So muß hier mal was im Namen eines Freundes schreiben, aber hört es euch selber mal an.
In der Vergangenheit hat R.(KV) mit der K.(KM) von N.(Sohn) zusammen gelebt(ca. 13 Jahren lang). Der Sohn wurde in 2000 geboren,
Sie trennten sich dann 2001(Vaterschaft kann auch bezweifelt werden).
Vatzerschaft wurde vorher aber durch meinen Freund anerkannt (Er ging halt davon aus.).
Danach durfte der KV schön seinen KU Zahlen, hatte aber kein Kindesumgang weil die KM das nicht wollte.
Anm. Wollen hier nicht anprangern warum er nicht weiter darum gekämpft hat.
Das eigentliche Problem ist folgendes.
Die KM ist dann innerhalb von einem jahr 6 mal umgezogen, bis sie wieder einen Freund(S.) hatte.
Dieser Freund heiratete nun die KM und diese nahm den Namen von ihm an. Der Sohn wurde anscheinend nicht adoptiert, sondern es wurde nur eine Namensänderung durch geführt, so das er nun auch S. heißt. Anscheinend sollte hier der Eindruck erweckt werden das es sich um den Leiblichen Vater handelt, obwohl nicht adoptiert.
Auch ist herausgefunden worden das der Sohn auf der Lohnsteuerkarte des jetzigen Ehemannes der KM steht.
Die Frage:
Ist dieses Rechtens? 😡
Muß er weiter KU Zahlen? ;(
Um eure Rege Teilnahme an diesem Topic wird gebeten, ich Danke euch.
Sven
[Editiert am 16/7/2004 von Bodyguard]
Was Du heute kannst besorgen, schiebe nicht auf Morgen.
Hallo Bodyguard,
KU muss Dein Bekannter meineserachtens weiter zahlen da der neue Mann der KM den Sohn ja nicht adoptiert hat. Die Namensänderung ist auch "rechtens", meinst mit der Begründung "dem Kindeswohl entsprechend" (z.B. um Hänseleien im KiGa / in der Schule zu vermeiden).
Einzig der EU würde durch die Neuheirat wegfallen, aber den zahlt Dein Bekannter ja wohl sowieso nicht (nicht verheiratet gewesen mit der KM & Kind über 3 Jahre alt).
Dass der neue Mann den Sohn auf seiner Steuerkarte hat ist auch ok, ich z.B. habe die Kids von meinem Mann auch hälftig drauf.
Hier tut sich wieder das Problem der Benachteiligung von Vätern auf, die nicht mit der KM verheiratet waren. Ein Umgangsrecht besteht trotzdem. Wird ihm dieses gewährt?
Viele liebe Grüße,
Jenny
Ich danke dir FJforJJT,
aber ob er das UR hat weiß ich nicht, schecke das nochmal.
Und du hast verdamt recht mit der Benachteiligung der nicht verheirateten Männer.
Viele Liebe Grüße zurück
Sven
Was Du heute kannst besorgen, schiebe nicht auf Morgen.
Am schnellsten bekommt er es heraus, wenn er nicht mehr bezahlt (ggg).
Das mit der Steuerkarte geht, wenn eine Person in der häuslichen Gemeinschaft wohnt und auch versorgt wird. Meldebogen der Gemeinde ist ausschlaggebend.
Namensgebung geht auch.
Kukuck .... es gibt den Test. Stellt es sich heraus, dass er nicht der Erzeuger ist, kann er seine Unterhaltforderungen von dem richtigen Vater fordern. Gibt nach Jahren einen schönen Batzen Geld und eine nachträgliche Ohrfeige für den Fremdgänger (hi hi).
Man(n) sieht sich im Leben meistens zweimal ggggg
Gruss
micmac