Hallo ihr Spezialisten,
kurz zu den Fakten:
Geschieden wurde ich im Okt. 2006 daraus ist ein Vergleich hervorgegangen, in dem ich Monatlich
200€ für meinen Sohn und 351€ für meine Ex-Dame bezahle, dieser Vergleich ist für mich ab dem 01.01.2009 Abänderbar, dieser enthält auch eine Vollstreckungsklausel.
So nun hatte ich ein Gespräch mit meiner Ex, die eine einjährige Tochter mit ihrem LG hat, die vier Leben in einem eigenen Haus.
Sie würde ab 01.01.2009 auf den Unterhalt verzichten wenn ich für acht Monate, die Kosten für den Kiga in Höhe von 88€ Übernehme.
Ich Zahle für meinen Sohn, habe ihn auch jedes zweite WE! Alles kein Thema!!
Was meint ihr :question: habe ich gute Aussichten bei einer Abänderung für sie nicht mehr zahlen zu müssen oder würdet ihr für acht Monate die Kiga Kosten übernehmen?
Gruß Angelone
Hi,
ohne auf deine eigentliche Frage zu antworten:
Rechne dir doch mal durch, was dich eine Abänderungsklage kosten könnte - das Vergleichsangebot deiner Ex kostet dich 88*8=704 Euro.
Bekommst du dafür ein evtl. ungewisses Urteil?? - Recht haben könnte dich also evtl. deutlich teurer kommen.
Schönen abend
galaxy
Moin,
m. E. ist ab der Geburt des Kindes der LG zuständig für den Unterhalt der Exdame. Zumindest, wenn der Vergleich anfechtbar ist. Soweit ich weiß, ist Vergleich Vergleich, soweit man ihn nicht anfechten kann.
Grob würde ich sagen: Aus die Maus mit Unterhalt fürs Hexchen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Erst mal Danke für die schnellen Antworten!
Der Vergleich ist halt für mich ab dem 01.01.09 Abänderbar, deswegen hatte ich schon ein Gespräch mit meinem Anwalt, dieser ist der Meinung ab dem 01.01.09 gibt es nichts mehr sie!
(RA: Entweder sie unterschreibt die Verzichtserklärung oder wir gehen vor Gericht)
Gut er bekommt ja so oder so sein Geld von mir! :knockout:
OK, was eine Abänderung an Kosten mit sich bringt kann ich mir nur Denken!
Moin,
durchrechnen solltest Du, wie es sich auf den KU auswirkt, wenn der EU weg fällt. Also, was ist Dein Netto und was müsstest Du nach DDT zahlen. Wenn Du dann vielleicht auf 300 KU kämst, wäre die Regelung mit dem KU wie bisher plus Kita nicht die dümmste.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Solange du noch was an Exe zahlst sind 230,- KU fällig. Wenn Exe leer ausgeht 244,-.
Die 88,- sind steuerlich absetzbar, der KU nicht. Der tatsächliche Schaden, der dir durch die 88,- entsteht ist also tatsächlich recht gering.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallöchen,
Vorsicht !!!
Hab ich da was von ner Vollstreckungsklausel gelesen? Lass dir das auf jeden Fall schriftlich geben!
LG Daisy
Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!
Danke!
Ja klar alles nur schriftlich, bin mir aber immer noch Unsicher was ich machen soll, da sie mit ihrem LG jetzt über drei Jahre zusammen ist, ihr Kind haben, ihr Haus haben und dann die Forderung 8 Monate 88€ oder kein Verzicht! :gunman:
Lg Angelone
Hi,
lös Dich doch mal davon, ob sie verzichtet oder nicht. Mach eine Rechnung auf, was es Dich kostet zu streiten plus neuen KU wenn Du (höchstwahrscheinlich) gewinnst oder aber, wenn Du nicht streitest, es bei dem KU wie bisher bleibt, Du dafür die Kinderbetreuungskosten zahlst, die Du zu 2/3 vom FA erstattet bekommst und sie verzichtet.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
sind die Kigakosten nicht Mehrbedarf, die Angelone dann eh zahlen müßte !?
Also, ich würd´s machen ... aber nur schriftlich.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Moin,
nein, KiGa/KiTa ist nicht Mehrbedarf, so lange die Ex nicht arbeitet und keine Vollzeitunterbrigung erfolgt. Auch das Argument "Ist ja für's Kind" kann ich einfach nicht mehr hören. Wer dieses Bestreben hat, soll das Geld dann anlegen und für den Führerschein, das erste Auto, das Studium usw. usf. auskehren.
Das richtige und sinnvolle Vorgehen ist es, die Ex anzuschreiben, dass sie auf die Vollstreckung aus dem Titel ab dem 01.01.2009 zu verzichten hat. Macht sie das nicht, wird Abänderungsklage erfolgen. Da sie als Verlierer aus diesem Verfahren hervorgehen wird, muss sie die Kosten allein tragen.
Um vorprozessuale Kosten einzusparen, kannst du das Schreiben auch selbst aufsetzen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@ Deep,
Ich Danke Dir!
So dachte ich auch und mir Persönlich fällt ein Stein von Herzen, dieses zu Lesen!!
Gruß Angelone
