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Wegweiser gesucht: nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt

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(@rabenkoenig)
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Hallo zusammen,

ich bin auf der Suche nach ein paar ordnenden Kommentaren auf dem Weg zu einer hoffentlich friedfertigen Einigung mit meiner Nochfrau in Sachen Unterhalt. Seit ca. November 2008 befinden wir uns im "Trennungsjahr", wohnen jedoch zusammen mit den beiden Kindern (3 Jahre, 8 Jahre) noch unter einem Dach in friedlicher Koexistenz, sieht auch so aus, als würde das noch ne Weile so bleiben (hoffentlich auch die Friedfertigkeit :)). Obwohl beide Kinder ganztägig zuverlässig betreut sind per Kindergarten bzw. als Kombi aus Schule und Hort, üben wir mit Rücksicht auf die Kinder beide keine vollzeitige Erwerbstätigkeit aus. Mit 35h/Woche erwirtschafte ich ca. 3500 EUR Netto, meine Frau mit 34h/Woche ca. 1950 Netto (jeweils LStKlasse IV). Nun strebt meine Frau eine weitergehende Spezialisierung in ihrem Beruf an und muss ab April deutlich längere Wegezeiten zu einem neuen Arbeitgeber in Kauf nehmen. Als Resultat wird sie ihre Arbeitszeit weiter reduzieren (auf 32 h /Woche) und trotzdem nicht mehr im selben Umfang die Kinder Nachmittags betreuen können. Wahrscheinlich werde ich sie dann täglich bringen und abholen müssen und die Mama erscheint noch rechtzeitig zum vorbereiteten Abendessen  ;( (und ich hoffe, dass dort nicht jemand über den Begriff "Trennung unter einem Dach" lacht... :wink:).
Nun ja, weniger Arbeit heisst trotz höherer Ausgaben (für Verkehrsmittel) zugleich weniger Verdienst. Und das kollidiert mit meinem bisherigen "Zukunftsplan", in dem ich drei Grundsätze vertrat: (I) wir betreuen gleichberechtigt im Zeitaufwand die Kinder und schulden uns daher keinen Betreuungsunterhalt. (II) wir haben beide eine gute Ausbildung, die es jedem von uns ermöglicht, seinen nachehelichen Unterhalt selbst zu erwirtschaften. (III) der tatsächliche finanzielle Aufwand für die Kinder wird anteilig je Nachleistungsfähigkeit in Anlehnung an die Gepflogenheiten bei volljährigen Kindern getragen (bei ca. 1200 EUR derzeit mit Betreuungskosten bleiben für mich ca. 850 EUR und für meine Frau 350 EUR).
Nun spüre ich aber wachsenden Vorbehalt bei meiner Frau gegenüber diesen Grundsätzen, insb. seitdem sie durch die Auftrennung der Finanzen "nicht mehr aus dem Vollen schöpfen kann" (O.Ton!) und suche nach Argumentationshilfen in meinem Sinne (oder aber auch nach begründeten Einwänden, wenn´sein muss). Leider benutzte sie den Begriff "gerecht" auch in der Vergangenheit doch schon "recht" willkürlich, meistens geht es ihr um das "auch noch Leben können". Nur kann man das leider nicht in Zahlen fassen, was sie damit meint. Vielleicht haben wir nur ein Kommunikationsproblem, allerdings ist es dann ein gewaltiges. So schlug sie doch heute vor, dass wenn ich keinen nachehelichen Unterhalt leisten wolle, ich doch besser 100% der Kinderkosten tragen könnte (das wäre dann ein anderer Begriff).... Missverständnis, Naivität oder Unverschämtheit?
Wie kriege ich sie wieder auf den Kurs zurück zu Eigenverantwortlichkeit und Verantwortlichkeit gegenüber den Kindern?

bin dankbar für jeden Kommentar und rechtliche Anregungen als Basis für die weitere Diskussion
rabenkoenig

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2009 02:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin rabenkoenig,

ganz ehrlich? Bestimmte Sätze Deiner Beschreibung lassen bei mir die roten Lämpchen leuchten. Die beiden hier zum Beispiel:

Nun spüre ich aber wachsenden Vorbehalt bei meiner Frau gegenüber diesen Grundsätzen, insb. seitdem sie durch die Auftrennung der Finanzen "nicht mehr aus dem Vollen schöpfen kann" (O.Ton!)
[...]
Leider benutzte sie den Begriff "gerecht" auch in der Vergangenheit doch schon "recht" willkürlich, meistens geht es ihr um das "auch noch Leben können".

An diesem Punkt braucht es eine bis zwei frustrierte Freundinnen, die Deiner Noch-Frau erzählen, dass es nicht Sache der Frau ist, nachehelich auf eigenen wirtschaftlichen Füssen zu stehen; vor allem, wenn man für die quasi gleiche Arbeit viel weniger Geld bekommt. Und dass es für dieses Ziel sehr hilfreich ist, sich selbst in den Besitz der Kinder zu bringen, während der Vater der Kinder ein "grosszügiges" Umgangsrecht bekommen soll. Eine dieser Freundinnen kennt zufällig auch einen bestimmten Anwalt, der das einstielen kann.

Mein vorrangiger Tipp wäre daher: Versuche, in Erfahrung zu bringen, wer die zwei oder drei grössten "Frauenversteher" unter den lokalen Familienrechtsanwälten sind. Deren Namen werden vor allem in Damenkränzchen heiss gehandelt. Vereinbare mit jedem dieser Anwälte einen Termin für eine Erstberatung. Kostet Dich pro Termin eine Stunde Zeit und vielleicht 200 EUR - hat aber den Vorteil, dass Du Dir mit diesem Investment die schlimmsten potenziellen Feinde blockiert hast: Sie dürfen anschliessend Deine Noch-Frau nicht mehr vertreten. Auch ein Beitrag zu einer friedlichen Lösung...

Für alles andere fragst Du hier wieder, wenn es soweit ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2009 02:52
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

.... Missverständnis, Naivität oder Unverschämtheit? Wie kriege ich sie wieder auf den Kurs zurück zu Eigenverantwortlichkeit und Verantwortlichkeit gegenüber den Kindern?

bin dankbar für jeden Kommentar und rechtliche Anregungen als Basis für die weitere Diskussion

Du, diese Anregungen kriegst Du von Herrn Dose und seinen BGH-Komplizen. Lies doch mal sowas hier: http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1551.html Ich hab's gezählt, da kommt 23 mal das Wort "Lebensstellung" drin vor. Schönes Wort, nicht war? "Eigenverantwortlichkeit" ist auch ein schönes Wort, kommt da aber nicht drin vor.

Ich meine, Du solltest Dich nicht allzu sehr Deinem Gerechtigs-Empfinden hingeben als vielmehr auch die Rechts-Wirklichkeit wahrnehmen. Und da kommst Du nicht drumrum, noch ne Schippe draufzulegen. Weil irgendwann kommt Rabenkönigin auf den Trichter, dass ihr "aus dem Vollen schöpfen" und Dose's "Lebensstellung" zwei Wörter für das gleiche Konzept sind.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2009 10:49
(@rabenkoenig)
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Hallo,
Danke für die Kommentare,
@brille: nein, sie wird die Kinder nicht alleine "auf sich nehmen", dazu ist sie zu sehr auf eine berufliche und persönliche Selbstverwirklichung bedacht. Auch wenn der Umweg über den Betreuungsunterhalt doch so bequem wäre... wir befinden uns eigentlich auch noch immer in der Mediation und daher hoffe ich, dass sie keinen heissblütigen RA vor ihren Karren spannt. insgesamt entnehme ich, dass Du eher empfehlen würdest, sie abzublocken, keine Kompromisse wie von pappasorglos vorgeschlagen. So würde mich auch meine "Selbstachtung" leiten, allerdings habe ich dann auch nochmal einen Blick ins BGB (1578) geworfen und da steht leider als Grundsatz, dass das Mass des Unterhalts sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen richtet. Erst in 1578b ist dann von einer Beschränkung und angemessenem Unterhalt die Rede. In Zusammenschau mit der Argumentation der BGH Richter führt das zur unmittelbaren Frustration und dem Gefühl, dass erst nach vollständigem Ausgleich der Gehaltsdifferenz Ruhe einkehrt. Aber dann könnten wir uns bei ebenbürtiger Betreuung zumindest den Kindesunterhalt gleich aufteilen..  :exclam:
Allerdings bin ich unter diesen Umständen zusätzlich sauer, dass meine Frau ohne Not ihre Einkommenssituation verschlechtert hat und zugleich die höchsten Ausgaben produziert. Nach meinem (unmassgeblichen) Gerechtigkeitsgefühl darf das doch wohl so nicht wahr sein, oder?
Also ich denke derzeit darüber nach, ob ich ihr für einen überschaubaren Zeitraum (vielleicht drei Jahre?) eine "Aufstockung" gewähre, wenn sie mich danach dann (vertraglich notariell gesichert) wirklich in Ruhe lässt. Und das, obwohl es in meinen Augen nun wirklich keinen ehebedingten Nachteil in ihrer beruflichen Laufbahn gab...
rabenkoenig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2009 02:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin rabenkoenig,

ich habe Deiner Frau (die ich nicht kenne) nichts unterstellt; ich habe lediglich ein bestimmtes Strick- und Verhaltensmuster beschrieben, das zum Tragen kommen KANN, sobald die ersten Souffleure auftauchen und ihr erzählen, was ihr (angeblich) "zusteht". Da ist beispielsweise die von pappasorglos beschriebene "Lebensstellung". Mein Rat war daher, die schlimmsten "Frauenvertreter" unter den lokalen Anwälten mit einer eigenen Erstberatung zu blockieren. Schon die alten Römer wussten: "Si vis pacem, para bellum" („Wenn Du den Frieden willst, rüste Dich für den Krieg“).

Ihr seid in Mediation? Das hindert - obwohl es nicht sein soll - keine Rosenkriegerin daran, sich parallel mit einem Anwalt zu verabreden. Und zwar auch dann, wenn sie Dir heute früh noch erzählt hat, dass Ihr überhaupt keine Anwälte braucht, sondern alles doch eigenverantwortlich regeln könnt. Dein persönliches Gerechtigkeitsempfinden wird Dir ebenfalls nicht helfen; schon gar nicht, wenn ein gewiefter Anwalt Deiner DEF einredet, dass eine finanzielle Ausstattung wie zu Ehezeiten IHR gutes Recht sei: Sie wird DAS dann als gerecht empfinden - und jeden Euro, den Du davon nicht bezahlen willst, als persönlichen Angriff gegen ihre Rechte werten.

In Summe kann das alles Schwarzmalerei sein; ich versuche lediglich, Dir potenzielle Fussangeln aufzuzeigen, die nicht eintreten müssen. Aber können.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2009 03:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tach.

wir befinden uns eigentlich auch noch immer in der Mediation und daher hoffe ich, dass sie keinen heissblütigen RA vor ihren Karren spannt.

Meine Nemesis und ich haben uns in einem September getrennt. Recht gütlich und einvernehmlich. Zunächst.
Sie hatte dann auch ein erstes Gespräch mit einem Anwalt, dessen Prozessgier ihr aber nicht behagte.

Im März darauf flogen dann die Bomben in meinen Briefkasten.

Mit hochachtungsvollen Grüßen eben desjenigen Waffenschiebers, bei dem sie ihre Erstberatung hatte.

Das Ganze dauert jetzt schon fast so lange wie der erste Weltkrieg und ein Ende ist nicht in Sicht.

Ihr habt euch nach dem September getrennt und es ist noch nicht März.
Bringe schon mal ein paar Dauerkonserven und EPAs in deinen Keller und achte auf Motorengeräusche!

Und höre auf meine Vorredner!

Gruss Laokoon

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2009 17:36
(@rabenkoenig)
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Hallo,
@brille: wollte nichts unterstellen und danke für die Anregung zu den Anwälten. Aber hat nicht jeder Familienanwalt ähnliche Pfeile im Köcher? Ich kann doch nicht zu jedem hingehen. Ihre momentane Anwältin ist auch zugleich Mediatorin (nicht unsere Mediatorin)... vielleicht ein gutes Omen, obwohl keine Garantie natürlich. Klar kann sie durch anwaltliche Beratung "nachreifen" und maximale Forderungen stellen. Dafür will ich ja vorbereitet sein bzw. im Vorfeld auch klare Grenzen setzen.
Was ich in diesem Zusammenhang noch nicht  verstanden habe: Kann meine Frau im Trennungsjahr ihre Einkünfte denn so einfach ohne Not und ohne weitere Absprache reduzieren (und mir dadurch indirekt Mehrkosten aufbürden)?
Welche Bedeutung hat denn der Begriff Unbilligkeit in Bezug auf den nachehelichen Unterhalt? Was gilt als Bedingung für einen nachehelichen Unterhaltsanspruch?: die "eheliche" Lebensstellung (zu deutsch: alles bleibt so wie es ist für sie) oder das Fehlen ehebedingter Nachteile (, denn diese trafen mich (bedingt durch Kindeserziehung) genauso wie sie). Ist es denn nicht unbillig, sein Gehalt soweit ohne No zu reduzieren, dass man leider mit nur knapp 2000 EUR auskommen muss...? Gibt es nicht sowas wie eine Sättigungsgrenze?

Also: nachdem sie ihre emotionale Unabhängigkeit hat, möchte ich meine finanzielle, ohne dass sie dabei untergehen wird.

Für weitere Erleuchtung/Ermahnung dankbar
Rabenkoenig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2009 22:28
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Rabenkönig,
es ist schon eine Gratwanderung, unter einem Dach das gemeinsame Abendbrot im Trennungsjahr vorzubereiten. Ich hoffe, deine Demnächst-Ex erkennt diese Bemühungen von dir auch an, und ist nicht der Meinung, das wäre selbstverständlich.

Ich möchte mich erstmal nur auf einen Aspekt deiner  Fragen beziehen, und zwar

Kann meine Frau im Trennungsjahr ihre Einkünfte denn so einfach ohne Not und ohne weitere Absprache reduzieren (und mir dadurch indirekt Mehrkosten aufbürden)?

Also: nachdem sie ihre emotionale Unabhängigkeit hat, möchte ich meine finanzielle, ohne dass sie dabei untergehen wird.

Bedenke doch mal, dass sie durch ihre Weiterbildung evtl. nur vorübergehend weniger verdient. Auf die folgenden Jahre ihrer Berufstätigkeit bezogen wird sie vielleicht sogar durch den Abschluss mehr verdienen, bessere Chancen haben, weniger ehebedingte Nachteile... Auch diese Seite solltest du berücksichtigen, ob es sich nicht lohnt, jetzt kleinere Einschnitte hinzunehmen, und sogar die Fortbildung zu unterstützen, um sie später dann in die finanzielle Selbstständigkeit (was EU betrifft) entlassen zu können.

Bedenke auch, dass aus ihrer Sicht die Überlegung, beruflich besser dazustehen, und sich deshalb weiterzubilden, deine Aussage (sie würde die Fortbildung ohne Not aufnehmen) dann gar nicht mehr zutreffen kann.

Ob es so ist, oder ob sie ihr Einkommen reduziert, weil sie später eine größere Lücke von dir mit EU auffüllen lassen will, das kannst nur du selbst erahnen!

Ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2009 22:48
(@rabenkoenig)
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Hi Ginnie,
bin da gerade etwas kleinlich in meiner Vorwürflichkeit meiner Frau gegenüber. Und vom Gefühl her möchte sie sicher nicht jetzt ihren Arbeitsumfang reduzieren, um die Gehaltslücke auffüllen lassen zu können. Keine Absicht in dieser Hinsicht. Nein, was mich ärgert, ist eher eine gewisse Sorglosigkeit hinsichtlich der Finanzen und das, obwohl sie nun erkannt hat, dass die Ressourcen nicht unbegrenzt sind, denn sie sagt ja selber, sie könne nun nicht mehr aus dem Vollen schöpfen. Sie geht einfach mal wieder ihren Neigungen nach, ohne mich (der ich immer noch mit betroffen bin) dazu anzuhören.

Zudem ist es leider nicht so, dass eine Subspezialisierung ihr ein höheres Einkommen in absehbarer Zeit garantiert. Und das galt und gilt auch für ihre in der Ehezeit durchgeführte psychotherapeutische Ausbildung. Gewinnbringend einzusetzen sind diese Ausbildungen erst mit Abschluss ihrer Facharztweiterbildung in vielleicht 3 Jahren (also weit "nach" meiner Zeit). Dort hege ich auch noch einen gewissen Groll, hat sie doch v.a. die wirklich teure verhaltenstherapeutische Ausbildung damals aus meinen vorehelichen Ersparnissen finanziert mit dem Kommentar, dies sei eine Investition in die gemeinsame Zukunft. Eine Investition, die ich abschreiben kann. Aber trotzdem ein "Stachel" in meinem Fleisch, wenn ich den Begriff ehebedingte Nachteile (von denen ich nochmals ganz klar sage, dass es solche damit erst recht nicht gab) mir vor Augen halte.

Insofern hoffe ich natuerlich, dass sie all das nicht (wie Du es bereits sagst) als "Selbstverständlichkeit" betrachtet und insb. nicht als ihr "gutes Recht" im Rahmen ehelicher "Lebenssstellung". Nur wie kann ich ihr das klarmachen mit Nachdruck, so das eben nicht aus dem Besonderen etwas Selbstverständliches wird?

rabenkoenig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2009 23:46
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo rabenkönig,

zu eurem finanziellen Konstrukt müsste ich mich noch mehr einlesen, erst dann kann ich vernünftig antworten.

ganz allgemein gesprochen, finde ich Trennungszeit unter einem Dach eben ein wenig bedenklich, und nur mit einer sehr guten Kommunikation machbar. Das scheint aber gerade euer Problem zu sein, jeder hat seine eigenen Vostellungen die nicht miteinander diskutiert werden können.
Wenn ich mich richtig erinner, ist es aber so dass ihr auch das Haus halten wollt, und so die betreuung der Kinder unkompliziert sicher stellen könnt, oder?

Unabhängig von der finanziellen Seite finde ich es wichtig, das Trennungsjahr tatsächlich zu leben: also zwar Abendbrot für die Kinder, klar, aber kein Gedeck für die Mutter, die kommt später und macht sich selbst was. Das ist zumindest meine erste Empfindung. Ob es so in den alltag zu integrieren geht, weiß ich nicht. Ich weiß ja auch nicht, wie ihr den Kindern die Situation erklärt habt. Aber es entsteht bei mir der Eindruck, dass du der Haushälter dort wirst und das sollte irgendwie exakt getrennt werden. Jeder für sich verantwortlich bedeutet in meinen Augen auch, jeder seinen "Gemüsegarten", wenn schon getrennt gemeinsam unter einem Dach, dann wäscht jeder seine Wäsche selbst.

Ich hoffe es kommt verständlich rüber.

LiGr ginnie

schicke dir noch eine PN

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 00:08




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin rabenkoenig,

ich vermute, Du unterliegst einem grundsätzlichen Denkfehler: Der Annahme nämlich, dass die "inneren Verhältnisse" Eurer (fast-nicht-mehr-)Ehe den äusseren Verhältnissen (noch zusammen wohnen) auch heute noch entsprechen. Aus solchen Fehl-Annahmen kann man eine Menge falscher Schlüsse ziehen. Zum Beispiel den, dass man doch eigentlich noch ganz gut miteinander reden könne. Und dass diese Gespräche so ehrlich wären wie früher. Und dass man sich alles erzählt, was man so vorhat und warum. Dass der andere nicht nur an sich selbst denkt. Und dass man sich doch jahrelang kenne und gut einschätzen könne.

Zusammenfassend: Vergiss es! Du kennst diese Frau nicht wirklich. Nicht die von heute. Ich bin in diesem Forum bekannt für den Spruch "Die Frau, von der Du Dich trennst hat nichts mehr zu tun mit dem Mädel, das Du mal geheiratet hast - sie sieht nur noch so ähnlich aus."

Löse Eure Probleme daher so, wie Du sie mit einer Fremden lösen würdest: Mit Respekt - aber mit noch mehr Vorsicht. Denn die Problemlösungs-Mechanismen Eurer Ehe funktionieren nicht mehr. Du hast kein "Recht" mehr auf Ehrlichkeit oder Aufrichtigkeit. In dieser Phase sagt eine trennungswillige Frau durchaus Sätze wie "ich will doch kein Geld von Dir!" - um Dir morgen durch ihren Anwalt mitteilen zu lassen, wie sie sich die Sicherstellung ihres Lebensstandards durch Dich im Detail vorstellt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 03:34
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Löse Eure Probleme daher so, wie Du sie mit einer Fremden lösen würdest: Mit Respekt - aber mit noch mehr Vorsicht.

@brille, da stimme ich dir zu.

ich sage auch gern in solchen Fällen sollte man eine Distanz zu bewahren, wie im beruflichen Umfeld. Bei schwierigen Kunden zB tritt man im Job ja auch  freundlich, aber bestimmt auf und vertritt seinen Standpunkt konsequent, ohne gleich nachzugeben, aber mit lösungsorientierter Kompromissbereitschaft ;-))

Ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 23:01
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Rabenkönig,

Dort hege ich auch noch einen gewissen Groll, hat sie doch v.a. die wirklich teure verhaltenstherapeutische Ausbildung damals aus meinen vorehelichen Ersparnissen finanziert mit dem Kommentar, dies sei eine Investition in die gemeinsame Zukunft. Eine Investition, die ich abschreiben kann. Aber trotzdem ein "Stachel" in meinem Fleisch, wenn ich den Begriff ehebedingte Nachteile (von denen ich nochmals ganz klar sage, dass es solche damit erst recht nicht gab) mir vor Augen halte.

Habe die gleiche Situation, wenn auch in etwas kleinerem Maßstab. Um es kurz zu sagen: Erwarte keine Dankbarkeit ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2009 23:58
(@rabenkoenig)
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Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlass ergänze ich mal meine Beiträge, Grund sind die Äusserungen meiner Frau in der Mediation. Nun will sie nämlich durch einen neutralen Anwalt "ausrechnen" lassen, was rechtens ist. Danach möchte sie schauen, was sie sich leisten kann und a. auch bezgl. des Hauses. Und nach dem Mediationstermin wollte sie kein Wort mehr dazu reden. Also verhärtete Fronten. Ich sehe schon, pappasorglos hat Recht! Nur wie will man etwas "berechnen", was in §1578b mit dem Begriff Billigkeit umschrieben ist. Wie will man "berechnen", ob es ehebedingte Nachteile gab. Berechnen bedeutet doch wohl eher: nach altem Vorgehen schematisch eine Gewinnmaximierung zu betreiben. Dann kann man (sie!) sich mit einem evtl. Kompromiss umso besser fühlen. Ihren Arbeitsplatzwechsel hätte ich ja bereits vollkommen mitgetragen...(so heisst es von ihr, ergo (ihre Schlussfolgerung) müsse ich auch die Konsequenzen tragen, auch solange sie das wolle).

Wie würdet ihr in so einer Situation vorgehen? Für Trennungsunterhalt verstehe ich eine "Berechnung", kann man aber nachehelichen Unterhalt überhaupt berechnen bei den vielen Faktoren, die eigentlich eingehen?

rabenkoenig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 20:46
(@oldie)
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Hi rabenkönig

So langsam solltest Du Deinen Nick in Krähenkönig ändern, da geht es nämlich heisser zu.
Zum Thema:

Wie will man "berechnen", ob es ehebedingte Nachteile gab.

Hier leistet die Rechtssprechung hervorragende Schützenhilfe. Schwerpunkt der Auseinandersetzung wird vorrangig über die Kinder laufen. Du wirst alsbald erfahren, dass sie allein die Kinder nimmt, sie daher bedürftig ist und mächtig UH für sich selber benötigt.
Lass Dir gesagt sein - jetzt ist Schluss mit lustig.

Ihren Arbeitsplatzwechsel hätte ich ja bereits vollkommen mitgetragen...(so heisst es von ihr, ergo (ihre Schlussfolgerung) müsse ich auch die Konsequenzen tragen, auch solange sie das wolle)

Diesen Schuss solltest Du hören. Nachehel. Solidarität wird viel zu oft als Einbahnstrasse gesehen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2009 21:07
(@rabenkoenig)
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hi,
so hilfreich warnende Worte sind, gibt es denn auch ausserhalb einer durch Kindesbetreuung bedingten Nachteilsentstehung für eine ausgebildete Ärztin "ehebedingte" Nachteile. Ich gehe weiterhin nicht davon aus, dass sie die Kinder alleine betreuen will/wird. Insb. was könnte sich hinter dem Begriff Sättigungsgrenze verbergen, die einmal ein Anwalt ins Spiel brachte (in der Grössenordnung von ca. 2000 EUR)? Könnte das ein Anker sein?
rabenkoenig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2009 21:19
(@rabenkoenig)
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Hallo zusammen,
ich habe nun eine Nacht über die Situation geschlafen und ein paar Gespräche geführt. So wie bisher geht´s nicht weiter. Wir befinden uns in einer Pattsituation, die meiner Frau zuträglich ist und mich die letzten Nerven kostet.
Ausserhalb der Mediationsgespräche wünscht meine Frau keine Kommunikation zu den Fragen, die pekuniärer Natur sind oder das gemeinsame Haus betreffen. Selbst innerhalb der Mediationstermine gibt es keine wirklichen Fortschritte, vielleicht könnte man sallenfalls agen, sie präsentiert dort bröckchenweise ihre weiterhin unmöglichen Vorstellungen einer Zukunft. Keine Bewegung, alles soll bleiben wie es ist (bezogen auf die wirtschaftlichen Grundlagen, darüberhinaus möchte sie natuerlich maximale Freiheit). Umschreibend: sie möchte die Konsequenzen der Trennung nicht tragen, am liebsten aussitzen. Glaube daher, dass eine Mediation nicht mehr sinnvoll ist. Sie muss nun mal in die Puschen kommen und ihre Vorstellungen zu den kritischen Themen darlegen, nicht nur im Wolckenkuckucksheim leben. Sich bei ihrer Anwältin informieren. Und dann können wir uns wieder zusammensetzen! Sonst sitzen wir noch in mehreren Jahren dort zusammen!
Was ich möchte ist: Hausanteil auszahlen und überschreiben alternativ Teilungsversteigerung nach Scheidung; was ich möchte ist bei gleichberechtigter Kinderbetreuung (de facto wird die eher zu meinen "Lasten" gehen) Kindesunterhalt nach Leistungsfähigkeit gequotelt, was ich nicht möchte: ihr finanziell unbegrenzt den Rücken freihalten. Daher nochmals meine Frage (wissend, dass das Familienrecht weite Speilräume zulässt): wo beginnt ein ehebedingter Nachteil bei einer Frau, die zwei Kinder geboren hat, aber (trotzdem) das Studium in Regelstudienzeit abgeschlossen hat, die anschliessend ein halbes Jahr auf halber Stelle ganztägig gearbeitet hat (typisch Uniarzt) und die 1 Jahr (zuffällig nach der geburt der Tochter) arebitslos war. In dem genannten zeitraum aber eine teure Weiterbildung aus meinen Rücklagen finanzierte. Mein Gerechtigkeitsempfinden sagt mir, dass sie in ihrer Weiterbildung durch die einjährige Arbeitslosigkeit (und Tochterbetreuung) nicht ´so früh wie möglich die nächste Gehaltsstufe erreicht hat. ergibt sich für die drei Jahre bis zur Fachärztin ein monatlicher "Verlust" von Brutto 300 (Also ca. 10000 EUR für drei Jahre). Allerdings habe ich auch ein Jahr Erziehungszeit genommen und werde daher erst mit dieser Verzögerung mein Gehalt nachverhadeln können (Differenz ca. 5000 EUR). Zudem habe ich die o.g. Ausbildung mit ca. 10000 EUR (aus versteuertem Einkommen!) finanziert. Insgesamt empfinde ich daher ganz bestimmt keinen ehebedingten Nachteil bei ihr, könnte mir aber trotzdem vorstellen, über die genannten drei Jahre ihr in der erwähnten Grössenordnung (300 EUR Brutto) einen nterhalt zu gewähren, wenn diese Summe dann aber auch Eingang in den gemeinsamen Kindesunterhalt findet...
Zu kompliziert? Bin ich zu weich? Bin ich zu hart? Was würdet ihr machen? Ich möchte endlich Klarheit! Ich möchte keinen Krieg!
rabenkoenig dankt für weitere Anregungen (und auch Aufmunterung)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2009 18:22
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich glaube Du machst den Fehler, nicht zwischen TU und EU zu unterscheiden.

Deine Argumente sind alle gut und schlüssig, und die Chancen stehen ja nicht schlecht, dass Du da ohne EU-Zecke aus der Sache rauskommst, aber beim Trennungsunterhalt gibts eigentlich fast nichts zu verhandeln, das geht, abgesehen von einem kleinen Effekt mit dem Erwerbsanreiz, einfach Einnahmen minus Kosten und dann durch 2.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2009 20:04
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi rabenkoenig,
pappasorglos hat es auf den Punkt gebracht. Ehebedingte Nachteile sehe ich auch nicht.
Meiner Meinung zählt auch nicht unbedingt wann jemand aufgrund ehebedingter Nachteile einen Karrieresprung später erreicht, sondern nur, ob die Ehe dazu geführt hat, dass ein Ehepartner nun nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Das dürfte bei deiner DEF nicht der Fall sein.
Außerdem hast du selbst ja dann auch "Nachteile" durch dein Erziehungsjahr. Wie gesagt das ist nur die EU-Betrachtung.

Dass du mit deinem Geld ihre Ausbildung finanziert hast, wird keinen mehr interessieren, es war ja "euer" Geld. Es sei denn beim Thema Zugewinn (wenn es dein nachweisbares Anfangsvermögen war) könnte man was machen, aber nur wenn du den echten Streit suchst. (weiß aber nichts genaues)

Ich möchte noch anfügen, dass es böse ausgehen kann, wenn Anwälte ins Spiel kommen. Es bauscht die Sache hoch und vor allem gehen ein paar Tausender Anwalts- und Gerichtskosten drauf, wenn der Streitwert sich so erhöht, nur weil man sich nicht selbst einigen kann. Besser investiert wäre das geld für beide für einen vernünftigen neuanfang, geht aber nur bei einer gewissen Einigkeit.
Natürlich sollte eine Beratung (kostet 80 - 120 €) in anspruch genommen werden, aber dabei bleibt es ja meist nicht. Es gibt keine neutralen Anwälte, jedenfalls nicht oft. Die meisten wittern doch gerade in einem hohen Streitpotenzial ihren Gewinn. Logisch, davon leben sie. Vielleicht ist deine DEF solchen Argumenten im Ansatz zugänglich, und kehrt "an der Verhandlungstisch" zurück.

Im Moment verläuft das Ganze eher unharmonisch und was mir noch Bedenken macht, sind die Kinder. Wann werden die eingebunden, wann ist der Auszug der Ex geplant, wie soll danach die Betreuung konkret laufen? Diesbezüglich fährst du noch eine Vermeidungstaktik, und es könnte aus dem Ruder laufen, wenn da nichts entschieden wird.

Ist aber nur mein persönlicher Eindruck, der nicht stimmen muss.

Denn insgesamt siehst du alles recht rational, und das wird dir auf jeden Fall auf lange Sicht helfen.

Das will ich auch noch anfügen: manche Dinge entwickeln sich im Laufe der Zeit, und wer den längeren Atem hat und mehr Geduld, der hat dann die besseren Karten. Wie beim Poker  😉

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2009 22:28
(@rabenkoenig)
Zeigt sich öfters Registriert

hi,
Danke für die Antworten und auch die Stützung...
@pappasorglos: ja den TU hatte ich auf Deinen Vorschlag ja wirklich so durchgerechnet mit einer kleinen Differenz die durch die einkommensbedingt unterschiedlichen Erwerbsanreize zustandekommt (so ca. 210 EUR o.ä.). Die Tabelle ist akribisch. Wird aber leider angefeindet, denn selbst dieser kleine Unterschied geht in ihren Augen nicht! Wir würden ja noch zusammen wirtschaften...Will sie zu ihrer Anwältin gehen! ich hab da aber ein gutes Gefühl.
@ginnie: Heute hat sich meine Frau erstmalig Gedanken über ehebedingte Nachteile gemacht und mir Zeiten aufgezeigt, in denen sie zurückstecken musste. War auch nicht so unterschiedlich zu dem, was ich errechnet hatte. Weiss nur nicht, ob´s einen Richter interessiert. Dazu gab´s also nicht so viel Dissonanz. Schlimmer war der Verlauf der Unterhaltung über das zukünftige Lebensmodell. Dieses Haus ist ein Problem, ich bin da dickköpfig und war so standhaft (heute, hurra!), meinem Wunsch nach 100%iger Autonomie hier Ausdruck zu verleihen, sprich ich will das Haus überschrieben haben gegen Ausgleich der hälftigen Tilgungszahlungen oder eine Teilungsversteigerung. Früher hatte ich ja noch erwogen, dass wir weiter gemeinsam Eigentümer bleiben könnten und bei Verzicht auf Versorgungsausgleich sie mir die Hälfte meines finanziellen Einsatzes (110 TEU/2=55TEUR) direkt auszahlt. Davon bin ich aber abgekommen aus emotionalen Gründen (mehr Distanz) und auch aus rationalen Gründen; ich glaube schlicht, dass sie das finanziell nicht leisten kann und möglicherweise über konstrukte des Unterhalts dann wieder einen Ausgleich von mir haben möchte... Das Problem: meine beiden Lösungsvorschläge will sie nicht akzeptieren, sie möchte zu 50% entscheiden können, was weiter passiert. Dies soll dem Wohl der Kinder dienen. keinesfalls möchte sie alleine ausziehen, da sonst eine "Spaltung" entstehen würde. Ich wolle das doch auch nicht und eigentlich sei ich doch gar nicht so, wie ich mich heute gebärden würde (meint: nicht so "hart", distanziert).  Ich blieb standhaft. Sie machte klar, dass sie die Kinder mitnehmen würde. ich blieb standhaft und sagte, dass das doch nicht so einfach sei, zumal ich bisher die kontinuierliche Betreuung gesichert hätte. Am Ende verliess sie mit einem lauten Schrei den Raum und schloss sich ein. Nun ist sie spazieren gegangen.

Ja Ginnie: es verläuft unharmonisch, v.a. aber deshalb, weil ich nun ganz klar war. Aber das Unklare hat uns nicht weitergebracht. Sie schwelgte ja immer in Zukunftsszenarien, die mich unabdingbar als Finanzier zur Voraussetzung hatten. Ich hoffe, dass sie nun auch neue Ideen in ihrem Kopf ventiliert. Hoffentlich keine feindlichen... ich will sie nicht vernichten, ich will schon gar nicht die Kinder gefährden, aber es resultiert nicht automatisch eine Gefährdung, wenn sie nicht ihre Vorstellungen 1:1 umsetzen kann.

rabenkoenig

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.02.2009 00:19




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