Was heißt das denn ...
 
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Was heißt das denn schon wieder???

 
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich habe mal wieder eins eine Frage.

Ich habe im Januar eine Abänderungsklage eingereicht weil ich ab 01/2006 in die LstKl. 1 gewechselt bin.
Dazu habe ich Prozesskostenhilfe beantragt und am Freitag (immer Freitags 😡 😡 😡 )kam folgender Schrieb ...sinngemäß:

PKH wird zum Teil bewilligt, wenn die Abänderungssumme nicht wie mein Anwalt ausgerechnet hat 105€ für 2 Kinder (Mangelfall) sondern 128€ pro Kind in Summe 256€ 🙁

Nicht dass ich das den Kindern nich gönnen würde aber woher nehmen?????

So zu meiner Frage:

Das ganze wurde als Beschluss gesand und bedeutet das für mich...dass das die Summe ist die ich jetzt zahlen muss oder kommt doch noch eine Verhandlung?

Kann es passieren das ich evt. sogar noch mehr zahlen muss???

Leider kann ich meinen Anwalt nicht erreichen...

Vielleicht weiss von euch einer Rat.

Danke

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2006 15:34
(@fuzzy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Papi74,
so wie ich das sehe hast Du die Bewilligung auf Prozesskostenhilfe erhalten.
Dies hat erstmal nichts mit der eigentlichen Verhandlung zu tun, also kein Urteil für Deine laufenden Unterhaltsverpflichtungen.
Gruss
Fuzzy


Ich habs bald geschafft !

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2006 15:47
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Papi74,

Das ganze wurde als Beschluss gesand und bedeutet das für mich...dass das die Summe ist die ich jetzt zahlen muss oder kommt doch noch eine Verhandlung?

bei der Prüfung handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren, deshalb der Beschluss. Natürlich kommt es noch zu einer Verhandlung über den Unterhalt. Der Titel, den Du abgeändert haben möchtest, muss eine höhere Summe als 256€ für 2 Kinder enthalten, sonst ergibt das keinen Sinn. Aussicht auf Erfolg hat lt. Gericht eine Herabsetzung auf diese Summe, nicht aber auf 105€ für 2 Kinder.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2006 15:49
(@papi74)
Registriert

Hallo,

erstmal vielen Dank für Euren schnellen Post. Das bedeutet also für mich...ich kann meine KU Zahlung nicht unter diese Summe drücken...mmh...das gibs halt nur noch trocken Brot...mein Arzt sagt...ich bin eh zu Dick 🙂

Versteht das nicht falsch...für die Kinder gebe ich alles...ich habe nur nichts mehr 🙁

danke nochmals

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2006 16:09
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
Versteht das nicht falsch...für die Kinder gebe ich alles...ich habe nur nichts mehr 🙁

Verstehe ich nicht falsch - ich frage mich allerdings manchmal, warum das, was man den Kindern geben will (und muß), eigentlich nicht den Kindern zukommen kann, sondern stattdessen der Vertretung einer Bedarfsgemeinschaft (z.Bsp.: Mutter und Kinder) - der Mutter - welche ebenso unterhaltspflichtig ist zugeführt werden muß.
Im Gegensatz zu dem barunterhaltspflichtigen Vater fehlt es aber an einer Kontrolle, wie das Geld von der Mutter verwendet wird, und ob und wie sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommt.

Nur mal ein grundsätzlicher Gedanke zu dem sehr oft zu lesenden "für meine Kinder zahle ich ja gerne" etc..

gruß
haddock

PS: ich bin nicht in der Situation barunterhaltspflichtig für meinen Sohn zu sein - ich muß nur nachehelichen Unterhalt abdrücken - aber micht graust es bei dem Gedanken, meiner Ex Geld in die Hand geben zu müssen, welche sie dann im Sinne und für unseren Sohn verwalten soll - das finde ich nicht ok, und ich würde es auch nicht gerne tun - völlig unabhängig davon das ich meine Sohn liebe, und es ihm an Nichts mangeln soll!


AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2006 17:34
(@papi74)
Registriert

Hallo,

ich stehe zu meinen Kindern und daher auch zum Unterhalt für die Kinder. Das Ganze kann ich aber nur im Rahmen meiner Möglichkeiten tun.

Das die KM das Geld bekommt, dass ist für mich erstmal so OK, da ich weiß, dass Sie das Geld auch für die Kinder verwendet.

Gegenüber meinen Kindern kann ich der KM nichts negatives nachsagen.

Was mich nur stört ist die gesetzliche Vorlage in welcher Höhe KM zu zahlen ist. Wenn ich noch zusammen würde mit der Familie so würden die Kinder ja auch nicht den vollen DT Satz verbrauchen.

Die Gesetzgeber gehen beim Unterhalt vom Durchschnittsverdienst aus...der , naja sagen wir mal, utopisch ist.

Naja...schauen wir mal...
Mfg


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.04.2006 18:24