Hallo zusammen! :luxhello:
Soviel vorweg: Unsere Trennung, die diesen Monat noch erfolgen wird, habe ich in die Wege geleitet, da ich nach 14 jahren Ehe so viel in unserer Beziehung vermisse, daß ich einen anderen Weg gehen muß! Das es so weit gekommen ist, ist natürlich (so sehe ich es jedenfalls) nicht alleine meine Schuld :shouting: ! Ich habe unmittelbar, nachdem ich den Entschluß gefaßt habe, meine Ehe zu beenden, eine neue Frau :amor: kennen und lieben gelernt, die bereit ist mit mir diese schwere vor mir liegende Zeit durchzustehen.
Wie Ihr Euch sicher denken könnt, habe ich eine ganze Menge Informationsbedarf :stonefall: . Unter anderem müßte ich dringend Informationen bekommen, wie sich mein Trennungsunterhalt berechnet. Hierzu muß ich erwähnen, daß ich erstens noch ca. 60000 € Schulden (stehen auf beider Namen) von einem Hausverkauf (Verlustgeschäft!!!) übrig habe, 2. ein Netto von 1600 € ab Januar 05 haben werde (StKl I) 3. zwei Söhne habe im Alter von 9 und 12 Jahren und 4. meine Frau berufstätig ist (Einkommen ab 01/05 ca. 1000 € netto plus Kindergeld!
Wenn ich die Berechnung richtig durchgeführt habe, bleiben mir zwei Möglichkeiten: Entweder die Schulden weiter abbezahlen, den Kindern Unterhalt bezahlen (599 € nach DT) und meiner Frau keinen TU bezahlen, oder aber ich muß verhungern und verdursten :headcut: , dafür erhält meine Frau dann TU!!!!
Hilfe, was soll ich tun?????????
Bin für jeden noch so kleinen Hinweis :hilfe: unendlich dankbar!! :laola:
gerardpapa :heu:
Hallo Papa,
also wie Du ja weißt, wir dürfen Dir hier keine genaue Berechnung liefern, da das Rechtsberatung wäre.
Aber wenn Du Dich jetzt trennst und Du anteilgi Schulden übernimmst, könnte das so berechnet werden.
Bereinigtes Netto, abzüglich ca 5% Arbeitsmittel und 5% Fahrtkosten, falls die anliegen.
Dann hast mal das Netto was Du für den KU hernehmen kannst.
Laut DT wirst Du für beide Kids je 275 Euro Kindesunterhalt abdrücken müssen.
Danach wird der TU ermittelt.
Naja wenn Du alleine die Kreditraten zahlst, wird da für TU nix mehr übrig bleiben.
Kindergeld interessiert übrigens bei der Berechnung des KU sowie TU nicht.
Naja wie das mit den Krediten geregelt wird, das müßt Ihr zusammen regeln, da Ihr auch Beide dafür haftet.
Unterm Strich kann man sagen, daß Du wohl keinen TU zahlen mußt, da sie dann noch immer mehr als Du hätte.
Aber...TU wird eh nur dann gezahlt, wenn er von dem getrennt lebenden Partner gefordert wird.
Gruß
Melly
:thumbup:
Hallo Melly, hallo Forumsteilnehmer
vielen Dank an Melly für die Antwort! :thumbup:
Hier noch eine Frage: Ist es so korrekt: Bereinigtes Netto - Berufsbedingte Aufwendungen (5 % pauschal, bzw. mehr auf Nachweis) - Schulden - Selbstbehalt (840 €) = Verteilungsmasse für KU :question:
TU nur wenn Ehegatte weniger zur Verfügung steht und dann auch nur falls dieser eingefordert wird? :zitter:
Und noch eine Wissenslücke: Zu welchem Zeitpunkt empfehlt Ihr mir, zum Anwalt zu gehen?
vielen Dank
gerardpapa
@geradpapa,
kann dir nur raten schnellstens einen anwalt aufzusuchen!!!
gruss sandgren 😎
Hallo gerardpapa,
die Reihenfolge ist:
Duschnittliches monatliches Netto abzgl. berufsbedingter Aufwendungen (OLG-richtlinie beachten) - KU gem. DT (also brutto) - Schulden = Summe
Von der Summe wird dann der TU/EU berechnet. Ist die Summe kleiner SB, erfolgt Mangelfallberechnung.
Das KG verringert den Zahlbetrag, also die Nettobelastung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
ich habe mir die Berechnung des KU und Unterhalt an die Ex (TU) berechnen lassen.
Schulden sind vom bereinigten Netto abzugsfähig, soll heissen wenn Du jeden
Monta z.B. 600 € für Deine Schulden zahlts werden diese abgezogen. Dieses Netto
ist dann massgebend für den KU und TU. Ganz grobe Beispiele findet Du auch im Internet.
Einfach mal "rum googeln".
Öh, also Schulden haben mit dem KU nix zu tun, das ist ja das sehr Unangenehme!
Schulden werden NUR beim TU berücksichtigt.
Könnte ja jeder Mann, der sich vom KU drücken will, geplant mal dicke Schulden machen, Auto kaufen und das auf dem Rücken der Kinder.
Nene so geht das nicht.
Wie Jörg auch schon geschrieben hat....Schulden werden nach dem KU beglichen.
Gruß
Melly
Bei den Schulden muss man unterscheiden. Schulden, die eindeutig mit der Familie zu tun hatten (Eigenheim, Mobiliar, etc.) sind durchaus zu berücksichtigen. Das war bei mir auch so. Schulden für "Luxusartikel" natürlich nicht.
LG Uli
Hallo Melly,
wie schon richtig von meinem "vorrender" bemwerkt. Gibt es da Unterscheide.
Ich trage z.B. weiter die Hausfinazierung. Diese "Schulden" werden von meinem Netto
abgezogen. Der Wohnwert des Hauses (also die Hälfte der angesetzten Miete)
wird dann auf ihr bereinigtes Nettoeinkommen addiert, was sich natürlich
im Unterhalt für sie auswirkt.
