Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum und dies ist mein erster Eintrag, wäre klasse wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.
Kurz zur Situation:
Meine Ex-Freundin und ich haben einen gemeinsamen Sohn (2 Jahre alt). Wir haben uns bereits vor bekanntwerden der Schwangerschaft getrennt und Sie hat auch nach der Geburt bei Ihren Eltern im Haus gelebt (1 Jahr in Elternzeit), ich hatte auch damals schon ein sehr gutes Verhältnis zu ihr und meinem Sohn, mit wöchentlich mehrmaligen Besuchen etc. Meinen Kindesunterhaltsverpflichtungen bin ich von anfang an nachgekommen lt. Düsseldorfer Tabelle + zusätzlich 50 Euro monatlich.
Vor ziemlich genau einem Jahr entschieden wir es doch nochmal miteinander zu versuchen und nachdem alles gut geklappt hat, sind wir vor 6 Monaten in ein gemeinsames Haus gezogen. Jetzt hat Sie sich wieder von mir getrennt und wir werden aus dem gemeinsamen Haus ausziehen. natürlich belastet mich die Situation sehr, vor allem wegen der Trennung von meinem Kleinen, ich will auf jeden Fall, dass das Verhältnis zu Ihm bestehen bleibt, ich weiter sein Papa bin und er auch regelmäßig zu mir kommt.
Sie arbeitet Teilzeit und verdient ca. 900 Euro netto, um sich für sich und unseren Sohn eine eigene Wohnung leisten zu können, will sie Unterstützung beim Amt verlangen (Im jetzigen Haus war Sie bisher noch nicht gemeldet und stand auch nicht im Mietvertrag)
Ich arbeite Vollzeit und Verdiene ca. 1950 Euro netto monatlich. Natürlich werde ich dem Kindesunterhalt in Zukunft weiterhin nachkommen lt DD-Tabelle + Zuschlag von mir.
Meine Frage:
Hat meine Ex-Freundin bei Beantragung von ALGII, Wohngeld oder ähnlichem unter den beschriebenen Umständen einen Anspruch auf Trennungsunterhalt oder Betreungsgeld an mich, bzw. muss ich damit rechnen, dass sich das Amt Geld von mir zusätzlich zum Kindesunterhalt zurückholen will?
Für mich ist diese Frage sehr wichtig, da ich für mich natürlich auch die Zukuft planen will und mir schnellstmöglich eine neue Wohnung suchen will, in der auch Platz für meinen Kleinen bei Besuchen wäre (in München 2-Zimmer im besten Fall 800 Euro warm.)
Vielen Dank euch schon mal für die Antworten!!!
Servus soul_surfer und willkommen im Forum!
Meine Ex-Freundin und ich haben einen gemeinsamen Sohn (2 Jahre alt). Wir haben uns bereits vor bekanntwerden der Schwangerschaft getrennt und Sie hat auch nach der Geburt bei Ihren Eltern im Haus gelebt (1 Jahr in Elternzeit),...
Die erste Frage, die sich mir nach deinen Schilderungen stellt: wie sicher bist Du, der biologische Vater des Kindes zu sein? Gibt es einen Vaterschaftstest? Und nein, irgendwelche Ähnlichkeiten sind keine Beweise Deiner Vaterschaft.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hi Marco,
ja den gibt es...bin sicher der Vater
Moin surfer,
richte Dich darauf ein, für Deine Ex bis (mindestens) zum 3. Geburtstag Eures Kindes Betreuungsunterhalt zu leisten. Grober Richtwert: Dein unterhaltsrelevantes Netto minus Kindesunterhalt minus Dein Selbstbehalt von 1.100 EUR ergibt in etwa das, was Du Deiner Ex bezahlen musst, bevor "das Amt" ins Boot kommt. Freiwillige Zuschläge spielen dabei keine Rolle; ebensowenig die Miethöhe Deines Wohnortes.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
auch wenn der kleine halbtags in die Kita geht?
Ich habe zustäzlich noch Studiengebühren von 295 Euro pro Monat zu tragen + Finanzierung meines Autos, ist denen sowas alles komplett egal, müsste ich dann mein nebenberufliches Studium beeden, bzw. was ist mit Finanzierungsverträgen?
Ich meine ich könnte mit 1100 Euro auf keinen Fall meine Fixkosten + Miete für eine neue Wohnung bezahlen?
Danke
Moin Surfer,
Ich habe zustäzlich noch Studiengebühren von 295 Euro pro Monat zu tragen + Finanzierung meines Autos
Was letztendlich bei der Bereinigung Deines Nettos als abzugsfähig anerkannt wird, obliegt im Zweifelsfall dem Ermessen eines Richters.
Die Finanzierungskosten Deines Autos aller Voraussicht nach nicht, die Studiengebühren (so Du nicht erst seit gestern studierst) hingegen schon eher (da der Mindestunterhalt gewährt ist, solltest Du jedenfalls auf eine Anerkennung drängen).
Da es finaziell ohnehin eng ist, verzichte ich mal auf eine Bedarfsbrechnung für KM und schaue auf Deine Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Beispielrechnung:
1.900 EUR (hier sind jährliche Einmalzahlungen mit einzubeziehen, d.h. Weihnachts-/Urlaubsgeld / 12)
./. 95 EUR (berufsbedingter Aufwand, pauschal 5% Netto, gem. Süddeutscher Unterhaltsleitlinien, ggf. Einzelnachweis)
./. 120 EUR Altersvorsorge (bis zu 4% Brutto - habe 3.000 EUR angenommen - so Du eine Lebensversicherung/Riesterrente oder Ähnliches tatsächlich bedienst)
./. 295 EUR Studiengebühren (so anerkannt)
-------------
1.320 EUR
Das liefe beim Kindesunterhalt auf den Mindestunterhalt hinaus -> Stufe 1 = 225 EUR.
In dieser Beispielrechnung wäre auch keine Höherstufung vorzunehmen, da dann der Bedarfskontrollbetrag nicht mehr gedeckt wäre (und Du theoretisch zwei UH-Berechtigten zur Zahlung verpflichtet wärst).
Auch für Betreuungsunterhalt bliebe kein Spielraum, da Du gegenüber Ex einen Selbstbehalt in Höhe von 1.100 EUR hast.
Eventuell wärest Du an den KiTa-Gebühren zu beteiligen (ggf. auch zu 100%), da dieser einen anerkannten Mehrbedarf des Kindes darstellt (und auch vorm Betreuungsunterhalt greifen würde).
Besten Gruß
United
Danke!
Das sind ja tolle Aussichten, dafür dass man immer für sein Kind da war/ist, die Miete alleine getragen hat etc.
Damit geht ja auch einher, dass z.B. ein relgelmäßiges Übernachten des Kindes alle 14 tage nicht mehr möglich wäre, da ich mir unter diesen Umständen evtl. gerade mal eine 1-Zimmer Wohnung leisten könnte.
Für den Umgang mit dem Kind ist dies doch einfach nicht förderlich 🙁
Zudem kann ich mich ja solange um keine Wohnung kümmern, bis ich weiß was auf mich zukommt.
Würde so gerne schnellstmöglich raus aus dem haus, um die Situation zu entspannen.
Hätte auch eine Wohnung für 800€ warm (relativ günstig für München) und kann dann wohl diese nicht zusagen!?
Nach Abzug KU wäre die Miete kein Thema...falls ich für die Ex auch noch was zahlen muss...unmöglich :-/
Hallo soul_surfer,
Damit geht ja auch einher, dass z.B. ein relgelmäßiges Übernachten des Kindes alle 14 tage nicht mehr möglich wäre, da ich mir unter diesen Umständen evtl. gerade mal eine 1-Zimmer Wohnung leisten könnte.
Für den Umgang mit dem Kind ist dies doch einfach nicht förderlich 🙁
Deinem Kind dürfte es egal sein, ob Du in einer 1-Zimmer-Wohnung oder in einem Palast wohnst 😉
Außerdem müsstet Du nach der Berechnung von United nur (!) Kindesunterhalt zahlen.
lg
sleepy
Sleepy
Hi sleepy,
ihm wahrscheinlich schon, der Mutter aber nicht.
Da werden Fragen kommen wie "wo soll er denn schlafen, da ist doch kein Platz etc"
Ich bin gerade so ratlos wie ich aus diesem Teufelskreis kommen soll.
Ich will meiner Ex auch nichts schlechtes, Sie soll glücklich werden....ich will einfach nur meine Zukunft neu gestalten und ein tolles Verhältnis zu meinem Kleinen bewahren.
Hallo Soul_surfer,
wie und wo Du Deinen Umgang gestaltest, geht die KM nichts an, es sei denn Dein Handeln wäre kindeswohlgefährdend. Dies ist bei einer 1-Zimmer-Wohnung sicherlich nicht der Fall. Und Kids stehen auf Matratzenlager 😉
lg
sleepy
Sleepy
Also würdet Ihr euch auch noch keine Wohnung suchen, sondern abwarten was rauskommt?
Oder ist es besser vorher eine neue Wohnung zu haben...wird die Miete dann berücksichtigt oder interessiert das keinen Menschen (ich geh mal davon aus!)
Die Miete musst Du von Deinem Selbstbehalt bezahlen. Wie hoch die Miete ist, interessiert (richtigerweise) niemanden.
Sleepy
Moin,
...wird die Miete dann berücksichtigt oder interessiert das keinen Menschen (ich geh mal davon aus!)
Die in den UHL aufgeführte theoretische Möglichkeit ...
21.3.2 Gegenüber Anspruchsberechtigten nach §1615lBGB ist der Selbstbehalt [...] in der Regel mit 1.100€. Darin sind Kosten für Unterkunft und Heizung von 400€ enthalten. [...]
21.5.2 Wird konkret eine erhebliche und nach den Umständen nicht vermeidbare Überschreitung der in den einzelnen Selbstbehalten enthaltenen angeführten Wohnkosten dargelegt, erhöht sich der Selbstbehalt.
... solltest Du in der Tat für die Praxis vergessen.
Außerdem müsstet Du nach der Berechnung von United nur (!) Kindesunterhalt zahlen.
Die Rechnung ist aber zugegebenermaßen "arg auf Kante".
800 EUR Miete (auch wenn in München üblich) hören sich bei 1.950 EUR Netto und 520 EUR Fixkosten (Studium + Unterhalt, KiTa + Autokredit noch nicht berücksichtigt) aber schon so oder so nach einem Wagnis an (da darf dann nix kaputt gehen) ...
Das sind ja tolle Aussichten, dafür dass man [...] die Miete alleine getragen hat etc.
Vor diesem Hintergrund kannst Du schon heute nicht wirklich in Luxus leben.
Gruß
United
Na ja, wir wohnen aktuell in einem Haus, für das wir relativ wenig bezahlen, da die Vermieter Bekannte von uns sind.
Aktuell:
Miete kalt 825,-
NK 200,-
Autokredit 250,-
Versicherung 75,-
Sprit 150,-
Haushaltsgeld 150,- (+ 250 von Ihr)
Handy, Internet etc. 95,-
Rest für mich ca. 205 Euro
Studiengebühren bekomme ich momentan "gesponsort" muss aber ja in zukunft niemand wissen 😉
Meine Aufstellung für die Zukunft wäre:
Miete kalt 600,-
NK 200,-
Autokredit 250,-
Versicherung 75,-
Sprit 150,-
Kindesunterhalt 300,-
Handy, Internet, etc. 95,-
Rest für mich 280,- Euro
Das würde so schon passen wenn ich nicht für die Mutter noch mitbezahlen müsste :-/
Selbst für eine 1-Zimmerwohnung muss ich hier mit 500-600 Euro warm rechnen...das klappt doch hinten und vorne nicht!