was ist mit Vorschu...
 
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was ist mit Vorschusserlaß passiert?

 
(@riviera)

Und schon wieder ich, also nochmals hi!

Also, wir haben überlegt, was wohl mit Vorschusszahlungen passiert, die laut Kasse gar nicht erstattet werden müssen. Die fehlen doch Vater Staat.

Vorgang:
Vorschusskasse zahlt, insgesamt gehts um etwas über 5.000,- €.

Nachdem wir alle möglichen Papiere eingereicht hatten, bekommen wir (aus Niedersachsen) ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass der Vorschuss nicht zurückgefordert wird, weil der Vater indirekte Unterhaltsleistungen für die Kids getätigt hat.
Heißt: Die Vorschusskasse erspart dem Vater eine Rückzahlung von eben besagten 5.000,- Euroten.

Frage:
Zahlen die das jetzt aus der Portokasse oder wie läuft das?

Denn gesetzt den Fall, dass andere Väter oder Zahlungspflichtige ebenfalls nicht zur Rückzahlung aufgefordert werden, entpuppt sich das ja quasi als Verlustgeschäft.

Meinungen sind gerne gelesen.

Gruß riviera


Zitat
Geschrieben : 24.02.2007 16:41
(@romyh)
Registriert

Hallo,

meiner muss auch nur knapp 1800 € zurückzahlen, nur was sein Einkommen in den 6 Jahren der Zahlung für 2 Kinder überstieg.

Ne andere Frage: Macht der Staat nicht auch ein Verlustgeschäft bei ALGII und anderen Sozialleistungen?

Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2007 17:15
(@riviera)

Hi RomyH,

naja, damit kein Missverständnis entsteht, hier handelt es sich um meinen jetzigen Mann, der indirekt zahlte und zahlt wie ein Esel und wo die Vorschusskasse meint, dass alle seine Zahlungen indirekt den Kindern zugute kommen.

Deine Frage, ob der Staat da nicht auch Verlustgeschäfte macht beantworte ich mal mit ja, nur ist fällt das für mich unter "selbst Schuld".
Wer heutzutage immer noch meint, die derzeitigen Gesetze seien in Ordnung, tja, dem ist wohl kaum zu helfen. Die Gesetze sind doch gegeneinander ausspielbar, das eine passt nicht zum anderen.

Erklärung notwendig?

Gruß riviera


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2007 17:37
(@romyh)
Registriert

Hallo riviera,

ich hate das schon richtig verstanden. Im Falle meines LG ist es so: Wären die KM und er noch zusammen, wären genauso staatliche Gelder geflossen, da sie damals von Sozi lebten (sie wollte nicht dass er arbeitet), heute lebt sie mi8t ihrem neune von H4 (sie will nicht dass er arbeitet). UVG gibts seit Januar nicht mehr, er zahlt genau 12,60 € für 2 Kinder, weil er ein absoluter Mangelfall ist...und Mama erhält die Differenz vom Staat. Würden mein LG und sie noch zusammen sein, so hätte der Staat UVG "gespart", aber dafür eben Sozi oder ab 2005 H4 gezahlt...

Linke Tasche rechte Tasche, oder?

Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2007 18:18
(@riviera)

Ahhhhhh, verstehe.

Jaja, Mami greift zu wo sie kann, aber ihrem Sohn finanziell helfen tu se nicht.

(nach dem Gerichtstermin im Januar ist sie erstmal mit ihrem Lover im Kaufhaus verschwunden, der Stress, du verstehst)

Armes Land, wie sehr freue ich mich aufs Ausland  🙂

Gruß riviera


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2007 19:15
(@romyh)
Registriert

Hallöchen nochmal,

du trägst dich also auch mit dem Gedanken Deutschland den Rücken zu kehren?

Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2007 19:42
(@riviera)

Nö, ich bin dabei es zu tun.

Gruß riviera


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2007 19:54
(@romyh)
Registriert

Wow.

Find ich toll. Ich möchte auch gern, aber mein LG hadert mit sich, weil seine Kinder hier leben. Unser Traumauswanderland ist einfach zu weit weg...32 Flugstunden...

Wohin gehts?

Grüßle, Romy


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2007 21:26
(@riviera)

Kuckscht du im Fach...bitte.


AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2007 22:33
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Vorschusskasse erspart dem Vater eine Rückzahlung von eben besagten 5.000,- Euroten.(...)
Denn gesetzt den Fall, dass andere Väter oder Zahlungspflichtige ebenfalls nicht zur Rückzahlung aufgefordert werden, entpuppt sich das ja quasi als Verlustgeschäft.

Das Unterhaltsvorschußgesetz kennt andere Voraussetzungen als das BGB. Insbesondere stellt das UVorschG in der Bedarfsprüfung vorrangig auf den Empfänger ab, das BGB vorrangig auf den Verpflichteten. Daher kommt es zu Konstellationen, in denen nach UVorschG ein Anspruch entsteht, der nach BGB nicht bestünde. In diesen Fällen ist die eigentlich als Unterhaltsvorschuß eingeführte Leistung gar kein Unterhaltsvorschuß, sondern eine Sozialleistung.

Wäre das nicht so, könnte man sich das UVorschG auch sparen. Die Intention dieses Gesetzes ist die Überbrückung eines Zeitraumes, für den Ansprüche zwar bestehen könnten, aber (noch) nicht durchgesetzt werden können. Daß durch die vom BGB abweichenden Voraussetzungen auch Kinder UVG-Leistungen beziehen, deren als bar-KU-Verpflichtete(r) vermutete Mutter (Vater) gar nicht in dieser Art verpflichtet sind, ist ein Nebeneffekt.


AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2007 12:43