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Weiterbildung - MeisterBaföG - Anrechnung Unterhalt?

 
(@dandan)
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Hallo,

um zukünftig beruflich weiterzukommen hatte ich schon vor einiger Zeit vor den Fachwirt zu machen. Die Trennung kam dann dazwischen, weswegen das erst einmal zurückgestellt werden musste.

Nachdem sich nervlich alles langsam beruhigt hat und die ganze Konstellation mit den Kindern sich mitlerweile gut eingefahren hat, denke ich nun erneut daran.

Ich werde die Weiterbildung berufsbegleitend per Fernstudium machen, mein Gehalt bleibt also unverändert. Für die Kosten der Ausbildung (naja ca. 90%) bekomme ich MeisterBaföG. Kosten belaufen sich auf ca. 2,5 - 4.000 Euro (bin noch dabei verschiedene Anbieter zu vergleichen).

Bei einem Gespräch mit dem zuständigen SB des Jobcenters meinte dieser, er sei sich nicht sicher, aber da die Auszahlung des Bafög mein Einkommen erhöhe, erhöhe dies auch den Unterhaltsanspruch.

Weiß hier jemand etwas genaueres? Ich beantrage MeisterBafög da ich mir die Weiterbildung nicht aus eigenem Geldbeutel leisten kann, bekomme auch nur exakt die Beträge die ich brauche.

Weder verursache ich Einkommensverluste, noch habe ich einen finanziellen Benefit. Achso, ich könnte auch ohne Weiterbildung keine Nebenbeschäftigung oder so annehmen, da mir das im Unternehmen nicht gestattet ist. Selbst Unternehmenswechsel für Zweitjob zieht bei mir nicht, da ich für meine zugrundeliegende Ausbildung und Berufserfahrung sehr gut bezahlt werde (ja, ich versuche an alles zu denken).

Das Logik im Unterhaltsrecht kein Maßstab ist, ist mir mittlerweile klar, aber das Geld, dass ich zwischen KfW und Schule lediglich durchreiche, meine Unterhaltsverpflichtung erhöht, ich den Kredit danach brav alleine abzahlen darf, erscheint mir doch etwas sehr stark.

Weiß hier jemand weiter? Auf was kann ich mich hier berufen, bzw. wo ist dies geregelt?

Grundsätzlich ist das Bafög doch auch ein Kredit, wenn ich jetzt (Gott bewahre) bei einer Bank einen Kredit aufnehmen würde um mir ein Auto zu kaufen kann mir dies doch auch nicht als Einkommen angerechnet werden?

Im Voraus bereits vielen Dank für eure Antworten.

Grüße

Dan

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Themenstarter Geschrieben : 03.01.2013 02:08