Mahlzeit,
mal eine Frage: kennt sich jemand aus mit Trennungsunterhalt sein Wechselmodell, wenn das Kind drei Jahre alt wird?
Meine Ex hat aktuell mal wieder Dollarzeichen in den Augen. Der kleine wird jetzt drei Jahre alt und sie möchte den Unterhalt neu berechnen.
Ich habe zwar schon gelesen – und meine Rechtsanwältin hat mir das auch schon so berichtet – das ab dem dritten Lebensjahr die Elternteile verpflichtet sind, für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Aber wie wird das denn in der Realität gehandhabt?
Wir haben beide den Kleinen zu je 50 %. Sie arbeitet halbtags, und ich Vollzeit.
Ich bin jetzt nicht der Spezialist aber irgendwie scheinen hier die Begriffe etwas durcheinander zu kommen:
Der Trennungsunterhalt ist unabhängig vom Alter und der Betreuung des Kindes. Was Du evtl. meinst ist der Betreuungsunterhalt für Kinder unter 3 Jahren. Hier könnte dieser evtl. wegfallen, wenn keine Gründe für eine besondere Betreuung des Kindes vorliegen. Wann wurde den der Unterhalt (und vor allem welcher) zuletzt berechnet.
KU geht nach DDT und da kommt der erste Alterssprung erst später
Richtig, die Begrifflichkeiten müssen strickt getrennt werden.
Trennungsunterhalt
Dieser ist Aufgrund der Trennung zu zahlen. Im ersten Jahr ergibt sich keine Pflicht zur Aufnahme einer Tätigkeit und der Pflichtige darf seine Tätigkeit nicht einschränken (außer es stehen kindeswohlbegründene Sachverhalte an).
Nach dem ersten Jahr der Trennung kann dann neu gerechnet werden, da eine Tätigkeit verlangt wird.
Auch hier kann der Trennungsunterhalt nicht nach belieben ständig neu berechnet werden. Auch hierbei gilt die zweijährige Wartefrist.
Betreuungsunterhalt
Dieser wird gezahlt aufgrund der Betreuung eines Kindes.
Jetzt lebt ihr das Wechselmodell und darauf ergeben sich für beide Seiten die gleichen Probleme, Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bekommen. Ich würde argumentieren, dass BU nicht gegeben ist, da gleichwertig.
Es könnte also sein, dass sie Unterhalt "nach billigen Ermessen, auf den Einzelfall bezogen" geltend macht. Aber, wenn ich mich recht erinnere, ist Eure Trennung noch nciht solange her und da muss das eh alles berechnet worden sein.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
Betreuungsunterhalt kann weiter gefordert werden, wenn kindbezogene Gründe vorliegen. Ich gehe davon aus, dass dem nicht so ist.
Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht solange die Scheidung noch nicht vollzogen ist. Nach dem Trennungsjahr kann aber von der KM eine Berufstätigkeit erwartet werden, wenn die Kinderbetreuung gegeben ist.
Meine Einschätzung der Situation ist, dass es schwer sein wird mehr als eine Teilzeit zu erreichen. Die Frage ist dabei ob sie die Arbeitszeit ausdehnen könnte, z.B. von 20 auf 30 Stunden pro Woche. Bei einer nachvollziehbaren Argumentation könnte ein Einkommen auf der Basis von 30 Stunden fiktiv anerkannt werden.
VG Susi
Hallo zusammen,
unabhängig von der eventuellen (Neu-) Berechnung des Betreuungsunterhaltes (BU).
Wenn dieser (BU) wegfällt, kann es sein, dass der KU (um eine Stufe) angehoben wird, weil ja ein Unterhaltsberechtigter wegfällt...
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Betreuungsunterhalt kann weiter gefordert werden, wenn kindbezogene Gründe vorliegen.
Auch im (echten = 50/50) WM?
Moin,
ich habe versucht irgendwas zu finden. Leider nichts.
Wie es um einen Betreuungsunterhalt gestellt ist, wenn ein Wechselmodell gelebt wird, geht aus der Suche nicht hervor. Es ist immer vom Kindesunterhalt die Rede.
Daher würde ich interpretieren, dass es einen Betreuungsunterhalt bei Wechselmodel nicht gibt.
Das heißt aber nicht, dass es keinen Anspruch gibt. Es gibt noch weitere Fälle von Unterhaltsleistungen, die wärend der Trennung und der Scheidung folgen können. Im schlimmsten Fall "nach billigem Ermessen!", was immer das auch heißt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo...
Respekt, das du das Kind 50/50 nimmst.
Ich denke mal das das mit Euch einvernehmlich war und nicht gepaart von hintergehen betrug ...etcetc.
du hast noch einen langen... sehr langen Leidensweg vor dir, in Punkto Unterhalt...Gemeinheiten etc und ich weiss ja sonst nix über Dich.
hast du dir mal überlegt, wie es die Jahre weiter geht... finanziell und überhaupt.
musst du Vollzeit arbeiten?
klar musst du nach Gesetz alles erdenkliche tun in Punkto Unterhalt, aber mal drüber nachdenken, ist nicht verboten. Man kann in der aktuellen wirtschaftlichen Lage vieles mit dem Arbeitgeber vereinbaren, wenn du verstehst was ich meine.
Gut wenn du so glücklich bist, dann ist alles ok, aber oft wird einem das Kind aufgedrückt, um das Leben möglichst einfach auf kosten und zeit des anderen Scheidungspartners abzuschieben.
Meine Ex hatte das damals stabsmässig geplant über mindestens 4 Jahre.... also ich hätte ihr was gehustet... ich hätte die kids alle 14 tage gehabt und hätte die Zeit lieber mit einem neuen Partner verbracht...
sei mir bitte nicht böse für diese Anmerkung, du bist für deine Zukunft selber verantwortlich, was du mit deiner Zeit anfängst, und für dein Kind dazusein, alle Achtung, ich würde die alleine werkeln lassen, soll sie doch sehen wie sie über die Runden kommt.
Und sei dir sicher, die sucht und sucht und sucht.. und wird was neues finden, auf deine kosten und deiner Zeit...
alles gute
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."