Hallo zusammen,
ich habe mal eher so eine allgemeine Frage:
In den Unterhaltsleitlinien und auch in vielen Beiträgen ist immer die Rede davon, dass tatsächliche Betreuungskosten bei demjenigen, wo sie anlfallen, vorab bei der Unterhaltsberechnung abgezogen werden können.
Beinhalten diese tatsächlichen Betreuungskosten auch die Kosten für die Verpflegung? (Steuerrechtlich sind diese z.B. nicht abzugsfähig)
Ich weiß, Steuerrecht hat nix mit Familenrecht zu tun...
Also konkret: Der gegenerische Anwalt zieht Betreuungskosten in Höhe von 200,00 EUR ab, diese beinhalten aber 80,00 EUR Verpflegung...
Alsom, wie is' das denn nu' mit den tatsächlichen Betreuungskosten, könnt ihr mir weiterhelfen?
Gruß
Princesspeachy
Moin,
die Verpflegungskosten müssen abgezogen werden, da für die Verpflegung u.a. auch der KU bestimmt ist. Die reinen Betreuungskosten sind also bereinigt durch das Verpflegungsgeld.
Aber da gibt es hier noch ein paar Experten, die können das sogar mit Quellenangabe benennen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
danke für die Antwort. Ich sehe es auch so und hoffe das mich noch viele darin bestärken.
Gruß
PP
Alsom, wie is' das denn nu' mit den tatsächlichen Betreuungskosten, könnt ihr mir weiterhelfen?
Das ist einer der wenigen Fälle, wo tatsächlich der BGH mal weiterhelfen kann. Der sieht nämlich nur den Teil, der einen halbtätigen Kinderkarten übersteigt, und zwar nicht als berufsbedingte Kosten, sondern als Mehrbedarf:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1507.html
Und Verpflegungskosten müssen natürlich auch ab, aber vielleicht nicht in der bezahlten Höhe, sondern nur in der ersparten (weil bei Mutti ist's ja billiger)
Hallo pappasorglos,
das Urteil des BGH ist mir bekannt und selbstverständlich wird seitens der Gegenseite auch der Mehrbedarf gefordert... :-))
Und wie soll es anders sein, natürlich in Höhe von 200,00 Euronen, die mein LG ja steuerlich mindernd ansetzen könne :rofl2:
Versuchen kann man es ja mal, Papier ist schließlich geduldig.
Aber mir ging hier bei meiner Frage eher um die Berücksichtigung bei der Unterhaltsberechnung. Konkret, welche Kosten werden einkommensmindernd berücksichtigt. Nur die KiTa-Kosten (120,00 EUR) oder + Verpflegung (80,00 EUR).
Das macht ja schon einen Unterschied bei der Unterhaltsberechnung aus...
Gruß
PP
aber vielleicht nicht in der bezahlten Höhe, sondern nur in der ersparten (weil bei Mutti ist's ja billiger)
Wie könnte so eine Berechnung aussehen?
Erfahrungsgemäß ist die Verpflegung nicht so teuer in Kindergärten ... zumindest in unserem.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
