Hallo Forenmitglieder!
Ich hab mal eine Frage zum Selbstbehalt, Mangelberechnung und bei Vollarbeit des Partners.
Wie ich ja schon mal geschrieben habe, lebt die Tochter meines Mannes bei uns. Die KM zahlt sage und schreibe 50 Euro in Absprache mit dem Amt.
Die KM hat noch einen 15 jährigen Sohn und ist neu Verheiratet. Ihr neuer Mann arbeitet Vollzeit und hat noch einen Nebenjob.
Die KM arbeitet wohl seit Anfang Oktober wieder für einen Hungerlohn, so dass das ALG1 noch weiterläuft.
Sie ist also nicht fähig den Mindestunterhalt zahlen.
Ihr Selbstbehalt liegt bei 770 Euro, Kann der nicht gesenkt werden, weil ihr Mann voll verdient und sie dadurch ja weniger zum Lebensunterhalt beisteuern muss?
Was ist genau eine Mangelberechnung?
Die Tante von der Beistandschaftstelle hat recht wenig lust, irgendwas für uns zu tun.
Sie schlägt vor, das mein Mann sich auf eine Zahlung von ca 120 Euro (hälfe vom Mindestunterhalt) einlässt, dies Tituliert wird und er die KM ansonsten in Ruhe lässt.
Wie soll das den klappen? Die KM ist von der Tante auf 50 Euro reduziert worden (von 75 Euro) und nun soll sie 120 Euro zahlen?
Da stimmt doch irgendwas nicht!
Habt ihr Ratschläge, wie wir da vorgehen können?
Habe schon das Gefühl, das jeder Mann härter behandelt wird und wesentlich schneller mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat als diese Mutter...
LG
Lollipop
Recht haben heißt nicht Recht bekommen...
Hi Lollipop
Wenn das verfügbare Einkommen eines Unterhaltschuldners nicht ausreicht, um alle gegen ihn bestehenden Unterhaltsansprüche zu befriedigen, spricht man vom Mangelfall.
Da die KM wieder arbeitet, kann der Selbstbehalt sogar auf 900,-Euro erhöht werden, es währe dann noch weniger Geld zur Verteilung übrig.
Gruß Wedi
Hi
Wie alt ist denn die Tochter?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Lollipop
Beim JA ist Dein Mann auf verlorenem Posten, die werden sich wohl nicht bewegen. Um hier was zu erreichen wäre eine Unterhaltsklage notwendig. Die Erfolgsaussichten dürften nicht gering sein. Der grosse dürfte geringen bzw. gar keinen Betreuungsbedarf erfordern, dagegen ist sie auch der jüngeren Tochter ggü. gesteigert verpflichtet. Bei einem mann würde hier regelmässig ein fiktives EK für einen Vollzeitjob angerechnet werden, zur Not daneben noch einen geringfügigen Job.
Wenn Dein Mann etwas erreichen möchte, so bleibt ihm wohl nur eine UH-Klage unter Hinzuziehung eines RA. Die Beistandschaft des JA verpufft hier wirkungslos, wohl aus der Intention heraus, hier müsste eine Frau zahlen. Bzw. die Tante dort hat einfach keinen Bock, eine UH-Klage durchzuziehen. Verwunderlich ist, das keine Haushaltsersparnis unterstellt wurde. Aberdas machen auch eigentlich hauptsächlich RA's und Gerichte.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Guten Morgen Oldie!
Jep, so ähnlich fühlen wir uns auch.
Da muss mal ne Mutter zahlen und - schwupps - verpufft jede Motivation des Amtes.
Allerdings hat sich jetzt was getan.
Die KM hat in einem Gespräch mit der JA-Tante und deren Vorgesetzten - Gespräch fand statt, da sich KM über die JA-Tante beschweren wollte - eine Zusage gemacht, die sie bis Dato nicht gehalten hat.
KM hat einen Job angenommen, wo ihr Gehalt genau dem Freibetrag zum ALG1 (165 €) entspricht. Dazu hat die Tante ein gesalzenes Schreiben an die KM geschrieben. Nun soll sie angeblich seit Anfang diesen Monats einen neuen Job. Dies wissen wir allerdings nicht genau.
Was genau ist den eine Haushaltsersparnis?
Das mit der Klage wurde uns vom Amt auch schon nahe gelegt.
Allerdings haben wir mittlerweile keinen Bock mehr auf Streß und mein Mann überlegt, ob er das alles nicht einfach seien lässt.
LG
Lollipop
Recht haben heißt nicht Recht bekommen...
Hallo,
also ich würde dran bleiben, im Interesse des Kindes. Auch Sie hat Pflichten. Ich meine ich gehöre zu den Zahlern, aber man muss auch an die Zukunft denken. Was wäre wenn es ihr besser geht in Zukunft.
Ich würde den Unterhalt richtig fest legen lassen. :thumbup:
MB
Auf hoher See und vor Gericht.
Das war Kaka.
Im 1800 Jahrhundert: Wer Denkt, der Hängt!
Hi
Was genau ist den eine Haushaltsersparnis?
Da die KM verheiratet ist so leben dort zwei einander gegenüber UH-pflichtige Erwachsene. Da ein 2-Personen-Haushalt nicht genauso viel für Miete, Strom, Verpflegung, Wasseer etc. zahlt wie zwei 1-Personen-Haushalte, wird von Haushaltsersparnis gesprochen, sprich die lebenshaltungskosten für jede einzelne Person dort sinken.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.