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Wem gegenüber bin ich auskunftspflichtig?

 
(@doppeldaddy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
nach nunmehr 10 Jahre "Ruhe" möchte die Mutter meiner unehelichen Tochter eine Neuberechnung des Unterhaltes. Soweit sogut. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt wurde mir (ich bin selbständig) gesagt, ich solle meine Unterlagen (nur Bilanzen oder Einnahme-/Überschussrechnung) beim JA einreichen. Die machen die Unterhaltsneuberechnung und stellen lediglich die Daten - soweit es notwendig ist - der Kindsmutter zur Verfügung. Alle Angabe meiner Ehefrau seien für die Ex tabu.

Ich müsste Ihr persönlich gegenüber nichts offenlegen. Der Berechnung sollte das JA ja mächtig sein. Heute erhalte ich nun erneut Post von der Ex mit der nachdrücklichen Aufforderung ihr die Unterlagen maximal in Kopie zu schicken. Wem gegenüber bin ich verpflichtet offen zu legen. Es geht ja nicht um die Ex sondern ums Kind und ich glaube nicht, dass sie selbst den Unterhalt berechnen kann... Notfalls würde ich die Unterlagen Ihrem Anwalt geben. Wie ist die Rechtslage???

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2005 19:00
(@Aniram)

Hallo Doppeldaddy !

Ich muss gestehen, die Rechtslage selbst ist mir nicht geläufig, aber da Du bereits
mit dem Jugendamt Rücksprache gehalten hast, würde ich der Kindesmutter genau
das wiedergeben, was diese Dir gesagt haben. Sollte sie Deinen Worten keinen
Glauben schenken, kann sie ja beim zuständigen JA rückfragen.

Die KM hat mit Sicherheit ein Recht darauf, eine Neuberechnung zu fordern, aber
ich glaube kaum, daß Du verpflichtet bist, ihr persönlich dieses Unterlagen zukommen
zu lassen.

Vielleicht urgiert sie ja nur so nachdrücklich, weil sie von Dir noch nichts gehört hat
und gibt Ruhe, wenn sie erfährt, daß Du bereits alles in die Wege geleitet hast.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 19:47
(@doppeldaddy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, danke für die Antwort. Leider nicht so einfach.

Selbstverständlich hat die KM von mir umgehend Nachricht erhalten, dass ich meine Unterlagen dem JA zur Verfügung stelle (sogar mit Ansprechpartnerin)... Ich habe ihr sogar eine Kopie des Briefes zugeleitet. Die Neu-Berechnung selbst ist voll i. O., obwohl ich befürchte, dass diese zu ihrem Nachteil ausfallen könnte, da ich mittlerweile verheiratet bin und selbst noch zwei Kinder habe (mit ihr war ich damals nicht verheiratet und sonst kinderlos).

Aber sie selbst lebt in Rosenkrieg-Scheidung und schießt ziemlich heftig um sich, obwohl das in meinem Fall nicht nötig wäre. Ich habe zu meiner Tochter guten Kontakt (sie ist 14) und die Berechnung ist i. O., nur die Unterlagen haben bei ihr nix zu suchen. Dazu kommt noch, dass die Berechnung des EK von Selbständigen im Unterhaltsrecht ziemlich komplex ist und mehr Irrtümer auftreten, wenn jemand ohne Kenntnis diese Unterlagen "zerpflückt"...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2005 20:10
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

wenn das Kind durch das JA vertreten ist, ist die Auskunft auch dem JA zu erteilen. Die Mutter kann aber jederzeit Einsicht verlangen. Da ist nix mit "tabu".

§ 1605 Auskunftspflicht

(1) Verwandte in gerader Linie sind einander verpflichtet, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Die §§ 260, 261 sind entsprechend anzuwenden.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 20:18
(@Aniram)

Naja Doppeldaddy....

...dann lass sie mal schießen.

Wenn Du deiner Auskunftspflicht nachgekommen bist und die Berechnung ok ist,
wovon ich ausgehe, wenn das Jugendamt sie macht (zumindest, wenn sie zu
ihren Ungunsten auszufallen scheint, weil Jugendämter sonst eher auf Seiten
der Mütter sind) dann würde ich mich an Deiner Stelle beruhigt zurücklehnen.

Du wirst ja sehen, ob sie dann versuchen wird, über einen Anwalt mehr zu
erreichen. Nur wo nichts ist, hat der Kaiser s'Recht verloren, wie man so schön
sagt.

Wahrscheinlich ist sie enttäuscht, wo sie sich doch aufgrund Deiner
Selbständigkeit gebratene Tauben erwartet hat und wo sie wegen ihres eigenen
Rosenkrieges, sich vielleicht von Deiner Seite ein wenig Kleingeld erhofft hat.

Aber es gibt schlauere Leute hier als mich und die würden Dir ziemlich rasch
sagen, wenn ich Unsinn rede. Glaub ich aber nicht.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 20:21
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Sky hat ja erstmal soweit die rechtliche Seite dargestellt....

Und die ist nunmal so..

Außerdem kann die KM auch drauf bestehen die Unterhaltsberechnung von ihrem RA durchführen zu lassen..u nicht vom JA, da gibt es ja kein "muss" ...

Und wenn ihr RA die Berechnung durchführt, dann fordert der eben die Unterlagen an, und somit erhält die KM die dann auch..
Außerdem hat die KM nunmal Anspruch darauf..

Läßt sich nunmla nicht wirklich ändern..
Und ist eben auch ihr Recht..

Kenntnis wird sie von deinen Unterlagen eh so oder so erlangen..
Da ist nichts mit "verheimlichen"..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 21:42
(@Aniram)

Hallo Doppeldaddy !

Ich war jetzt durch die Antworten leicht irritiert, verstehe aber nichts davon
und habe deshalb bei einem Freund und Schulkollegen meines Bruders, der
Anwalt ist, nachgefragt.

Er sagt:

Du bist verpflichtet, sämtliche Unterlagen durch Deinen Steuerberater und/oder
Wirtschaftsprüfer, zur Verfügung zu stellen. Entweder dem Jugendamt oder auf
Verlangen, auch ihrer Rechtsvertretung. Ihr persönlich mußt Du diese Unterlagen
nicht in die Hand drücken, schon alleine deshalb, weil sie damit kaum etwas
anfangen wird können bzw. das herauslesen wird, was sie lesen möchte.

Kehrseite dieser Medaille ist... wenn Du es ihrem Anwalt überläßt, wird sie selbst
dadurch auch Einsicht nehmen können. Nur... wenn Du nichts zu verbergen hast,
kann es Dir doch gleich sein.

Es kann aber nicht so sein, daß sie anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen
feststellt, wieviel Du künftig an KU zu bezahlen hast.

Zur Sicherheit würde ich diese Unterlagen dem eigenen Anwalt auch zur Verfügung
stellen, weil das der gegnerische Anwalt das Ganze aus dem Blickwinkel seiner
Mandatin sieht, versteht sich von selbst.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2005 22:28
(@doppeldaddy)
Schon was gesagt Registriert

Erst einmal vielen Dank für Eure Wortmeldungen. Mir geht es nicht darum, etwas zu verschleiern. Da gibt es nichts zu verschleiern. Aber eine Bilanz ist eben vielseitig interpretierbar und für jemanden, der zum einen keine Ahnung von Bilanzen hat und zum anderen auch nicht von Unterhaltsberechnung sind die Interpretationsspielräume recht groß, vor allem wenn man das Ziel hat, mehr Unterhalt zu erhalten...

Letztlich kenne ich mich in diesen Dingen (insbesondere der Berechnung von Unterhalt) auch nicht aus. Ich weiß auch nur, dass der Gewinn genommen wird,zzgl. Abschreibungen und ggf. Erlösen aus echten Anlagenabgängen. Dies ist dann sozusagen das Brutto abzgl. Krankenversicherung und Rentenvorsorge sowie Steuern...

Inwieweit man der Bilanz oder der Unterhaltsberechnung ansehen kann, ob die private Nutzung des Autos berücksichtigt wurde oder die Privateinlagen höher als die Privatentnahmen sind kann ich ebenso wenig beurteilen, da muss letztlich mein Steuerberater entsprechende Fragen beantworten. Ich kann nur hoffen, dass das JA hier Profis hat. Gern stelle ich die Unterlagen dem Anwalt der Ex zur Verfügung. Ich möchte nur nicht, dass sie Abends anstatt eines Films mit ihrem bereits bei ihr wohnenden neuen Freund meine Unterlagen studiert.

Wenn dies der Antwalt in seiner Kanzlei tut, ist das schon in Ordnung. Der kann ihr zwar auch alles zeigen, verläßt aber hoffentlich die Kanzlei nicht. Die Zahlen meiner Frau gehen sie schon gar nichts an...

Aber mal schauen, wir haben morgen früh einen Anwaltstermin und hoffen auf Aufklärung...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2005 22:39
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Marina,

vielleicht hab ich mich auch missverständlich ausgedrückt :).

Ihr persönlich mußt Du diese Unterlagen
nicht in die Hand drücken, schon alleine deshalb, weil sie damit kaum etwas
anfangen wird können bzw. das herauslesen wird, was sie lesen möchte.

hmm, wo in § 1605 BGB steht, dass die Auskunft nur dem Rechtsbeistand zu erteilen ist ?

Es kommt auch nicht darauf an, ob die KM etwas mit der Auskunft anfangen kann oder nicht. In vielen Fällen kann sie aber und prüft anhand der Auskunft, ob es sinnvoll ist eine Klage anzustreben. Genauso kann sie auch gleich JA oder RA beauftragen die Auskunft einzuholen. Und eben dann ist diese auch an den JA bzw. RA zu erteilen.

Es kann aber nicht so sein, daß sie anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen
feststellt, wieviel Du künftig an KU zu bezahlen hast.

Sie kann anhand der Unterlagen den – ihrer Meinung nach – fälligen KU ermitteln und fordern.
Fordern kann man aber viel. Im Zweifel entscheidet ein Gericht.

@Doppeldaddy

Ich möchte nur nicht, dass sie Abends anstatt eines Films mit ihrem bereits bei ihr wohnenden neuen Freund meine Unterlagen studiert.

ich versteh's ja, aber das wirst Du nicht verhindern können. Ich habe hier auch schon auf dem Sofa gesessen und "seine" Gehaltsabrechnungen usw. studiert.

Ist einfach so.

Gruss
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2005 00:07
(@Aniram)

Hallo Sky !

Puuh... kurz nachgedacht.... ich bin mir jetzt nicht mehr sicher... aber ich kann nicht
zu 100% sagen, das ich erwähnt habe, daß es sich um eine "deutsche" Sache handelt.

Mir wurde es so erklärt und nahe gebracht. Es ist für mich aus datenschutzrechtlichen
Gründen auch nachvollziehbar.

"Frau" kann z.B. im Freundes- und Bekanntenkreis sagen:

a.) Guck mal, der Mann verdient ja unverschämt gut, da sahn ich mal schön ab

b.) Guck mal, so eine Niete... der pfeift ja aus dem letzten Loch, der Mann ist so
gut wie pleite. Dem geb ich jetzt den Rest....

Fiktiv ? Na klar ! Aber beides geht Außenstehende nichts an.

Ob wahr oder nicht wahr, es verletzt den Datenschutz. Ganz klar hat sie Anspruch
darauf, die finanzielle Lage checken zu lassen, aber eben lassen und nicht selbst
zu dieser Erkenntnis, welche auch immer, zu kommen.

Vielleicht nehmen wir das typisch österreichisch und hochbürokratisch mit dem
Datenschutz ziemlich genau. Bei uns bricht ja auch eine Massenhysterie aus bei dem
Gedanken, der Kollege nebenan könnte erfahren, was man verdient. Dieses Geheimnis
wird besser gehütet als die Kronjuwelen der Queen *grins*

Also nochmals.... Anspruch auf Einsicht in die genauen Vermögensverhältnisse
- ganz klar vorhanden, aber das nur über offizielle Stellen wie Jugendamt oder Anwälte.

Mein Mann hätte mich ausgelacht, wenn ich ihn ersucht hätte, mir eine aktuelle
Gehaltsbestätigung zukommen zu lassen und ich wäre aus obgenannten Gründen
auch niemals auf die Idee gekommen.

Nicht oft, aber hin und wieder vergess' ich, daß bei euch alles ganz anders ist.

Ich wollte sicher keine Verwirrung stiften.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2005 00:31




 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Marina,

Mir wurde es so erklärt und nahe gebracht. Es ist für mich aus datenschutzrechtlichen
Gründen auch nachvollziehbar.

sowas wie Datenschutz gibt es hier auch, aber nicht bei der Ermittllung des Verwandtenunterhalts. Da scheinen die Uhren in Österreich wohl anders zu ticken. Ich frage mich aber, wie denn bei Euch der Unterhalt ermittelt wird bzw. ob es auch (fast) immer zwei Berechnungen gibt - eine runtergerechnet, eine hochgerechnet ;)?

Mein Mann hätte mich ausgelacht, wenn ich ihn ersucht hätte, mir eine aktuelle
Gehaltsbestätigung zukommen zu lassen und ich wäre aus obgenannten Gründen
auch niemals auf die Idee gekommen.

Siehste, "meiner" hat nicht gelacht. Ok....konnte ich mir jetzt nicht verkneifen :cul:.

Nicht oft, aber hin und wieder vergess' ich, daß bei euch alles ganz anders ist.

Ich wollte sicher keine Verwirrung stiften.

Aber nein, Deine Beiträge sind sooo schön. Ich kann Dich ja ab und zu "erinnern" 🙂

LG
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2005 00:52
(@solstart)
Rege dabei Registriert

Hallo Doppeldaddy,

als Leidensgenosse kann ich dir aus Erfahrung sagen, dass du auf Verlangen einer zuständigen Seite eine Billanz vorlegen mußt. Wenn die von einem findigen Anwalt zerpflückt wird bezüglich versteckter Privatentnahmen bist du auskunftspflichtig bzw beweispflichtig (Bewirtung, Bürokosten, Gehalt der LG etc.)
Das kannst du dir vorstellen wie eine BP durch das Fin.- Amt. und das was da raus kommt wird für den KU zugrundegelegt. Wenn du Pech hast, kann sie das jedes Jahr machen und dass mit dem Datenschutz ist ne sehr müßige Sache, denn du hast keine Handhabe über das was anschließend erzählt wird.

LG solstart
Mal abgesehen davon kostet das ne Menge Euros, die du aber wieder als Betriebsbedingte Ausgaben geltend machen kannst 🙂

[Editiert am 28/7/2005 von Solstart]

Der geistige Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null und dass nennen sie dann Standpunkt - Albert Einstein

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2005 10:35