Hallo,
nächstes Monat ist es soweit und nächstes Monat steht die nächste UH Erhöhung(ab 12 Jahre) an.
LG's UH Abänderungsklage (über UH Erhöhung 2010) liegt seit August beim OLG.
Im Moment zahlt er den vollen UH für zwei Kinder unter vorbehalt bis eine Entscheidung vom OLG vorliegt, nur damit die Gegenseite nicht pfänden kann.
Ab November muß er nochmals ca. 60€ erhöhen.
Kann man versuchen Volstreckungsschutz zu beantragen bis es eine Entscheidung zum alten Antrag gibt bzw. beim AG einen erneuten Abänderungsantrag stellen für die jetzige Erhöhung?
Danke
anfree
Ja.
Und den strittigen Unterhalt dann nicht mehr zahlen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo und Danke,
dein ja bezieht sich auf den Vollstreckungsschutz?
So lange wie das Ganze noch beim AG lag hatte die Richterin von sich aus Vollstreckungsschutz gewährt da sie ja zuerst dachte sie würde das ganze abändern. Doch durch eine falsche Tatbestandsannahme wurde die Abänderung abgelehnt und der Vollstreckungsschutz aufgehoben. Der AW der Gegenseite hatte aber gleich auf Sicherheitsleistung bestanden, diese kann LG eigentlich auch nicht zahlen. Nun geht es ja um eine neue/zusätzliche Abänderung, da neuer Zahlbetrag.
Naja, wenn der schon aufgehoben ist, wird es natürlich schwierig.
Aber versuchen kann man es natürlich.
Ansonsten die Zahlung ausdrücklich als Darlehen deklarieren, das ggf. zurück gezahlt werden muss.
Klingt absurd aber laut BGH soll das gehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.