Was läuft wenn das ...
 
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Was läuft wenn das Kind volljährig wird ?

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(@honeybo)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Gemeinde,
mein Sohn wird jetzt im Februar volljährig, was ändert sich, oder wie läuft es in der Reihenfolge ab, barunterhaltspflicht, mutter-vater ?
Sohn ist in Inobhutnahme in einem Heim, hoffnungsloser Fall, keine Bemühungen zur Ausbildung, nicht mal Hauptschulabschluss, keine Motivation seinerseits zu gar nichts.
wie kann man da "angreifen", welche Fristen gibt es da er sich null und gar nicht bemüht.....Weiss da jemand von euch bescheid ? Vielen Dank im Voraus...
Grüsse Bernd

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2010 17:03
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

http://www.vatersein.de/Forum-topic-18135.html

Lies mal hier....

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2010 17:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin honeybo,

mit Erreichen der Volljährigkeit endet die Unterhaltspflicht durch die Eltern; der junge Erwachsene ist für sich selbst verantwortlich. Ausnahme: Eine laufende Schul- oder Berufsausbildung.

Das zu realisieren kann durchaus hilfreicher sein als weiteres Sponsoring; man muss dann nämlich plötzlich mit Hartz4 auskommen (oder sich einen Job als Bauhelfer oder Frittenbäcker suchen). Du bist jedenfalls erst einmal raus aus dem Unterhaltsspiel. Vielleicht öffnet ihm das die Augen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2010 17:25
(@honeybo)
Schon was gesagt Registriert

hi martin,
aber es ist so dass er im heim sitzt, in der inobhutnahme, da zahle ich jetzt ja den kostenbeitrag, dein tip stimmt dass ich keinen unterhalt dann zahlen muss.
danach wohnt er wohl wieder bei seiner mutter im haushalt, wie ist es dann ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2010 17:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin honeybo,

mir persönlich ist kein Rechtskonstrukt bekannt, nach dem für Volljährige (nicht behinderte) Menschen eine Heimunterbringung durch die Eltern bezahlt werden muss. Faulheit ist kein Menschenrecht, für das die Eltern aufzukommen haben.

Ob Deine Ex Euren Sohn wieder bei sich wohnen lässt, ihm Essen auf den Tisch stellt oder ihn sonstwie sponsert, ist ihre freie Entscheidung; sie löst ebenfalls keine Zahlungspflicht für Dich aus.

Ich persönlich würde mit dem Erreichen der Volljährigkeit alle Zahlungen einstellen, sofern kein unbefristeter Unterhaltstitel existiert.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2010 17:49
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi honeybo

Die Inobhutnahme gilt nur für Kinder und Jugendliche. Mit 18J trifft dieses nicht mehr zu, dann sind es rechtl. gesehen junge Volljährige. Damit endet automatisch die Inobhutnahme, zumindest wenn sie nach SGB 8 erfolgte. Das erklärt sich auch unter dem Aspekt, dass ein Volljähriger nur durch Gericht respektiv Amtsarzt entmündigt werden darf. Anders wiederum ist es seine freiwillige Entscheidung und er unterliegt der normalen Gerichtsbarkeit inkl. aller Paragraphen und Vorschriften.
Daher: mit 18J beginnt ein neuer Abschnitt bei ihm.

Gruss oldie

Edit: Auf welcher Grundlage zahlst Du und an wen? Existiert darüber hinaus noch ein Titel?

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2010 17:50
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

danach wohnt er wohl wieder bei seiner mutter im haushalt, wie ist es dann ?

Auch dann gilt erstmal ,das ein Unterhaltsanspruch nur dann besteht, wenn er nicht in der Lage ist für seinen Unterhalt selbst aufzukommen. Besteht ein Anspruch, so sind beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet und der Bedarf errechnet sich aus der Summe beider Einkommen minus KG und minus Ausbildungsvergütung.

Das ist nur derFall ,wenn er eine allg. Schule besucht, eine Ausbildung absolviert oder ein Berusvorbereitendes Jahr macht. In allen anderen Fällen kann er seine Lebenshaltungskosten durch jobben (Zeitung austragen, Fritten braten. Putzen ...) erwirtschaften.

Wenn Sohnemann auf der faulen Haut liegen will, dann wird sicher früher oder später die ARGE auf dich zukommen. Das ist dann aber wieder ein anderen Thema

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2010 17:53
(@honeybo)
Schon was gesagt Registriert

Oh jeh, die nächste instanz "ARGE", was macht diese ? Agentur für Arbeit oder Sozialamt ? da wird der schreck wohl nie aufhören oder...?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2010 17:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Oh jeh, die nächste instanz "ARGE",

Och, die sind unter diesen Umständen auch zahnlos. Aber melden solltest Du Dich dann, da sie oftmals gehörigen Druck produzieren, welche auf falsche Annahmen beruhen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2010 18:07
(@honeybo)
Schon was gesagt Registriert

Danke Oldie,
ich glaube ihr habt da mehr erfahrung als mancher anwalt, war letzte woche bei einem und glaube der hatte gar keinen plan, und redete nur bla bla über die schriebe vom jugendamt sprich las sie nochmal runter....ich schau trotzdem mal nach wegen dem titel, melde mich bei dir dann wieder.
Soll ich denn die ARGE informieren, vorab, oder weck eich da tote hunde ??

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2010 18:11




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin honeybo,

Soll ich denn die ARGE informieren, vorab, oder weck eich da tote hunde ??

viel gefährlicher wäre es, wenn Du lebende Hunde weckst... 😉

Aber im Ernst: Als Volljähriger ist Dein Sohn zunächst einmal in der Pflicht, sich selbst um bestimmte Dinge zu kümmern. Beispielsweise um einen Schulabschluss, um einen Ausbildungsplatz oder eben um Arbeit. Du musst ihn nirgends hintragen.

Falls ihm zur Finanzierung seines künftigen Lebens nichts Besseres einfällt als bei der ARGE aufzuschlagen, werden die ihm nichts anderes erzählen. Möglicherweise werden sie sich irgendwann bei Dir melden, wenn ihre Bemühungen fruchtlos sind, Sohnemann in Lohn und Brot zu bringen. Aber wie schon gesagt: Es gibt keine juristische Möglichkeit, Dich zum Unterhalt für ein faules, erwachsenes Familienmitglied zu verpflichten. Wenn sich die ARGE bei Dir meldet: Keine Zusagen machen, keine Unterschriften leisten, sondern wieder hier aufschlagen. In vorauseilendem Gehorsam brauchst Du da aber erst einmal gar nichts zu tun.

Grüssles von der Schweizer Grenze
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 03.02.2010 18:20
(@honeybo)
Schon was gesagt Registriert

danke Martin,
schweizer grenze ? ich arbeite in zürich....das ist schon ein hilfreiches forum hier.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.02.2010 18:33
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

schweizer grenze ? ich arbeite in zürich....

und ich ca. 45 km nordöstlich von ZH 😉

...und by the way: Nachdem das "Kind" (das demnächst keines mehr ist) in D lebt, können wir Dir auch helfen; die Schweizer Rechtsprechung und Gesetzgebung spielt für Deinen Fall dann eh keine Rolle.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 03.02.2010 18:38
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Ich würde an deiner Stelle beim JA nachfragen, ob nach Volljährigkeit der Junge noch weiterhin Hilfe erhält.
Wenn dem so ist und er nicht zur KM zieht, wirst du auch weiterhin einen Kostenbeitrag leisten müssen (Hilfe für junge Volljährige).

Hier sind dann aber auch z.B. die § 1609 BGB zu beachten!

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2010 20:40
(@claudia45)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

wer tut das entscheiden und nach welchen Richtlinien hilfe für junge Volljährige?

m.f.g

claudia

Das Leben als 2 Ehefrau ist hart und ungerecht

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 11:39
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen Claudia!

Bei Wiki kann man eine kurze Erklärung darüber lesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_f%C3%BCr_Junge_Vollj%C3%A4hrige

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 11:47
(@claudia45)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen kosmos 25,

die Tochter meines Mannes hat die Lehre nach 2 Wochen geschmissen am Wochende nur Party und sonst gammeln
obwohl Sie seit 2 Jahren in einer Pflegefamilie ist.
Das möchte mein Mann nicht finanzieren wenn Sie eine Ausbildung machen würde wäre es was anders aber so.

Das hat mit hilfe schon nichts mehr zu tun sondern faulheit wie die Tochter mal sagte der alte zahlt ja.

m.f.g

Claudia

Das Leben als 2 Ehefrau ist hart und ungerecht

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 11:58
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Claudia!

Fange doch einfach einen neuen Thread an mit deinen eigenen Fragen!

Grüße,
kosmos

*edit: Habe gerade gesehen, du hattest schon mal Fragen zu diesen Thema und auch Antworten.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 12:03
(@claudia45)
Schon was gesagt Registriert

hallo kosmos25,

leider keine Antwort bekommen die wir beim JA anbringen könnten.

m.f,g

Claudia

Das Leben als 2 Ehefrau ist hart und ungerecht

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 12:13
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Claudia45,

evtl. ist das JA ja auch der falsche Ansprechpartner....

Deshalb auch von mir die Bitte, einen eigenen Thread aufzumachen.
Dieser hier gehört honeybo.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2010 12:19




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