Geraume Zeit nach meiner Scheidung war ich ein Jahr lang Student. Davor war ich Hartz IV Empfänger und habe leider gar keinen Job gefunden, außer einem Hilfsjob. Davor habe ich auch immer nur minimal (unter 900 Euro) verdient. Für das eine Jahr Studium und noch etwas danach wurde Unterhaltsvorschuss gezahlt. Insgesamt 18 Monate. Seit zwei Jahren ist das vorbei und weder ich noch die Mutter haben Kontakt zum Amt und niemand von uns bekommt von dort Geld. Ich verdiene jetzt mehr und zahle seit zwei Jahren Unterhalt an die Mutter.
Die damaligen Zahlungen will das Amt jetzt in voller Höhe zurückhaben. Da gibt es doch aber die fehlende Leistungsfähigkeit. Soll heißen wenn man in einem bestimmten Zeitraum nicht leistungsfähig gewesen ist muss man dafür auch nichts zurückzahlen.
Weiß jemand inwieweit das auf mich als damaligen Vollzeitstudent zutreffen würde? Und falls ja, welche Fristen gelten denn hierfür, um das klarzustellen?
Hallo,
nur wenn damals amtlich festgestellt worden ist, dass du nicht leistigsfähig bist, wird es einen "Erlass" geben.
Alles andere wird zurückgefordert...
Vg
Papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
