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Was kommt jetzt auf mich zu???

 
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich würde gern mal wissen wie ihr meine Lage einschätzt,daher schildere ich mal fix meine derzeitige Situation:

Meine Noch-Frau und ich leben seit fast 2 Jahren getrennt.Nun hab ich den Scheidungstermin bekommen.....
Wir waren 14 Jahre verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter,13 Jahre alt.
Nachdem meine frau mir offenbart hat dass sie sich trennen möchte bin ich aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen.
Damals (vor 2 jahren) nahm meine Ex sofort eine Vollzeitbeschäftigung an,bis dahin arbeitete sie nur halbtags.
Unsere Tochter geht auf eine Ganztagsschule,also kein Problem mit Betreuung.
meine Ex wohnte weiter in unserem gemeinsamen Haus,ich zahlte brav den Abtrag weiter sowie Kredite usw.
Unterhalt hab ich nur für unsere Tochter gezahlt....

Seit Anfang des jahres nun ist meine EX wieder in Teilzeit gegangen.Letzten Monat ist sie zudem aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und hat sich eine Wohnung genommen.Nun verlangt sie Unterhalt in (für mich) astronomischer Höhe.....

Hier mal ein paar Zahlen:

Ich verdiene Netto 2000 Euro, sie in Teilzeit 550, vorher in Vollzeit 1100,-

Ich zahle den Hauskredit, 550 Euro
einen ehebedingten Kredit 212 Euro
Bauspardarlehen 72 Euro
Kindesunterhalt 316 Euro

Ab sofort verlangt sie für sich 650 Euro und für unsere Tochter 350 Euro.....

Das Haus ist unverkäuflich da der zu erwartende Verkaufserlös nicht die offenen verbindlichkeiten bei der Bank deckt.
Meine Ex wäre bereit mir ihre Hälfte zu übertragen wenn ich die Unterhaltsleistung titulieren lassen würde....
Somit wäre sie schuldenfrei und bekommt auch noch fett Unterhalt.
Ihre Anwältin fordert,mein Anwalt sagt,es gäbe gar nichts.

Wie seht ihr die Lage? Werde langsam nervös,noch 4 Wochen bis zum Scheidungstermin......

Gruß,
Dreamteam

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2008 14:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Dreamteam!

Werde langsam nervös,noch 4 Wochen bis zum Scheidungstermin......

Brauchst Du gar nicht, weil das eine mit dem anderen nix zu tun hat.
Heisst gemeinsames Haus, dass ihr beide im Grundbuch auch in den Darlehensverträgen steht??

Da die Zahlen, die aufgelistet hast, ehebedingte Schulden sind, könnte ich mit vorstellen, dass für Bald-Ex wirklich nicht viel raus schaut, zumal sie m.E. keinen Anspruch auf EU hätte...

Grüße ausm Süden
Marco

*edit: Bechstaben verwuchselt!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2008 15:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dreamteam,

erst mal herzlich willkommen bei vatersein.de, dem Forum auch für Männer nimmersatter Exen.

Zu Deinen Fragen: Dein Anwalt hat durchaus recht; Deine Ex hat schon zu Ehezeiten Vollzeit gearbeitet, und Euer Kind ist (zumal mit einer Ganztagsschule) nicht mehr in einer Form betreuungsbedürftig, die sie daran hindern würde, für ihren Lebensunterhalt weiterhin selbst zu sorgen. Das kann man nicht einfach durch eigenen Beschluss reduzieren. Das neue Unterhaltsrecht, das die gesteigerte Eigenverantwortung geschiedener Ehepartner postuliert, hilft Dir dabei argumentativ, auch wenn noch nicht wirklich Erfahrungen damit vorliegen. Die ehebedingten Kredite tun in Eurem Fall ein Übriges - aber da bliebe dann sowieso nicht mehr viel zu verteilen.

Wie genau wird diese Unterhaltsforderung über 650 EUR denn begründet? Etwa mit "ehelichem Lebensstandard"? Falls ja, hat die Dame den Schuss noch nicht gehört... Man muss da jedenfalls nicht in vorauseilendem Gehorsam einknicken, nur weil jemand "Anwalt", "Gericht" oder "Klage" sagt. Ich würde mich da erst einmal recht entspannt zurücklehnen.

Was das Haus angeht: Das mag im Moment unverkäuflich sein - aber es liesse sich doch möglicherweise durch Dich selbst nutzen, oder? Du sparst Deine bisherige Miete und hast Platz. Und im Scheidungsverfahren wird beim Zugewinnausgleich sein aktueller Wert gegen die noch bestehenden Verbindlichkeiten aufgerechnet: Dann hat sie entweder die Hälfte der Schulden an der Backe und dafür ein Haus, in dem sie nicht mehr wohnt - oder Du bezahlst sie aus und hast die Hütte für Dich allein.

Mach Dir mal keine grossen Sorgen; fordern kann man eine Menge. Die Frage ist, ob man es auch bekommt...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2008 15:15
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hallo,

also in dem Kreditvertrag für das haus und auch im Grundbuch stehen wir beide drin.....
Natürlich könnte ich selbst in dem Haus wohnen.Allerdings würde mir dann ein
Mietvorteil von 600 Euro angerechnet werden sollen.... Und meine Ex hat ein
fieses Chaos in dem Haus hinterlassen..... Ich schätze mal dass ich wenigstens 8000 Euro
reinstecken muss um diverse Schäden zu reparieren....

Eine Begründung für den Unterhalt gibt es gar nicht.einfach nur "haben will"....

Also ich denke dass ich mich immer fair verhalten habe,und sie schiesst immer frecher um sich.
Damals bei der Trennung wollte sie unbedingt unseren gemeinsamen Hund behalten
weil sie sich sonst nachts allein fürchtet im Haus..... Nun ist sie ausgezogen und hat den Hund,an dem
ich sehr hing,einfach verschenkt,ohne vorher mal was zu sagen.Aber das nur am Rande.das ist ohne bedeutung,aber es ärgert mich
maßlos und macht mich traurig.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2008 15:36
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus dreamteam!

Natürlich könnte ich selbst in dem Haus wohnen.Allerdings würde mir dann ein Mietvorteil von 600 Euro angerechnet werden sollen

Dann würde ich die Renovierungen machen und das Haus vermieten, damit aus den Einnahmen das Darlehen bedient werden kann. Dabei wäre es vorteilhaft, wenn Du ihre Hälfte am Haus irgendwie aneignen könntest...

Grüße
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2008 15:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin dreamteam,

die fehlende Fairness des anderen zu beklagen bringt Dich nicht weiter; das ist nach 2 Jahren Trennung wirklich Vergangenheit und bekommt ein Häkchen. Schau stattdessen nach vorn auf die anstehende Verhandlung.

EU "einfach mal so" zu fordern, ist wenig zielführend. § 1602, Abs. 1BGB sagt eindeutig: "Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten." Deine Ex hat zwei Jahre lang bewiesen, dass sie gerade nicht bedürftig ist. Das kann sie jetzt nicht einfach umdrehen, indem sie mutwillig die eigene Bedürftigkeit herbeiführt.

Ein Haus einfach leerstehen lassen ist allerdings die denkbar schlechteste Option; überdies kann man daraus argumentativ eine "Vermögensvernichtung" machen (ähnlich wie bei dem Knaben, der angeblich Bargeld in den Ofen gesteckt haben soll, damit es seine Frau nicht bekommt). Ein findiger Gegenanwalt könnte zur Begründung von Aufstockungsunterhalt möglicherweise schon jetzt Dein Einkommen um einen (möglichen) Wohnvorteil erhöhen, weil Du das Haus ja bewohnen und damit Deine Miete sparen könntest. Und wer in diesem Haus welches Chaos verursacht hat, interessiert das Familiengericht nicht, zumal diese Frage auch keinem Beweis zugänglich ist; notfalls warst Du das eben selbst, um die arme Frau zu diskreditieren. Dein Anwalt sollte hierzu eine Musterrechnung aufmachen: Kredit wird um fällige Renovierung aufgestockt von beiden bedient; Haus wird vermietet und der Erlös hälftig geteilt. Alternativ: Ehemann übernimmt Haus und Verbindlichkeiten und stellt Ex von der Haftung für den Kredit frei.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2008 16:11
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi dreamteam,

Damals (vor 2 jahren) nahm meine Ex sofort eine Vollzeitbeschäftigung an,
...
Seit Anfang des jahres nun ist meine EX wieder in Teilzeit gegangen.

Wenn da keine arbeitgeberbedingten oder schwerwiegende Gründe des Kindes wegen vorliegen ist ihre Bedürftigkeit, wenn überhaupt vorhanden, selbst herbeigeführt. Damit liegt eine Verwirkung eines UH-Anspruches vor. KU sollte bei max 325 Euro liegen, eher weniger (wegen abzugsfähiger Schulden und Bereinigung des EK).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2008 17:34
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hi,

also dass sie nun nur noch Teilzeit arbeitet begründet sie mit Defiziten in der Entwicklung unserer Tochter.
Ist aber Quatsch.Unsere Tochter ist absolut unauffällig.In der Schule ist sie sehr gut.
Und es passt auch alles nicht zusammen.Früher arbeitete meine Ex Vollzeit von 7- 15 Uhr,Montag bis Freitag.
Das war okay denn unsere Tochter hat bis 15.30 Uhr Schule,Ex ist also vor ihr zu Hause.
Nun arbeitet sie nur noch von Montag bis Mittwoch,gleiche Arbeitszeiten..... Da hat das Kind GAR NICHTS von.

Also ich sehe Erziehungsdefizite nur da wo meine Ex die ganze Nacht auf einer Ü30 Party feiert und unsere Tochter die
ganze Nacht bis morgens um 7 allein zu Hause ist.......

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2008 17:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ dreamteam,

Also ich sehe Erziehungsdefizite nur da wo meine Ex die ganze Nacht auf einer Ü30 Party feiert und unsere Tochter die
ganze Nacht bis morgens um 7 allein zu Hause ist.......

mach nicht den Fehler, die falschen Baustellen beackern zu wollen. Die Unterhaltsverwirkung aufgrund selbst herbeigeführter Bedürftigkeit hat ganz andere Gründe, die Dir geschildert wurden.

Wann Deine Ex wie lange auf welcher Party war und wer Eure Tochter in dieser Zeit beaufsichtigt hat, wirst Du sowieso kaum gerichtsverwertbar beweisen können; Du warst ja vermutlich nicht persönlich anwesend. Also ist sowas im Zweifelsfall nur schmutzige Wäsche, die einer der Kontrahenten vor Gericht waschen will. Ich als Familienrichter würde mir solchen Käse auch nicht anhören wollen. Warum hattest Du der Ex nicht angeboten, dass Töchting bei Dir übernachtet, wenn sie feiern gehen möchte?

Just my 2 cents
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2008 19:20
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

@ dreamteam,

Warum hattest Du der Ex nicht angeboten, dass Töchting bei Dir übernachtet, wenn sie feiern gehen möchte?

Just my 2 cents
Martin

Na weil ich da vorher nichts von wusste.....
Aber es ist auch keine schmutzige Wäsche.
1. hat meine Tochter mir bestätigt dass sie allein zu Hause war,
2. hat meine Ex dieses auch so eingeräumt.Das Kind sei schliesslich alt genug....

Aber darauf will ich auch gar nicht herumreiten.nur passt es einfach nicht dass meine Ex ihre Arbeitszeit reduziert
und unsere Tochter als Grund vorschiebt.... ich denke eher sie möchte sich auf meine Kosten lange Wochenenden
einräumen.

     

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2008 19:49




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ dreamteam,

Aber es ist auch keine schmutzige Wäsche.
1. hat meine Tochter mir bestätigt dass sie allein zu Hause war,
2. hat meine Ex dieses auch so eingeräumt.Das Kind sei schliesslich alt genug....

in dem Moment, wo es nicht Verhandlungsgegenstand ist, gilt sowas als sachfremder Vortrag (vulgo: schmutzige Wäsche), denn das Kindeswohl steht ja nicht zur Debatte.

ich denke eher sie möchte sich auf meine Kosten lange Wochenenden
einräumen.

dann lass sie - bzw. ihren Anwalt - das doch als "Begründung" vortragen und freu Dich... Unterhalt muss nämlich einen Grund haben; einfach Hand aufhalten und sagen "ich bin schliesslich eine Frau" geht ned...

Just my 2 cents
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2008 20:02
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Ok,

wenn ich die Antworten hier lese dann habe ich ja Hoffnung dass mein persönlicher
Weltuntergang noch nicht so nah ist.....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2008 20:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

deine Sorge ist schon mangels Masse unbegründet. Dein Einkommen, reduziert um KU und Belastungen, lässt für EU keinen Raum. Selbst wenn dir ein Mietwertvorteil angerechnet würde, schlägt dieser nicht in voller Höhe durch. Der Betrag wäre um die Fixkosten zu bereinigen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2008 20:45