die Schule freut sich...
@ Alanai
Als ich an unserer Schule hier mal vorbrachte, dass es doch überaus hübsch wäre, wenn sie auch mal den KV wegen Geld anhauen würden und nicht immer nur mich, wurde mir rundheraus gesagt: "Sie haben den Vertrag unterschrieben, also können wir auch nur mit IHNEN über Geld sprechen."
Wenn Du das IO des KV hast, warum wird dann nicht der Beitrag gequotelt? Bei mir hieß es, der Schulbeitrag wird i.d.R. vom Unterhaltsberechtigten beglichen - weil er aber nicht im normalen KU einkalkuliert ist, wird der KU um den Schulbeitrag angehoben...Also sollte der KU um die KV-Quote angehoben werden?!?
Gruß, karlson