Was passiert mit KU...
 
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Was passiert mit KU, wenn Kind ins Internat geht?

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(@kleineeli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Forenmitglieder,

kann mir von euch vielleicht einer sagen was mit dem KU passiert, wenn das 16jährige Kind nach der 9. Klasse ein Internat für Hörgeschädigte besucht, um dort das BVJ zu machen?
Sollte KU weiterhin an die Mutter gezahlt werden? 

Für Antworten bedanke ich mich schon im Voraus.

Herzliche Grüße
KleineEli

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2009 15:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus KleineEli!

Sollte KU weiterhin an die Mutter gezahlt werden? 

Da KM Erziehungsberechtigte ist, ja!
Es sei denn, es wird anders vereinbart oder verfügt.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2009 15:48
(@papi74)
Registriert

Hallo,

bis zum 18. Lebensjahr geht das Geld an die Mutter und danach an das Kind direkt. Die Ausgaben für das Internat werden ja mit von den KU Kosten mit bestritten.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2009 15:51
(@kleineeli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr beiden,

danke für die Antwort. Der Sohn muss in das Internat, da es für Hörgeschädigte in unserem Umkreis nichts gibt. Also schon, aber dort wird nur HS, Real und Abi gemacht.
So etwas wie das BVJ gibt es  hier nicht.
Wir dachten, wenn der Sohn nicht bei der KM lebt, sondern im Internat, dann müsste sie auch barunterhaltspflichtig sein,
weil sie ja keine Ausgaben hat. Dann haben wir das falsch gesehen?

Grüßchen Elke (auch ausm Süden)  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2009 20:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi KleineEli

Wenn das minderj. Kind einen eigenen Hausstand hat werden tatsächlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Problematisch ist aber die Festlegung der Unterhaltshöhe. Schau Dir mal >>diese doc-File<< an und suche nach dem Wort "Internatsunterbringung".

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2009 20:18
(@kleineeli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldi,

danke für die doc. So wie wir es gelesen und verstanden haben, müssen wir mit Mehrkosten rechnen bzw. uns mit der KM eventuell abklären, wer was bezahlt.
Nun ja.

Danke noch mal

Grüße KleineEli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2009 20:48
(@kleineeli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo miteinander,

es ist schon länger her und war mir nicht sicher, ob ich nun ein neues Thema eröffnen sollte. Aber es ist ja noch übersichtlich und ich wollte nur hier etwas vervollständigen, falls andere mal gleiches Problem haben.

Der Sohn, um den es geht, ist nun seit Mitte August 2009 im Internat. Er erhält Bafög in unbekannter Höhe. Mein Ehemann hat im Oktober das letztemal Unterhalt bezahlt. Momentan erfolgt Briefwechsel zwischen den Anwälten meines Ehemannes und der Ex-Ehefrau. Der Anwalt der Ex-Frau besteht auf den Unterhalt. Er schreibt, dass seines Erachtens die Barunterhaltsverpflichtung des Kindsvaters durch die Beschulung im Inernat nicht zum Wegfall gekommen sei. Er fordert Auskunft über die Einkommens und Vermögenssituation meines Ehemannes. Der Sohn wird demnächst 18 und der Anwalt schreibt jetzt schon, dass mein Ehemann davon ausgehen soll, dass er weiterhin Unterhalt bezahlen wird, weil er nach der Schule wieder zu Hause sein und vor hat, sich in der Nähe seiner mutter eine Arbeit zu suchen. Es wird von der Mutter ein sehr hoher Betreuungsaufwand zu erwarten sein.

Wären hier nicht beide barunterhaltspflichtig? Und wenn ja, könnte man bei der Ex-Frau ein fiktives Ganztageinkommen berechnen? Sie arbeitet in Teilzeit.

Gruß und danke
KleineEli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2010 19:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi KleineEli

Nun ja, die Unterbringung des Kindes im Internat verursacht tatsächlich keinen Wegfall der gesetzl. Unterhaltspflicht - der bezug von Bafög kann dies aber durchaus bewirken. Wenn das Kind auswärtig untergebracht ist bemisst sich sein Bedarf auf exakt 640€, zzgl. KV und solch Zeug. Abgezogen hingegen wird das volle KG. Falls das Bafög also 640€ - 184€ = min. 456€ beträgt kann davon ausgegangen werden, das keine UH-Pflicht seitens der Eltern vorliegt. Bevor hier überhaupt weiter diskutiert wird mit dem gegn. RA sollte erstmal der Bafög-Bescheid in Kopie eingefordert werden. Ohne dem geht gar keine UH-Forderung, das grenzt ja fast schon an Betrug.
Wann wurde denn das letzte mal von Deinem Mann Auskunft verlangt?

Wären hier nicht beide barunterhaltspflichtig?

Viel eher stellt sich mir die Frage, warum bei einer Hörschädigung ein Betreuungsaufwand anfallen sollte? Der Junge ist doch nicht meschugge? Eventuell könnte - ich sagte könnte - ein krankheitsbedingter Bedarf entstehen. Aber immer noch gilt: nur derjenige ist bedürftig, der sich nicht selbst versorgen kann.

Wären hier nicht beide barunterhaltspflichtig?

Ja, und das bereits jetzt (auswärtige Unterbringung).

Und wenn ja, könnte man bei der Ex-Frau ein fiktives Ganztageinkommen berechnen? Sie arbeitet in Teilzeit.

Schwierige Frage. Dazu bedarf es einer Gesamtwürdigung aller Umstände, zzgl. einen Blick in die Glaskugel. 😉 Nicht vergessen, eine gesteigerte Erwerbsobliegenheitspflicht wird dann nicht mehr vorhanden sein.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2010 19:37
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Eli,

wer zahlt denn die Kosten für das Internat? KM oder das Jugendamt? Ist der Wechsel ins Internat eine Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe gem. SGB VIII (acht)? Handelt es sich evtl. sogar um eine Vollzeitpflege gem. SGB VIII §33? In einem solchen Fall würde der Unterhalt entfallen, dein Mann müsste sich aber an den Kosten der Internatsunterbringung beteiligen.

Wenn wir diese Informationen haben, können wir sicherlich bessere Tipps geben. Derzeit (da wir nicht wissen, wer den Internatsaufenthalt zahlt), schauen wir alle in eine beschlagene Glaskugel...

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2010 19:51
(@kleineeli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

wer zahlt denn die Kosten für das Internat? KM oder das Jugendamt?

durch Recherche bei der Einrichtung konnte ich in Erfahrung bringen, dass die Kosten übernommen werden. Es wurde jedoch empfohlen, Bafög zu beantragen. Die Mutter hatte Bafög beantragt, mein Ehemann hat einen Wisch ausgefüll und das Bafög wurde genehmigt. Wie ich aus dem Anwaltschreiben ersehen konnte, wird die Leistung unittelbar an das Landratsamt (wahrscheinlich JA) abgeführt. Ich ziehe daraus den Schluss, dass das LRA auch meinem Ehemann demnächst eine Kostenrechnung schicken wird.

Ist der Wechsel ins Internat eine Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe gem. SGB VIII (acht)? Handelt es sich evtl. sogar um eine Vollzeitpflege gem. SGB VIII §33? In einem solchen Fall würde der Unterhalt entfallen, dein Mann müsste sich aber an den Kosten der Internatsunterbringung beteiligen.

Der Wechsel ins Internat kam deshalb zustande, weil der Sohn ein BVJ macht und hier bei uns in der Umgebung für Hörbehinderte keine Einrichtung angeboten wird. Deshalb musste er auch in ein Internat, weil die nächste Einrichtung etwa 400 km entfernt liegt. Und ja, es ist eine Vollzeitpflge. Der Bub kommt an den Wochenenden heim. Wie der Anwalt geschrieben hat, ist er öfters krank gewesen, die Mutter muss ihn an den Wochenenden verköstigen sowie Wäsche waschen bügeln usw. Deshalb fordert er den KU wegen Mehraufwand. Die Mutter müsse auch die Fahrt aus eigener Tasche bezahlen.  Sie erhält Pflegegeld in Höhe von 225 EUR. Der Anwalt schreibt, dass dieser Betrag nur einen Teil des Mehrbedarfs von Sohn deckt und tangiert seinen Unterhaltsanspruch nicht.

Bevor hier überhaupt weiter diskutiert wird mit dem gegn. RA sollte erstmal der Bafög-Bescheid in Kopie eingefordert werden. Ohne dem geht gar keine UH-Forderung, das grenzt ja fast schon an Betrug.

Mein Ehemann ist gerade dran, ein Schreiben aufzusetzen. Wir werden auch den  Bafög-Bescheid in Kopie einfordern. Mein Mann ruft morgen trotzdem noch das LRA Bafögstelle an und fragt mal nach.

Wann wurde denn das letzte mal von Deinem Mann Auskunft verlangt?
Gruss oldie

2009 hat das Jungendamt von meinem Ehemann die letzte Auskunft verlangt (Gehaltsabrechnungen usw.), da er noch eine Tochter hat, die in einer Einrichtung ist und er deshalb ans JA 260 EUR Kostenbeitrag berappen muss. Ich weiß jetzt nicht, ob das auch für den Sohn gilt, oder ob der RA nochmal Lohnzettel etc. einfordern kann.

Viel eher stellt sich mir die Frage, warum bei einer Hörschädigung ein Betreuungsaufwand anfallen sollte? Der Junge ist doch nicht meschugge? Eventuell könnte - ich sagte könnte - ein krankheitsbedingter Bedarf entstehen. Aber immer noch gilt: nur derjenige ist bedürftig, der sich nicht selbst versorgen kann.

Tja, das fragen wir uns auch; die Mutti stellt ihn als "meschugge" hin. Der Anwalt der Ex-Ehefrau hat in einem vorigen Schreiben mitgeteilt, dass der Sohn mehrfachbehindert sei, was nach Meinung meines Ehemannes nicht stimmt. Der Sohn ist wohl Hörgeschädigt, hat ein Gehörimplantat, und vielleicht kleinere Einschränkungen. Aber keine Mehrfachbehinderungen. Das hat er sein Anwalt dann dem Gegenanwalt geschrieben. Nun schildert die Ex-Ehefrau es so, dass der Sohn sehr oft krank ist, der Sohn schon ins Internat zurückbegleitet werden musste. Das war alles was nun geschrieben wurde.

Der Anwalt bitte auch um Verständnis, dass die "Angelegenheit - unter Zruückstellung behinderungsbedingte Sonderbedarfe - keinen weiteren Aufschub gedulet werden würde. Der KU sei tituliert und die gegen den Titel erhobenen Einwendungen vermögen hiesigen Erachtesn nicht durchzugreifen. ER halte daher den Ausgleich jedenfalls des rückständigen KUs für unabdingbar".

Das heißt wohl doch dass mein Ehemann eine Abänderungsklage anstreben muss. Und ob er da Chancen hätte bezweifle ich persönlich wirklich.

Der Anwalt der Ex-Ehefrau hatte auch letztes Jahr angezeigt, dass sie noch Bescheinigungen beibringen würde, um zu beweisen, dass ein Mehrbedarf bzw. eine Mehrfachbehinderung bestehen würde. Heute kam aber nur eine Bescheinigung der Schule in der drinsteht "Sohn besucht wg. seiner Hörbehinderung eine Sonderberufsfachsuchle berufsvorbeitent ... Alle Wochenenden, die gesamten Schulferien udn Krankenzeiten verbindt Sohn zu Hause bei seiner Mutter. ... Ihm ist der gute Kontakt zu seiner Mutter sehr wichtig, sein Lebensmittelpunkt ist in XXX bei seiner Mutter. Nach seiner Ausbildung hofft Sohn eine Arbeitsstelle in der NÄhe von seiner Mutter zu finden.
Obwohl Sohn im April 18 wird, entspricht seine persönlihe Reife udn sein Entwicklungsstand bei weiem nicht dem eines Volljährigen. Sohn ist auf viel Unterstützung und Begleitung von sEiten der Erzieherinnen im Internat, der Lehrkräfte in der Schule und seiner Mutter zu Hause angwiesen.
Sohn hatte bereits ein GEspräch mit unserer Psychologin. Die Gespräche werden je nach Bedarf weitergeführt. ...

Kurzum, der Anwalt verlangt 316 Eur und da mein Ehemann den letzen Unterhalt im Oktober überwiesen hat, sind es insgesamt 1580 EUR.

Jetzt haben wir uns überlegt, ob man nicht anbieten sollte (nachdem meinem Mann bekannt ist, wieviel Bafög der Sohn erhält), den Differenzbetrag zu überweisen. Beispielsweise das Bafög beträgt 250 EUR, mein Ehemann dann 66 EUR (316 EUR KU - 250 Bafög) an die Ex-Ehefrau überweist. Das wäre doch fair beiden gegenüber. Wenn der Sohn aber 650 EUR erhält, dann würde mein Ehemann nichts bezahlen müssen.

Ich hoffe es ist nicht zu verwirrend und es wäre schön, wenn ihr ein paar Antworten hättet.

Danke im Voraus und Gruß
KleineEli

+++ letztes Zitat formatiert 😉 +++

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2010 00:03




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Puh, jetzt kommen aber viele, vorher nicht genannte, Informationen.
Wenn ein Titel besteht, so ist dieser zu bedienen. Eigenmächtige Abänderung nach Gutdünken ist keine. Es kann sofort zwangsvollstreckt werden. Es ist daher völlig egal, ob und wieviel Bafög er bekommt - Titel ist Titel. Dieser muss bei Änderung der Umstände abgeändert werden.

Eine Frage: Was beinhaltet das BVJ? Dies ist nun mal weder echte Schule noch Berufsausbildung. Lediglich ein höherer Schulabschluss kann angestrebt werden. Ist dies der Fall?

Ob Sohni nun "meschugge" ist oder nicht - das haben weder der RA im Auftrag der KM noch sein Vater festzulegen. Dafür gibt es Ärzte und Atteste, die dies dann entsprechend belegen.

Eigentlich alles, was der gegn. RA da von sich gibt, ist nicht belegt. Ohne entsprechende Nachweise sind seine über den Titel hinausgehenden Forderungen derzeit leeres Geschwätz. Aber mal der reihe nach.

durch Recherche bei der Einrichtung konnte ich in Erfahrung bringen, dass die Kosten übernommen werden.

Von wem? Auf welcher Grundlage? Nachweise anfordern!

die Mutter muss ihn an den Wochenenden verköstigen sowie Wäsche waschen bügeln usw.

Ach herrje. Die arme Frau hat einen Bub und muss ihren mütterlichen Pflichten nachkommen. Wie schrecklich.

Sie erhält Pflegegeld in Höhe von 225 EUR.

Wofür erhält sie Pflegegeld? Für den Jungen? Auswelchem Grund? Nachweise anfordern!

2009 hat das Jungendamt von meinem Ehemann die letzte Auskunft verlangt (Gehaltsabrechnungen usw.), da er noch eine Tochter hat,

Das interessiert nicht. Wann wurde für den Jungen das letzte mal Auskunft verlangt? Von wem? Von wann ist die letzte Titelabänderung?

Der Anwalt bitte auch um Verständnis, dass die "Angelegenheit - unter Zruückstellung behinderungsbedingte Sonderbedarfe - keinen weiteren Aufschub gedulet werden würde. Der KU sei tituliert und die gegen den Titel erhobenen Einwendungen vermögen hiesigen Erachtesn nicht durchzugreifen. ER halte daher den Ausgleich jedenfalls des rückständigen KUs für unabdingbar".

Wenn solch Weichspülergeschwätz von sich gegeben wird handelt es sich entweder um total liebe Menschen - oder die Gegenpartei steht auf verdammt dünnem Eis. Ansonsten könnte gnadenlos aus dem Titel heraus gepfändet werden - völlig problemlos.

Das heißt wohl doch dass mein Ehemann eine Abänderungsklage anstreben muss. Und ob er da Chancen hätte bezweifle ich persönlich wirklich.

Warum bezweifelst Du das ? Es wurde Bafög gewährt. Die Daumenschrauben hier sind relativ hoch. Daher ist von mangelnder Leistungsfähigkeit auszugehen. Und wahrscheinlich liegen Umstände vor, welche eine Förderung begünstigen.

Aber noch mal mit Nachdruck. Was beinhaltet diese BVJ? Und - wie hoch ist das Netto-EK Deines Mannes?
Für mich hört es sich insgesamt so an, als ob unverfroren hier zweimal abkassiert weden soll. Und immer schön auf die Tränendrüsen drücken, obwohl bereits der Staat mit seinen Förderprogrammen eingesprungen ist.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2010 00:59
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo eli,

wenn es um eine Vollzeitpflege gem. §33 SGB VIII geht, dann ruht der Unterhalt; dein Mann muss sich aber mit einem Kostenbeitrag an den Kosten der Vollzeitpflege beteiligen. Bitte versuche herauszufinden, ob es eine Maßnahme gem. §33 SGB VIII ist.

2009 hat das Jungendamt von meinem Ehemann die letzte Auskunft verlangt (Gehaltsabrechnungen usw.), da er noch eine Tochter hat, die in einer Einrichtung ist und er deshalb ans JA 260 EUR Kostenbeitrag berappen muss. Ich weiß jetzt nicht, ob das auch für den Sohn gilt, oder ob der RA nochmal Lohnzettel etc. einfordern kann.

Da dein Mann eine weitere Tochter hat, die in einer Einrichtung ist, sollte er mit dem Thema "Kostenbeitrag" eigentlich auskennen; dies ist aber offensichtlich nicht der Fall. Bitte kläre, ob die letzte Auskunft in 2009 sich auf die Tochter oder den Sohn oder auf beide bezieht.

Nach meinen Informationen kann nicht gleichzeitig Unterhalt und Kostenbeitrag bei einer vollstationären Maßnahme gefordert werden. In >diesem Beitrag< findest du weitere Informationen dazu.

Ob dein Mann für die Besuche bei der Mutter unterhaltspflichtig ist, bezweifle ich. Bei Vollzeitpflege erstattet das JA evtl. Kosten, wenn der Sohn z.B. jedes Wochenende bei der Mutter ist.

Zusammenfassend: Euer Informationsstand ist unzureichend. Ihr müsst hier dringend aufklären! Wenn du bei der Einrichtung nachfragen musst, ob die Kosten übernommen werden, dann fehlen euch sehr wichtige Informationen, ebenso, wenn ihr nicht wisst wieviel BAFÖG der Sohn erhält.

Eurem Anwalt würde ich in seinen Allerwertesten treten. Die Information, dass Unterhalt während einer vollstationären Maßnahme ruht, soll er der Gegenseite schreiben (hat er das schon getan? Ich glaube nicht).

Ob und wie ihr der KM trotz der meiner Meinung nach rechtlich eindeutigen Situation unter die Arme greift, bleibt euch überlassen. Wenn sie die volle Betreuung jedes Wochenende sicherstellt, könnt ihr der KM sicherlich finanziell helfen - freiwillig, versteht sich  :wink:.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2010 01:04
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo eli,

ergänzend: warum schreibt euer Anwalt nicht bezugnehmend auf die rechtlich klare Sachlage und fordert einen Titelverzicht?
Ihr seid nur in der Defensive; warum greift ihr nicht auch mal an?

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2010 01:20
(@kleineeli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

Eine Frage: Was beinhaltet das BVJ? Dies ist nun mal weder echte Schule noch Berufsausbildung. Lediglich ein höherer Schulabschluss kann angestrebt werden. Ist dies der Fall?

Mein Mann hat heute beim LRA Bafögstelle angerufen und man bestätigte die Bafög-Bewilligung sowie dss das Geld gleich an die EIngliederungsstelle geht. Man sagte ihm jedoch nicht, wie hoch der Betrag ist (Datenschutz  :puzz:). Er wurde dann an die Eingliederungsstelle verwiesen bei der er angerufen hat und man ihm mitteilte, dass der Sohn eingegliedert wird. Momentan muss mein Ehemann nichts bezahlen, weil das Bafög dorthin überwiesen wird. Wenn er 18 wird muss er mit seiner Ex-Ehefrau zusammen ca. 31 EUR bezahlen. Das BVJ dient der Eingliederungshilfe für Behinderte.

Wir werden den Anwalt meinen Ehemannes bitten, die Fragen, die ihr gestellt habt, von der Ex-Frau beantwortet zu bekommen.

Was wir schon jetzt beantworten können ist:

Und - wie hoch ist das Netto-EK Deines Mannes?

Das Jugendamt hat letztes Jahr einen  Nettobetrag von monatlich 1.812,77 EUR festgesetzt abzüglich Pflicht- ud Sozialversicherungen 135,--, minus 25 % Pauschale für weitere Belastungen von 419,44 EUR. Für die Eingruppierung maßgebliches Einkommen 1.258,33 EUR. Diese Berechnung war im Zusammenhang mit dem Kostenbeitrag für seine Tochter. Falls ihr das nicht nehmen könnt, weil es ja für die Tochter ist, und weil die beim Sohn strenger berechnen, müssen wir wohl die 1812,77 EUR nehmen.

Für mich hört es sich insgesamt so an, als ob unverfroren hier zweimal abkassiert weden soll. Und immer schön auf die Tränendrüsen drücken, obwohl bereits der Staat mit seinen Förderprogrammen eingesprungen ist.

Der Meinung waren wir auch, aber da die Ex-Frau das Bafög-Geld ja nicht bekommt, wissen wir nicht, ob sie dann nicht doch den Anspruch auf KU  hat. Aber wofür? Der Bub ist doch die meiste Zeit gar nicht zu Hause? Das verstehen wir nicht.

Das interessiert nicht. Wann wurde für den Jungen das letzte mal Auskunft verlangt? Von wem? Von wann ist die letzte Titelabänderung?
Wenn solch Weichspülergeschwätz von sich gegeben wird handelt es sich entweder um total liebe Menschen - oder die Gegenpartei steht auf verdammt dünnem Eis. Ansonsten könnte gnadenlos aus dem Titel heraus gepfändet werden - völlig problemlos.
Warum bezweifelst Du das ? Es wurde Bafög gewährt. Die Daumenschrauben hier sind relativ hoch. Daher ist von mangelnder Leistungsfähigkeit auszugehen. Und wahrscheinlich liegen Umstände vor, welche eine Förderung begünstigen.

Für den Sohn wurde 2006 das letzte Mal Auskunft verlangt, dann wurde ein Vergleich geschlossen, dass er pro Kind 316,-- EUR bezahlen soll.

Das mit dem Anwalt hat uns auch irritiert und wir haben uns gefragt, warum er nicht gleich pfändet. Er hat nur mal geschrieben, dass er vorerst von einer Pfändung absieht, um sich eventuell so zu einigen. Da haben wir uns auch gedacht, dass doch da etwas nicht stimmen kann.

Wir bezweifeln, dass eine Abänderungsklage für meinen Ehemann positiv ausgehen würde, weil es vorher auch nie so positiv ausgegangen ist. Wie du so schön geschrieben hast, können manche sehr gut auf die Tränendrüse drücken.

wenn es um eine Vollzeitpflege gem. §33 SGB VIII geht, dann ruht der Unterhalt; dein Mann muss sich aber mit einem Kostenbeitrag an den Kosten der Vollzeitpflege beteiligen. Bitte versuche herauszufinden, ob es eine Maßnahme gem. §33 SGB VIII ist.

Wir werden Auskunft anfordern, welche §§ es sind. Da wird auf die Exfrau ganz schön viel Arbeit zukommen. Aber ich habe im Net bei der Eingliederungsstelle mal den Sachbearbeiter herausgesucht, der für den Sohn zuständig ist. Hier steht "Rechtsgrundlage §§ 53 – 58 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (Eingliederungshilfe)". Aber wir fragen noch an.

Da dein Mann eine weitere Tochter hat, die in einer Einrichtung ist, sollte er mit dem Thema "Kostenbeitrag" eigentlich auskennen; dies ist aber offensichtlich nicht der Fall. Bitte kläre, ob die letzte Auskunft in 2009 sich auf die Tochter oder den Sohn oder auf beide bezieht.

Die Auskunft in 2009 war nur für die Tochter.

Nach meinen Informationen kann nicht gleichzeitig Unterhalt und Kostenbeitrag bei einer vollstationären Maßnahme gefordert werden. In >diesem Beitrag< findest du weitere Informationen dazu.

Den Kostenbeitrag bezahlt mein Mann für die Tochter. Die Exfrau bekommt hier nichts mehr (Tochter wird 20 Jahre).
Den Unterhalt fordert sie für den im Internat lebenden Sohn (im April 18 Jahre)

Zusammenfassend: Euer Informationsstand ist unzureichend. Ihr müsst hier dringend aufklären! Wenn du bei der Einrichtung nachfragen musst, ob die Kosten übernommen werden, dann fehlen euch sehr wichtige Informationen, ebenso, wenn ihr nicht wisst wieviel BAFÖG der Sohn erhält.

So sehen wir das ja auch, aber mein Mann hat angerufen und ihm wurde nur gesagt, dass Bafög bezahlt wird und wegen Datenschutz nicht mehr und dass mit dem Betrag die Eingliederungsstelle bedingt wird. Mehr durfte der Herr nicht sagen. Nächsten Monat bekommt mein Mann einen Schrieb, wenn Sohn 18 wird, dass geprüft wird, ob ein Elternteil oder beide die 31 EUR bezahlen müssen.

Eurem Anwalt würde ich in seinen Allerwertesten treten. Die Information, dass Unterhalt während einer vollstationären Maßnahme ruht, soll er der Gegenseite schreiben (hat er das schon getan? Ich glaube nicht).

Wir werden das dem Anwalt mitteilen, dass er das hinschreiben soll. Es ist nicht leicht, einen guten Anwalt zu finden. Leider. Und wenn mein Ehemann gar keinen hätte, dann würden wir noch ärmer ausschauen, wie schon jetzt.  :redhead:

ergänzend: warum schreibt euer Anwalt nicht bezugnehmend auf die rechtlich klare Sachlage und fordert einen Titelverzicht?
Ihr seid nur in der Defensive; warum greift ihr nicht auch mal an?

Das hat der Anwalt schon mal geschrieben, dass aufgefordert wird meinem Ehemann "gegenüber zu erklären, dass aus dem Unterhaltstitel keine Rechte mehr abgeleitet werden."

Wir setzen uns jetzt dran und schreiben dem Anwalt und sind gespannt, was zurückkommen wird.

Grüße KleineEli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2010 22:30
(@kleineeli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmals,
ich hab ganz vergessen mich zu bedanken. Haben nun doch noch ein wenig Hoffnung schöpfen dürfen.  🙂

Gruß KleineEli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.03.2010 22:47
(@kleineeli)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

wir haben uns noch etwas gefragt.

Die KM ließ durch ihren RA ja bekannt geben, dass sie den KU unbedingt braucht.

Mein Ehemann musste bis zur Einstellung den KU auf ein Konto überweisen, auf welchem ein Darlehen für 2 Wohnungen bedient wird.
Dass dies damals unerheblich war, wurde meinem Ehemann vom RA gesagt. Die Mutter könne machen mit dem Geld was sie wolle,
es ginge ihn nichts an.

Sie selbst wohnt in einer abbezahlten Wohnung.

Sieht das nun nicht anders aus? Es ist ja offensichtlich, dass sie das Geld für das Darlehen benötigt. Oder geht das meinen Mann
immer noch nichts an?

Grüße KleineEli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2010 12:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Eli,

unabhängig davon, was sie mit dem Geld gemacht hat, hat das Kind doch Kleidung gehabt, gegessen, gewohnt, Schulbücher bezahlt bekommen, Spielsachen im Zimmer, usw.... Also ist das Geld auch beim Kind gelandet. Unabhängig davon, ob die xxx Euro nun auf Konto A geht und sie das Geld für den Jungen von Konto A bezahlt oder ob es auf Konto A geht, sie davon Hausraten tilgt und sie den Jungen aus ihrer Haushaltskasse versorgt. Das sind doch nur abgekürzte Zahlungswege. Was hätte es denn für einen Unterschied gemacht, wenn Dein Mann das Geld auf ihr priv. Girokonto gezahlt hätte und sie es dann in gleicher Höhe selbst weitergeleitet hätte? Man kann nun mal KU nicht eurogenau für die Verwendung nachweisen.

Das sind immer Gedanken, die ich nicht verstehe. Mir ist klar, dass Dein Mann keinen KU mehr zahlen soll, wenn das Kind letztlich keinen Anspruch mehr hat und KM damit DANN ihre Wohnung(en) finanziert. Aber so lange das Kind da gelebt hat und versorgt wurde, ist doch nun wurscht, wer was von welchem Geld bezahlt, hauptsache, das Kind bekommt, was es braucht.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2010 14:52
(@kleineeli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das ist jedem bewusst, dass das in der Vergangenheit so war und dass es dem Vater nichts angegangen ist, was mit dem Geld gemacht wurde.
Die Frage war für die Zukunft gestellt. Sohn ist jetzt im Internat, Mutter möchte weiterhin den Unterhalt überwiesen bekommen, weil sie ihn
für Wäschewaschen, bügeln, Sohn evtl. besuchen oder auf Elternabend gehen und andere Aufwendungen benötigt.

Wenn es ihn immer noch nichts angeht, hat sich die Frage erledigt.

Danke hierfür.

Güße ElkeEli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2010 16:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Eli,

ich sehe es so: WENN die Berechtigung für weiterhin laufende KU-Zahlungen bestehen bleibt, was ja zu klären ist, dann bleibt es dabei (in meinen Augen) wie bisher.
Entfällt die Verpflichtung für KU, entfällt auch das Problem.

Bleibt also die Frage zu klären, OB.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2010 16:41
(@kleineeli)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen Lausebackesmama,

ich sehe es so: WENN die Berechtigung für weiterhin laufende KU-Zahlungen bestehen bleibt, was ja zu klären ist, dann bleibt es dabei (in meinen Augen) wie bisher.
Entfällt die Verpflichtung für KU, entfällt auch das Problem.

Ja, stimt natürlich. Jetzt muss abgewartet werden. Wir sind schon gespannt, was dabei raus kommt.

Grüße und einen schönen Sonntag noch
KleinEli

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2010 10:02




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