weniger Lohn durch ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

weniger Lohn durch Kurzarbeit

 
(@pappamanne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forumlers,

ich habe aktuell folgendes Problem:

Nettoeinkommen ohne Kurzarbeit: 2040€
Kinderunterhalt 1. Kind                    : 355€ - halbes Kindergeld 273€
Kinderunterhalt 2. Kind                    : 355€ - halbes Kindergeld 273€
Unterhalt Ex                                        : 417€

Wir sind noch nicht geschieden.

Jetzt verdiene ich wegen der Kurzarbeit, die bei uns für die nächsten
sechs Monate angesetzt wird nur : 1930€.

Kann ich da jetzt bezüglich Unterhalt der Ex etwas in Abzug bringen?

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
pappamanne

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.03.2009 13:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi pappamanne

Standardfrage: Existieren Titel? Wir wurde der UH destgelegt?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.03.2009 15:37
(@pappamanne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo oldi,

für die beiden Kinder existiert je ein Unterhaltstitel.

Auf den Unterhalt für meine Ex haben sich unsere
Anwälte mehr oder weniger geeinigt.

Ich habe jetzt nur keine Lust, wegen jeder Unterhaltsfrage gleich meinen Anwalt
zu kontaktieren, weil das jedes mal gleich so eine Menge Geld kostet.

Ich habe meine Ex schon telefonisch darauf vorbereitet, dass es die nächsten
Monate evtl. weniger wird. Sie hat es mit Fassung getragen.

Ich wollte mich jetzt nur vergewissern, wie die Lage rein rechtlich aussieht.
Nicht dass ich im Nachhinein etwas nachzahlen muss.

Lg
pappamanne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2009 13:09
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

kurze Anmerkung von mir - bist du dir sicher, dass du beim richtigen Anwalt bist....????

Ich mal eine kurze Rechnung auf:

Nettoeinkommen 2040 Euro
abzgl. 5% pauschal für berufsbedingte Aufwendungen: 102 Euro

verbleibt 1938

2 * Kindesunterhalt DDT 3/2: Zahlbetrag  je 273 Euro (=546 Euro)

verbleibt 1392 Euro

abzgl. 10% Erwerbstätigbonus: 139 Euro

verbleibt  1253 Euro

Selbstbehalt gegenüber dem Ehepartner 1000 Euro.

Ergibt bei mir einen maximalen Unterhaltsbetrag von 253 Euro gegenüber deiner Ex - selbst ohne Kurzarbeit.

Oder war dein Nettobetrag oben schon so bereinigt???????

Nachdenkliche Grüße
galaxy

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2009 13:34
(@pappamanne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo miteinander,

mir ging es eigentlich rein um das Thema Kurzarbeit.
Die beiden Nettolöhne habe ich angegeben, damit ihr
die Differenz seht, was ohne und was mit Kurzarbeit
rauskommt.

galaxy878
Bei meinem Nettolohn habe ich angegeben, wieviel mir mein Arbeitgeber pro Monat überweist.
Unterhaltsrelevant sind über das Jahr gesehen auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld
und Gewinnbeteiligung.
Diese Gelder fließen auch noch alle in den Unterhalt mit ein.
Rückerstattungen vom Arbeitsamt, die ich die letzten
Jahre vom Arbeitsamt bekommen habe, fließen ebenfalls mit in die Unterhaltsberechnung ein.
Ich denke also, so weit liegt mein Anwalt gar nicht daneben.
Ich dachte sowieso, dass der Selbstbehalt bei Arbeitnehmern bei maximal 900€ liegt.

Aber um nochmal auf meine ursprüngliche Frage zurückzukommen.
In wie weit könnte ich im legalen Rahmen, den Differenzbetrag der beiden Nettolöhne (mit und ohne Kurzarbeit)
beim Unterhalt abziehen?

Lg
pappamanne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2009 16:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pappamanne,

In wie weit könnte ich im legalen Rahmen, den Differenzbetrag der beiden Nettolöhne (mit und ohne Kurzarbeit)
beim Unterhalt abziehen?

wie in vielen Unterhaltsfragen gilt auch hier: Es kommt darauf an. Wenn es Titel gibt und die Ex stur ist, kann man garnix abziehen. Selbst "komplette Arbeitslosigkeit" gilt bis zu einer Dauer von sechs Monaten als "vorübergehendes Ereignis", das keine Auswirkungen auf Unterhaltspflicht und -höhe hat. Wovon ein Arbeitsloser diese Pflicht bedienen soll, sagt der Gesetzgeber nicht. Einen Arbeitnehmer, der "nur" Kurzarbeit verordnet bekommen hat, würde man gerichtlich also kaum besser stellen.

Wenn Du Dich mit Deiner Ex vernünftigerweise vorübergehend auf einen geringeren Betrag einigen konntest: Umso besser. Wärt Ihr noch verheiratet, müssten bei geringerem Familieneinkommen ja auch alle (und nicht nur der Hauptverdiener) den Gürtel enger schnallen.

Tu Dir selbst aber den Gefallen, das Ganze schriftlich festzuhalten und Deiner Ex in Kopie zu übermitteln (nein, ich persönlich würde KEINE Unterschrift verlangen). Dann ist die Vereinbarung dokumentiert (nennt sich "die Macht des Protokollführers"); auch für den Fall, dass wohlmeinende Zeitgenossen Deiner Ex plötzlich stecken, dass sie unbedingt auf dem bestehen müsse, "was ihr zusteht". Sollte sie nicht widersprechen, ist auch die Tür für eventuelle Rückforderungen ziemlich zu.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2009 18:02
(@pappamanne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo miteinander,

wenn ich mir die bisherigen Beiträge so anschaue, dann ist es wohl ziehmlich schwierig etwas vom Unterhalt abzuziehen.
Und das obwohl es nur für den Kindesunterhalt bestehende Titel gibt.

Gilt das auch, wenn ich zum Beispiel nach Abzug von Unterhalt und den 110€ , die ich durch die Kurzarbeit weniger
verdiene, unter den Selbstbehalt von 900€ rutsche?

Dann bin ich wohl doch wieder mal auf die Gande meiner Ex angewiesen.  ;(

Lg
pappamanne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2009 12:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

unser aller Lieblingsjustizfeministerin hat hier hat hier bereits etwas zu deiner Beruhigung klargestellt,

Letztlich sichert dem Unterhaltspflichtigen das Zwangsvollstreckungsrecht mittels den dort vorgesehenen Pfändungsfreigrenzen, dass ihm das zum Leben Notwendige bleibt.

Die Pfändungsfreigrenze gegenüber KU liegt irgendwo bei 600,-€.
Du kannst also sicher sein, dass du nicht überfordert wirst.
Ist es nicht beruhigend, dass dadurch zumindest deiner Ex der Lebensstandard gesichert wird und dir das Existenzminimum. Und du kannst dir ja auch noch einmal im Monat etwas Warmes aus der Suppenküche holen?
Ich weiß garnicht, was es da immer zu meckern gibt, bei soviel Fürsorge durch unseren Staat. :gunman:

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2009 12:32
(@pappamanne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

du beziehst dich auf den Kindesunterhalt. Aber den möchte ich doch unberührt lassen.
Selbstverständlich möchte ich den vollen Kindesunterhalts zahlen. Dieser ist auch
tituliert.

Ich würde nur zu gerne meiner Ex etwas von ihrem Unterhalt abziehen. Es kann doch nicht
sein, dass ich immer weniger verdiene, Ex aber den gleich hohen Unterhaltsanspruch hat.

Erst wurde uns für dieses Jahr das direkt ausgezahlte Fahrgeld gestrichen (ca. 80€ pro Monat).
Dann wurde die Gewinnbeteiligung 2008 gestrichen, weil es mit dem Unternehmensergebnis so
bergab ging (Gewinnbeteiligung 2007 wurde aber bei der Ermittlung des Unterhalts miteinbezogen).
Und jetzt bekomme ich durch die Kurzarbeit nochmal 110€ weniger und soll immer noch nichts abziehen
können. Das ist ja der Hammer. :knockout:

Ich wußte bis jetzt gerade gar nicht dass es mir so gut geht. Mir bleiben zum Glück mehr
als die von dir beschriebenen 600€. :rofl2:

LG
pappamanne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2009 20:52
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Pappamanne,
die Sachen neben der Kurzarbeit kannste doch runterklagen. Kostet dummerweise nur mal wieder 1,5-2k.

Ich würde auch noch das Kurzarbeitergeld dazu einklagen. Bringt wahrscheinlich nicht viel, aber der Richter hat auch was für die Gegenseite zum Ablehnen. Von wegen Gerechtigkeit.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2009 21:07




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Pappamanne,

da oben steht zwar KU aber ich glaube, dass gilt auch für EU.
Bin da aber nicht so fit drin.

Aber wenn du den KU weiter zahlen willst und dein EU nicht tituliert ist, sehe ich ganz, wo dein Problem ist.
Was hält dich von einer Kürzung ab?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2009 21:15
(@pappamanne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Weisnich,

bezieht sich das Klagen, das du ansprichst, auf den Kindesunterhalt?
Bei mir ist bisher alles ausergerichtlich geklärt worden.

@Beppo
Du hast recht. Der EU ist nicht tituliert. Aber ich kenne mich bezüglich Unterhaltsfragen
einfach noch nicht so gut aus. Deshalb stelle ich meine Frage auch in dieses Forum.
Ich habe bedenken, einfach so darauf loszukürzen und vielleicht gegen bestehendes
Recht zu verstoßen.

Bin eigentlich nur ich von Kurzarbeit betroffen? Wie regeln das die anderen Väter in
diesem Forum, die ebenfalls von Kurzarbeit betroffen sind?

LG
pappamanne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.03.2009 21:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ok, das mit dem Titel ist bei uns so ins Unterbewusstsein gelötet, dass man manchmal vergisst, dass es draußen noch eine Welt ohne Titel gibt.  😉

Im Familienrecht gilt die fast eherne Regel: Titel=zahlen, kein Titel= nicht zahlen.

Um aber jetzt neuen Streß und neue Klagen zu vermeiden, kannst du ja mal die RA-Vereinbarung hier ganz oder in Auszügen reinstellen, denn sonst könnnen s´wir nix darüber sagen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2009 22:15
(@pappamanne)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

so eine richtige Vereinbarung in der drin steht, woran sich beide Seiten oder vor allem ich zu halten habe, habe ich gar nicht. :redhead:

Es ist so abgelaufen, dass die Gegenseite eine Unterhaltsvorderung gestellt hat.
Mein Anwalt hat das Ganze gegengerechnet und der Gegenseite dargestellt wo diese Berechnungsfehler gemacht hat. :gunman:
Es hat sich aus der Gegenrechnung ein geringfügig niedrigerer Zahlbetrag ergeben. Mein Anwalt meinte, dass ich
den zahlen soll und nicht mehr. Das mache ich jetzt schon seit drei Monaten und es kam seither von der Gegenseite nichts mehr.
Genau zu diesem Zeitraum habe ich auch den Kindesunterhalt titulieren lassen. Mein Anwalt hat mir geschrieben, dass ich das
machen soll.

Nur als Anmerkung: Ich zahle schon seit unserer Trennung, Juni letzten Jahres und nicht erst die letzten drei Monate. Dieser Betrag wurde auch
von meinem Anwalt errechnet. Die Gegenseite hat nur erst so spät wirklich Initiative gezeigt, als ich durch Steuerklasse 1 weniger verdient und
demnach auch weniger gezahlt habe.

Was meinst du zu der Sache. Der EU ist nicht tituliert. Es gibt keine richtige Vereinbarung. Die Gegenseite verhält sich still.

Ich weiß nicht ob es Sinn macht die gesamte Anwaltskorrespondenz hier reinzustellen. Mein Anwalt hat der Gegenseite von Anfang an
ziehmlich viel geschreiben. Und zwar von dem Zeitpunkt an, als die Gegenseite verlangte, dass ich meine Einkünfte offenlege.

LG
pappamanne

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.03.2009 13:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

also so eine lose Vereinbarung hat praktisch keine Rechtskraft.
Ich vermute, die korrigierte Berechnung basiert auf Einkommensannahmen und wenn die nicht mehr stimmen, kannst du die Vereinbarung, entweder einvernehmlich oder eigenmächtig ändern.
Besser wäre natürlich einvernehmlich.
Das Schlimmste was passieren kann ist, dass du verklagt wirst und dann würde vermutlich auf Basis der letzten 12 Monate festgelegt werden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2009 13:21