Hallo liebe Forumuser!
Hier erstmal ein paar Eckdaten: Mein Mann ist für 2 (9 und noch 5 Jahre) Kinder unterhaltspflichtig. Sein Verdienst <1300,00 €.
Beide UHverpflichtungen sind tituliert und bei 9jährigen Kind gibts auch keine Probleme -> Zahlbetrag 229,00 € (gemäß Kindergeldabzugstabelle Ost)!
Nun aber zu unserer Frage.....das jüngere Kind wechselt nun bald die Altersstufe.
Nun wurde uns folgende Rechnung der KM mitgeteilt:
künftiger Mindestunterhalt 322,00 € (-> ok, geht ja aus Tabelle hervor)
neuer %satz = 94,10% gerundet auf 94,0%
Somit sind ab Wechsel der Alterstufe nun 226,00 € zu zahlen.
Der %satz aus diesem bisherigen Titel für das jüngere Kind = 100,00%.
Mir/uns ist nur nicht klar, wo der angegebene %satz von 94,10 % herrührt? Dies ist unsere Frage Nr. 1 ;o)!
Leider haben wir hierzu nichts im Netz gefunden, zwar schon %sätze aber eben nicht den o.g.von 94,10!
Unsere 2 Frage: Bei der Berechnung beim Jugendamt wurden immer die Lohnzettel der vergangenen 12 Monate vorgelegt zzgl. einer eventuellen Steuerrückerstattung bzw. abzüglich einer Nachzahlung.
Nun haben wir aber zum aktuellen Termin noch keinen Steuerbescheid für 2007 &somit auch kein Guthaben od. Nachzahlung erhalten.
Der letzte (2006) liegt schon über 12 Monate zurück und der diesjährige Bescheid wird erst so im August eintreffen.
Zählen somit nur die letzten 12 Lohnzettel oder auch der letzte Steuerbescheid, auch wenn er vor ca. 15 Monaten erstellt wurde? Oder wird der diesjährige Bescheid abgewartet?
Da sind wir etwas ratlos und da wir beim Jugendamt nicht wirklich brauchbare Infos bekommen, wollte ich Euch um Hilfe bitten!
Hierbei geht es nicht um die eigentlichen Zahlungen. Die wurden immer pünktlich beglichen. Nur, dachten wir immer, wenn beide Kinder in einer Altersstufe sind, ist auch der Zahlbetrag gleich.
Und nun zahlen wir für das ältere Kind 229 und das jüngere 226?
Außerdem wollen wir eben auch verstehen, wie sich die Zahlung zusammensetzt.
Schonmal vielen lieben Dank im Voraus............Skygirl237
Ach, was ich noch vergas:
Im Titel steht geschrieben: Unterhalt ist zu leisten in Höhe von 100% des Regelbetrages der jeweils gültigen Altersstufen, ggf. unter Anrechnung eines anteiligen Kindergeldes (§§ 1612b Abs. 5 BGB; § 2 Regelbetragsverordnung).
skygirl237
Hi Skygirl,
ihr scheint ja etwas vertraut zu sein mit dem Zahlenspiel. Schaut euch doch mal >>das hier>> an. Die alten Prozentsätze (vor 2008) wurden umgestellt. Ausserdem sieht es bei euch nach einem Mangelfall aus. KG wird jetzt immer hälftig verrechnet, ist aber bereits im obigen Link dargestellt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
ja vielen Dank für den linki -> also im Prinzip hab ich das auch alles verstanden. Bei uns ist 1. "Titel mit Anrechnung des hälftigen oder teilweise hälftigen KG" relevant.
Aber ich komme eben nicht auf den von der KM genannten %satz von 94,10 %?
Vielleicht rechne ich mit nem falschen "bisherigen Zahlbetrag"? Welchem muss ich denn da einsetzen? Bisher wurden ja 175 € in der ersten Altersstufe bezahlt und nun da die Altersstufe wechselt? Was für ein bisheriger Zahlbetrag ist da einzusetzen?
Weil alle anderen Zahlen (hältiges KG 77€ & Mindestunterhalt 322 €) und sind ja klar, ich denke höchstens da beim bisherigen Zahlbetrag könnte ich nen Denkfehler haben....! Die 322 Mindesunterhalt sind korekt oder?
Hiiiiiiiiiiilfeeeeeeeeee! ;o)
Skygirl237
Ach und wieder hab ich was vergessen: Ja Mangelfall dahcten wir auch.....bisher wurden uns nie sowas wie Kilometer zur Arbeit abgezogen-dies ist lt. Aussage des JA nicht möglich, somit sind wir immer ganz knapp kein Mangelfall gewesen. Mit Kilometerabzug wären wir es längst.....weils echt kanpp ist bei den Benzinpreisen ;o(!
Skygirl237
Hallo Himmelsmädchen,
er ist doch auch ohne Benzinkosten schon Mangelfall.
Bei 1.300,- Netto und 900,- SB gegenüber KU bleiben doch nur 400,- für beide Kinder zum Verteilen übrig.
Ost und West gibt es dabei auch nicht mehr.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Mal anders: Es handelt sich doch um einen dyn. Titel. Dann müsste auch drinne stehen: ab ... (2.Alterstufe) 226 Euro (...%).
Von wann ist denn die letzte Titelanpassung?
Gruss oldie
Edit:
... lt. Aussage des JA nicht möglich,...
Na und?
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo :wink:,
@ Beppo: Ja also das Einkommen ist 1358 € (letzte 12 Monatsverdienste + 1/12Steuerrückzahlung)
Wenn ich jetzt 229 für das ältere Kind & 226 für das jüngere Kind abziehe, bleiben 903 € über ;o).Also knapp drüber. Hab grad nochmal gerechnet,hatte mich erst bissl vertan, sorry! . Wenn aber die Kilometer (ca. 46 sinds) angerechnet werden würden.....wären dies ca. 220,00 € / Monat, die wir noch abziehen könnten, aber geht ja angeblich ne.
@ Oldie: Der Titel wurde zur Geburt erstellt und ist somit vom 01.11.2002 aber von 226 € steht da leider nix. Nur eben die 100% des Regelbetrages (was damals eben 174€ -16 € Kindergeld waren &somit waren 158 zu zahlen). Und durch die Tabelle Ost wurde der Betrag 2007 eben auf 175 € angepasst.
Ich rechne und rechne und klar sind 94% von 322 € Mindestunterhalt - 77 € anteiliges Kindergeld = 226€ aber woher ist nur der %satz? Ich werd einfach ne schlau.............!
Skygirl237
Hi
na ich würde es so machen:
0-5J: (186+77)x100/279 = 94,3 % gerundet auf eine Nachkommastelle
Gegenrechnung: 279 x 94,3% - 77 = 186
Jetzt übertragen auf die neue Altersstufe:
322 x 94,3% - 77 = 226,646 Euro -> aufgerundet: 227 Euro
Wegen Mangelfall: Wie Beppo sagt, auch ohne Abzüge ist das schon ein Mangelfall. Was mir nicht so klar wurde: Habt ihr Auskunftsaufforderung bekommen? Bei der Steuerrückerstattung zählt glaube ich die jeweils letzte.
Bei eurer Konstellation wäre es ratsam, für beide Kinder eine Neuberechnung durchzuführen (wenn ihr wollt), zur Not Abänderungsklage. Es geht hier nach meiner Auffassung um ca. 100 Euro.
Gruss oldie
Edit: Eine mögliche Erklärung für einmal 226 und dann 229 habe ich wohlmöglich gefunden - Rundungsfehler. Wird immer aufgerundet, Prozentsatz und Zahlbetrag, so kommen 229 Euro raus, wird nur der Prozentsatz abgerundet eben 226 Euro.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo nochmals und erstmal vielen lieben Dank!
Habe die Berchnung von Oldie verstanden und muss sagen , daß ich halt nicht mit 186 € als bisherigen Zahlbetrag, sondern 175,00 gerechnet habe also abzgl. 11€ Kindergeld-> war somit verkehrt noar?
Zwar ist mir noch immer der von der KM angegebene %satz von 94,1 % unschlüssig aber nun komme ich wenigstens auch auf die 227 €.
Eine Auskunftsaufforderungs haben wir weder vom JA noch von der KM erhalten....sie hat uns einfach so den neuen Prozentsatz und Zahlbetrag mitgeteilt.
Und wir wollten das halt auch gerne verstehen und nicht "wortlos hinnehmen".
Ja, eine Neuberechnung für beide Kinder wäre sicherlich sinnvoll. Aber dies können ja nur die KM veranlassen, was für das ältere Kind sich etwas schweirig gestalten könnte.....! Und den gerichtlichen Weg haben wir bisher immer bewusst vermieden.
Wieso meinst Du dennoch Mangelfall? Bei Netto 1358 abzüglich einmal 229 € & einmal 227 bleiben ja 902 € somit 2 € drüber überm SB....;o)!
Skygirl237
Hi Skygirl
... daß ich halt nicht mit 186 € als bisherigen Zahlbetrag, sondern 175,00 gerechnet habe ...
Und Du hast ja Recht. Natürlich ist mit 175 das zu rechnen, Prozentsatz also 90,3% und Zahlbetrag 175 respektiv 213 jetzt.
Wahrscheinlich hat Km so gerechnet wie ich zuvor.
Sorry, Gruss oldie
Edit: Mangelfall - ja, von den 1300 + 58 Euro war ja zuvor keine Rede. Dennoch, arbeitsbedingte Aufwendung und priv. Altersvorsorge werden eigentlich immer berücksichtigt (wenn man es weiss und darauf besteht). Wie zu verfahren ist sagen die URL des entsprechenden OLG's.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.