Guten Abend,
heute bekomme ich von meiner Ex eine Mail die mich zum "kotzen" bringt.
Ich habe für meine Tochter seit der Trennung regelmäßig Unterhalt gezahlt und meine Ex hat auch das vollständige Kindergeld bekommen.
Nun lebt meine Tochter seit Mai/2008 bei mir und da Die Kindesmutter es nicht schafft Arbeiten zu gehen oder was auch immer habe ich darauf verzichtet den kompletten Unterhalt von Ihr zu fordern und so zahlt Sie nur 120 Euro pro Monat. Ich habe aber das Kindergeld auf mich umschreiben lassen da meine Tochter auch bei mir gemeldet ist usw.
Nun ist es so das meine Tochter immer Montag, Donnerstag und jedes 2. Wochenende bei Ihrer Mutter ist und alle restlichen Tage bei mir ist.
Nun kommt die Mail:
wir müssen malsprechen über die Sache mit dem Unterhalt, den ich Dir angeblich zahlen muß für xxxxx. Weil sich das in einem sog. Wechselmodell (in dem xxxxx lebt) anders verhält. Demnach müssten beide anteilig dem anderen Unterhalt zahlen! Dann kommt es natürlich noch auf den Verdienst an, auch von beiden! und das Kindergeld wird auch noch geteilt! Aber auf alle Fälle ist es nicht rechtens, daß Du das ganze Kindergeld erhälst ....und dann auch noch Unterhalt von mir forderst. Zumal ich auch noch finanziell "etwas" schlechter dastehe als Du.
Ich fühle mich gerade richtig verarscht weil ich Ihr entgegen komme mit dem Unterhalt und Sie mir noch in den Hintern tritt.
Sehe ich hier irgendwas falsch?
Gruß
Olli
ich meine nicht Mai/2008 sondern Mai/2009 obwohl das weniger mit der Sache zu tun hat!
Nein, du siehst das nicht falsch.
Der BGH hat, absurderweise, entschieden, dass man nur im Falle von 50/50 von einem WM sprechen könne und dann nicht nicht mehr der volle KU geschuldet wird.
Sobald einer nur 0,1% (das sind rund 45 Minuten im Monat) weniger betreut als der Andere hat er den vollen Unterhalt plus Umgangskosten alleine zu tragen.
Die 100 Minuten machen den Unterschied zwischen mindestens 225,- € bezahlen oder 410,-€ bekommen aus.
Je nach Alter und Einkommen kann das auch weit über 1.000,- sein.
Wenn du fair sein willst, belässt du es bei dem momentanen Satz und klärst deine Ex nur über den tatsächlichen Sachverhalt auf.
Wenn du ebenso drauf bist, wie wir das vielen Müttern zum Vorwurf machen, forderst du alles "was dir zusteht".
Ich plädiere für die erste Variante.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin.
Vom Grundsatz erst mal hat sie Recht: Beim richtigen WM fällt dann kein KU an, wenn beide gleich viel verdienen. Verdient ein ET (deutlich) mehr, dann wird der Unterhalt entsprechend den Einkommen gequotelt. Und Kindergeld würde dann entsprechend berücksichitgt.
ABER: vom WM spricht man nur, wenn es eine genaue 50% Betreuung bei jedem ist. Und das ist es bei Euch ja nicht. Insofern würde Dir tatsächlich sogar der volle KU zu stehen!! Aber gerade dies ist ja eigentlich ungerecht, da natürlich auch bei 60:40 Betreuung beide ETs Kosten haben (das müssen einige Väter hier erdulden)
Was will ich Dir raten: Solltet ihr bislang immer vom WM gesprochen haben, dann würde ich versuchen, mit ihr gemeinschaftlich eine faire Aufteilung zu finden. Wenn Du es Dir leisten kannst, dann vielleicht sogar tatsächlich auf KU verzichten. Das Kindergeld hast Du ja mehr. Und wenn das nicht reicht, warum nicht tatsächlich vom echten WM ausgehen und unterstellen, ihr würdet beide gleich viel Betreuung erbringen, sodass KU sich gegenseitig aufhebt und Kindergeld geteilt wird.
Ich würde nicht riskieren, dass KM das Fass WM wieder aufmacht. Und ich würde auch nicht riskieren, dass KM auf ein echtes WM drängt und dann aufgrund der Einkommensunterschiede evtl tatsächlich noch KU an sie zu zahlen ist (wobei die Differenz nicht so viel sein kann, fraglich ist immer nur, ob beide Seiten auch brav zahlen, da Saldierung vermutlich nicht erlaubt ist...)
Hope that helps, toto
Vom Grundsatz erst mal hat sie Recht: Beim richtigen WM fällt dann kein KU an, wenn beide gleich viel verdienen. Verdient ein ET (deutlich) mehr, dann wird der Unterhalt entsprechend den Einkommen gequotelt. Und Kindergeld würde dann entsprechend berücksichitgt.
--- sie war seit der Geburt (11 Jahre) nie richtig arbeiten und ist jetzt wieder Schwanger! Ich verdiene recht gut aber sehe nicht ein alles alleine zu zahelen deswegen auch nur die 120 Euro!
Ich finde es nur unverschämt nun zu versuchen wieder geld abzuzocken und die anderen Jahre davor habe ich ja auch ordentlich alles gezahlt obwohl meine Tochter oft bei mir war!
Sch... Weiber!!!
Sch... Weiber!!!
Reläääääxxx...
Sei froh, dass es ist, wie es ist.
Die meisten hier, würden sich die Nase abschneiden lassen, wenn sie dir dein Problem abnehmen dürften.
Du beklagst ein echtes Luxusproblem.
Es gibt weniger AE-Väter die überhaupt KU bekommen, als solche, die auch noch EU zu bezahlen haben!
Schließlich sind Mütter, denen Mann die Kinder weggenommen hat, per se nicht Erwerbsfähig.
Zumindest wenn man unsere Justiz fragt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es gibt weniger AE-Väter die überhaupt KU bekommen, als solche, die auch noch EU zu bezahlen haben!
--- Moment wir waren nie verheiratet und sie hat mir unser Kind auch einfach so gegeben, davon abgesehen wollte meine Tochter auch zu mir. Warum sollte ich an aie was bezahlen, also auf welcher Grundlage?
Und warum ahbe ich imemr ordentlich bezahlt und nun ist meine Tochter bei mir und die Mutter muss nicht bezahlen?
Ich habe dir damit nicht meine Meinung geschrieben, sondern das, was die Justiz sonst so treibt.
Ansonsten will ich dir nur klar machen, wie gut es dir geht.
Das kannst glauben oder nicht.
Ganz wie du möchtest.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Demnach müssten beide anteilig dem anderen Unterhalt zahlen! Dann kommt es natürlich noch auf den Verdienst an, auch von beiden! und das Kindergeld wird auch noch geteilt!
das ist ja voll "Thema verfehlt". 😡
Schließlich kommt es bei einem Wechselmodell doch nicht darauf an, wer wem was zahlen muss, sondern wer welche Kosten des Kindes trägt, und wie beide gleich damit "belastet" sind. Na klar finde ich es auch gerecht dass der mit dem höheren Gehalt auch mehr fürs Kind zahlt.
Aber ihr habt ja noch nicht mal ein Wechselmodell, sondern das Kind lebt bei dir und die Mutter hat Umgang.
da ist doch klar dass sie Unterhalt zahlen muss.
Soweit die Therorie. Die Praxis ist hier ja auch schon zur Sprache gekommen.
Du hast jetzt die Aufgabe hier eine Balance zu finden, zwischen dem Umstand, dass derAufenthalt des Kindes bleibt wie er ist, weil er anscheinend dem Kind gut tut und den finanziellen Befindlichkeiten der Mutter. das Problem, was ich sehe ist dass du zwar theoretisch "im Recht" bist Unterhalt zu fordern, aber praktisch die Mutter auch das Kind wieder zu sich nehmen könnte, bzw einen Kampf in diese Richtung beginnt.
Vielleicht kannst du mit vernünftigen Argumenten antworten, nämlich dass es nicht darum geht, wer wem "Unterhalt schuldet", sondern wer welche Kosten für das Kind trägt. (zB Essensgeld, Kleidung, Schulmaterialien usw.) Und da bist du bestimmt derjenige! Würde sie dir deshalb die 120 € nicht mehr zahlen, und auch noch das Kindergeld teilen wollen, dann müsst ihr in Zukunft auch die Kosten fürs Kind teilen. Ich hoffe doch diese Rechnerei geht so auf, dass sie es versteht! Ob es günstig ist darauf rumzureiten dass es ja gar kein Wechselmodell ist was ihr da praktiziert, weiß ich nicht so genau, nicht dass sie aufwacht und alles anders haben will nur weil sie denkt es wäre preisgünstiger für sie wenn das Kind bei ihr wäre, also lieber etwas vorsichtig formulieren? :exclam:
Übrigens, wie alt ist das Kind?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
@ginnie:
das kind müßte nun 10 oder 11 sein
lg tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
--- sie war seit der Geburt (11 Jahre) nie richtig arbeiten und ist jetzt wieder Schwanger! Ich verdiene recht gut aber sehe nicht ein alles alleine zu zahelen deswegen auch nur die 120 Euro!
Da wäre ich dann zudem vorsichtig: Sie könnte ebenso versuchen, die Tochter wieder zu sich zu bekommen, weil sie ja durch die Elternzeit viel mehr Zeit hat und dann stehst Du wieder als "Zahldepp" da.
Ich würde da jetzt sehr vorsichtig und überlegt agieren, nicht dass da noch eine böse Überraschung auf Dich zu kommt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
