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was passiert mit meinem Titel in Bezug auf die neue Düsseldorfer Tabelle?

 
 Huli
(@huli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich habe einen Titel. Das Urteil wurde im November 2007 ausgefertigt und hat mich im Dezember 2007 erreicht, somit wurde das erst im Januar 2008 rechtskräftig.
Ändert sich da nun etwas durch die neue Düsseldorfer Tabelle oder ändert sich nichts, da erst im Januar der Titel rechtskräftig wurde und sich erst bei einer zukünftigen Änderung der Tabelle sich was am Titel ändert?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.05.2008 03:56
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Morgen Huli,

nein, der Titel bleibt bestehen, Änderungen nur auf Grund der neuen UH-Regelung sind lt. Überleitungsgesetz nicht statthaft. Eine Anpassung des Titels kann alle 2 Jahre mit der dann statthaften Überprüfung erfolgen (Auskunft über Einkommen) oder falls sich Dein EK um mehr als 10% erhöht.

Gruss oldie

Edit: Du selbst bist nicht verpflichtet eine EK-Erhöhung mitzuteilen. Ob Du es trotzdem tust ist Deine Sache.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2008 10:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

siehe http://www.vatersein.de/Forum-topic-11748.html

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2008 10:30