weniger Unterhalt
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

weniger Unterhalt

 
(@max123)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich weiss leider nicht ob das hier reinpasst.  🙂

Also folgendes.

Ich habe ein Kind mit einer Frau. Verstehe mich ganz Gut mit ihr.
Wir sind aber getrennt.

Ich habe das Kind 14 Tage im Monat und Sie auch. Also jeder die Hälfte.
Muss ich ihr nun Unterhalt zahlen. Also an das Kind?
Oder hebt sich das irgendwie auf?

Vielen Dank für die Antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2011 21:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, musst du theoretisch nicht.

Praktisch kann sie das aber jederzeit auf 13 zu 15 oder gar 4 zu 26 ändern und dann bist du sofort voll KU-pflichtig.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2011 21:34
(@max123)
Schon was gesagt Registriert

Ok das ist klar, aber wir würden das ja schriftlich festlegen.
Dann wärs ja kein Problem mehr oder????
Und sie würde das auch nie machen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.04.2011 22:00
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Max,

Ok das ist klar, aber wir würden das ja schriftlich festlegen.
Dann wärs ja kein Problem mehr oder????

es ist dann kein Problem, wenn sie selbst für sich und den "halben" Kindesunterhalt sorgen kann. Sie hat aber nicht die Wahl, statt in Deine Tasche einfach in irgendwelche Sozialtöpfe zu greifen; dagegen helfen auch keine privaten Vereinbarungen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2011 22:37
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach,

mal ne andere Idee bzw. Frage.

Das WM ist ja nicht einklagbar und meistens ist der KV abhängig wie Km gerade gelaunt ist, wie oben schon beschrieben wurde wird dann mal eben von 50 - 50 Betreuung auf 51 - 49 umgestellt und zack ist der volle KU fällig.

Wie würde es sich verhalten, wenn man eine Umgangsvereinbarung vor Gericht beschließt in der exakt eine 50 - 50 Betreuung dokumentiert ist, somit wäre es doch ein über Umwege "eingeklagtes" WM oder denke ich dafür grad zu logisch?

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2011 23:50
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
schön, dass Ihr das so gut im Griff habt! Alle Achtung!
Zu Deiner Frage: Der KU hebt sich auf bei hälftiger Betreuung, allerding bei einem Einkommensgefälle wäre anteilig KU zu leisten.
LG
Pinkus

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2011 01:59