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was kann auf mich zukommen? Jugendamt und Unterhalt

 
(@martin-nuernberg)
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Hallo Liebes Forum...

ich lese bereits seit mehreren Tagen in eurem Forum. möchte dazu erstmal sagen toll das es sowas gibt 🙂

Was ich gern wissen möchte ist ne Kombi aus vermutlich mehreren Fragen, ich weiß nicht ob der Post hier 100%tig richtig ist)
sorry also im Vorraus wenn ihr durchs verschieben Stress habt, ist meiner erster Post, ich hoffe ihr Mods könnt drüberhinweg sehen...:
ich schreib mal bissl was ausgibiger zur aktuellen Geschichte damit ihr ein Backroundwissen zur Situation bekommt:

ich bin 25, Wohne und arbeite in Nürnberg (Wohnung = 2 Zimmer 50m² als Zweitwohnsitz gemeldet da Wochenendheimfahrer)
ich bin seit 3 Monaten Vater von nem Kleinen süßen Jungen.
Meine Freundin und ich haben uns immer mal in der Wolle aber ich will auf jeden Fall den Kontakt  zu ihr und auch zum Kind.
Ob wir aktuell zusammen sind ist, von uns beiden, nicht wirklich einfach mit Worten zu beschreiben 🙂
Meine Freundin und ich sind nicht verheiratet und wir Wohnen auch nicht zusammen (beide aber in Nürnberg).
Es ist aktuell (weil wir da keinen nenner finden) nicht geplant das wir zusammen ziehen.
Sorgerecht wollte sie mir keins für das Kind geben hat sie ganz allein,
im Grunde (dem Staat gegenüber) ist meine Freundin alleinerziehend ab Geburt vom Kind.
Anerkannt habe ich das Kind.

Meine Freundin (23) wohnt mit Kind und ihrer Mutter zusammen in einer 3 Zimmer Wohnung (75m²).
Im Mietvertrag sind beide zusammen als Hauptmieter.
Die Mutter geht voll arbeiten, meine Freundin war zur Geburt des Kindes arbeitslos (quasi kein Mutterschaftsurlaub).
Bei den Ämtengängen bin ich soweit überall mitgegangen und habe versucht ihr auch bei allen Anträgen zu helfen.
Die bisherigen Kosten für den Kleinen haben wir uns geteilt.

Aktuell bekommt meine Freundin Elterngeld
haben wir uns berechnen lassen da sie vorher gearbeitet hat, es kamen rund 440 euro Anspruch raus ..
da sie alleinerziehend ist hat sie anspruch auf 14 Monate anstatt 12...
Auszahlen lässt sie es sich auf 2 Jahre gesplittet (also 48 Monate) -->
weils in Bayern, wenn du auf 2 Jahre splittest, noch den Rest (bis zum 36 Monat) Erziehungsgeld bis zum dritten Jahr vom Land Bayern gibt
Ergo hat sie aktuell monatlich 220 Euro Elterngeld und halt das Kindergeld 162 Euro.
So wie ich es mitbekommen habe hat sie, da sie so wenig "Einkommen" hat, den Aufstockungsbetrag ALGII (was sie da exakt bekommt weiß ich aber nicht)
Ihre  Wohnung bezahlt aktuell die Mutter komplett.

Ich habe bisher in ner WG gewohnt hatte dort 1 Zimmer, bin wärend der Schwangerschaft in ne eigene 2 Zimmer Wohnung umgezogen.
Da wir noch nie zusammen gewohnt haben, habe ich mir "nur" eine 2 Zimmer Wohnung geholt (weil ich noch nicht gleich mit ihr in ne 3 Zimmer wollte)
war mir einfach zu unsicher weil wir uns auch öfters mal derbe zofften... 
ich bin eigentlich davon ausgegangen das sie dann zu mir zieht aber das hat leider nie geklappt wegen zoff.. nunja.
Nun wohne in der 2 Zimmer, 49 m² allein,
Ich gehe voll arbeiten und bekomme 1200 € raus.

Da es mit "gemeinsamer"  Wohnung nicht geklappt hat, sie auch nicht zu mir ziehen möchte und es aktuell bissl Zoff zwischen Freundin und Mutter gibt will meine Freundin nun, das die Mutter aus deren Wohnung auszieht. (geplant ist offensichtlich Januar 2010)
Meine Freundin möchte die 3 Zimmer Wohnung mit dem Kleinen allein bewohnen, die Mutter soll sich was eigenes kleines Suchen.
Da Meine Freundin die Wohnung allein natürlich nicht halten kann (wie ich so gesehen habe ca. 480 € kalt / 700 € warm)
will sie jetzt zur ARGE gehen und sich da die Wohnung bezahlen lassen...
(dazu sage ich erstmal nichts, habe ihr schon mehrfach gesagt das ichs langfristig nicht gut finde aber sie möchts nicht einsehen.)

Meine Freundin hat angefragt und die auf der Arge haben ihr gesagt, wenn sie die Wohnung bezahlt haben möchte,
müsste sie (da sie ja quasi alleinerziehend ist) der Arge nachweisen das sie Unterhalt fürs Kind von mir empfängt.

Ist das Grundsätzlich so? bekommt sie so ne große Bude gezahlt?
ich bin der meinung sie kann grundsätzlich da drin bleiben, bekommt die Wohnung aber nicht voll gezahlt weil die zu groß ist oder?
weiß jemand da zufällig exakteres?

ich versteh halt nicht so wirklich von was wie sie das bezahlen will...
die paar kröten die sie bekommt noch für sinnlos nebenkosten ausgeben... nunja

Wir haben bereits über den Unterhalt gesprochen und sind eigentlich so damit verblieben das ich ihr was fürs Kind jeden Monat überweise und
sie so hoffentlich problemlos die Wohnung von der ARge bezahlt bekommt. Nur halt noch nichts konkretes mit Summen was ich zahl.
Ich bin aktuell froh das ich den kleinen immer sehen darf und es mit ihr auch, trotz kleiner streitereien doch recht gut klappt. 
Ich habe, so blöd es auch klingt, den Vorteil das ich keinen Stress habe und meiner Arbeit recht uneingeschränkt nachgehen kann
ich kann nachts durchschalfen usw usw... ich möchte mich aber so gut es geht natürlich weiterhin ums kind kümmern.

Sie teilte mir heute mit, das sie vor 2 Wochen beim Jugendamt war und denen das mitgeteilt hat mit ihrer Wohnung.
Sie fragte mich ob ich schon was schriftlich vom Jugendamt bekommen habe ... bisher war noch nix im Postkasten...

Um ehrlich zu sein habe ich von allen Gesetzen und verpflichtungen nicht wirklich exakte Ahnung.
Ich vermute mal das die mich jetzt einladen werden vom Jugendamt...

mein Wunsch war es eigentlich immer die ganze Geschichte, fern ab vom Jugendamt, direkt mit meiner Freundin zu klären, sollte sie eigentlich auch wissen.
Nunja... ihre Aussage mir gegenüber war
"ich habe das Jugendamt gebeten das sie mal mit dir sprechen um dir zu sagen was du bezahlen müsstest,
ich habe denen aber gesagt das wir es dann untereinander klären wollen.

Was denkt ihr wie könnte mein Termin am Jugendamt ablaufen?
Ist das möglich das mir das Jugendamt wirklich nur "raten" wird was ich zahlen könnte (anhand meines Einkommens und Ausgaben)
Ich habe irgendwie ein bissl einen Bammel davor das die mich gleich zu irgend etwas langfristig verdonnern.
Können die mir einfach "raten" was ich zahlen söllte?
kann ich da, trotz nem Termin, sagen ... "danke für den Rat... gebt mir schriftlich was ihr mir gesagt habe, ich kläre den rest mit meiner Freundin"
Wie soll ich mich da am besten verhalten?

Grundsätzlch möchte ich, wenn wir es uns mal wirklich dauerhaft 100%tig eingig sind schon mal zur Hochzeit und gemeinsamen Wohnung mit ihr schaffen.
Eben so wie es sein soll ...

Wenn ich das mit Düsseldorfer Tabelle so richtig verstanden habe wäre bei meinem Einkommen 1200€ der Kindesunterhalt doch 281 € oder?
da sie das Kindergeld komplett allein bekommt habe ich die Hälfte abzuziehen und wäre für mich dann 199 €
hab ich da recht?

Wie ich so mitbekommen habe, bin ich trotz nicht verheiratet, ihr auch ein Unterhalt schuldig,
das weiß sie auch, sie sagte allerdings das sie da nichts von mir will.
Ist es sinnvoll für mich, das nur, wenns wirklich mal nicht klappen sollte, sie mir das schriftlich gibt?
nicht das sie dann im Nachhinein noch was nachgezahlt will oder so?

Was das Jugendamt meiner Freundin vor Ort dann mitteilte
(Bei der Frage was ergeben sich für Vorteile für mich als Vater wenn ich Unterhalt zahle)
--> wenn ich ihr fürs Kind Unterhalt zahle hätte ich einen Anspruch auf Wohngeld habe? Ist dies so?
Das Jugendamt hätte ihr gesagt das wenn ich mich hier als Hauptwohnsitz ummelde, das es dann problemlos gehen würde.
Wohngeld ist doch so ne Finanzspritze von der Stadt ?
Bringt mir das irgendwas oder entstehen mir da auch irgend welche Nachteile?
Ich habe ein paar Arbeitskollegen auch mit Kindern, die haben von der Wohngeldstelle die Aussage bekommen
wer voll Arbeitet hat trotz Unterhaltsverpflichtungen keinen Anspruch auf Wohngeld...

erstmal danke an alle die sich die Mühe machen und den langen Text wirklich durchlesen und mir darauf eine Antwort geben!

Ich hoffe grundsätzlich Ihr könnt mir ein paar Antworten auf meine "momentane Situation" geben.
ich bin auch über jeden guten Radschlag dankbar was ich zusätzlich noch beachten sollte
Leider bin ich bei allen meinen Rechten und Verpflichtungen nich all zu informiert darüber...

danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2009 05:20
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

mal in Kurzform.

Hast Du für die Berechnung Deines monatlichen Nettos Sonderzahlungen berücksichtigt? Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld?

Ich gehe mal davon aus, dass Du trotzdem in der Stufe 1 der DDT verbleibst. Da Du nur 2 Personen zu Unterhalt verpflichtet bist, könntest Du eine Stufe höher gestuft werden, das ist aber eine Kann-Regelung. Damit wären 199 Euro von Dir richtig vermutet. Du könntest diese jetzt titulieren lassen. In Anbetracht der Situation würde ich Dir raten, die Titulierung nicht beim JA sondern beim Notar vornehmen zu lassen. Dort kannst Du Dich beraten lassen, was drin steht. Der Titel sollte zB statisch sein (also 199 Euro und nicht X % der Tabelle) und befristet sein, maximal bis zum 18. LJ, vielleicht auch erst mal bis zum vollendeten 6. LJ, danach titulierst Du eben neu.

Normalerweise stehen Deiner Freundin als Hartz4-Empfängerin wohl eine Wohnung von ca. 60qm/ 2 Zimmer zu. Also in etwa sowas, was Du gemietet hast. Mehr wird das Amt ihr vermutlich auch nicht finanzieren, also die Kosten für ihre Wohnung wohl nur anteilig.

Auf Ihren Unterhalt kann sie nicht zu Lasten Dritter (Staat) verzichten. Aber da würde ich mir keine allzu großen Sorgen machen. Wenn Du von 1200 Euro 5% für berufsbedingte Aufwendungen und den KU abziehst, bis Du schon nur noch bei 940 Euro, die Dir verbleiben. Hast Du auch noch eine abzugsfähige Altersvorsorge (Rentenversicherung, LV, o. ä.) bist Du aus der Nummer auch schon raus, weil Dir ein Selbstbehalt von 900 Euro bleiben muss.

Das mal so fürs Erste.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2009 05:31
(@martin-nuernberg)
Schon was gesagt Registriert

Also Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld bekomme ich leider nicht ^^
ist lt. meinem Arbeitgeber alles schon im Lohn drin *dazuäußerichmichnichtnäher

Defenierst du mir "berufsbedingte Aufwendungen" bitte näher?! Was ist das?
Eine zusätzliche Altersvorsorge oder eine Lebensversicheurng habe ich nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2009 05:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Martin,

Berufsbedingte Aufwendungen sind das, was in der Steuererklärung "Werbungskosten" genannt wird. Also z.B. Fahrtkosten oder selbst bezahlte Werkzeuge und Berufskleidung.

Da die 5% eine Pauschale sind kommt es auf die Details aber gar nicht so sehr an.

So wie LBM schon schrieb, bleibt für mehr als die 199,- oder maximal 214,- € Kindesunterhalt (KU) sowieso kein Raum, da du der Mutter gegenüber einen Selbstbehalt (SB) von 1.000,- hast.
Du darfst dich nur nicht pressen lassen, mehr als das titulieren zu lassen. Das versuchen die nämlich gerne.

Ob und wieviel ALGII sie dann bekommt und wie sie ihre Wohnung bezahlt ist dann nicht mehr dein Problem und ich empfehle dir auch, dich da raus zu halten. Ebenso wie aus dem Standesamt!

Einiges von dem was du schreibst, sagt mir, dass du von ihr einen gewissen Sicherheitsabstand einhalten solltest.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2009 09:01
(@martin-nuernberg)
Schon was gesagt Registriert

na da bin ich schonmal beruhigt.

wie exakt ist das mit dem Unterhaltstitel...
kann es das Jugendamt von mir verlangen sowas zu machen und bin ich dann auch dazu verpflichtet ?

nein Beppo, pressen lassen möchte und werde ich mich nicht.
im Grunde möcht ich ihr auch sagen das ich es freiwillig nicht machen werde da wir ja "noch zusammen sind"
sie hat mir da einfach zu vertrauen das ich jeden Monat zahle.
ich musste (mir blieb als unverheirateter) auch nichts übrig als ihr dennoch zu vertrauen mit dem Sorgerecht.

zum Sicherheitsabstand... ich weiß was du damit meinst...
eben weil wir uns bisher immer mal gezofft haben kann ichs immer nur mit nem gewissen
Selbstschutz machen. Meine Wohnung gehört mir und ich steh auch allein da drin. Die bleibt mir denk ich.

Ich strebe aktuell an das wir es ja dennoch alsbald mal zusammen hin bekommen
nur, naja... brauch euch ja dazu nichts zu sagen, kann auch schiegehen, sonst gäbs solche Foren hier nicht
das weiß ich und behalts auch immer im Hinterkopf.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.09.2009 10:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen Martin,

wie exakt ist das mit dem Unterhaltstitel...
kann es das Jugendamt von mir verlangen sowas zu machen und bin ich dann auch dazu verpflichtet ?

Verlangen kann das JA eine Unterschrift auf einen Titel nur, wenn die Mutter dort eine sog. Beistandschaft errichten lässt.

Das wirst du schnell feststellen, wenn das JA dich zur Auskunft auffordert.

Bei der Überweisung solltest du darauf achten unbedint als Verwendungszweck KU für Bengel Monat xx anzugeben.

Da das Kind allerdings ein Recht auf einen Titel hat, kannst du zum JA oder einem Notar (kostet ca. 20 €) gehen und dort einen Titel errichten lassen. Dort kannst du bestimmen was drinsteht. Begrenzung bis zum 18. Geburtstag und den Fixbetrag von 199€. Evtl. auch eine Anpassung an die Altersstufen, da nach dem neuen Gesetz wohl eher der dynamische Titel als rechtlich notwendig angesehen wird.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2009 11:15
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

So erstmal herzlichen Glückwunsch zu deinem krüzlich geborenen Kind !! 🙂

Ist ja noch nicht alt !

Freu dich wenn du dort hin gehst und stell dich schon mal seelisch darauf ein, egal wer da ei JA sitzt, es sind komische Persönlichkeit die immer das Wohlergehen der Mutter gleichsetzen mit dem Wohlergehen des Kindes. Also nicht so ernst nehmen und niemlas auf Konfrontation gehen egal wie die sind und welche tollen weltlichen Ansichten der Schbearbeiter vertritt ! Es ist in Deutschland strafbar dem Vater auch mal recht zu geben also wird so lange darüber gequatsch bis de Geschichte anders aussieht!

Recht hast du als unverheirateter hast du nicht GSR ausser du hast es eintragen lassen und die Mutter im Nachhinein dazu zu bewegen wird wohl unmöglich.

Wenn deine gehaltsangaben stimmen wirste wohl nur KU bezahlen müssen D-Tabelle abzgl. hälftigen KG.

Warte erstmal ab Titel ist ok, wirste so oder so irgendwann machen !

Mit der Wohnung und ob es der KM gut geht hast du nichts zu tun, halt dich da raus auch wenn es dir schwer fällt sonst haste bald nicht mehr alle Finger an der Hand !

Aber mit der Hinsicht das eventuell doch bald eine "glückliche zusammenlebende Familie" entstehen wird würd ich dir raten den Ball flach zu halten. Titel machen und Mutter 199 Euro überweisen. Zeigt deinen guten Willen.Du wirst sehen wie sie sich verhält, wenn das Amt Ihr sagt die Wohnung ist zu teuer !

Auf jeden Fall wünsch ich dir persönlich einen anderen Verlauf als die meisten hier im Forum erlebt haben. Wäre echt schön wenn das alles gütlich geregelt werden kann oder eine Familie entsteht !

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2009 12:18
(@martin-nuernberg)
Schon was gesagt Registriert

ich habe heute telefonisch einen Termin mit dem Jungendamt ausgemacht .

Mitbringen soll ich 3 Lohnzettel und meinen Mietvertrag.

Die Frau am Telefon sagte mir ich habe 199 ans Kind zu zahlen haben und
wollte mit mir gleich einen Termin zur Unterschreibung einer Urkunde für den Unterhalt machen.
ich habe ihr erstmal gesagt das ich dem Termin haben möche um erstmal MEINE offenen Fragen zu klären
und wenn die geklärt sind dann sehen wir weiter.... nunja... sie war (fand ich) nicht so überzeugt davon aber nahm es hin...

Die Frau am Telefon war von meiner Frage  "kann ich einen Titel auch beim Notar machen" überhaupt nicht überzeugt.
die einzigste Aussage von ihr war "das brauchen sie nicht, bei uns kostet sie das nichts, der Notar nimmt nur Geld,
bei uns ist es das gleiche, sonst haben sie davon nichts anderes"

Ist das so?

was soll ich machen....

ich bin dem Kind verpflichtet unterhalt zu zahlen (werd ich auch jetzt machen)
aber bin ich grundsätzlich (wenn es die mutter aktuell nicht fordert)
auch verpflichtet einen solchen Titel zu machen?

was gibt es für Unterhaltstitel für das Kind?

hat es für mich irgendwelche Vorteile oder Nachteile wenn ich einen Titel mache oder nicht mache?
Was ist der Unterschied ob ich den Unterhaltstitel nicht vom Jugendamt sondern mir den von einem Notar hole?

noch 2 Fragen:
man sagte mir am Telefon ich müsse von Geburt an Zahlen (in meinem Falle rückwirkend)
Ist das Richtig / Was mach ich da am besten das ich nicht nochmal da Kosten habe?
(da ich mich schon finanziell um Sachen wie Essen / Windeln gekümmert habe)
also da schon geld für ausgegeben habe seit geburt an...

und: wenn meine Freundin von mir keinen Unterhalt von mir für sich will..
brauch ich das schriftlich?
Muss ich mir das einholen? Hab ich mir das einzuholen oder sich das Amt bei ihr?
oder solang sie sich nicht rührt passiert da nichts?
wie genau läuft das?

dankeschön für eure Antworten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2009 21:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Martin_Nuernberg,

bitte Suchfunktion benutzen; das Thema ist hier hundertfach behandelt worden.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2009 21:33
(@martin-nuernberg)
Schon was gesagt Registriert

kann mir jemand mal bitte passende Einträge zumindest verlinken
oder mir erklären was ich als Suchfunktion eingeben soll?
ich glaube ich suche nach den falschen begriffen
so ein wirkliches ergebnis bekomm ich in der suche auf meine Fragen nicht.

Entschuldigt... bin nicht so "konform" im Internet und in Foren...
dankeschön

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2009 08:24




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Such mal nach den Begriffen: Titel, dynamisch, statisch

Das sollte dir einige Ergebnisse liefern

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2009 09:29