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Was muss ich an Unterhalt zahlen?

 
(@hitmanno1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.

Wollte nur mal wissen wieviel Unterhalt ich bezahle muss. Verdiene ca. 1560 € Netto. Kind ist zwischen 0-5 Jahren. Für meine eigene Wohnung zahle ich 700 € Warmmiete komplett. Ich weiß auch nicht wie hier der Selbstbehalt berechnet wird. 900 € müssen mir bleiben. Jetzt ist die Frage, ob ich den vollen Betrag von 333 € lt. Düsseldorfer Tabelle 2010 zahlen muss od. ob ich eventl. unter der Grenze liege.

Danke im voraus

MfG

R.Meier

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2010 17:26
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hitmanno,

willkommen hier; und um mit den beiden wichtigsten Dingen zu beginnen:

a) Wenn das Kindergeld (wie üblich) an die Kindesmutter geht, dann schaust du in der Düsseldorfer Tabelle bitte nicht auf Seite 1, sondern auf Seite 6; da stehen nämlich die Zahlbeträge nach Abzug der Hälfte des Kindergeldes. In Zeile 2 z.B. sind das statt 333 Euro schon mal 241 Euro.

b) Geht es nur um Unterhalt für's Kind, oder will die Mutter auch was für sich selber (Betreuungsunterhalt)? Das dürfte nämlich den Unterschied ausmachen, ob du dir weiterhin deine relativ teure Wohnung wirst leisten können oder nicht ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 17:37
(@papi74)
Registriert

Hallo,

sind die 1560€ monatlich alles was du bekommst oder hast du noch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld?

Gehen wir mal davon aus, dass Dein Einkommen 1560,00€ sind dann kannst du hiervon noch 5% berufsbedingte Aufwendungen und (wenn tatsächlich bezahlt) bis zu 4% Altersvorsorge abziehen.
Lt. DDT müsstest du dann 225,00€ monatlich bezahlen. Es kann Dir passieren, dass du bei einem Kind noch 1-2 Stufen höher gestuft wirst.

Selbst wenn das so sein sollte, liegst du immer noch über den sog. SB. Die Miete musst du auch ggf. von Deinem SB mit bestreiten. Diese wird NICHT zusätzlich raufgerechnet. Es kann in Ausnahmefällen zu einer Erhöung des SB kommen, wenn es absolut keine billigeren Wohnungen geben würde.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 17:40
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Lt. DDT müsstest du dann 225,00€ monatlich bezahlen. Es kann Dir passieren, dass du bei einem Kind noch 1-2 Stufen höher gestuft wirst.

Seit 2010 ist eigentlich nur noch eine Hochstufung um eine Zeile möglich, nicht mehr um zwei - und auch das können wir erst sagen, wenn wir wissen, ob es hier neben dem Kindesunterhalt auch um Unterhalt für die Ex geht oder nicht.

dann kannst du hiervon noch 5% berufsbedingte Aufwendungen und (wenn tatsächlich bezahlt) bis zu 4% Altersvorsorge abziehen.

Achtung, die 5%-Pauschale gilt nicht bei allen Oberlandesgerichten, manche verlangen auch Einzelnachweis der tatsächlichen berufsbedingten Aufwendungen.

@hitmanno: In welcher Gegend wohnt das Kind, bzw. welches Oberlandesgericht ist da zuständig?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.08.2010 17:45
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus hitmanno1!
Ergänzne d zu den Vorschreibern, falls vorhanden:
berufsbedingte Aufwendungen: max 5% vom Nettoeinkommen, wenn Du mehr hast, gegen Nachweis;
private Altersvorsorge: max. 4% vom Bruttoeinkommen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 02.08.2010 18:12
(@hitmanno1)
Schon was gesagt Registriert

Danke schonmal für die zahlreichen Antworten. Das zuständige OLG wäre Stuttgart. Die Brut ist ja noch net geboren. Das wird erst 2011. Ich glaub des Thema unterhalt auch noch für die schneid ich gar net erst an. Sonst kommt die noch auf solche Ideen. Außerdem erhält sie doch 67 % von ihrem Lohn oder? Naja so 300 € sind auch ne Menge Holz. Zum  :gunman:

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Themenstarter Geschrieben : 03.08.2010 10:53
(@hitmanno1)
Schon was gesagt Registriert

Noch eine kurze Frage. Wer kann mir denn definitiv einen Betrag nennen? Das Jugendamt od. sollt ich das erstmal net anrufen?

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Themenstarter Geschrieben : 03.08.2010 12:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ganz ehrlich,

wer sich so im Ton vergreift kann seine Antworten von mir aus teuer vom Anwalt erfragen.

Denk bitte daran das dieses Kind auch von dir gezeugt wurde.  😡

Nachtrag: Ob es dir passt oder nicht, du bist auch der KM ggü. für etwa 3 Jahr zu Unterhalt verpflichtet. Spanne ist mindestens 700 € höchstens ihr bisheriges Einkommen, sfern du in diesen Höhen Leistungsfähig bist. Da brauscht du auch keine schlafenden Hunde wecken, die KM wird da, sobald sie Sozialleistungen haben will sehr schnell auf deine Pflichten aufmerksam gemacht.

Stel dich darauf ein, das du u.U. erstmal mit 900 € auskommen werden mußt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 03.08.2010 12:36
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus hitmanno1!

Die Brut ist ja noch net geboren.

Bei allem Respekt, die Wortwahl ist alles andere als angemessen, zumal das ungeborene Kind überhaupt nix für Deine/Eure Probleme kann.

Das wird erst 2011. Ich glaub des Thema unterhalt auch noch für die schneid ich gar net erst an

Das Kind wird erst 2011 geboren??
Sofern angehende KM und Du Euch getrennt habt: bist Du Dir auch sicher, der Vater zu sein?

Grüßung
Marco

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Geschrieben : 03.08.2010 12:37
(@hitmanno1)
Schon was gesagt Registriert

Ja sorry für die Wortwahl. Mir gehts eher darum wie des passiert ist. Klaro ist des auch mein verschulden. Aber bitte, eine Frau die seit 1 Jahr die Pille nicht mehr nimmt (wie sich im nachhinein rausstellt) und 3x mit mir schläft und nichts sagt. Ich glaube nich das eine Frau das so vergisst. Ihr Kommentar dafür war nur; "Habe ich vergessen".

Naja, wenn ich einen DNA Test machen lassen kostet das net so um die 1500 €?

@Midnightwisch: Danke für die Info. 900 €. Ich zahl ja schon 700 € für die Wohnung. Und das ist in Stuttgart. Umgerechnete Kaltmiete 8 Euro. Na dann sag ich fast scho Peter Zwegat Hallo  :knockout:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2010 12:41




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nuja,

bei einer Frau mit der ein Mann 3x Verkehr hat, sollte mann sich schon aus anderen Gründen mit einem entsprechenden Überzieher schützen.

Zum Thema Vaterschaftstest. Wenn die KM zustimmt kannst du einen zuverlässigen Test schon um die 200-300 € haben. Wenn sie nicht zustimmt geht das ganze nur über die Vaterschaftfeststellungsklage über ein Gericht und das wird dann deutlich teurer als 1500 €

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2010 12:45
(@hitmanno1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.

Ja das mit den 900 € hat mir ja ein Anwalt bestätigt. Aber mal objektiv betrachtet, meine Wohnung kostet 700 € warm. Wie machen das andere Leute hier im Forum? Damit kann man ja net überleben. Zumal der Mietpreis für Stuttgart absolut im Mietspiegel liegt (7,84 kalt ->zahle 500 kalt). Und wer sich etwas hier mit dem Wohnungsmarkt auskennt, dass man viiiiiiiiiiiiiel billiger keine bewohnbare Wohnung hier findet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.08.2010 16:26
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo hitmanno,

Ja das mit den 900 € hat mir ja ein Anwalt bestätigt. Aber mal objektiv betrachtet, meine Wohnung kostet 700 € warm.

Objektiver als deine objektive Warmmiete ist die unterhaltsrechtliche Tatsache, dass dir wenn's dumm läuft eben nur der Selbstbehalt bleibt (aber zur genauen Höhe sag' ich gleich noch was). Jedenfalls, wie ich eingangs schon sagte:

b) Geht es nur um Unterhalt für's Kind, oder will die Mutter auch was für sich selber (Betreuungsunterhalt)? Das dürfte nämlich den Unterschied ausmachen, ob du dir weiterhin deine relativ teure Wohnung wirst leisten können oder nicht ...

Hat die Dame sich denn schon hinsichtlich Betreuungsunterhalt geäußert? Wenn sie nach der Geburt ziemlich zügig wieder arbeiten gehen möchte und somit ihr eigenes Geld verdient, dann musst du die paar Monate nach der Geburt irgendwie finanziell überbrücken, aber danach kommen auf den Kindesunterhalt von vermutlich 241 Euro für dich noch die anteiligen Kosten für die Kinderkrippe oben drauf, aber das war's dann auch. Falls sie die nächsten drei Jahre zu Hause bleiben und sich um Bambino kümmern möchte, dann allerdings wird es effektiv darauf hinauslaufen, dass du alles über deinem Selbstbehalt bei ihr abliefern darfst.

Stichwort Selbstbehalt: Ich glaube, dein Anwalt hat es sich zu einfach gemacht. Die 900 Euro sind der Selbstbehalt, den du gegenüber dem Kind hast; gegenüber der Mutter müsste dir m.E. ein Selbstbehalt von 1.000 Euro verbleiben. Die Rechnung dürfte demnach ungefähr so aussehen:

Netto 1.560 Euro, abzüglich 5% pauschal für berufsbedingte Kosten, bleibt ein bereinigtes Netto von 1.482 Euro. Somit Zeile 1 und keine Hochstufung, weil Mutti ja auch was will. Daher KU in Höhe von 225 Euro. Bereinigtes Netto von 1.482 Euro, abzüglich KU, bleiben 1.257 Euro, woraus sich ein Betreuungsunterhalt ergibt, den ich gar nicht genau auszurechnen brauche, weil er auf alle Fällen deinen Selbstbehalt verletzen wird, und daher wird er einfach am Selbstbehalt von 1.000 Euro gekappt - im Klartext, von den 1.257 Euro aus dem vorigen Rechenschritt bleiben dir 1.000 Euro, und 257 Euro lieferst du als BU an Madame ab.

Ist jedenfalls meine vorläufige Einschätzung der Situation. Noch ein bisschen komplizierter wird die Berechnung, wenn Madame zwar wegen der Betreuung des Kindes zu Hause bleibt, aber die Betreuung trotzdem kostenpflichtig an eine Kinderkrippe delegiert, denn dann wirst du die Krippe zahlen müssen, damit sie faul zu Hause sitzen kann (ja, das hat der BGH in seiner unendlichen Weisheit in einem Schandurteil aus dem Jahr 2009 so gesprochen). Ändert aber in deinem Fall im Endeffekt wenig oder nichts, weil du dann zwar die Krippe zahlst, dies aber vor Berechnung ihres BU-Anspruchs berücksichtigen wirst und somit ihr BU-Anspruch wegen deines Selbstbehaltes entsprechend niedriger ausfällt. Aber darüber reden wir, wenn's tatsächlich so kommen sollte.

Wie auch immer: Ob nun der Selbstbehalt von 900 Euro oder der von 1.000 Euro greift, mit einer 700-Euro-Wohnung hättest du so oder so ein Problem. Und es ist dein Problem, da hilft dir keiner. Versuch' also rauszufinden, was die Mutter des Kindes nach der Geburt zu tun gedenkt, und bei einer unerfreulichen Antwort wirst du wohl oder übel in eine deutlich kleinere und billigere Wohnung umziehen müssen. Eventuell wäre es noch eine Alternative, ein Zimmer deiner derzeitigen Wohnung unterzuvermieten.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.08.2010 18:05