welches Recht gilt ...
 
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welches Recht gilt nu?

 
(@riviera)

Hi zusammen,

ging mir eben erst durch den Kopf  :redhead::

Mein Mann ist ja schon in Kanada und hat angefangen zu arbeiten.

Für den kleinen Sohn zahlt er gemäß Urteil vom AG 222,00 € und für den großen derzeit 213,06 €. Das haben wir so ausgerechnet-den Antrag auf BAB stellt Sohni noch.
Für den Kleinen noch zusätzlich 100,00 € Rate für Rückstand.

Da wir/er ja in De abgemeldet ist, ist De sozusagen nicht mehr für ihn zuständig. Jedoch leben ja die Kiddies hier.

Bei der Unterhaltsberechnung ist für mich gerade fraglich, welches Recht nun zuständig ist.

Steuerlich und andere Sachen betreffend gibt es enorme Unterschiede und wir gehen davon aus, dass Madame für den jüngeren mehr KU haben wollen wird. Auch mit der Begründung, der Große kann für sich selbst sorgen, mit Ausbildungsgeld und BAB (was ja noch nicht raus ist), muss Dad ja weniger zahlen, also kann er ja durchaus für den Kleinen dann mehr rüberrücken.

Hat einer Ahnung was da kommen kann?

Liebe Grüße, riviera (nur noch 8 Tage und Stunden - hihi)

Zitat
Geschrieben : 20.08.2007 20:33
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo riviera,

da die Kinder in Deutschland leben gilt deutsches Recht. Allerdings muß bei der Berechnung irgendwie auch die anderen Lebenshaltungskosten, die deinem Mann entstehen berücksichtigt werden. Dafür gibts glaub ich irgendwelche Listen, wo die FAktoren drinstehen. Aber da weiß denk ich jemand anders besser bescheid als ich.

LG Tina *diedichbeneidet*

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2007 20:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin riviera,

es ist alles eine Frage der Betrachtungsweise. Wäre ich an Stelle Deines Mannes und hätte ich das Gefühl, genügend für meine Kinder zu bezahlen, würden mir Madames Forderungen links an einem gewissen Körperteil vorbeigehen, wenn ich zwischen ihr und mir 6.000 Kilometer tiefes Wasser wüsste. Dein Mann wird Mittel und Wege finden, seinen Kindern bei den - künftig wohl selteneren - Kontakten Gutes zu tun.

Und ja: Es gibt eine Art "Indexierung", mit der im Ausland erzielte Einkommen zur Unterhaltsberechnung multipliziert werden (können). Es steht aber nirgends, dass man aus einem Unterhaltszahler zwanghaft den letzten Penny herauspressen muss, nur weil es irgendeine rechtliche oder rechnerische Möglichkeit dafür gibt. Falls Madame der Ansicht ist, das wäre so, kann sie ja mal versuchen, eine enstprechende Klage durchzuziehen und vor allem: Das Ergebnis (sofern es eines gibt) in Kanada zu "vollstrecken".

Zusammenfassend: Kümmert Euch um Eure kanadische Zukunft und lasst nicht mehr von der Vergangenheit da rein als unbedingt nötig.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2007 21:05
(@riviera)

@Tina

Nicht neidisch sein-da krieg ich ja n schlechtes Gewissen.... :redhead:

Ich schick mal Fotos...wenn Deep nichts dagegen hat!?

@Tina und Martin

Naja, die Kosten sind schon ganz andere, teils besser teils schlechter-kann man so nicht sagen.

Wir zahlen den KU ja "gerne", wenn da nicht die anderen Sachen wären. Sie weiß das auch, also dass wir ihre Schulden zahlen und das AG hat das berücksichtigt.
Sie hat ne Kanzlei an der Backe mit nem Anwalt der echt einen an der Waffel hat-soviel kann ich definitiv sagen.

ZV ist möglich nach Kanada, dass hab ich schon gelesen. Da hab ich nen guten Link gefunden.

KU zahlen ist ok, aber das ewige "ich will ja nur was dem Kind zusteht" geht mir auf die Nerven.

Danke euch bis hier hin!!!

Gruß riviera (Tina, wenn du wüßtest wie aufgeregt ich bin-camping in der Wohnung, nichts mehr zu tun und nur warten, dass der Tag rum geht...wie nennt man das? Nervenbündel-lach!)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2007 22:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na dann muß ich dir doch noch schnell die mail mit all meinen Fragen schicken, dann haste was zu tun *bin noch nicht dazugekommen*

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2007 23:19
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

der Kuafkraftindex für Montreal, Kanada, ist 81,4% ohne,  81,5% mit MIete und liegt damit unterhalb von Deutschland. Hierbei werden allerdings die Einkommennicht mit eingerechnet, sondern nur die Preise, d.h. würde ich eher auf das dort zu erzielende Einkommen abzielen als auf einen Index, da dieser wie gesagt niedriger ist als in DE (ein Richter könnte sonst auf die Idee kommen, den SB mit 0,815 zu multiplizieren...)

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2007 12:02
(@riviera)

Hi Xe,

aha, sagt mir mal gar nichts. Ich verstehe nur Bahnhof.

Wir wohnen auch genau auf der anderen Seite  :)!

Gruß riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2007 15:49
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo riviera,

Xe will sagen, dass das Leben in Montreal statistisch nur 81,5% so viel kostet wie in Deutschland. Ein "findiger" Richter könnte also auf die Idee kommen, den Selbstbehalt deines Mannes um fast ein Fünftel (genauer: um 18,5%) herabzusetzen, da eure Lebenshaltungskosten (statistich!) niedriger sind als in Deutschland.

Die "Gegenargumentation" ist ganz einfach: Die Lebenshaltungskosten sind zwar geringer, aber auch die Gehälter, so dass die "Verteilmasse" dieselbe ist, egal ob ihr nun in Kanada oder Deutschland lebt.

Jetzt klarer?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2007 15:55
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

danke, Schmusepapa. Bis auf eine Kleinigkeit isses ganz korrekt:

Wenn die Gehälter analog zu den Lebenshaltungskosten niedriger sind, muß eine ÄÄnderungsklage eingereicht werden, da
1) die Zahlbeträge auf einem Urteil mit anderer Berechnungsmodalität basieren und nicht einfach so abänderbar sind und
2) die Urteilssummen absolut sind - nach deutschem Einkommen. Die Urteilssummen machen also absolut gerechnet einen weit höheren Anteil am Einkommen aus als bei einem deutschen Einkommen mit den zugrunde gelegten Zahlen.

Ich habe als Beispiel einen 8%igen "Bounus" auf mein bereinigtes Nettoeinkommen, da Wien, Österreich laut DESTATIS 8% relative Teuerung im Vergleich zu Deutschland hat. Meinen Dank an den Statistiker, der auch einen Porsche in den Warenkorb tat.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2007 16:23
(@riviera)

Hallo zusammen,

den Thread fing ich an, da war ich ja noch in De-nunmehr seit 4 Monaten in Ca.

Nach diesen 4 Monaten habe ich nun festgestellt:
(mein Mann ist hier Arbeiter, nicht mehr Selbststaendiger wie in De)

- das Einkommen ist besser als zu Zeiten in De, was aber auch an der Beschaeftigungsvariante liegt
- steuerlich scheint es guenstiger zu sein
- Ausgaben aber hoeher, da die Mieten hier von Hause aus hoch sind
- Ausgaben fuer Lebenshaltungskosten sind so lala, es gibt Dinge die sind teurer und es gibt welche, die sind guenstiger

Wir koennen sagen, dass wir besser leben, was nicht heisst, dass wir jetzt wesentlich mehr Geld haben.

KU-technisch reden jetzt der kleine Sohni immer mit seinem Dad, der KU geht auch auf das Konto von Sohni (wollte die Mutter so-die Inso beantragt hatte, den Ausgang kennen wir aber nicht), insofern ist es bislang alles entspannt mit dem juengeren.

Beim Grossen wirds langsam problematisch.
Der sollte, so hatte ich das mal verstanden, BAB beantragen (ist in der Ausbildung, 2. Lehrjahr da er vorher so ne Schule besucht hat, das eine Jahr wurde ihm bei der Lehre angerechnet, so dass er gleich im 2. Lehrjahr anfing quasi).
Ich hatte ihn gebeten mir die Unterlagen fuer den Antrag des BAB zuzuschicken, damit ich sie mit nach Ca nehmen kann, ausfuellen und dann zurueck nach De.
Das ist jetzt fast ein halbes Jahr her...nichts tut sich.

Auskunft darueber wie was laeuft etc bekommen wir nicht. Einzig seine Exfreundin, bei deren Eltern er ein Jahr wohnte meint, das mit der Ausbildung laeuft nicht so gut. Ihn selbst kann man nicht erreichen, er drueckt einen weg, wenn man anruft.

Ku zahlen ist nicht das Thema, nur wissen wir nichts ueber sein Einkommen, BAB wird er nicht kriegen, da er ja wohl kaum beantragt hat, von Mutter bekommt er keinen KU.

Ist natuerlich auch moralisch die Frage was tun jetzt?

Ist er wirklich verpflichtet den Antrag auf BAB zu stellen? Und wenn ja, was tun, wenn er es nicht macht, weiterhin?

Nebeneinkuenfte sind moeglich, da er schon auf ner Cartbahn gearbeitet hat, das hatten wir aber nie beruecksichtigt, da wir auch nich kleinlich sein wollten.

Sollten wir ihn nochmals schriftlich auffordern oder es einfach lassen wie es ist? Was meint ihr?

Lieben Gruss vonna Insel, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 09.01.2008 19:43




 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

ist immer zweischneidig, einerseits ist es ja das eigene Kind, auf der anderen sollte der junge Mann auch lernen, dass nichts von nichts kommt.

Ich würde ihn schriftlich mit Einschreiben auffordern, seine Auskünfte zu erteilen, mit Fristsetzung, da ansonsten der KU eingestellt wird. Ignorieren -> Anwalt, Entgegenkommen -> Entgegenkommen, an sich ganz einfach.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2008 11:37
(@riviera)

Hi Xe,

ich seh das auch so mit dem "jeder hat Pflichten, nich nur der Unterhaltszahler".

Mein Mann ist jedoch in seiner moralischen Phase, scheidungsbedingt. Heisst, der Sohni hat soviel mitmachen muessen, dass Vater meint, es durch Zahlung wieder gut machen zu muessen. So ein Unsinn, aber na gut.

Dann werd ich das nochmal besprechen mit meinem Kerlchen und dann das ganze schriftlich klaeren (sowat bloedes).

Danke dir, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2008 20:45