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Was ist besser Vergleich oder Urteil

 
(@flyinglizard)
Schon was gesagt Registriert

Jetzt,habe ich endlich einen Termin vor Gericht wegen des Trennungsunterhalt. Was ist denn besser ein Vergleich oder ein Urteil? Meine RA meinte wir sollten auf ein Urteil pochen.

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.03.2010 09:46
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus concanus67,

weiß nicht genau, ob man das so pauschal beurteilen kann.

Bei einem Vergleich nimmst Du Dir die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Bei einem Urteil könntest Du bei Bedarf in Berufung gehen.

Grundsätzlich würde ich auch einfach den Verlauf der Verhandlung abwarten. Notfalls um eine kurze Unterbrechung bitten und mich mit dem RA beraten.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2010 10:00
 elwu
(@elwu)

Jetzt,habe ich endlich einen Termin vor Gericht wegen des Trennungsunterhalt. Was ist denn besser ein Vergleich oder ein Urteil? Meine RA meinte wir sollten auf ein Urteil pochen.

Hallo,

in den allermeisten Fällen ist ein Urteil sinnvoller. Beim Trennungsunterhalt kann ein Vergleich dann günstiger sein, wenn die Gegenseite den Hals nicht vollkriegt. Und daher ein signifikantes Risiko besteht dass die Ex das erstinstanzliche Urteil vors OLG zerrt. Selbiges ändert zwar dann in aller Regel kaum was am Zahlbetrag (bei mir waren es AFAIR um die 2% pro Monat mehr ggü. dem erstinstanzlichen Urteil), aber Mann hat enorme und völlig unnötige zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten (das waren AFAIR ca. 4.000€). Frau dank PKH nicht. Aber um das in deinem Fall beurteilen zu können müsste man die Details der Streitsache kennen, bis hin zu grundsätzlichen Psychogrammen der beteiligten Personen (Parteien, Anwälte, Richter). Beim nachehelichen Unterhalt gibt es noch andere Aspekte pro/contra Vergleich, aber die Frage stellt sich bei dir ja noch einige Zeit nicht.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2010 10:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

natürlich ist ein guter Vergleich besser als ein schlechtes Urteil, nur wenn man an der Qualität des Vergleichs nur geringste Zweifel hat, sollte man die Finger davon lassen.
Das gilt auch, wenn man die Konsequenzen nicht vollständig versteht und ggf. auch dann, wenn der eigene RA begeistert zustimmt. Seine Begeisterung kann nämlich auch daher rühren, dass er an einem Vergleich mehr verdient.
Natürlich auf deine Kosten.

Entscheidend ist, dass der Richter ein Urteil als seine Entscheidung begründen muss und ggf. vom OLG gerüffelt werden kann.
Das macht Arbeit und birgt Karriererisiken.

Ein Vergleich macht keine Arbeit und er muss sich nicht rechtfertigen.
Deswegen versuchen viele faule Richter einen zu einem faulen Vergleich zu erpressen.

Wichtig ist auch, das ein Vergleich quasi wie ein privater Vertrag ist.
Man kann da fast alles rein schreiben.

Man muss aber sämtliche Klauseln und Konsequenzen selbst aufnehmen.

Wenn du dich z.B. auf 1.000,- EU einigst, ohne rein zuschreiben, wie lange und was passiert wenn sie selbst arbeitet oder heiratet oder du krank oder arbeitslos wirst, dann zahlst im Zweifelsfall trotzdem dein Leben lang weiter.
Vor solchen Fehlern schützt dich niemand.

Du solltest dir also vorher Gedanken machen, wie ein solcher Vergleich aus deiner Sicht genau aussehen könnte.
Diese Gedanken solltest du dann hier zur Diskussion stellen und auch deinen RA darauf einschwören.

Sonst entwickelt sich das schnell zu einem unseriösen Haustürgeschäft mit Überrumpelungseffekt, ohne Rückgabemöglichkeit.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2010 11:11
(@old-man-river)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi zusammen,

aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur dazu raten was Beppo detailliert geschildert hat !
Ich bin - da Richter und Rechtsanwälte mir "gut zugeredet" hatten, in einen Vergleich geschliddert.
Mein einziges Glück war, daß ich noch eine Zusatzklausel drin haben wollte, "diese Regelung endet am 31.12.2009".
Das war aber mehr Glück als Absicht - da danke ich heute noch meinem Schutzengel.
Wäre DAS nicht drin gewesen, wäre ich jetzt vermutlich schon am nächsten Laternenpfahl...
So konnte ich neu prozessieren - bzw. meine Ex musste neu prozessieren und hat in der ersten Instanz eins auf den Rüssel bekommen ;-D

Aber wie Beppo würde ich Dir schon aus Kostengründen zum Urteil raten.
Wenn Du mal alte Urteile liest, wirst Du auch sehen, dass teilweise da gesagt wird : nö - das war ein Vergleich, also wie ein Vertrag von beiden akzeptiert - und damit gibt es keine Möglichkeit das ganze später anzufechten oder zu verändern - teilweise selbst bei Gesetzesänderungen !!!

Viel Erfolg !

Gruss -

Gerald

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2010 11:57
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jetzt, habe ich endlich einen Termin vor Gericht wegen des Trennungsunterhalt. Was ist denn besser ein Vergleich oder ein Urteil? Meine RA meinte wir sollten auf ein Urteil pochen.

Also ganz ohne Vergleichsbereitschaft da rein gehen und auf stur schalten kann nach hinten los gehen, weil Richter schreiben nunmal nicht gerne Urteile (macht Arbeit!) und wenn sie während des Schreibens eine klare Meinung haben, wer ihnen das aufgebrummt hat, dann führt diese Meinung vielleicht die Feder.

Du solltest daher mit einer klaren Vorstellung da rein gehen, was Du erreichen willst und wo für Dich die Grenze für das "positive Ergebnis" liegt. Dabei natürlich auch so Sachen wie Befristung, Unabänderlichkeit und Prozesskostenaufteilung mit in Erwägung ziehen. Diese Grenze plus "Verhandlungspuffer" signalisierst Du dann als Vergleichsbereitschaft.

Kann ja sein, dass diese Grenze so hoch ist, dass daraus kein Vergleich wird, aber besser als einfach nein gesagt zu haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2010 12:05
(@joergh)
Schon was gesagt Registriert

Ohne irgendwas Pauschal zu sagen, aber mein RA hat mir damals auch zum Urteil geraten - was wir dann auch bekamen.

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AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2010 23:44