Hallo Zusammen,
aufgrund Beendigung der Hilfe für "junge Volljährige" endet meine Unterhaltszahlung von monatlich 425,-Euro. Nun hat sich das Sozialamt eingeschalten, mein Sohn ist wohl arbeitslos, in keiner Ausbildung befindend, bekommt nun Sozialhilfe oder was auch immer. Ich bekomme eine Zahlungsmitteilung in der ich nach BGB nun schlappe 31,-Euro bezahlen soll. ist auch okay. Aber warum ist das denn nun "positiverweise" so wenig ? und besteht überhaupt anspruch auf dieses Geld zumal Sohn ja auch einen Job als Hilfsarbeiter annehmen könnte...hat jemand einen ähnlichen Fall bei sich ? Oder kommt da noch der grosse Hammer ? Danke für Euer Feedback... 🙂
Moin hobbes,
grundsätzlich ist Dein volljähriger Sohn nicht mehr unterhaltsberechtigt, da er sich nicht in Schul- oder Berufsausbildung befindet. Folglich bist Du auch nicht mehr unterhaltsverpflichtet. Er kann sich einen Hilfsarbeiter-Job besorgen oder H4 kassieren. Not your business.
Du kannst jetzt zwei Dinge tun:
- gar nichts, weil Dich 31 EUR nicht kratzen
- gegenfragen, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Forderung beruht. Es ist ja längst nicht alles allein deswegen richtig, weil es von einer Behörde kommt.
Ich würde wohl eher zur zweiten Variante neigen; schon allein, um eventuell nachfolgenden höheren Forderungen zuvorzukommen nach dem Motto "dem Grunde nach hast Du ein Fortbestehen Deiner Zahlungspflicht ja bereits anerkannt!"
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
nett dass du immer gleich antwortest mit rat und tat, okay dann werde ich die kleinere Zahlung wieder stornieren und nichts mehr bezahlen, frage mich wie das sozialamt eigenltich auf so etwas kommt ??? wie verhält es sich denn wenn er Hartz4 bezieht, wird man da als vater nicht auch dazu verdonnert hinzuzuzahlen ???
Moin,
wenn er Leistungen nach SBG II beantragt bzw. bekommen sollte,wird die Arge mit Sicherheit von Dir Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate fordern,bzw Lohnsteuerbescheid.Weil Du als Elternteil ja grundsätzlich unterhaltspflichtig bist. In solchen Schreiben wird ja auch meistens gleich auf Auskunftspflicht und Unterhaltspflicht und blablabla hingewiesen.Wie alt ist dein Sohn überhaupt??
Für diesen Fall würde ich dann der Arge schreiben aufgrund welcher genauen Gesetzeslage sie das fordern für jemand der nix tut.
Das man Unterhalt will,heisst noch lange nicht,das man auch das Recht hat ihn zu bekommen.Das muss nachgewiesen werden.
Ebenso würde ich ohne genaue Begründung ans Sozialamt nix zahlen. Die 31 Euro könnten ein Pauschalbetrag sein,den sie fordern.
Solltest Du Post erhalten,stells hier anonym rein.
LG,Ralf
Hi Ralf,
danke dir für deinen tip, mein sohn ist 19 jahre alt, körperlich fit und könnte jeden job annehmen den man ihm als "Helfer" anbietet, sind denn die ARGE Zahlungen in der Höhe generell gleich angesiedelt wie die zuletzt bezahlten Beträge an das Jugendamt ?
Hallo!
Kann es sein, das es sich genau um 31,06 Euro handelt?
Wenn dem so ist, dann bezieht er Eingliederungshilfe und die 31,06 Euro sind der Kostenbeitrag den Eltern zu zahlen haben. Ausnahme wäre, dass du nicht leistungsfähig bist.
Grüße,
kosmos