Hallo Forumgemeinde.
Nachdem ich nun schon viel bei unterschiedlichsten Themen über diese Seiten erfahren habe, nun mal ein eigenes (neues?).
Über die Suchfunktion habe ich zwar auch hier und anderswo schon ein paar Infos gesammelt, aber vielleicht darf ich meine Frage hier doch nochmal stellen:
Zu mir:
ich bin 36 Jahre alt, lebe seit mittlerweile bald 10 Jahren getrennt von meiner Tochter (und der Mutter, versteht sich ;))
Wir waren nicht verheiratet, haben aber das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter (na, zumindest dem Papier nach, aber das ist eine andere Geschichte)
Nun kann ich in die Private Krankenversicherung wechseln, würde das gerne auch tun, ist aber natürlich, wie so oft im Leben, eine Rechnung.
Aber wie ist es mit meiner Tochter, wechselt die dann automatisch mit? Sie ist und war von Anfang an über Ihre Mutter familienversichert. Kann die liebe Mama erzwingen, dass ich meine kleine in die PKV mitnehme? Klar hat alles Vor- und Nachteile, aber erstmal das grundsätzliche. Ich werde aus dem § nicht so richtig schlau. Oft bezieht sich das ja auf Eheleute, dann wiederum auf den versicherten Status des Kindes bei der Geburt.
Vielen Dank für die Hilfe!!
Der Suchende!
Moin.
Nein, wenn die Kinder bisher in der GKV der Mutter waren, bleiben sie das auch.
Es gab zwar mal ein Urteil, dass Mann die Kinder in der PKV lassen muss aber dann waren sie es vorher auch.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ist ein Elternteil gesetzlich, der andere Elternteil privat krankenversichert, so sind Kinder nach § 10 Abs. 3 SGB V nicht versichert, wenn das Gesamteinkommen des privat Versicherten über der Pflichtversicherungsgrenze liegt und höher als das Gesamteinkommen des gesetzlich Krankenversicherten ist. Das gilt aber nur für Ehegatten oder Lebenspartner. Da du weder das eine noch das andere bist, bleibt nach meinem Verständnis das Kind bei der KM mitversichert.
/elwu
